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IGNORED

Zuverlässigkeit und Parteizugehörigkeit


Haselmaus1956

Empfohlene Beiträge

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Wenn Du die Verbotseigenschaft rechtzeitig beseitigst, kannst Du die Waffe ja behalten. Ist das auch Enteignung ? :confused:

1. Wird in der von mir zitierten Textpassage darauf nicht eingegangen. Und Informationsseiten von Behörden sind doch eigentlich dafür gedacht den Bürger, der evtl. nicht den ganzen Tag bei WO rumhängt, über Änderungen und ggfs. Lösungen zu informieren.

2. Wird der unbescholtene Bürger durch diese unsinnige WaffG Änderung unnötig finanziell belastet. Ob ich einen Gegenstand im Wert XXX,- EUR nun entschädigungslos abgeben muss oder ob ich XXX,- EUR aufwenden muss um diesen Gegenstand in einen gesetzeskonformen Zustand zu bringen kommt doch irgendwie aufs Gleiche raus. Blinder Aktionismus und der Leistungsträger muss wiedermal bluten.

Aber ich merke schon, daß Deutschland wieder ein kleines bißchen sicherer geworden ist. Marodierende Horden von Sportschützen werden dann eben mit ungefährlichen Pumpflinten >95cm (bzw. Lauflängen >45cm) durch die Straßen ziehen. Das beruhigt mich.

Gruß

GOH

PS

...wenn ich die letzten Gesetzesänderungen und Aktionen unserer Politiker Revue passieren lasse, machen sich in meinem Kopf Phantasien breit wo Bäume, Laternen und der Meeresgrund drin vorkommen. Geht es nur mir so?

Geschrieben
Solange eine Partei nicht verboten ist, ist die Mitgliedschaft in ihr ein verfassungsmäßig garantiertes Recht. (sh. Art. 9 GG)

Solange dies nicht erfolgt ist, muß die Unschuldsvermutung gelten.

Damit hast Du unbestritten recht. Aber seit dem 01.04.2008 gibt es diesen Passus in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG:

"Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

3. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die

a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

B) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind."

Darunter könnte man die NPD wohl einstufen, die LINKE hingegen eher nicht.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
3. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die

a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

B) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind."

Darunter könnte man die NPD wohl einstufen, die LINKE hingegen eher nicht.

Wenn ich so an die Ereignisse in Köln und die Islamophilie der Linken denke, dann sehe ich da schon verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung und die Völkerverständigung.

Sind eben auch nur dumme Extremisten.

Gruß

GOH

Geschrieben
Wie kann man die Verbotsmerkmale (zu kleines Kaliber) an dieser Pistole beseitigen?

Bin technisch keine Expertin und versuche das ganz pragmatisch anzugehen, weil § 40 Abs. 5 WaffG ja nun mal diese Möglichkeit vorgibt.

Um die Verbotseigenschaft zu erfüllen, müssen auf die PSM ja alle in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.5 aufgeführten Merkmale zutreffen. Im Originalzustand ist das wohl regelmäßig der Fall.

Gehen wir also mal die Details (ohne technische Wertung) durch:

1. mehrschüssige Kurzwaffe

2. Baujahr nach dem 1.1.1970

3. für Zentralfeuerzündung

4. Kaliber unter 6,3mm

5. Antrieb der Geschosse erfolgt ausschließlich durch den Zündsatz.

Bis auf das Baujahr kann man unter Umständen von einem hierzu Berechtigten die Eigenschaften der Waffe so verändern lassen, dass sie mindestens eine der o.g. Eigenschaften nicht mehr erfüllt. Wenn das alles technisch nicht möglich ist (heutzutage ist doch alles möglich, oder ?), scheidet diese Möglichkeit bei der PSM natürlich aus.

Das wäre dann auch ein Indiz dafür, dass diese Möglichkeit auf der zitierten HP nicht erwähnt wurde.

Mit dem eigentlichen Thema hat das allerdings nichts mehr zu tun. <_<

Geschrieben
PSM => Ja

Wie kann man die Verbotsmerkmale (zu kleines Kaliber) an dieser Pistole beseitigen?

Man konnte (wenn zeitgerecht nach Änderung des WaffG die Ausnahmegenehmigung beantragt) in die PSM den original .25ACP-Lauf vom Hersteller einlegen lassen. Andere Umbaumassnahmen waren kostenintensiver, durch Zeichnungserstellung, Prüfungen, Arbeitsaufwand etc.

WaffG und (BKA Ausnahme-)Genehmigungen beachten!

..... Mit dem eigentlichen Thema hat das allerdings nichts mehr zu tun. <_<

:pro:

Geschrieben
1. Wird in der von mir zitierten Textpassage darauf nicht eingegangen.

Vielleicht hat man befürchtet, dass dann so mancher Waffenbesitzer eigenmächtig die Waffe verändert und auf § 40 Abs. 5 WaffG kommt man ja nicht unmittelbar bei bereits vorhandenen Waffen, die nunmehr einem Verbot unterliegen.

2. Wird der unbescholtene Bürger durch diese unsinnige WaffG Änderung unnötig finanziell belastet. Ob ich einen Gegenstand im Wert XXX,- EUR nun entschädigungslos abgeben muss oder ob ich XXX,- EUR aufwenden muss um diesen Gegenstand in einen gesetzeskonformen Zustand zu bringen kommt doch irgendwie aufs Gleiche raus.

Das ist allerdings richtig, ist aber z.B. beim Tischtennis auch so. Da werden fast jedes Jahr irgendwelche Beläge verboten und Du musst dann wieder einen bzw. zumeist viele andere Beläge kaufen und mühsam testen, bis ein passender Nachfolgebelag gefunden wurde. Wehren kann man sich dagegen auch nicht und nicht mal die Verbotseigenschaften beseitigen oder sie einem "Berechtigten" überlassen. Da landet das verbotene Teil unweigerlich in der Tonne.

Eine verbotene Waffe kann ich wenigstens vorher noch ins Ausland oder einem anderen Berechtigten verkaufen...

Geschrieben
Eine verbotene Waffe kann ich wenigstens vorher noch ins Ausland oder einem anderen Berechtigten verkaufen...

Aber SBine, das ist doch gelinde gesagt realitätsfremd. Einerseits bräuchte der Erwerber in D im Vorfeld bereits eine solche BKA - Genehmigung, die der - ehedem legale - Besitzer möglicherweise nicht bekommt. Andererseits kämen die im Sachzusammenhang mit der Verbringung leidlich bekannten Komplikationen dazu.

Und über die Preise, die dann noch zu erzielen sind, möchte ich auch nicht spekulieren...

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Das ist allerdings richtig, ist aber z.B. beim Tischtennis auch so. Da werden fast jedes Jahr irgendwelche Beläge verboten und Du musst dann wieder einen bzw. zumeist viele andere Beläge kaufen und mühsam testen, bis ein passender Nachfolgebelag gefunden wurde. Wehren kann man sich dagegen auch nicht und nicht mal die Verbotseigenschaften beseitigen oder sie einem "Berechtigten" überlassen. Da landet das verbotene Teil unweigerlich in der Tonne.

Eine verbotene Waffe kann ich wenigstens vorher noch ins Ausland oder einem anderen Berechtigten verkaufen...

Es geht hier nicht um Sportordnungen...

Einen Tischtennisschläger darfst Du behalten und kannst ihn immer noch überall benutzen. Sogar für einfaches Spaßspielen. Und Du kommst dafür auch nicht in den Knast.

Gruß

GOH

EDIT

Solche Vergleiche akzeptiere ich natürlich gern, wenn Pumpflinten irgendwann mal genauso frei verkauft werden dürfen wie Tischtennisschläger.

Geschrieben
Einerseits bräuchte der Erwerber in D im Vorfeld bereits eine solche BKA - Genehmigung, die der - ehedem legale - Besitzer möglicherweise nicht bekommt.

Andererseits kämen die im Sachzusammenhang mit der Verbringung leidlich bekannten Komplikationen dazu.

Ich hab nicht behauptet, dass es einfach ist - aber wenigstens nicht ausgeschlossen.

Und wenn die Waffenbehörde bis zu einer Klärung die verbotene Waffe an sich nimmt (die darf das ja, weil sie nicht unters WaffG fällt) hat der Betroffene doch genug Zeit, das zu regeln.

Was Du mit Komplikationen bei der Verbringung meinst, weiß ich jetzt nicht. Man muss natürlich prüfen, ob die Waffe im andern Land nicht auch verboten ist. Aber das macht man ja immer.

Geschrieben
Es geht hier nicht um Sportordnungen...

Einen Tischtennisschläger darfst Du behalten und kannst ihn immer noch überall benutzen. Sogar für einfaches Spaßspielen. Und Du kommst dafür auch nicht in den Knast.

Alle Spieler, die aber am Rundenbetrieb teilnehmen (oder deren Beruf es ist !!!) sind davon aber hart betroffen, auch wenn es "nur" eine Sportordnung ist. Es gibt bestimmt noch andere Lebensbereiche, wo durch ein Verbot große Nachteile für den einzelnen entstehen.

Geschrieben
... a ) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

b ) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind.

Darunter könnte man die NPD wohl einstufen, die LINKE hingegen eher nicht.

Was heisst denn könnte? Entweder verstösst die NPD gegen die Verfassung oder aber nicht!

Geschrieben

"political correctness"- ganz einfach, "Braun" ist nunmal Sch..., "Rot", egal wie abgetönt, ist "in". (politisch gesehen)

Bei meiner Beantragung einer Erwerbserlaubnis war auf dem Formular extra eine Zeile- Ausfüllen selbstverständlich erforderlich-

ob man Mitglied einer "rechtsextremen Gruppierung/Partei ist (hab den genauen Text nicht mehr im Kopf, weil für mich nicht zutreffend).

Ich wohne im Bundesland NRW, weiß also nicht, ob das flächendeckend überall in D so abgefragt wird.

Bin mir aber sicher, daß bei einer Bejahung dieser "Gretchenfrage" meine Erwerbserlaubnis abschlägig beschieden worden wäre.

Also- ganz einfach, was den Wunsch nach Waffenerwerb betrifft:

Mit den "Wölfen" heulen, im Chor singen, was politisch gerade angestimmt wird und Alles geht glatt über die Bühne.

Wir leben nun mal in einer Demokratie!

(Definition am Rande: Demokratie ist die Diktatur der Mehrheit).

Man lebe also auch danach, was gerade "in" ist.

Beweis: Warum WIRD es denn der Bevölkerungsminderheit der Waffenfreunde so schwer gemacht?

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Sachbearbeiters kleine, heile Welt.

Sorry

Geschrieben
Was heisst denn könnte? Entweder verstösst die NPD gegen die Verfassung oder aber nicht!

Ich habs halt mal ein bissl vorsichtig ausgedrückt. Meines Erachtens verstößt sie mit ihrem Gebaren auf jeden Fall gegen die verfassungsmäßige Ordnung (wobei man ihr auch in puncto Versammlungsgesetz zugute halten kann, dass sie ihre Demos viel korrekter anmelden als die linke Szene).

Bei meiner Beantragung einer Erwerbserlaubnis war auf dem Formular extra eine Zeile- Ausfüllen selbstverständlich erforderlich-

ob man Mitglied einer "rechtsextremen Gruppierung/Partei ist

Das ist aber nicht zulässig ! :o

Geschrieben
Alle Spieler, die aber am Rundenbetrieb teilnehmen (oder deren Beruf es ist !!!) sind davon aber hart betroffen, auch wenn es "nur" eine Sportordnung ist. Es gibt bestimmt noch andere Lebensbereiche, wo durch ein Verbot große Nachteile für den einzelnen entstehen.

Nicht wirklich... ich bin zwar selbst kein Tischtennis-Spieler, kenne aber zwei sehr erfolgreiche Spieler. Beide kleben vor jedem Wettkampf einen neuen Belag auf den Schläger. Keiner will ein Match verlieren, nur weil der Belag den Spin nicht mehr voll auf den Ball übertragen kann.

So gesehen ist der Belag eines Tischtennis-Schlägers eher mit Munition zu vergleichen. Und wenn eine Munitionssorte verboten wird, habe ich ja vorher auch noch Zeit sie zu verballern.

Wenn auf den Besitz eines Tischtennisschlägers aus dreifarbigem Schichtholz in Verbindung mit einer Holzdicke von nicht mehr als 4 Millimetern eine Haftstrafe von fünf Jahren stehen würde, dann könnte man das vergleichen.

Geschrieben

Holla, hier ist ja einiges los!

Wir überlegen den Beitritt nicht doch zu verschieben.

Schließlich gibt es ja auch noch die Möglichkeit z.B. zu spenden. Das wird ja wohl hoffentlich in Ordnung sein.

Georg

bearbeitet wegen Schreibfehler.

Geschrieben
...... Schließlich gibt es ja auch noch die Möglichkeit z.B. zu spenden. Das wird ja wohl hoffentlich in Ordnung sein. ......
....... Diese Liste gibt es hier.

Vertreten sind neben den Parteien Die Linke auch DVU, Republikaner, NPD auch viele ausländische Vereinigungen (kurdisch, türkisch, islamisch,...) sowie Scientology. Neben der Frage nach der Mitgliedschaft (auch ehemalig) muss auch eine Unterstützung (Spenden,...) angegeben werden.

§ 5 Zuverlässigkeit

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

.........

einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die

a ) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

b ) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder

c )durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

Geschrieben
Was heisst denn könnte? Entweder verstösst die NPD gegen die Verfassung oder aber nicht!

Das gibts nicht, daß ich dir einmal vorbehaltlos zustimme, und das auf eine politische frage!

Richtig:

Wenn es beweisbar wäre (bzw. der Wille da wäre, es zu beweisen), daß die NPD verfassungsfeindlich ist, dan MUSS sie verboten werden.

Dito mit den Linken.

Da aber Verbotsanträge gerichtlich abgeschmettert wurden, hat die NPD in dieser Sache zumindest juristisch eine reine Weste.

Ich persönlich halte sowohl die NPD als auch die Linken für verfassungsfeindlich, aber meine Privatmeinung ist da vollkommen irrelevant.

Geschrieben
Nicht wirklich... ich bin zwar selbst kein Tischtennis-Spieler, kenne aber zwei sehr erfolgreiche Spieler. Beide kleben vor jedem Wettkampf einen neuen Belag auf den Schläger. Keiner will ein Match verlieren, nur weil der Belag den Spin nicht mehr voll auf den Ball übertragen kann.

Ich war früher mal Spielerin und kenn mich ein bissl aus.

Du sprichts von den Spielern mit sogenannten "griffigen" Belägen (auch Noppen innen genannt), die in den ganz hohen Klassen auch fast ausschließlich gespielt werden.

Daneben gibt es aber auch die (weniger schnittanfälligen aber auch weniger Schnitt produzierenden) Noppen außen, von denen es kurze zum schnellen Block- und Konterspiel, mittellange und lange Varianten gibt. Weiterhin gibt es noch den Noppengummi und den heute aufgrund seiner in der Regel geringen Gefährlichkeit kaum noch gespielten Anti, der total glatt ist und aus jedem Ball total den Schnitt rausnimmt. Gerade im Lager der langen Noppen, die im übrigen nicht vor jedem Wettkampf neu aufgeklebt werden, weil sie nicht so schnell verschleißen sondern maximal einmal pro Jahr "fällig" werden, werden regelmäßig welche verboten. Wer sich ein bisschen damit auskennt, der weiß, dass gerade bei den langen Noppen sich jeder Belag anders spielt, u.a. abhängig davon, auf welcher Art Holz und mit welcher Schwammstärke sie gespielt werden.

Wie schon gesagt, werden diese langen Noppen in den Spitzenklassen vielleicht von max. 20% der Spieler eingesetzt, aber damit war auch schon mindestens einer mal Weltmeister ! (Chen Xin Hua 1985).

Geschrieben
Alle Spieler, die aber am Rundenbetrieb teilnehmen (oder deren Beruf es ist !!!) sind davon aber hart betroffen, auch wenn es "nur" eine Sportordnung ist. Es gibt bestimmt noch andere Lebensbereiche, wo durch ein Verbot große Nachteile für den einzelnen entstehen.

Im Gegensatz zu den Sportschützen werden die aber nicht zur Mitgliedschaft in einem bestimmten Verband oder zum Spielen nach den Regeln eines bestimmten Verbandes gezwungen. Es steht Dir frei, einen Verband zu gründen, in dem der Schläger vor jedem Spiel mit Blattgold überzogen werden muß, oder einen, in dem jedes Objekt under 2 Kilo als Schläger verwendet werden darf. Du darfst sogar kampfmäßig aus der Deckung spielen oder den Schläger mit Tarnfarbe anstreichen, wenn es Dir und Deinen Mitspielern so gefällt. Schließlich darfst Du einen Schläger auch zur Selbstverteidigung besitzen, oder als Untersetzer fürs Bierglas, ganz nach Belieben, ohne daß einer nach Deinem Bedürfnis fragt. Du darfst weiterhin soviele Schläger und Bälle besitzen wie Du magst, und Du darfst sie, auch anonym, frei veräußern und erwerben (die Steuern einmal außen vorgelassen).

Ich bin freiwillig in einem Berufsverband Mitglied, der mir Regeln und Beiträge auferlegt, über die ich mich, wären sie gesetzlich vorgeschrieben sehr ärgern würde. Ich mache freiwillig mit, weil ich die Vorteile schätze. Es steht mir aber frei, gar keinem Verband anzugehören oder sogar einen eigenen aufzumachen, und ich könnte immer noch meinen Beruf ausüben.

Da besteht doch ein gewisser Unterschied zur staatlich verordneten Pflicht.

Geschrieben
Im Gegensatz zu den Sportschützen werden die aber nicht zur Mitgliedschaft in einem bestimmten Verband oder zum Spielen nach den Regeln eines bestimmten Verbandes gezwungen.

Falsch ! Da gibt es bundesweit gültige Spiel- und Sportordnungen, die ganz klare Vorgaben machen, wie Schläger und Ball sein müssen, damit das Spiel damit erlaubt ist. Wer sich nicht dran hält, verliert 0:11, 0:11, 0:11 und der Punkt geht an den Gegner. Bei zwei Einzeln und zwei Doppeln kann das einer Mannschaft also im Extremfall vier Punkte kosten (und in der Bundesliga wird nur auf 6 Punkte gespielt, sonst bei 6er-Mannschaften auf 9).

Nur ein Hobbyspieler könnte sich dem Mannschaftskampf entsagen und außerhalb der Spielrunde einfach so trainieren. So kann er aber nicht mal mehr an Bezirksmeisterschaften, Ranglisten oder anderen Turnieren teilnehmen, weil er dort jeweils so nicht spielen darf.

Für die Tischtennisprofis ist es keine schöne Sache. Die haben es wirklich hart, wenn dauernd was verboten wird, auf das sie sich gerade gut eingestellt haben.

Dich zwingt im übrigen auch niemand, am Schützensport teilzunehmen.

Geschrieben
...Nur ein Hobbyspieler könnte sich dem Mannschaftskampf entsagen und außerhalb der Spielrunde einfach so trainieren. So kann er aber nicht mal mehr an Bezirksmeisterschaften, Ranglisten oder anderen Turnieren teilnehmen, weil er dort jeweils so nicht spielen darf...

Wenn er genau dieses wollte bzw. nicht wollte, würde ihm dann auch die Zuverlässigkeit aberkannt und als Folge seine Sportgeräte mit Gewalt unter Strafe eingezogen?

Geschrieben
Wenn er genau dieses wollte bzw. nicht wollte, würde ihm dann auch die Zuverlässigkeit aberkannt und als Folge seine Sportgeräte mit Gewalt unter Strafe eingezogen?

Wir haben als Kinder immer Rundlauf gespielt. Das war bestimmt nicht auf der Grundlage einer Sportordnung. Ich hoffe nur, daß das vor Einführung des Deutschen Tischtennisgesetzes von 1986 war, bin mir aber nicht mehr ganz sicher :peinlich:

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