Zum Inhalt springen
IGNORED

Revolver mit 7,5 " Lauf


wolf01

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
...

Und zur Waffensachkunde muß ich gestehen hät ich das auch nicht gewußt.

...

Wäre das denn jetzt in meinem Fall Unwissenheit oder unvollständige Fehlinformation ???

Ich habe in der 'Sachkunde' auch nix von einzelnen Disziplinen und zugehörigen Regeln gehört. In den DSB-Fragebögen war auch nix davon - also Hinweis auf Sachkunde = Quatsch! :peinlich:

Erst nach Wochen habe ich überhaupt die Sportordnung des DSB im Internet gefunden, da sie anscheinend nicht von der DSB-Homepage verlinkt war ... habe da jedenfalls nix als allgemeinen Quatsch gefunden! Und nachdem ich die gefunden hatte, hat's noch immerhin mehrere Tage gedauert, bis ich die Regelmäßigkeit unserer Waffen für die entsprechenden Disziplinen herausgelesen habe (zB. 6,5" Lauf und höheres Maximalgewicht für .44 Mag, worauf sich nur in der Pistolentabelle ein Hinweis befindet, nicht aber im Text). Beim Kauf hatte ich allerdings jeweils den Verkäufer gefragt - nur bin ich mir bis heute nicht sicher, ob Verkäufer da auch immer so sicher sind ... Erst beim letzten Kauf habe ich vorher telefonisch bei Wischo um Nachwiegen gebeten, da war ich inzwischen so schlau ... *malinzwischenschlaugugg*

Der für die Disziplin zu lange Revolver wäre allerdings für mich auch kein großes Problem, ich würde ihn so, wie er ist, weiterbenutzen, halt nur zum Training ... Wettkampf ade ...

Normalerweise würde ich auch nicht erwarten, daß da nochmal jemand nachfragt, schon garnicht der DSB-Landesverband (als hätte der nicht Besseres zu tun!?), solange man nicht eine neue Waffe für die gleiche Disziplin beantragt. Für eine Neubeantragung in der gleichen Disziplin würde ich eine schriftliche Erklärung der Umstände dem formgebundenen Antrag zur 'Leistungssteigerung' beilegen und good will erwarten, weil das sicherlich häufiger passiert. Beim hiesigen Landesverband waren sie mir gegenüber bisher jedenfalls immer sehr nett, und die sachbearbeitende Dame kannte auch nicht alle Regeldetails auswendig.

Gruß vom

Loch

Geschrieben
Den Vergleich kann ich beim besten willen nicht komentieren

Obwohl doch da fällt mir was vergleichbares ein:

Du hast eine M8er schraube wo die Mutter 10 mal um sich selbst drehen muß um zum Anschlag zu kommen.

Jetzt schneidest du 1 cm ab und nach eurer Rechnung hat sich nichts verändert

Na toll Super

Habt ihr keine vernünftige Erklärung ??

Ist das wirklich so schwer zu verstehen ???????????????

Natürlich hat sich in Deinem obigen Beispiel was geändert, nämlich die Länge. ( vgl. Lauflänge )

Wie voyager schrieb hat sich aber unzweifelhaft die Gewindesteigung ( vgl. Dralllänge ) nicht verändert.

Ich muss allerdings zugeben, dass Dein Beispiel mit der Schraube viel anschaulicher als meins mit

dem BMW ist.

Meins war die "Holzhammermethode" um Dich auf den richtigen Weg zu bringen.

Leider, leider sinnlos.

Servus

Geschrieben
Ich habe in der 'Sachkunde' auch nix von einzelnen Disziplinen und zugehörigen Regeln gehört. In den DSB-Fragebögen war auch nix davon - also Hinweis auf Sachkunde = Quatsch! :peinlich:

Der für die Disziplin zu lange Revolver wäre allerdings für mich auch kein großes Problem, ich würde ihn so, wie er ist, weiterbenutzen, halt nur zum Training ... Wettkampf ade ...

Gruß vom

Loch

Leider ist das aber durchaus ein Problem.

Der Revolver wurde vom Verband für eine bestimmte Disziplin befürwortet ( Bedürfnis).

Für diese Disziplin ist er aber nicht zulässig nichtmal, zum Training.

D.h. für diesen Revolver hast Du kein Bedürfnis, was seit WaffG 2003 ganz schlecht ist.

Das ist das perverse am Bedürfnisprinzip.

Keine Disziplin - kein Bedürfnis - keine Waffe.

Eine Lösung des Problems gäbe es in Bayern.

Bei uns gibt es die Disziplin GK Kombi.

Dort sind komischerweise auch längere Läufe als 6 Zoll zulässig.

Hier könnte man dann sogar einen zweiten .357er mit 6 Zoll Lauf befürwortet bekommen,

da ja der 7,5 Zöller für die normale GK .357er Disziplin nicht zulässig ist.

Das Bedürfnis für den 7,5er kann hier auch nicht aberkannt werden, weill es ja

die GK Kombi gibt, wo er zulässig ist.

Merke:

In Bayern ZUERST einen .357er > 6 Zoll kaufen, DANN einen 6 Zöller.

Leider wusste ich das damals noch nicht und habe nur einen .357er.

Servus

Geschrieben

Geil.

Ich könnte mich schlapp lachen.

Ok, der kollege hat sich nen 7,5 zöller Revolver gekauft.

War ne gute Entscheidung, der schießt sich bestimmt super und auch sehr präzise und spass macht das ding bestimmt auch. ( Ups spass ist ja beim DSB verboten. )

Also von Rechtlicher Seite aus kann ich folgendes sagen:

- die Waffe wurde entsprechend dem Voreintrag erworben.

- der SB hat sie abgestempelt und eingetragen.

- selbst ein regelmäßiges Training reicht als Bedürfniss aus auch wenn kein Wettkampf mitgeschossen wird.

- rein von Gesetzlicher Seite kann keiner den Mann zwingen die Waffe zu verkaufen oder den Lauf abzudrehen ( was absoluter schwachsinn wäre :gaga: ).

- probleme kann nur der DSB machen, der DSB kann zwar terror machen aber wegnehmen kann der sie dem Mann auch ncht mehr.

- aber der DSB wird bei der nächsten Befürwortung Ärger machen.

- mit der Waffe darf zwar beim DSB kein Wettkampf mitgeschossen werden aber es gibt genug andere freie Wettkämpfe bei denen man mitmachen kann wie z.b. hier

http://www.freedomarmsshoot.de/regelwerk/field-revolver/

da wäre die Waffe zugelassen. Die Teilnahme an einem solchen Wettkampf im Jahr reicht völlig aus, da kann dann auch keine Behörde oder wer auch immer ärger machen von wegen Bedürfniss oder so.

Jetzt meine Persönliche Meinung.

Ich hasse diese fiese anschwärzerei beim Wettkampf. Wenns der Schießleiter, Range Officer oder Standaufsicht merkt, OK, dann ist ne DQ voll OK.

ABER wenns bei der Waffenkontrolle dem Schießleiter nicht auffällt dann soll er damit schießen. Es ist zum K****n wenn ein Schütze einen anderen anschwärzt damit der rausfliegt, einen Konkurenten eliminiert häh ? Weil sie selber nicht ordentlich schießen können.

Die Spielchen kenne ich, nur kenn ich auch die Sportordnugen der Disziplienen die ich schieße. Mich hat mal bei nem Wettkampf mein Standnachbar beim Schießleiter angeschwärtzt, die Griffschalen meiner SIG 210 wären nicht zugelassen. ( Normaler einfacher Nil Griffschalen mit Daumenauflage, alte Ausführung ). Der Schießleiter voll drauf angesprungen und wollte mein Ergebniss streichen. ( Die Herren kannten den Unterschied zwischen Daumenauflage und Handkanntenauflage nicht mehr.) Ich habe dann verlangt das alle die eine Waffe mit Daumenauflage haben auch gestrichen werden und nicht nur ich alleine. Das waren dann ein ganzer haufen, in der Reihe lagen alleine 5 Target Champion mit Griff mit Daumenauflage. Es hatte dann jemand den Landessportleiter geholt der hat dann mal alles aufgeklärt.

An der Stelle des Kollegen mit dem 7,5 zöller würde ich einem anderen Verein beitreten der in einem Landesverband organisiert ist bei dem Revolver mit 7,5 zoll zugelassen sind. ( BDS oder BDMP ) Schon mal aus Prinzip, ich bezahle schießlich an den Verband im Jahr Geld und an den Verein, da lasse ich mich doch nicht pisacken oder fertig machen nur weil denen mein Revolver nicht gefällt.

:gaga:

Ich weiß das sich jede menge DSB´ler jetzt tierisch aufregen von wegen, er hat doch die Waffe für ne DSB Disziplin erworben, und nicht rechtmäßig und gegen die Sportordnung und der muss doch wissen was er kaufen darf und blah blah blah......................

Immer erst mal an die eigene Nase fassen bevor man mit dem Finger auf andere Zeigt.

Dem Betroffenen kann ich nur raten, rein in den BDMP oder BDS und dann sofort raus aus dem DSB. Und auf gar keinen Fall den Lauf abdrehen.

mfg

Geschrieben
Dem Betroffenen kann ich nur raten, rein in den BDMP oder BDS und dann sofort raus aus dem DSB. Und auf gar keinen Fall den Lauf abdrehen.

mfg

Warum ? Laut vieler Meinungen hier ändert sich doch nichts an der Präzision.

Der Kostenaufwand für einen weiteren Verband und das dortige Schießen ist auf längerer Sicht kostenintensiver als Lauf kürzen und Neubeschuss.

Ganz nebenbei bei dem Schützenverein wo wir sind, kann ich mir nicht vorstellen das es etwas besseres gibt.

Deshalb käme ein Wechsel nicht in Frage

Übrigens war ich eben in einem Waffengeschäft und habe mich bei dem Verkäufer erkundigt welche Auswirkungen eine kürzung des Laufes hätte.

Er konnte mir darüber auch keine Auskunft geben und bat nochmals vorbei zu kommen wenn der BÜMA da wäre.

Also eine Erklärung warum das nichts ausmacht habe ich hier immer noch nicht erhalten (oder verstanden)

Geschrieben

Rein Rechtlich brauchst du den Lauf nicht abzudrehen, fahr einmal pro jahr auf nen Wettkampf bei dem die Waffe zugelassen ist, und dir kann niemand absolut niemand was wollen.

Also dein Kollege hat sich den 7,5 zöller doch nicht aus langeweile gekauft oder ?

Der Revolver hat Ihm doch bestimmt gut gefallen, gerade wegen dem langen Lauf, bzw. lange Visierlinie, Balance, etc.

Gefällt Ihm die Waffe immer noch genauso gut mit abgedrehtem Lauf ?

Mir würde die nicht mehr gefallen. Wenn er einen 6 zöller gewollt hätte, hätte er sich nen 7,5 zöller erst gar nicht angeschaut. Also was soll das ganze Gerede den Lauf zu kürzen nur damit die DSB Könige den Bauern mal wieder geknechtet haben.

Ich hätte unter solchen Bedinnungen auf dauer keinen Spass und keine Freude in dem Verein, absolut nicht.

Ich wünsche euch viel Erfolg beim Lauf abdrehen, viel Spass beim Genick einziehen und alles gute als Bauer im DSB Königreich.

( Ich habe diese Phase zum Glück schon lange hinter mir. )

Viele Grüsse

Schmelzer

Geschrieben

Also erst einmal vielen Dank für eure Antworten.

Ein BÜMA hat mir das genau wie einige von hier bestätigt das es der Präzision nicht schadet den Lauf abzudrehen.

Verzeiht mir bitte meine Skepzis

Ob das vom DSB kommt glaub ich nicht, den der Typ der ihn angezeigt hat ist ja nicht vom DSB sondern von einem Polizisten der wohl mit seinen Ergebnissen nicht zufrieden war (Und es wohl im Leben soooo schwer hat).

Der DSB befürwortet für die Diziplinen die er anbietet und da ist nunmal kein 7,5zöller dabei und da ist nichts verwerfliches dran.

Soweit ich das verstanden habe wird das zwischen Behörde und Kollegen ausgetragen und nicht auf Grund einer Beschwerde vom DSB

Gruß Wolfgang

Geschrieben
Aus Wiki: Die Strecke auf der die Züge und Felder eine 360° Umdrehung machen heißt Dralllänge.

Gruss

voyager

Mann o Mann, das ist ja hier 'ne Zangengeburt, den Sinn einer Drallänge zu erklären.

Kompliment an die geduldigen Kommentatoren!

Geschrieben
Mann o Mann, das ist ja hier 'ne Zangengeburt, den Sinn einer Drallänge zu erklären.

Kompliment an die geduldigen Kommentatoren!

AHH Was liebe ich diese Menschen die schon allwissend geboren sind

Glückwunsch !!

Geschrieben

OK, vielleicht ist ja das dritte Mal erfolgreich.

- Zu Zügen, Lauf- und Drallänge:

Das Geschoss wird durch die Züge des Laufs in Drehung versetzt. Dabei dreht es sich auf einer zurückgelegten Strecke einmal um sich selbst. Wie lang diese Strecke ist, ist das Maß dafür, ob der Drall schnell oder langsam ist. Man nennt das Maß Drallänge.

Z.B. die .308 hat einen Drall von 1/12" (beliebtes Beispiel...) Verläßt jetzt das Geschoss den Lauf, dann dreht es sich in jedem zurückgelegten Fuß (=12 Zoll) einmal. Bei einer V0 von 2.000 ft/s ergibt das also: 120.000 rpm.

Die Drallänge ist nur ein Maß. es ist der Unterschied zwischen den Steigungen, im Schraubenbeispiel also M8, M8 Feingewinde, Bewegungsgewinde.

Wenn man den Lauf kürzt, hat man ja nicht die Form der Zugspirale verändert, der Drall (und die Dralllänge ist das Maß dafür) bleibt gleich. Es gibt zwei Extremfälle, wo das Auswirkungen hat:

1.) Progressiver Drall: Das ist eine Zugform für Präzisionsläufe, bei denen die Spirale der Züge von hinten nach vorne enger (schneller) wird. Z.B. beim S&W .460 XVR Wer dort kürzt, ändert tatsächlich die Drallänge.

2.) Radikales kürzen: Bei zu kurzen Läufen passt nichts mehr übereinander, Geschoss, Gasmenge und Lauflänge sollen schon so halbwegs zueinander passen.

Trifft aber zunächst mal nicht auf den Revolver hier zu, oder ?

- Zu Bedürfnis und rechtlichen Folgen:

Grundsätzlich bescheinigt der Verband schon, daß die gewünschte Waffe geeignet und erforderlich ist, Sport nach der SpO des Verbands auszuüben. Menschen machen aber mal Fehler. Der Schütze hat den Fehler gemacht, weder der Verband noch der SB hat den Fehler bemerkt. Jetzt hilft Dir und dem Kumpel das Alles hier im Forum gar nichts. Sprecht mit den Beteiligten, also dem SB der WaffBeh, dem SB vom Verband, wie kriegt Ihr die Kuh vom Eis ?

Es wäre möglich die Waffe zu verbasteln. Es wäre möglich, den Verband zu wechseln und dort die Kanone zu nutzen. Es wäre möglich die Kanone zu verkaufen und einen anderen Revolver zu erwerben. Oder...

Jetzt haut Euch nicht darüber wer schuld ist (wie deutsch..) sondern werdet mal Teil der Lösung, nicht Teil des Problems.

Geschrieben

...und ich hät' jetzt den Vorschlag, das er sich die Disziplinen (egal von welchem Verband) für die sein Revolver zugelassen ist mal ansieht und guckt ob ihm die nicht mindestens genauso viel Spass machen und holt sich dann noch einen Revolver mit 6" für die anderen Disziplinen - passt also das Bedürfnis der Waffe an und nicht umgekehrt. :rolleyes:

Aber so einfach will das hier wohl keiner. :confused:

Geschrieben

Er wurde also angezeigt? <_< Falls das der Fall ist, Anzeige gegen den Hobby IM/Blockwart ->§164 StGb und natürlich alle Kosten für die Juristerei von ihm wiederholen!

Immer diese Wichtigtuerei, diese aufgeblasenen Dummschw#tzer, es ist ein Grauß. Was erwarten die eigentlich von ihrem abstoßendem Verhalten? Zuckerstückchen vom Inneminister? So hart es klingen mag, aber ich halte solche Leute tatsächlich für geistig gestört. :peinlich:

Ich denke nicht, dass dem Angezeigten etwas passieren kann. Der Erwerb war rechtmässig und ist vom SB durch die Eintragung bestätigt worden. Es gibt definitiv keine strafbewehrte waffenrechtliche Regelung bezüglich der Lauflänge für Revolver, schon gar nicht für solche mit 7,5".

Geschrieben
Es gibt definitiv keine strafbewehrte waffenrechtliche Regelung bezüglich der Lauflänge für Revolver, schon gar nicht für solche mit 7,5".

1. Vergisst Du die Waffenrechtliche Regelung, welche Kurzwaffen unter 3 Zoll Lauflänge vom sportlichen Schiessen ausschliesst.

2. Vergisst Du das Bedürfnisprinzip.

Für einen vom DSB befürworteten Rev. gilt auch die Sportordnung des DSB.

Ein 7,5 Zöller ist nicht zugelassen.

D.h. : Für diese Waffe liegt kein Bedürfnis vor und der Kauf war nicht rechtens .

Versuch doch mal von Deinem Verband eine Befürwortung für einen zweiten gleichkalibrigen

Revolver zu bekommen, weil der Erste blöderweise nicht zugelassen ist.

Eine Waffe wird immer für eine bestimmte Disziplin beantragt und befürwortet.

Einem Sportschützen wird die Behörde ( zurecht) Sachkenntnis unterstellen und annehmen, das hier kein einfacher Irrtum vorlag.

Wie würdest Du die Sache denn beurteilen, wenn er einen 2,5 Zöller gekauft hätte ?

Geschrieben

Was für ein Terror.

Wenn ich das einem vom BDS oder BDMP erzähle der lacht sich schlapp.

Mensch Kollege, suche dir nen BDMP oder BDS angehörigen Verein und trete dort ein.

Dann kann dir das alles mal 3 meter am Allerwertesten vorbei gehen.

Natürlich kannst du auch die Waffe wieder verkaufen ( mit Verlust, andersrum würds mich wundern ) dann die Gebühren beim Amt bezahlen, neue Waffe beantragen, nochmal gebühren bezahlen.

Oder den Laufabdrehen lassen und nicht wissen was dabei rum kommt.

Da ist der Eintritt in den BDMP oder BDS noch die schnellste und einfachste alternative und auch nicht teurer als die anderen möglichkeiten.

Aber eins würde ich nicht machen, die Eier einkneifen und mich ergeben. Ne, schonmal aus Prinzip nicht.

Und gut das die anderen hier die auch noch darauf rumhacken das er sich nen 7,5er gekauft hat und blah, blah, blah, frei von Fehl und Tadel sind.

mfg

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Was für ein Terror.

Wenn ich das einem vom BDS oder BDMP erzähle der lacht sich schlapp.

Mensch Kollege, suche dir nen BDMP oder BDS angehörigen Verein und trete dort ein.

Dann kann dir das alles mal 3 meter am Allerwertesten vorbei gehen.

mfg

Wir haben einen noch radikaleren Weg gewählt. Wir sind vor 3 Jahren mit den kompletten Verein vom DSB zum BDS gewechselt. Es hat niemand bisher bereuht, weder die Hobbyschützen ohne DM Ambitionen noch die Leistungsträger. Schöner Nebeneffekt, wir dürfen wieder SPASS sagen.

Die Möglichkeit in zwei Verbänden zu sein gibt es ja, für alle die die den DSB und deren Wettkämpfe lieben, immer noch.

Diese radikale Methode fällt sicher für die meisten mit solch einen Problem aus. Aber die Mitgliedschaft im BDMP oder BDS beträgt um die 50 Euronen pro Jahr. Allein für das Kürzen und den Neubeschuss des 7,5"ers kann man rund drei Jahre Mitglied sein und den Ansch...ern mit 7,5" den gelben Neid ins Gesicht treiben :D

Gruss

Geschrieben

Leute, kontrolliert mal schnell euren Abzugswiderstand.

Nicht daß wegen lt. Sportordnung zu niedrigem Abzugsgewicht euer Bedürfnis in Frage gestellt wird da die Waffe ja nicht mehr der Offiziellen Sportordnung entspricht.

:gaga:

Mann, was gibt es doch für Korinthenkacker....

Geschrieben
Leute, kontrolliert mal schnell euren Abzugswiderstand.

Nicht daß wegen lt. Sportordnung zu niedrigem Abzugsgewicht euer Bedürfnis in Frage gestellt wird da die Waffe ja nicht mehr der Offiziellen Sportordnung entspricht.

:gaga:

Mann, was gibt es doch für Korinthenkacker....

Dazu fällt mir nur ein: Erst denken, dann evtl. schreiben. Die Sportordnung wurde nicht nach dem Waffenkauf abgeändert, die Sportordnung auf Grund dessen das Bedürfnis erteilt wurde stand was das Detail des Übels betrifft schon seit Jahren vor Erteilung des Bedürfnisses und auch des Waffenkaufs.

Was den ständig empfohlenen Wechsel zu anderen Verbänden angeht, mag ja sein, daß dort diese Lauflängen erlaubt sind, aber dann bitte auch dort das Bedürfnis beantragen. Fakt ist, für den Verband von dem er sein Bedürfnis bekommen hat ist der Kauf nicht rechtens.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.