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IGNORED

Was macht ihr bei Terminstress


Thomas_71

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

folgendes Konstrukt: Ihr müsst nach der Arbeit noch zu einem Wettkampf. Aber wenn ihr nach Hause

fahrt, wäre das ein massiver Umweg. Was macht ihr?

Da ich ein Büro für mich alleine habe und darin auch einen abschließbaren Stahlschrank, kommt natürlich die

Überlegung auf, die Waffe (verschlossen und getrennt von der ebenfalls verschlossenen Munition) mit ins

Büro zu transportieren und dort einzuschließen.

Wie regelt Ihr das und wie sieht der Gesetzgeber so etwas?

Bisher habe ich immer brav eine Tour nach Hause gemacht. Bei steigenden Spritkosten und durch Baustellen auf

der Autobahn ist das aber immer viel Streß, Hektik und Raserei.

Gruß,

Thomas

Geschrieben
Was wenn Deine Waffe in Mittagspause gestohlen wird?

Wer hat das Hausrecht? Dein Chef? Dann solltest Du ihn zuerst fragen!

Na, die Mittagspause kann ich auch im Büro verbringen. Das wäre nicht

das Problem. Ich kann den Koffer auch an die Heizung ketten.

Mein Büro liegt auch in einem Gebäude, das einen Zugangsschutz hat

(Rechenzentrum). Da kommt also erstmal nicht jeder rein...

Geschrieben

Wenn es der Chef in seinen Räumen erlaubt, transportierst Du die Waffe im Zusammenhang mit einem von Deinem Bedürfnis erfassten Zweck. Dann ist das gesetzesmäßig.

Geschrieben

auch hier gilt:

§13 AWaffV

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

der Inhaber des Hausrechts muss ebenfalls zustimmen.

Geschrieben

Zur Not und wenn Du ganz sicher gehen willst: Schnapp Dir nen Holster (Geht's um ne KW??) und stopf die Waffe da rein. T-Shirt drüber und fertig.

Auf die Weise kann Dir die Waffe wenigstens nicht flöten gehen.

Das der Inhaber des Hausrechts zustimmt ist natürlich Voraussetzung.

Obacht ist gegeben, wenn man auf andere Besitztümer wechselt oder dann gar in die Öffentlichkeit geht.

Grüße

-Matthias-

Geschrieben
wäre das dann nicht verdecktes führen?

solange der Inhaber davon weiss und er sich nur im Gebaeude aufhaelt muesste das klargehen. Du darfst ja auch in deiner Wohnung mit einem Holster herumlaufen. Allerdings muss ich zugeben, dass ich als Chef dir das nicht erlauben wuerde.

Geschrieben
Zur Not und wenn Du ganz sicher gehen willst: Schnapp Dir nen Holster (Geht's um ne KW??) und stopf die Waffe da rein.
solange der Inhaber davon weiss und er sich nur im Gebaeude aufhaelt muesste das klargehen. ...

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

-------------

Der "von seinem Bedürfnis umfassten Zweck" für das führen einer Kurzwaffe im Betrieb wäre welcher genau?

Geschrieben
...

Der "von seinem Bedürfnis umfassten Zweck" für das führen einer Kurzwaffe im Betrieb wäre welcher genau?

Simpel. Er möchte NACH der Arbeit seinem Sport nachgehen. Gleichzeitig sorgt er sich darum, daß seine Waffe wegkommen könnte. Am sichersten ist die Waffe im Holster. Also kommt sie da auch rein.

Geführt wird sie ja eh. Ob in der Tasche oder im Holster. Aber um ehrlich zu sein: Mir wäre es im Holster lieber.

Grüße

-Matthias-

Geschrieben
Geführt wird sie ja eh. Ob in der Tasche oder im Holster.

Es besteht aber ein Unterschied zwischen dem Führen im Holster und "nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit" in einer Tasche/Koffer...

Geschrieben

"Führen" kann man aber nur ausserhalb seines befriedeten Grundstücks. Innerhalb eines befriedeten Grundstücks für das ich Hausrecht habe kann ich auch nicht "Führen".

Geschrieben
Simpel. Er möchte NACH der Arbeit seinem Sport nachgehen. Gleichzeitig sorgt er sich darum, daß seine Waffe wegkommen könnte. Am sichersten ist die Waffe im Holster. Also kommt sie da auch rein.

Geführt wird sie ja eh. Ob in der Tasche oder im Holster. Aber um ehrlich zu sein: Mir wäre es im Holster lieber.

Da der Gesetzgeber bei diesem Passus explizit darauf abgezielt hat, dass der Türsteher der Disko auch mit Zustimmung des Chefs / Eigentümers seine Sportwaffe auch auf dem Privatgrund des Chefs... NICHT führen darf, wäre ich da sehr skeptisch.

Abgesehen davon, ich glaube nicht, dass ein Chef die Genehmigung dafür erteilt, dass ein MA mit geholsteter Waffe durchs Büro tobt - und selbst wenn ... irgendwie habe ich das Gefühl, dass irgendein anderer Kollege bei sowas stante pede beim Betriebsrat aufläuft und fürchterlich rumkrakelt.

Geschrieben
Da der Gesetzgeber bei diesem Passus explizit darauf abgezielt hat, dass der Türsteher der Disko auch mit Zustimmung des Chefs / Eigentümers seine Sportwaffe auch auf dem Privatgrund des Chefs... NICHT führen darf, wäre ich da sehr skeptisch.

Abgesehen davon, ich glaube nicht, dass ein Chef die Genehmigung dafür erteilt, dass ein MA mit geholsteter Waffe durchs Büro tobt - und selbst wenn ... irgendwie habe ich das Gefühl, dass irgendein anderer Kollege bei sowas stante pede beim Betriebsrat aufläuft und fürchterlich rumkrakelt.

Wenn ich auf der Arbeit die Waffe geholstert tragen würde, wären Betriebsrat und ich die gleiche Person. Ich würde kurz mit mir verhandeln und die Sache dann genehmigen :rolleyes:

Scherz beiseite: Zu manchen " Freitagsbesprechungen " hatte ich die KW auch schon mit. Im abgeschlossenen Koffer neben meinem Stuhl stehend. Cheffe wusste was drin war, hat nix dagegen ( so lange ich sie drin lasse ). Weil, zum Schiesstand sind es von Büro 5 Km, zu mir nachhause 25. Wer das nicht einsieht ........

Greetz

PetMan

Geschrieben

Da gäbe es viele, wichtige Gründe!

Nur mal ein Paar, die mir gerade einfallen:

Der Chef stirbt z.B. an einem Herzinfarkt, oder Mordanschlag, und keiner will mehr etwas davon wissen, dass man vom Chef die Erlaubnis zur Waffenlagerung in der Firma hatte...

Wenn alles nur auf einer mündlichen Vereinbarung beruht, könnte ein böswilliger Chef die Polizei verständigen und behaupten, nie so eine Erlaubnis gegeben zu haben...

Geschrieben

Jepp, und damit niemand die Mun klaut stopfen wir das magazin voll und das magazin verwahren wir im Magazinschacht, und wenn dan noch ne Murmel übrig ist verwahren wir diese diebstahlgeschütz im Lauf.

Cool,

Zur Not und wenn Du ganz sicher gehen willst: Schnapp Dir nen Holster (Geht's um ne KW??) und stopf die Waffe da rein. T-Shirt drüber und fertig.

Auf die Weise kann Dir die Waffe wenigstens nicht flöten gehen.

Das der Inhaber des Hausrechts zustimmt ist natürlich Voraussetzung.

Obacht ist gegeben, wenn man auf andere Besitztümer wechselt oder dann gar in die Öffentlichkeit geht.

Grüße

-Matthias-

Geschrieben
Der Chef stirbt z.B. an einem Herzinfarkt, oder Mordanschlag, und keiner will mehr etwas davon wissen, dass man vom Chef die Erlaubnis zur Waffenlagerung in der Firma hatte...

Es geht doch nicht um Waffenlagerung. Es geht um erlaubnisfreies Führen in Verbindung mit der temporären Aufbewahrung am Arbeitsplatz. Wenn ich meine Waffe mit zum Arbeitsplatz nehme und mein Chef mit einem Herzinfarkt zusammenbricht...... Was soll dann sein? Das ich den Notarzt oder die Sanitäter mit der Waffe von ihrer Arbeit abhalte? Woher soll in dieser Situation jemand darauf kommen, dass einer `ne Waffe in seinem Büro aufbewahrt?

Wenn alles nur auf einer mündlichen Vereinbarung beruht, könnte ein böswilliger Chef die Polizei verständigen und behaupten, nie so eine Erlaubnis gegeben zu haben...

Es könnte dir auch jemand ein Kilo Koks bei einer Fahrzeugkontrolle in`s Auto werfen und dich hinterher für`n Verstoß gegen BTMG einkerkern. Ein böswilliger Chef könnte einem auch ein paar Bürokugelschreiber in die Tasche schmeissen und demjenigen dann wegen Diebstahl kündigen......

Uns könnte auch der Himmel auf den Kopf fallen!!!

Gruß Tauschi

(Gottseidank Chef mit Hausrecht)

Geschrieben
Jepp, und damit niemand die Mun klaut stopfen wir das magazin voll und das magazin verwahren wir im Magazinschacht, und wenn dan noch ne Murmel übrig ist verwahren wir diese diebstahlgeschütz im Lauf.

Der ist echt gut! :eclipsee_gold_cup:

Aber mal im Ernst: Wie kann man nur auf die Idee kommen, die Waffe zur Verhinderung eines möglichen Diebstahls zugriffsbereit führen zu wollen. :gaga::gaga::gaga:

Wenn überhaubt bleibt sie im verschlossenen Koffer und der wird auch noch irgendwo eingeschlossen.

So habe ich es meiner Flinte im Finanzamt gehandbabt. Ging problemlos. Mein direkter Ansprechpartner und sein Team wussten Bescheid und alle anderen haben nichts geahnt.

Gruß

Michael

Geschrieben
Wenn überhaubt bleibt sie im verschlossenen Koffer und der wird auch noch irgendwo eingeschlossen.

So habe ich es meiner Flinte im Finanzamt gehandbabt. Ging problemlos. Mein direkter Ansprechpartner und sein Team wussten Bescheid und alle anderen haben nichts geahnt.

Und was wäre gewesen, wenn dein Chef einem Mordanschlag zum Opfer gefallen wäre? :00000733:

Geschrieben
.................So habe ich es meiner Flinte im Finanzamt gehandbabt....................

Gruß

Michael

Moinsen Michael,

das mach ich beim nächsten Besuch auch......... :00000733: vielleicht hilft es ja, meine Abgaben etwas zu modifizieren :rotfl2:

Geschrieben
Und was wäre gewesen, wenn dein Chef einem Mordanschlag zum Opfer gefallen wäre? :00000733:

Mein Chef? Gar nichts, ich hätte halt einen neuen bekommen :ninja:

Ansonsten war ich zu dem Zeitpunkt beratend für die Oberfinanzdirektion tätig und habe daher drei Tage/Woche im Finanzamt gearbeitet und hatte weder Lust noch Zeit, nach Dienstende erst noch nach Hause zu fahren, um die Waffe auszufassen.

Gruß

Michael

Moinsen Michael,

das mach ich beim nächsten Besuch auch......... :00000733: vielleicht hilft es ja, meine Abgaben etwas zu modifizieren :rotfl2:

Gedacht habe ich das auch, aber leider war es nicht das für mich zuständige FA.

Als IT-Berater hat man aber auch andere Möglichkeiten - weniger schmutzig, aber genau so illegal B)

Gruß

Michael

Geschrieben
Es geht doch nicht um Waffenlagerung. Es geht um erlaubnisfreies Führen in Verbindung mit der temporären Aufbewahrung am Arbeitsplatz. Wenn ich meine Waffe mit zum Arbeitsplatz nehme und mein Chef mit einem Herzinfarkt zusammenbricht...... Was soll dann sein? Das ich den Notarzt oder die Sanitäter mit der Waffe von ihrer Arbeit abhalte? Woher soll in dieser Situation jemand darauf kommen, dass einer `ne Waffe in seinem Büro aufbewahrt?

Es könnte dir auch jemand ein Kilo Koks bei einer Fahrzeugkontrolle in`s Auto werfen und dich hinterher für`n Verstoß gegen BTMG einkerkern. Ein böswilliger Chef könnte einem auch ein paar Bürokugelschreiber in die Tasche schmeissen und demjenigen dann wegen Diebstahl kündigen......

Uns könnte auch der Himmel auf den Kopf fallen!!!

Gruß Tauschi

(Gottseidank Chef mit Hausrecht)

Es könnte viel sein, da stimme ich Dir zu.

Aber eines ist sicher: In Waffenangelegenheiten könnte nicht nur viel passieren, da ist der Legalwaffenbesitzer bereits sehr exponiert gegenüber dem Gesetzgeber.

Und stell Dir mal die Schlagzeilen in der TZ, AZ, oder Bild Zeitung vor: Waffennarr schleppt Waffenarsenal und Tausende Schuss Munition an seinen Aebeitsplatz (?!) !

Geschrieben

Ich hab' das Gefühl, hier wird reichlich konstruiert um mal wieder verbieten zu können.

Duncan hat doch in Beitrag 5 die relevante Formulierung der WaffV zitiert.

Das Führen (wäre so, nach Def. WaffG) im Büro muss durch den Inhaber des Hausrechts tatsächlich genehmigt werden.

Arbeitsrechtlich gibt es keine Konsequenzen, also der Chef ist nicht unbedingt richtig, der Betriebsrat natürlich auch nur mittelbar, wenn andere Mitarbeiter sich gestört fühlen. Die Waffe ist da also wie der Nackedei-Kalender.

Jetzt zum bedürfnisumfassten Zweck... (wie ich diese Formulierung liebe) Ja, der Sportschütze soll nicht als bewaffneter Türsteher Arbeiten, und der Jäger soll keinen Schrottplatz bewachen.

Bei der bekannten Sonderform des Führens, "Transport" also: nicht schussbereit, nicht zugriffsbereit, letzteres mit einem verschlossenen Behältnis (zum Beispiel) belegbar, gibt es durchaus Ermessensspielraum. Ansonsten wären nach meinem Dafürhalten die Eingriffe in die Selbstbestimmung zu gravierend. Siehe Wettkampf mit Übernachtung im Hotel, Jagdreise mit eigenen Waffen etc.

Checken wir doch mal bei den relevanten Stellen im Waffenrecht:

§13 AWaffV:

- anders als bei ständiger/langfristiger Aufbewahrung gilt bei vorübergehender Aufbewahrung nicht: B für KW, A für LW, Mun in Blechkiste, sonder nur "angemessene Aufsicht" oder "erforderliche Vorkehrung". Und es hat "im Zusammenhang zu erfolgen" Alles OK !

§10.4, §12.3 WaffG

- Führen, nur mit Waffenschein, braucht man aber nicht bei der Sonderform Transport. Im Gesetz! steht auch nichts vom kürzesten Weg, Pausenverbot usw. Praktisch kann man aber von Seiten der Ordnungsmacht verstehen, daß die Regelung nicht ausgenutzt wird. Im geschilderten Fall sehe ich aber keine Ausnutzung.

So, meine Einschätzung.

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