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IGNORED

seit wann sind Laser eigentlich verboten


akademikus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

habe folgende Frage:

Seit wann ist der Besitz eines Lasers mit einer für Schusswaffen bestimmten Halterung verboten, ich meine hier nicht die Benutzung sondern nur den Besitz.

Ich kann mich erinnern, dass vor einiger Zeit Laser inkl. Halterung bei ebay und co. frei zu kaufen waren.

Der Besitz war also erlaubt, nur die Verwendung an echten Waffen verboten.

Gruss,

A.

Geschrieben

eBay ist eh so eine Sache. Denke doch nur an die Geschichte mit dem Stock von Graf Lampdorf!

In Anlage 2 bei den "verbotenen Waffen" steht

...

1.2.4 für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

...

Daher sind für Spielzeug (nix Schußwaffe) bestimmte Laser frei, aber bei für Schußwaffen bestimmten Versionen ist bereits der Umgang verboten.

Geschrieben

Wenn es Teile sind die nur für Spielzeug gebaut wurde, OK. Wenns aber auch für Softairs oder scharfe Waffen ist: ganz böse. Dummerweise haben viele asiatischen Hersteller beides im Sortiment, sodass eine klare Trennung meist nicht geht. Also lieber die Finger davon lassen. Ist für den Waffenbesitzer zu heikel. Verboten ist auch der Besitz!

Geschrieben
Seit wann ist der Besitz eines Lasers mit einer für Schusswaffen bestimmten Halterung verboten, ich meine hier nicht die Benutzung sondern nur den Besitz.

Seit es das Bundeswaffengesetz gibt.

Gast We are Borg
Geschrieben
Seit es das Bundeswaffengesetz gibt.

Nö!

Zumindest bis Anfang der 90-er hatten noch einige Sportschützen so ein Ding auf ihren Waffen drauf.

Geschrieben

Das Verbot geht auf das reichswaffengesety 1938 zurueck. Schon damals waren "Gewehrscheinwerfer" verboten, ebenso wie Schalldaempfer.

Manches haelt sich halt, auch wenn der urspruengliche Zweck (naechtliche Wilderei zu verbieten) sehr fragwuerdig geworden ist.

Gruesse,

Schwarzwaelder

Geschrieben

Einen Sinn Laser zu verbieten gibt es nicht wirklich!

Es wurde mal vor Jahren laut darüber nachgedacht, solche Teile zuzulassen. Eine Gruppe Abgeordneter waren dann mal beim Schießen dabei und befanden, dass man damit ja durchaus besser treffen kann und aus der Aufhebung wurde nichts.

Tatsache ist aber, dass zum Treffen die meisten Rotpunktvisiere oder Zielfernrohre eigentlich besser sind. Der Laser hat nämlich den großen Nachteil, dass man den Strahl oder Punkt im Ziel erst mal sehen muss. Das geht in der Nacht noch recht gut, ist aber am Tag oft fast unmöglich.

Militärisch oder polizeilich haben sie den Vorteil, dass ein eventueller Gegner durch den Strahl eingeschüchtert wird und eher aufgibt. Es gab da eine Untersuchung im Irak, wonach US Soldaten die an Check-Points Laser an ihren Waffen einsetzen, deutlich weniger Schießen müssen.

Sportlich sind sie sehr gut dazu geeignet, das Abkommen der Waffe aufzuzeichnen, sie sind daher in einer besonders schwachen Form für das sportliche Training extra zugelassen worden.

Ansonsten, für Verbote braucht es in Deutschland oft keine vernünftigen Gründe, es wird einfach gemacht. Um Verbote aufzuheben, da ist aber einiges nötig. So ist es halt mal, wenn man in einem Verbotsstaat lebt.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Hallo,

habe folgende Frage:

Seit wann ist der Besitz eines Lasers mit einer für Schusswaffen bestimmten Halterung verboten, ich meine hier nicht die Benutzung sondern nur den Besitz.

Ich kann mich erinnern, dass vor einiger Zeit Laser inkl. Halterung bei ebay und co. frei zu kaufen waren.

Der Besitz war also erlaubt, nur die Verwendung an echten Waffen verboten.

Gruss,

A.

nachdem besuch wegen einer lampe (die ich im dienst nutze) ist seit dem 01.04. verboten ... vorher war der besitz ja erlaubt aber die montage verboten ...

Geschrieben

Nana :rolleyes:, zum 01.04. hat sich an den Funzel-Regelungen DAHINGEHEND GAR NICHTS geändert.

Seit jeher:

1. Normale (Taschen-)Lampe: Erlaubt

2. Normale Monatgeringe: Erlaubt

3. Montage von 1. mit 2. (oder auch mit Klebeband, etc.) an Waffe: Verboten.

4. Montagevorrichtungen, welche die Zweckbestimmung der Anbringung von Leuchtmitteln an Waffen aufweisen: Verboten.

5. Leuchtmittel mit integrierter Montage im Sinne von 4.: Verboten.

Merke: bei 4. und 5. war damals (vor dem 01.04.) wie heute schon der Besitz verboten!

Das BKA hatte bei den FAQs mal einen einigermaßen brauchbaren Merkzettel zum Thema online. Seit dem 01.04. ist der aber zugunsten des Messer- & Anscheinsklimbims verschwunden.

Dort hieß es: Das Verbot greift bereits dann, wenn die Gegenstände zur Montage an Waffen bestimmt sind.

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