Python Posted October 29, 2008 Posted October 29, 2008 Moin zusammen, vor kurzem war mal wieder die Verlängerung meiner Erlaubnis §27 fällig. Also Verlängerung ohne Änderungen beantragt obwohl ich in den letzten 5 Jahren kein Pulver gekauft habe. Letzte Woche rief dann ein Herr vom Ordnungsamt an. Er habe meine Erlaubnis verlängert und wolle sie mir persönlich nach Hause bringen. Bei der Gelegenheit würde er sich auch gerne mal die Aufbewahrung ansehen. Also Termin gemacht. Wir sind dann in den Keller, er hat sich alles angesehen und ein kurzes Protokoll geschrieben, Inhalt: "Keine Beanstandungen". Der Spaß hat keine 10 Minuten gedauert. Großes Lob an Herrn H. Gruß Stephan
Guest lady-shooter Posted October 29, 2008 Posted October 29, 2008 Schon mal nett, dass er keinen Ärger machte trotz des 5-Jahre-kein-Pulver-kaufens. So ein Hausbesuch ist immer eine zweischneidige Sache: kam doch neulich ein Ordnungsamtler zu uns in den Garten, um einen Sachverhalt betr. JagdG festzustellen. Dabei sah er einen Flüssiggastank, welchen er sofort fotografierte - würde er an das Bauordnungsamt weitergeben - könnte doch sein, man braucht eine Baugenehmigung dafür, die sollen mal prüfen. Hat dann auch einen Schuppen gesehen, der nicht in den Lageplänen eingezeichnet ist. Wieder Foto, würde er an das Katasteramt weiterleiten - zwecks Einmessung, Grenzbebauung ..... In der eigentlichen Sache, wegen der er kam, ist der Herr, wen überraschts, innerhalb von 4 Wochen noch nicht tätig geworden. Haus- und Schnüffelbesuche - wie sagte der Ämtler so nett: wenn ich schon mal da bin, kann ich doch ...
MP Posted October 29, 2008 Posted October 29, 2008 Hat dann auch einen Schuppen gesehen, der nicht in den Lageplänen eingezeichnet ist. Und die haben dann immer einen Lageplan dabei oder wie
salamifever Posted October 29, 2008 Posted October 29, 2008 Und die haben dann immer einen Lageplan dabei oder wie Wozu? Wenn ein Schuppen verdächtig nahe an der Grundstücksgrenze gebaut ist, oder sonstwie auffällig ist, wird halt nachträglich in den Unterlagen gesucht, ob man dem Besitzer was anhängen kann. Man kann ja nie wissen. Bei solchen Geschichten bekomme ich immer das große K****n.
MarlboroMan Posted October 29, 2008 Posted October 29, 2008 Schon mal nett, dass er keinen Ärger machte trotz des 5-Jahre-kein-Pulver-kaufens.So ein Hausbesuch ist immer eine zweischneidige Sache: kam doch neulich ein Ordnungsamtler zu uns in den Garten, um einen Sachverhalt betr. JagdG festzustellen. Dabei sah er einen Flüssiggastank, welchen er sofort fotografierte - würde er an das Bauordnungsamt weitergeben - könnte doch sein, man braucht eine Baugenehmigung dafür, die sollen mal prüfen. Hat dann auch einen Schuppen gesehen, der nicht in den Lageplänen eingezeichnet ist. Wieder Foto, würde er an das Katasteramt weiterleiten - zwecks Einmessung, Grenzbebauung ..... In der eigentlichen Sache, wegen der er kam, ist der Herr, wen überraschts, innerhalb von 4 Wochen noch nicht tätig geworden. Haus- und Schnüffelbesuche - wie sagte der Ämtler so nett: wenn ich schon mal da bin, kann ich doch ... Die brauchen wegen solcher Bausachen gar net mehr vorbeikommen. Mein Vater arbeitet bei einem Kreis, und die machen inzwischen ihre eigenen Luftbilder, und die werden dann einfach über die Karten gelegt, wo eingezeichnet ist was genehmigt ist. Da sieht man dann direkt: Gartenhäuschen auf Luftbild, auf der Karte vom Katasteramt (?) nicht. Zack und alles ohne Hausbesuch. Ob das aber alles so durchgezogen wird, weiß ich nicht. Habe noch von keinem gehört, daß da tatsächlich einer vor der Tür stand und das "illegale" Gartenhäuschen anprangert. Alternative: Über Carport, Gartenhäuschen und Co einfach nen Tarnnetz ziehen
bullpup Posted October 31, 2008 Posted October 31, 2008 [...]Alternative: Über Carport, Gartenhäuschen und Co einfach nen Tarnnetz ziehen Oder Tiefgaragen bauen Edit: oder 'ne Flak?
d.casull Posted October 31, 2008 Posted October 31, 2008 Schon mal nett, dass er keinen Ärger machte trotz des 5-Jahre-kein-Pulver-kaufens.So ein Hausbesuch ist immer eine zweischneidige Sache: kam doch neulich ein Ordnungsamtler zu uns in den Garten, um einen Sachverhalt betr. JagdG festzustellen. Dabei sah er einen Flüssiggastank, welchen er sofort fotografierte - würde er an das Bauordnungsamt weitergeben - könnte doch sein, man braucht eine Baugenehmigung dafür, die sollen mal prüfen. Hat dann auch einen Schuppen gesehen, der nicht in den Lageplänen eingezeichnet ist. Wieder Foto, würde er an das Katasteramt weiterleiten - zwecks Einmessung, Grenzbebauung ..... In der eigentlichen Sache, wegen der er kam, ist der Herr, wen überraschts, innerhalb von 4 Wochen noch nicht tätig geworden. Haus- und Schnüffelbesuche - wie sagte der Ämtler so nett: wenn ich schon mal da bin, kann ich doch ... Einer von den vielen, vom BND zur "Wende", abgeworbener Stasi- Spitzel!!!...mit Sicherheit!!!...
d.casull Posted October 31, 2008 Posted October 31, 2008 Einer von den vielen, vom BND zur "Wende", abgeworbener Stasi- Spitzel!!!...mit Sicherheit!!!... Oh ich vergaß... ein fettes S O R R Y an alle Stasi- Spitzel!
Lusumi Posted November 1, 2008 Posted November 1, 2008 ... Habe noch von keinem gehört, daß da tatsächlich einer vor der Tür stand und das "illegale" Gartenhäuschen anprangert. Doch, bei uns ist das seit ein paar Jahren "in Mode" gekommen. Hauptsächlich geht es da aber um Gartenhäuschen im Außenbereich, die als Geräteschuppen auf den Reb- und Wiesenstücken getarnt eine bestimmte Maximalgröße überschreiten und zur Gartenlaube unerlaubt ausgebaut wurden.
rainers-messerwelt Posted November 1, 2008 Posted November 1, 2008 Wie das Ordnungsamt?Bei uns macht § 27 das Gewerbeaufsichtsamt .... Die können das im Rahmen der "Amtshilfe" auch an die Polizei oder z.B. auch an das Ordnungsamt weitergeben.
Guest Posted November 1, 2008 Posted November 1, 2008 Die können das im Rahmen der "Amtshilfe" auch an die Polizei oder z.B. auch an das Ordnungsamt weitergeben. Besser gesagt: Nicht unbedingt als "Amtshilfe", sondern ganz einfach als Aufgabenverteilung mit erweiterten Funktionen. An meinem Wohnort zum Beispiel bearbeitet eine Verlängerung des "Sprengstoff"-Scheins die Dienststelle für BESTATTUNGSANGELEGENHEITEN !!! -no joke!- Aber dennoch (etwas) erheiternd!
Guest God of Hellfire Posted November 1, 2008 Posted November 1, 2008 An meinem Wohnort zum Beispiel bearbeitet eine Verlängerung des "Sprengstoff"-Scheins die Dienststelle für BESTATTUNGSANGELEGENHEITEN !!!-no joke!- Aber dennoch (etwas) erheiternd! Na ja. wenn man mit einem Knall abtreten will ist Sprengstoff sicher hilfreich. *GGG*
rainers-messerwelt Posted November 1, 2008 Posted November 1, 2008 Besser gesagt:Nicht unbedingt als "Amtshilfe", sondern ganz einfach als Aufgabenverteilung mit erweiterten Funktionen. An meinem Wohnort zum Beispiel bearbeitet eine Verlängerung des "Sprengstoff"-Scheins die Dienststelle für BESTATTUNGSANGELEGENHEITEN !!! -no joke!- Aber dennoch (etwas) erheiternd! Reichlich makaber, besonders wenn der Wiederlader Kettenraucher ist. Aber theoretisch und wohl auch praktisch kann diese Aufgabe der Kontrolle wohl jeder Behörde übergeben werden.
El Marinero Posted November 2, 2008 Posted November 2, 2008 An meinem Wohnort zum Beispiel bearbeitet eine Verlängerung des "Sprengstoff"-Scheins die Dienststelle für BESTATTUNGSANGELEGENHEITEN !!! Unser SB macht WBKs, Jagd, Sprengstofferlaubnisse und Ausländerangelegenheiten.
7mm_mauser Posted November 2, 2008 Posted November 2, 2008 Unser SB macht WBKs, Jagd, Sprengstofferlaubnisse und Ausländerangelegenheiten. Die Kombination mit Ausländerangelegenheiten habe ich vor knapp 20 Jahren auch schon einmal "genießen" dürfen. In Hamburg mußte man seine Sprengstoffangelegenheiten auch beim entsprechenden Amt für Ausländerfragen bearbeiten lassen. Die Sachbearbeiterin war richtig glücklich, zwischen den ganzen Menschen mit Migrationshintergrund den einzigen Deutschen des Quartals in ihrem Büro zu haben.
A-9 Posted November 2, 2008 Posted November 2, 2008 Dabei sah er einen Flüssiggastank, welchen er sofort fotografierte - würde er an das Bauordnungsamt weitergeben - könnte doch sein, man braucht eine Baugenehmigung dafür, die sollen mal prüfen. Hat dann auch einen Schuppen gesehen, Wieder Foto, würde er an das Katasteramt weiterleiten - zwecks Einmessung, Grenzbebauung ..... Wieso lässt du zu das fotografiert wird? Zumal das doch mit der eigentlichen Sache nichts zu tun hatte?
oetzi Posted November 2, 2008 Posted November 2, 2008 Unser SB macht WBKs, Jagd, Sprengstofferlaubnisse und Ausländerangelegenheiten. So ist es auch in unserem LRA, allerdings verschiedene Ansprechpartner, jedoch sind die Abteilungen in einem Aussegengebäude angebracht. Vielleicht liegt es daran, das unser SB manchmal so schlecht gelaunt ist, wenn dann im Gang draussen eine 6 Köpfige Familie mit Migrationshintergrund wartet (er jedoch nicht dafür zuständig ist). Oder anders gesagt, man kann hier eigentlich heraussehen, welchen Stellenwert Waffenbesitzer, Jäger, und Sprengstoffverarbeiter bei den LRA´s haben.
Mr. Pingo Posted November 3, 2008 Posted November 3, 2008 Wieso lässt du zu das fotografiert wird? Zumal das doch mit der eigentlichen Sache nichts zu tun hatte? Ein Ämtler darf, wenn er in irgendeiner Sache kommt, auch andere Themen/Sachverhalte anderer Behörden, wenn er meint, entsprechendes entdeckt zu haben, aufnehmen und an die zuständigen Behörden weiterleiten.
A-9 Posted November 3, 2008 Posted November 3, 2008 Ein Ämtler darf, wenn er in irgendeiner Sache kommt, auch andere Themen/Sachverhalte anderer Behörden, wenn er meint, entsprechendes entdeckt zu haben, aufnehmen und an die zuständigen Behörden weiterleiten. Das halte ich für ein Gerücht! Ich kann ja wohl Untersagen, auf meinen Grund und Boden mein Eigentum zu fotografieren!
Guest Posted November 3, 2008 Posted November 3, 2008 Das halte ich für ein Gerücht! Ich kann ja wohl Untersagen, auf meinen Grund und Boden mein Eigentum zu fotografieren! Da kannste aber einen ganz dicken Haken dran machen!
A-9 Posted November 3, 2008 Posted November 3, 2008 Da kannste aber einen ganz dicken Haken dran machen! Inwiefern? Wenn das Amt das darf hätte ich gerne die gesetzliche Grundlage hierfür genannt? Wenn mich nicht alles täuscht gibts doch den Art 13 GG???
reinhard Posted November 3, 2008 Posted November 3, 2008 @ A-9 Wenn ich das richtig lese hat Lobo dir mit dem "Haken" recht geben wollen.
A-9 Posted November 3, 2008 Posted November 3, 2008 @ A-9Wenn ich das richtig lese hat Lobo dir mit dem "Haken" recht geben wollen. Dann habe ich da falsch verstanden....
Guest Posted November 3, 2008 Posted November 3, 2008 Dann habe ich da falsch verstanden.... Ne (leider) nicht ganz. Ich glaube, die rechtliche Grundlage habe ich nicht mehr im Kopf, dass das Fotografierverbot (Recht am eigenen Bild) in dem Fall nicht für die Behörde und nicht für Gegenstände gilt. Erst recht nicht, wenn eine Behörde der Meinung ist, etwas illegales aufgetan zu haben. Sonst wären z.B. Fotos bei "Einstürzenden Neubauten" o.ä. nicht zulässig. Auch defekte Hochsitze, Treppen oder ähnliche Gefährdungsobjekte dürften dann nicht "optisch gesichert" werden. Außerdem schränkt der Art 13 GG nicht die Beweissicherung außerhalb der Wohnung zur Gefahrenabwehr nach Ordnungsrecht ein - oder? Im Gegensatz zum StGB ist hier nicht von befriedetem Besitztum, sondern explizit von der WOHNUNG die Rede.
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