habe-nix Posted October 14, 2008 Posted October 14, 2008 Hallo, ich habe einen Mosin Nagant verkauft. Die Waffe ist eigentlich ein Einzellader. Käufer hat gelbe WBK. Da er in meiner WBK als Repetiergewehr drin stand, habe ich ihn auch zwecks späteren Rückbau, als Repetierer verkauft. Nun ruft er mich heute aufgeregt an, das seine Waffenbehörde für einen Repetierer auf Gelb wie früher, zusätzlich noch einen Bedürfnisantrag verlangt. Leider war er schon wieder auf dem Heimweg, sonst hätte ich der Dame mal die einzige positive Neuerung für Sportschützen im Waffenrecht erklärt. Bei mir ist die Waffe schon ausgetragen. Wer ist denn jetzt der Waffenrechtliche Verantwortliche dieser Waffe. Stand zwar in seiner WBK, wurde aber wieder gestrichen.
Guest Posted October 14, 2008 Posted October 14, 2008 Hallo, ich habe einen Mosin Nagant verkauft. Die Waffe ist eigentlich ein Einzellader. Käufer hat gelbe WBK. Da er in meiner WBK als Repetiergewehr drin stand, habe ich ihn auch zwecks späteren Rückbau, als Repetierer verkauft. Nun ruft er mich heute aufgeregt an, das seine Waffenbehörde für einen Repetierer auf Gelb wie früher, zusätzlich noch einen Bedürfnisantrag verlangt. Leider war er schon wieder auf dem Heimweg, sonst hätte ich der Dame mal die einzige positive Neuerung für Sportschützen im Waffenrecht erklärt. Bei mir ist die Waffe schon ausgetragen. Wer ist denn jetzt der Waffenrechtliche Verantwortliche dieser Waffe. Stand zwar in seiner WBK, wurde aber wieder gestrichen. Gehe schleunigst zu deinem SB und nimm den Kaufvertrag mit, erkläre Ihm die Sachlage, er soll den anderen SB anrufen und eine Lösung suchen. Du musst aufpassen das nicht jemand auf die Idee kommt, Du hättest einem Unberechtigten eine Waffe verkauft. Ist zwar Blödsinn aber Es könnte nähmlich sein das dein Käufer eine alte gelbe WBK hat. Dann würden nur Einzellader gehen. Das geht aus dem Eintrag Repetierer aber nicht hervor.
liger Posted October 14, 2008 Posted October 14, 2008 wo kommt denn der troll her? in thüringen wurden auch immer die bedürfnisse verlangt man trug die waffen ein musste dann nachreichen , ich stand mit der dame immer auf kriegsfuss , sie beharrte darauf und ich darauf das ich keines brauche , nach einigen klagen wurde dann die anweisung ausgegeben das in thüringen auf gelb kein bedürfniss verlangt werden darf ich habe das schreiben selbst bei ihr gesehen und sagte nur zu ihr "habe ich doch schon immer gesagt" sie sagte nix mehr und grinste. imho dürfte es langen wenn er nachweist das die waffe sportlich in einem verband zu gebrauchen ist , das muss auch nicht der eigene verband sein , kann sein das der sb da was verwechselt.
habe-nix Posted October 14, 2008 Author Posted October 14, 2008 Die WBK vom Käufer ist vom Anfang des Jahres, also neu. Mein Sachbearbeiter wurde schon von der Waffendame aus Merseburg angerufen, was bei mir eingetragen war. Offensichtlich habe diese aber auch nicht auf diesen Fehler hingewiesen.
Guest Posted October 14, 2008 Posted October 14, 2008 Die WBK vom Käufer ist vom Anfang des Jahres, also neu. Mein Sachbearbeiter wurde schon von der Waffendame aus Merseburg angerufen, was bei mir eingetragen war. Offensichtlich habe diese aber auch nicht auf diesen Fehler hingewiesen. Ich kann keine Rechtsberatung machen, aber ich würde an deiner Stelle. Sie Ihm nicht vor Klärung der Lage aushändigen. Der Kaufvertrag ist das Eine. Die tatsächliche Gewalt darüber das Andere. Hat er keine Eintrag, hätte er die Waffe von Dir illegal bekommen. Ich würde mir die Begründung vom Merseburger SB geben lassen und versuche den Vertrag damit rückabzuwickeln. Wegen z.B. Irrtum oder Mangel, dann muss dein SB dir die Waffe wieder eintragen. Damit sind die Fronten erst einmal wieder klar und niemand verbrennt sich die Finger. ...imho dürfte es langen wenn er nachweist das die waffe sportlich in einem verband zu gebrauchen ist , das muss auch nicht der eigene verband sein , kann sein das der sb da was verwechselt. Das Problem ist nicht der Nachweis, sondern das die 14Tage Meldefrist überschritten sind und die Waffe auf keinem Schein steht.
cartridgemaster Posted October 14, 2008 Posted October 14, 2008 Ich kann keine Rechtsberatung machen, ... Dann lass es auch. Versuch es erst gar nicht. Der gequirlte Unsinn, den Du hier verzapfst, schafft nur zusätzliche Verwirrung. CM
habe-nix Posted October 14, 2008 Author Posted October 14, 2008 Ich gebe ohnehin auf, mir kann man nicht mehr weh tun. Aber ich bin noch in der Waffenrechtsversicherung vom FWR und ich würde mich sehr freuen, als letzten Dienst die Waffenbehörde vor den Richter zu zerren.
liger Posted October 14, 2008 Posted October 14, 2008 Ich gebe ohnehin auf, mir kann man nicht mehr weh tun.Aber ich bin noch in der Waffenrechtsversicherung vom FWR und ich würde mich sehr freuen, als letzten Dienst die Waffenbehörde vor den Richter zu zerren. wenn dem sb das mal einer sagt, die sind denke ich auch öffter krank http://www.bdmp-lvth.de/Rechtsprechungsdat...chtsbarkeit.pdf
karlyman Posted October 15, 2008 Posted October 15, 2008 Hat er keine Eintrag, hätte er die Waffe von Dir illegal bekommen. Es gibt keinen "Eintrag". Laut Sachverhalt wurde dem Käufer eine waffenrechtliche Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG (salopp auch "Gelbe WBK neu"..) erteilt. Somit hat er pauschal (unter Beachtung der 2/6-Regel) die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von (u.a.) Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf, welche gemäß Sportordnung eines zugelassenen Schießsportverbandes verwendbar sind. Die Mosin Nagant-Büchse erfüllt diese Vorgaben und fällt somit unter die Erwerbserlaubnis, die dem Käufer zuvor erteilt wurde. Er war berechtigt zum Erwerb der Waffe. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Die verquere (rechtswidrige) Auslegung des Waffengesetzes durch eine Sachbearbeiterin würde mich als Veräußerer nicht den Schlaf kosten. Gruß, karlyman
Tauschi Posted October 15, 2008 Posted October 15, 2008 Er war berechtigt zum Erwerb der Waffe. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Die verquere (rechtswidrige) Auslegung des Waffengesetzes durch eine Sachbearbeiterin würde mich als Veräußerer nicht den Schlaf kosten. So isses. Selbst wenn der Käufer sich nicht an die 2/6 Regelung gehalten hat, geht es den Verkäufer nichts an. Er kann es nicht kontrollieren, und die Kontrolle steht dem Verkäufer auch nicht zu. Gruß Tauschi
Sachbearbeiter Posted October 15, 2008 Posted October 15, 2008 Bleibt nur noch die Frage, obs nicht doch nur eine "alte" gelbe WBK war.
Tauschi Posted October 15, 2008 Posted October 15, 2008 Die WBK vom Käufer ist vom Anfang des Jahres, also neu. Können Anfang des Jahres noch "Alte Gelbe" ausgestellt worden sein?
schuster Posted October 15, 2008 Posted October 15, 2008 Bleibt nur noch die Frage, obs nicht doch nur eine "alte" gelbe WBK war. wo stellt sich denn hier die Frage, ob "alt" oder "neu"?? Die Waffe ist eigentlich ein Einzellader. damit doch auf "Gelb"zu erwerben.
Dagobert Posted October 15, 2008 Posted October 15, 2008 wo kommt denn der troll her?in thüringen wurden auch immer die bedürfnisse verlangt man trug die waffen ein musste dann nachreichen , ich stand mit der dame immer auf kriegsfuss , sie beharrte darauf und ich darauf das ich keines brauche , nach einigen klagen wurde dann die anweisung ausgegeben das in thüringen auf gelb kein bedürfniss verlangt werden darf ich habe das schreiben selbst bei ihr gesehen und sagte nur zu ihr "habe ich doch schon immer gesagt" sie sagte nix mehr und grinste. imho dürfte es langen wenn er nachweist das die waffe sportlich in einem verband zu gebrauchen ist , das muss auch nicht der eigene verband sein , kann sein das der sb da was verwechselt. Hi liger, als ich den Satz gelesen habe, lief es mir kalt dem Rücken runter. Beamtin und nix sagen aber grinsen, ist kein gutes Zeichen. Christian
Dagobert Posted October 15, 2008 Posted October 15, 2008 Ich gebe ohnehin auf, mir kann man nicht mehr weh tun.Aber ich bin noch in der Waffenrechtsversicherung vom FWR und ich würde mich sehr freuen, als letzten Dienst die Waffenbehörde vor den Richter zu zerren. Wie lange kämpfst du denn schon, weil du schon aufgeben willst?
Sachbearbeiter Posted October 15, 2008 Posted October 15, 2008 Können Anfang des Jahres noch "Alte Gelbe" ausgestellt worden sein? Ja, entweder 1. als Folge-WBK, wenn z.B. die 9. oder 17. Waffe erworben wurde oder 2. als Ersatzausfertigung, wenn das Original in Verlust geraten ist.
Tauschi Posted October 15, 2008 Posted October 15, 2008 Ja, entweder..... Oha. Ja klar. Hab` ich nich` d`ran gedacht.....
Guest Posted October 15, 2008 Posted October 15, 2008 Er war berechtigt zum Erwerb der Waffe. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Die verquere (rechtswidrige) Auslegung des Waffengesetzes durch eine Sachbearbeiterin würde mich als Veräußerer nicht den Schlaf kosten. Das weisst Du aber erst, wenn Du die Begründung gehört hast. Solange ist es dein Problem.
Dagobert Posted October 15, 2008 Posted October 15, 2008 Das weisst Du aber erst, wenn Du die Begründung gehört hast. Solange ist es dein Problem. Ganz genau.
habe-nix Posted October 15, 2008 Author Posted October 15, 2008 Erwerb wurde verweigert, weil die Neuen Gelben WBK im Umkreis Halle-Merseburg alle hinten drauf auf Einzellader entwertet worden sind. Um diesen Eintrag zu löschen, muß er eine neuen Antrag stellen. Mir war der Eintrag egal, da dieser mit dem neuen Waffengesetz ungultig sein muß und es sich ohnehin um Einzellader handelt auch wenn er repetiert. Leider will Käufer klein beigeben und kostenpflichtigen Neuantrag stellen. Er kann wohl auch nicht auf die Unterstützung des Landesverbands BDS zählen. Ich habe aber schon die vom FWR die Anwaltsliste angefordert, damit es dann gleich losgehen kann. Sind leider alle ziemlich weit weg, aber für den Schriftverkehr wird es wohl gehen. Ich gebe den Schützensport auf , weil mich diese Knechtschaft nerft.
alzi Posted October 15, 2008 Posted October 15, 2008 er hat also zwar eine neue gelbe WBK, diese ist aber von amtswegen auf einzellader beschränkt worden. soweit so schlecht. das spielt ja aber doch garkeine rolle! bei der waffe handelt es sich um einen einzellader, der stand beim verkäufer (rechtmäßig) als repetierer in der WBK. wo ist das problem den beim käufer als "Einzellader", "Gewehr" oder "Karabiner" in die kastrierte neue gelbe WBK einzutragen? Selbst als "Repetierer" könnte sie ihn eintragen, da die WBK ja eh auf Einzellader beschränkt ist und Mehrlader-Repetierer garnicht eingetragen werden können ( aufgrund der Einschränkung)! dafür sollte doch der nachweis reichen dass es sich um einen einzellader handelt, also original-kaufbeleg, oder einzellader-umbau-bescheinigung vorlegen. zur not ne bescheinigung von einem büxer dass es sich um einen einzellader handelt. fall erledigt! wenn sich die dame dann nimmer noch weigert das teil einzutragen ( als was auch immer ), bleibt nur noch der klageweg! ich kann nur vermuten, dass das einzige problem, das die dame hat, ist, dass die waffe zwar ein einzellader ist, aber als Repetierer eingetragen war. DIESES problem kann man sehr schnell aus dem weg räumen! zusätzlichen bedürfnisnachweis für die eintragung zu fordern ist wohl nicht haltbar. auch deswegen nochmals extra ne neue gelbe zu beantragen ändert nichts an der tatsache. auch auf die kastrierte WBK kann die waffe eingetragen werden! gruß alzi Edith hatte ein paar fehlerchen gefunden...
Guest Posted October 15, 2008 Posted October 15, 2008 Erwerb wurde verweigert, weil die Neuen Gelben WBK im Umkreis Halle-Merseburg alle hinten drauf auf Einzellader entwertet worden sind. Um diesen Eintrag zu löschen, muß er eine neuen Antrag stellen. Mir war der Eintrag egal, da dieser mit dem neuen Waffengesetz ungultig sein muß und es sich ohnehin um Einzellader handelt auch wenn er repetiert.Leider will Käufer klein beigeben und kostenpflichtigen Neuantrag stellen. Er kann wohl auch nicht auf die Unterstützung des Landesverbands BDS zählen. Ich habe aber schon die vom FWR die Anwaltsliste angefordert, damit es dann gleich losgehen kann. Sind leider alle ziemlich weit weg, aber für den Schriftverkehr wird es wohl gehen. Ich gebe den Schützensport auf , weil mich diese Knechtschaft nerft. Nicht aufgeben, dann haben die Gewonnen. Und viel Glück beim RA. Böser Fallstrick. Knackpunkt wird vermutlich sein, ist ein einschüssiger Repetierer ein Einzellader. Da im Eintrag neue WBK zwischen Einzellader und Repetierer unterschieden wird. Unabhängig von der Magazinkapazität. der enstprechende Eintrag auf der gelben WBK lautet ja normalerweise: ...die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen....
Sachbearbeiter Posted October 15, 2008 Posted October 15, 2008 Erwerb wurde verweigert, weil die Neuen Gelben WBK im Umkreis Halle-Merseburg alle hinten drauf auf Einzellader entwertet worden sind. Um diesen Eintrag zu löschen, muß er eine neuen Antrag stellen. Damals fristgemäß (innerhalb eines Monats) Widerspruch einlegen, wäre besser gewesen. Immer wieder traurig, was in manchen Amtsstuben so gewurschtelt wird. Nach Eintritt der Bestandskraft wirds leider schwieriger, eine rechtmäßig ausgestellte WBK zu bekommen. Ich würde die Waffenbehörde an der Ehre packen, so klappts wahrscheinlich am besten. Ich gebe den Schützensport auf , weil mich diese Knechtschaft nerft. Und das ist dann das Ergebnis.
habe-nix Posted October 15, 2008 Author Posted October 15, 2008 Mit der Waffengesetzänderung ist die schon damals eigentlich rechtlich haltlose Kastrierung hinfällig geworden. Will er sich jetzt einen Vorderladerrevolver kaufen, muß er ja wieder einen Bedürfnisantrag stelle. Dies war hier die gängige Praxis bis zu Waffenrechtsänderung. Der Gesetzgeber hat aber unmißverständlich klar gestellt, daß dieses nicht mehr rechtens ist. Gelbe WBK ist Erwerbsberechtigung für Mehrlader, Einzellader, und Vorderladerrevolver. Da steht nirgendwo das Altschützen aus Sachsen-Anhalt von dieser Regelung ausgenommen wurden. Die Waffe muß ein Mehrlader sein, da bei Ordonanz Wettkämpfen eigentlich Original verwendet werden sollten. Und dieses ist es halt als Einzellader nicht und eine Umtragung würde ja wieder kostenpflichtig sein.
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