Reiner Assmann Posted August 25, 2008 Share Posted August 25, 2008 Hallo, habe gerade das letze Thema durchgelesen. Hier wurde bei einigen Antworten die Schwierigkeiten der Sachbearbeiter bemängelt. Vor fünf Jahren musste ich meine WBK wegen falscher Aufbewahrung abgeben. Der Sachbearbeiter signalisierte im letzten Jahr, dass eine Wartezeit von fünf Jahren ausreichend sei und ich könnte mein Jahr Vereinszugehörigkeit anfangen. Jetzt, nach einem Jahr, änderte dieser Sachbearbeiter seine Meinung und setzte neues Ziel mit -sieben- Jahren an. Hierauf habe ich eine Fachausichtsbeschwerde an das LKA-Düsseldorf, zuständiger Sachbearbeiter Herr Kunigowski, gerichtet. Der Herr Kunigowski --ein hervorragender Kenner des WaffG-- stellte sich in allen Punkten hinter meine Position und erklärte den negativen Bescheid der Behörde Kleve als "rechtswidrig". Parallel hierzu wurde Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingeleitet. Die zuständige Stelle beim LR Kleve stellte darauf hin die Weisungsbefugniss des LKA in Frage und blieb bei seiner Rechtsposition. Jetzt stellte man fest, dass das LKA dem LR-Kleve gegenüber nicht weisungsbefugt ist und verfügte die Problematik an das IM ab. Die Entscheidung soll in dieser Woche getroffen werden. Mal schauen- - - werde nachberichten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest gila1 Posted August 25, 2008 Share Posted August 25, 2008 Definier doch bitte mal "falsche Aufbewahrung". Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted August 25, 2008 Share Posted August 25, 2008 ...und v.a. wann diese falsche aufbewahrung genau war... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reiner Assmann Posted August 25, 2008 Author Share Posted August 25, 2008 Definier doch bitte mal "falsche Aufbewahrung". Wegen eines Beziehungsstreits -meine damalige Lebensgefährtin hatte sich den Zweitschlüssel des Tresors angeeignet- habe ich zwei Waffen aus dem Tresor genommen und "anderweitig" im Haus versteckt. Ein lieber Freund durchsucht bei meiner Abwesenheit mein Haus, fand die Waffen brachte diese zur Kreispolizeibehörde. Die Zwischentöne mag man sich denken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reiner Assmann Posted August 25, 2008 Author Share Posted August 25, 2008 Wegen eines Beziehungsstreits -meine damalige Lebensgefährtin hatte sich den Zweitschlüssel des Tresors angeeignet- habe ich zwei Waffen aus dem Tresor genommen und "anderweitig" im Haus versteckt. Ein lieber Freund durchsucht bei meiner Abwesenheit mein Haus, fand die Waffen brachte diese zur Kreispolizeibehörde.Die Zwischentöne mag man sich denken. Ach ja, die Sache spielte sich im März des Jahres 2003 ab, also unmittelbar vor Änderung des WaffG Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted August 25, 2008 Share Posted August 25, 2008 ...also noch bevor tresore pflicht wurden Link to comment Share on other sites More sharing options...
zum_zweiten Posted August 25, 2008 Share Posted August 25, 2008 ...also noch bevor tresore pflicht wurden Tresor oder nicht, wenn der "liebe Freund" die Kniften findet, waren sie nicht gegen unbefugten Zugriff geschützt. Und das wird wahrscheinlich in die Grüne des Fredstarters eingestempelt gewesen sein... Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted August 25, 2008 Share Posted August 25, 2008 Ich frage mich gerade, welcher liebe Freund in Abwesenheit des Hauseigners ein das Haus durchsucht und ob dies legal war, oder Hausfriedensbruch Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 25, 2008 Share Posted August 25, 2008 Ich frage mich gerade, welcher liebe Freund in Abwesenheit des Hauseigners ein das Haus durchsucht und ob dies legal war, oder Hausfriedensbruch Du wirst doch einem um die öffentliche Sicherheit und Ordnung besorgten, aufmerksamen Bürger, welcher Gerüchten über einen Umsturzversuch mit gehorteten Waffen nachgehen, zumindest aber einen bevorstehenden Mord durch einen Waffennarren an der Lebensgefährtin dieses gemeingefährlichen Individuums verhindern muss, jetzt auch noch mit solchen Belanglosigkeiten kommen wollen! Schäm dich!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted August 25, 2008 Share Posted August 25, 2008 Wenn die Lebensgefahr ihn reingelassen hat, ist alles rechtens. Üblicherweise haben beide Partner in einer gemeinsamen Wohnung die gleichen Rechte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest We are Borg Posted August 25, 2008 Share Posted August 25, 2008 Ich sach nur "Zahlenschloss", Melvin! Denke daran, wenn Du Deine WBK wieder hast. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted August 25, 2008 Share Posted August 25, 2008 Wenn die Lebensgefahr ihn reingelassen hat, ist alles rechtens. Üblicherweise haben beide Partner in einer gemeinsamen Wohnung die gleichen Rechte. War wohl ein Freud´scher Versprecher! Die Gefahr ist hier die Gefährtin? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Beselin01 Posted August 25, 2008 Share Posted August 25, 2008 Wenn die Lebensgefahr ihn reingelassen hat, ist alles rechtens. Üblicherweise haben beide Partner in einer gemeinsamen Wohnung die gleichen Rechte. Aber nur wenn beide im Grundbuch bzw. im Mietvertrag stehen!! Ansonsten hat nur derjenige Hausrecht der im Vertrag drin steht!! B01 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hägar Posted August 26, 2008 Share Posted August 26, 2008 War wohl ein Freud´scher Versprecher! Die Gefahr ist hier die Gefährtin? Ist doch allgemein bekannt: Lebensgefährtin ist die Steigerung von Lebensgefahr !!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Harlekin Posted August 26, 2008 Share Posted August 26, 2008 lass mich raten: der "Freund" ist jetzt der Lebensgefährte der ehemaligen Lebensgefährtin? Harlekin Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 26, 2008 Share Posted August 26, 2008 Wegen eines Beziehungsstreits -meine damalige Lebensgefährtin hatte sich den Zweitschlüssel des Tresors angeeignet- habe ich zwei Waffen aus dem Tresor genommen und "anderweitig" im Haus versteckt. Ein lieber Freund durchsucht bei meiner Abwesenheit mein Haus, fand die Waffen brachte diese zur Kreispolizeibehörde. Mir scheint, eine unzufriedene Lebensgefährtin gehört für einen Waffenbesitzer der höchsten Gefahrgutklasse an. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 26, 2008 Share Posted August 26, 2008 Das gilt aber nicht nur für Waffenbesitzer. Also immer schön brav zu den Weibchen sein... Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted August 26, 2008 Share Posted August 26, 2008 Habe mein Weibchen sich auch bewaffenen lassen - so herrscht Gleichstand. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sammael Posted August 26, 2008 Share Posted August 26, 2008 Mir scheint, eine unzufriedene Lebensgefährtin gehört für einen Waffenbesitzer der höchsten Gefahrgutklasse an. Das ist durchaus korrekt... ich möchte nicht wissen wieviel WBK´s eingezogen wurden aufgrund der Aussage der rachsüchtigen Ex "er hat mich mit der Waffe bedroht"... Link to comment Share on other sites More sharing options...
AdventureQ Posted August 26, 2008 Share Posted August 26, 2008 Servus ! Ist zwar OT, aber ich hab da mal ne Frage dazu: Kann mir jemand oder auch der Betroffene sagen, was mit den 2 Waffen passiert ist ? Sind die "auf Nimmerwiedersehen" verschwunden ? Werden die verkauft, Löcher reingebohrt oder was auch immer ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted August 26, 2008 Share Posted August 26, 2008 Wegen eines Beziehungsstreits -meine damalige Lebensgefährtin hatte sich den Zweitschlüssel des Tresors angeeignet Hat sie sich damit nicht auch strafbar gemacht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 27, 2008 Share Posted August 27, 2008 Kommt auf dem Passus im Ehevertrag an. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 27, 2008 Share Posted August 27, 2008 Kommt auf dem Passus im Ehevertrag an. zumindest wenn z.B. auch getrennte Kassen bestehen und nur er im Mietvertrag steht, es also SEINE Wohnung ist, kann durchaus bei der Abzocke der Tresorschlüssel (hingen ja wohl nicht neben der Tür am Brett?) eine fremde bewegliche Sache in Aneignung gebracht werden. Die Zueignungsabsicht dürfte aber schwer nachweisbar sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted August 27, 2008 Share Posted August 27, 2008 Ich glaube, daß die Grenze da schneller überschritten ist: Illegaler Waffenbesitz! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Loch Posted August 27, 2008 Share Posted August 27, 2008 zumindest wenn z.B. auch getrennte Kassen bestehen und nur er im Mietvertrag steht, es also SEINE Wohnung ist, kann durchaus bei der Abzocke der Tresorschlüssel (hingen ja wohl nicht neben der Tür am Brett?) eine fremde bewegliche Sache in Aneignung gebracht werden. Die Zueignungsabsicht dürfte aber schwer nachweisbar sein. ... bisher ohne Angabe des TS: Was war denn der Grund für das Entfernen der Waffen aus dem Tresor, fühlte sich der TS bedroht, befürchtete er Diebstahl? Waren noch weitere Waffen im Tresor? Fühlte sich die Dame bedroht? Wenn sie das angegeben hat, was führte sie als Grund an? Was davon genau liegt der Waffenbehörde vor? Bisher kann ich nur erkennen, daß der Sachbearbeiter nicht Wort halten will. - Gespannt bin ich auch, wie's weitergeht ... Gruß an Alle vom Loch Link to comment Share on other sites More sharing options...
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