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IGNORED

Besuch vom Ordnungsamt


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Geschrieben

Moin zusammen,

vor kurzem war mal wieder die Verlängerung meiner Erlaubnis §27 fällig. Also Verlängerung ohne Änderungen beantragt obwohl ich in den letzten 5 Jahren kein Pulver gekauft habe. Letzte Woche rief dann ein Herr vom Ordnungsamt an. Er habe meine Erlaubnis verlängert und wolle sie mir persönlich nach Hause bringen. Bei der Gelegenheit würde er sich auch gerne mal die Aufbewahrung ansehen. Also Termin gemacht. Wir sind dann in den Keller, er hat sich alles angesehen und ein kurzes Protokoll geschrieben, Inhalt: "Keine Beanstandungen". Der Spaß hat keine 10 Minuten gedauert. Großes Lob an Herrn H.

Gruß Stephan

Gast lady-shooter
Geschrieben

Schon mal nett, dass er keinen Ärger machte trotz des 5-Jahre-kein-Pulver-kaufens.

So ein Hausbesuch ist immer eine zweischneidige Sache: kam doch neulich ein Ordnungsamtler zu uns in den Garten, um einen Sachverhalt betr. JagdG festzustellen. Dabei sah er einen Flüssiggastank, welchen er sofort fotografierte - würde er an das Bauordnungsamt weitergeben - könnte doch sein, man braucht eine Baugenehmigung dafür, die sollen mal prüfen. Hat dann auch einen Schuppen gesehen, der nicht in den Lageplänen eingezeichnet ist. Wieder Foto, würde er an das Katasteramt weiterleiten - zwecks Einmessung, Grenzbebauung ..... In der eigentlichen Sache, wegen der er kam, ist der Herr, wen überraschts, innerhalb von 4 Wochen noch nicht tätig geworden.

Haus- und Schnüffelbesuche - wie sagte der Ämtler so nett: wenn ich schon mal da bin, kann ich doch ...

Geschrieben
Hat dann auch einen Schuppen gesehen, der nicht in den Lageplänen eingezeichnet ist.

Und die haben dann immer einen Lageplan dabei oder wie :rolleyes:

Geschrieben
Und die haben dann immer einen Lageplan dabei oder wie :rolleyes:

Wozu? Wenn ein Schuppen verdächtig nahe an der Grundstücksgrenze gebaut ist, oder sonstwie auffällig ist, wird halt nachträglich in den Unterlagen gesucht, ob man dem Besitzer was anhängen kann. Man kann ja nie wissen.

Bei solchen Geschichten bekomme ich immer das große K****n.

Geschrieben
Schon mal nett, dass er keinen Ärger machte trotz des 5-Jahre-kein-Pulver-kaufens.

So ein Hausbesuch ist immer eine zweischneidige Sache: kam doch neulich ein Ordnungsamtler zu uns in den Garten, um einen Sachverhalt betr. JagdG festzustellen. Dabei sah er einen Flüssiggastank, welchen er sofort fotografierte - würde er an das Bauordnungsamt weitergeben - könnte doch sein, man braucht eine Baugenehmigung dafür, die sollen mal prüfen. Hat dann auch einen Schuppen gesehen, der nicht in den Lageplänen eingezeichnet ist. Wieder Foto, würde er an das Katasteramt weiterleiten - zwecks Einmessung, Grenzbebauung ..... In der eigentlichen Sache, wegen der er kam, ist der Herr, wen überraschts, innerhalb von 4 Wochen noch nicht tätig geworden.

Haus- und Schnüffelbesuche - wie sagte der Ämtler so nett: wenn ich schon mal da bin, kann ich doch ...

Die brauchen wegen solcher Bausachen gar net mehr vorbeikommen. Mein Vater arbeitet bei einem Kreis, und die machen inzwischen ihre eigenen Luftbilder, und die werden dann einfach über die Karten gelegt, wo eingezeichnet ist was genehmigt ist.

Da sieht man dann direkt: Gartenhäuschen auf Luftbild, auf der Karte vom Katasteramt (?) nicht.

Zack und alles ohne Hausbesuch.

Ob das aber alles so durchgezogen wird, weiß ich nicht. Habe noch von keinem gehört, daß da tatsächlich einer vor der Tür stand und das "illegale" Gartenhäuschen anprangert.

Alternative: Über Carport, Gartenhäuschen und Co einfach nen Tarnnetz ziehen :D

Geschrieben
Schon mal nett, dass er keinen Ärger machte trotz des 5-Jahre-kein-Pulver-kaufens.

So ein Hausbesuch ist immer eine zweischneidige Sache: kam doch neulich ein Ordnungsamtler zu uns in den Garten, um einen Sachverhalt betr. JagdG festzustellen. Dabei sah er einen Flüssiggastank, welchen er sofort fotografierte - würde er an das Bauordnungsamt weitergeben - könnte doch sein, man braucht eine Baugenehmigung dafür, die sollen mal prüfen. Hat dann auch einen Schuppen gesehen, der nicht in den Lageplänen eingezeichnet ist. Wieder Foto, würde er an das Katasteramt weiterleiten - zwecks Einmessung, Grenzbebauung ..... In der eigentlichen Sache, wegen der er kam, ist der Herr, wen überraschts, innerhalb von 4 Wochen noch nicht tätig geworden.

Haus- und Schnüffelbesuche - wie sagte der Ämtler so nett: wenn ich schon mal da bin, kann ich doch ...

Einer von den vielen, vom BND zur "Wende", abgeworbener Stasi- Spitzel!!!...mit Sicherheit!!!...

Geschrieben
... Habe noch von keinem gehört, daß da tatsächlich einer vor der Tür stand und das "illegale" Gartenhäuschen anprangert.

Doch, bei uns ist das seit ein paar Jahren "in Mode" gekommen.

Hauptsächlich geht es da aber um Gartenhäuschen im Außenbereich, die als Geräteschuppen auf den Reb- und Wiesenstücken getarnt eine bestimmte Maximalgröße überschreiten und zur Gartenlaube unerlaubt ausgebaut wurden.

Geschrieben
Die können das im Rahmen der "Amtshilfe" auch an die Polizei oder z.B. auch an das Ordnungsamt weitergeben.

Besser gesagt:

Nicht unbedingt als "Amtshilfe", sondern ganz einfach als Aufgabenverteilung mit erweiterten Funktionen.

An meinem Wohnort zum Beispiel bearbeitet eine Verlängerung des "Sprengstoff"-Scheins die Dienststelle für BESTATTUNGSANGELEGENHEITEN !!!

-no joke!- Aber dennoch (etwas) erheiternd!

Gast God of Hellfire
Geschrieben
An meinem Wohnort zum Beispiel bearbeitet eine Verlängerung des "Sprengstoff"-Scheins die Dienststelle für BESTATTUNGSANGELEGENHEITEN !!!

-no joke!- Aber dennoch (etwas) erheiternd!

Na ja. wenn man mit einem Knall abtreten will ist Sprengstoff sicher hilfreich.

*GGG*

Geschrieben
Besser gesagt:

Nicht unbedingt als "Amtshilfe", sondern ganz einfach als Aufgabenverteilung mit erweiterten Funktionen.

An meinem Wohnort zum Beispiel bearbeitet eine Verlängerung des "Sprengstoff"-Scheins die Dienststelle für BESTATTUNGSANGELEGENHEITEN !!!

-no joke!- Aber dennoch (etwas) erheiternd!

Reichlich makaber, besonders wenn der Wiederlader Kettenraucher ist.

Aber theoretisch und wohl auch praktisch kann diese Aufgabe der Kontrolle wohl jeder Behörde übergeben werden.

Geschrieben
An meinem Wohnort zum Beispiel bearbeitet eine Verlängerung des "Sprengstoff"-Scheins die Dienststelle für BESTATTUNGSANGELEGENHEITEN !!!

Unser SB macht WBKs, Jagd, Sprengstofferlaubnisse und Ausländerangelegenheiten.

Geschrieben
Unser SB macht WBKs, Jagd, Sprengstofferlaubnisse und Ausländerangelegenheiten.

Die Kombination mit Ausländerangelegenheiten habe ich vor knapp 20 Jahren auch schon einmal "genießen" dürfen. In Hamburg mußte man seine Sprengstoffangelegenheiten auch beim entsprechenden Amt für Ausländerfragen bearbeiten lassen.

Die Sachbearbeiterin war richtig glücklich, zwischen den ganzen Menschen mit Migrationshintergrund den einzigen Deutschen des Quartals in ihrem Büro zu haben.

Geschrieben
Dabei sah er einen Flüssiggastank, welchen er sofort fotografierte - würde er an das Bauordnungsamt weitergeben - könnte doch sein, man braucht eine Baugenehmigung dafür, die sollen mal prüfen. Hat dann auch einen Schuppen gesehen, Wieder Foto, würde er an das Katasteramt weiterleiten - zwecks Einmessung, Grenzbebauung .....

Wieso lässt du zu das fotografiert wird? Zumal das doch mit der eigentlichen Sache nichts zu tun hatte?

Geschrieben
Unser SB macht WBKs, Jagd, Sprengstofferlaubnisse und Ausländerangelegenheiten.

So ist es auch in unserem LRA,

allerdings verschiedene Ansprechpartner, jedoch sind die Abteilungen in einem Aussegengebäude angebracht. Vielleicht liegt es daran, das unser SB manchmal so schlecht gelaunt ist, wenn dann im Gang draussen eine 6 Köpfige Familie mit Migrationshintergrund wartet (er jedoch nicht dafür zuständig ist). Oder anders gesagt, man kann hier eigentlich heraussehen, welchen Stellenwert Waffenbesitzer, Jäger, und Sprengstoffverarbeiter bei den LRA´s haben.

Geschrieben
Wieso lässt du zu das fotografiert wird? Zumal das doch mit der eigentlichen Sache nichts zu tun hatte?

Ein Ämtler darf, wenn er in irgendeiner Sache kommt, auch andere Themen/Sachverhalte anderer Behörden, wenn er meint, entsprechendes entdeckt zu haben, aufnehmen und an die zuständigen Behörden weiterleiten.

Geschrieben
Ein Ämtler darf, wenn er in irgendeiner Sache kommt, auch andere Themen/Sachverhalte anderer Behörden, wenn er meint, entsprechendes entdeckt zu haben, aufnehmen und an die zuständigen Behörden weiterleiten.

Das halte ich für ein Gerücht! Ich kann ja wohl Untersagen, auf meinen Grund und Boden mein Eigentum zu fotografieren!

Geschrieben
Das halte ich für ein Gerücht! Ich kann ja wohl Untersagen, auf meinen Grund und Boden mein Eigentum zu fotografieren!

Da kannste aber einen ganz dicken Haken dran machen!

Geschrieben
Da kannste aber einen ganz dicken Haken dran machen!

Inwiefern?

Wenn das Amt das darf hätte ich gerne die gesetzliche Grundlage hierfür genannt?

Wenn mich nicht alles täuscht gibts doch den Art 13 GG???

Geschrieben
Dann habe ich da falsch verstanden....

Ne (leider) nicht ganz. Ich glaube, die rechtliche Grundlage habe ich nicht mehr im Kopf, dass das Fotografierverbot (Recht am eigenen Bild) in dem Fall nicht für die Behörde und nicht für Gegenstände gilt. Erst recht nicht, wenn eine Behörde der Meinung ist, etwas illegales aufgetan zu haben. Sonst wären z.B. Fotos bei "Einstürzenden Neubauten" o.ä. nicht zulässig. Auch defekte Hochsitze, Treppen oder ähnliche Gefährdungsobjekte dürften dann nicht "optisch gesichert" werden.

Außerdem schränkt der Art 13 GG nicht die Beweissicherung außerhalb der Wohnung zur Gefahrenabwehr nach Ordnungsrecht ein - oder? Im Gegensatz zum StGB ist hier nicht von befriedetem Besitztum, sondern explizit von der WOHNUNG die Rede.

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