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IGNORED

"Rechts (un) verstand bei Sachbearbeitern"


Reiner Assmann

Empfohlene Beiträge

Hallo,

habe gerade das letze Thema durchgelesen. Hier wurde bei einigen Antworten die Schwierigkeiten der Sachbearbeiter bemängelt.

Vor fünf Jahren musste ich meine WBK wegen falscher Aufbewahrung abgeben. Der Sachbearbeiter signalisierte im letzten Jahr, dass eine Wartezeit von fünf Jahren ausreichend sei und ich könnte mein Jahr Vereinszugehörigkeit anfangen.

Jetzt, nach einem Jahr, änderte dieser Sachbearbeiter seine Meinung und setzte neues Ziel mit -sieben- Jahren an.

Hierauf habe ich eine Fachausichtsbeschwerde an das LKA-Düsseldorf, zuständiger Sachbearbeiter Herr Kunigowski, gerichtet. Der Herr Kunigowski

--ein hervorragender Kenner des WaffG-- stellte sich in allen Punkten hinter meine Position und erklärte den negativen Bescheid der Behörde Kleve als "rechtswidrig".

Parallel hierzu wurde Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingeleitet.

Die zuständige Stelle beim LR Kleve stellte darauf hin die Weisungsbefugniss des LKA in Frage und blieb bei seiner Rechtsposition.

Jetzt stellte man fest, dass das LKA dem LR-Kleve gegenüber nicht weisungsbefugt ist und verfügte die Problematik an das IM ab.

Die Entscheidung soll in dieser Woche getroffen werden.

Mal schauen- - - werde nachberichten.

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Definier doch bitte mal "falsche Aufbewahrung".

Wegen eines Beziehungsstreits -meine damalige Lebensgefährtin hatte sich den Zweitschlüssel des Tresors angeeignet- habe ich zwei Waffen aus dem Tresor genommen und "anderweitig" im Haus versteckt. Ein lieber Freund durchsucht bei meiner Abwesenheit mein Haus, fand die Waffen brachte diese zur Kreispolizeibehörde.

Die Zwischentöne mag man sich denken.

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Wegen eines Beziehungsstreits -meine damalige Lebensgefährtin hatte sich den Zweitschlüssel des Tresors angeeignet- habe ich zwei Waffen aus dem Tresor genommen und "anderweitig" im Haus versteckt. Ein lieber Freund durchsucht bei meiner Abwesenheit mein Haus, fand die Waffen brachte diese zur Kreispolizeibehörde.

Die Zwischentöne mag man sich denken.

Ach ja, die Sache spielte sich im März des Jahres 2003 ab, also unmittelbar vor Änderung des WaffG

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Ich frage mich gerade, welcher liebe Freund in Abwesenheit des Hauseigners ein das Haus durchsucht und ob dies legal war, oder Hausfriedensbruch :rolleyes:

Du wirst doch einem um die öffentliche Sicherheit und Ordnung besorgten, aufmerksamen Bürger, welcher Gerüchten über einen Umsturzversuch mit gehorteten Waffen nachgehen, zumindest aber einen bevorstehenden Mord durch einen Waffennarren an der Lebensgefährtin dieses gemeingefährlichen Individuums verhindern muss, jetzt auch noch mit solchen Belanglosigkeiten kommen wollen! Schäm dich!!

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Wenn die Lebensgefahr ihn reingelassen hat, ist alles rechtens. Üblicherweise haben beide Partner in einer gemeinsamen Wohnung die gleichen Rechte.

War wohl ein Freud´scher Versprecher! :lol:

Die Gefahr ist hier die Gefährtin?

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Wenn die Lebensgefahr ihn reingelassen hat, ist alles rechtens. Üblicherweise haben beide Partner in einer gemeinsamen Wohnung die gleichen Rechte.

Aber nur wenn beide im Grundbuch bzw. im Mietvertrag stehen!!

Ansonsten hat nur derjenige Hausrecht der im Vertrag drin steht!!

B01

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Wegen eines Beziehungsstreits -meine damalige Lebensgefährtin hatte sich den Zweitschlüssel des Tresors angeeignet- habe ich zwei Waffen aus dem Tresor genommen und "anderweitig" im Haus versteckt. Ein lieber Freund durchsucht bei meiner Abwesenheit mein Haus, fand die Waffen brachte diese zur Kreispolizeibehörde.

Mir scheint, eine unzufriedene Lebensgefährtin gehört für einen Waffenbesitzer der höchsten Gefahrgutklasse an. :sad:

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Mir scheint, eine unzufriedene Lebensgefährtin gehört für einen Waffenbesitzer der höchsten Gefahrgutklasse an. :sad:

Das ist durchaus korrekt... ich möchte nicht wissen wieviel WBK´s eingezogen wurden aufgrund der Aussage der rachsüchtigen Ex "er hat mich mit der Waffe bedroht"...

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Kommt auf dem Passus im Ehevertrag an. :rotfl2:

zumindest wenn z.B. auch getrennte Kassen bestehen und nur er im Mietvertrag steht, es also SEINE Wohnung ist, kann durchaus bei der Abzocke der Tresorschlüssel (hingen ja wohl nicht neben der Tür am Brett?) eine fremde bewegliche Sache in Aneignung gebracht werden. Die Zueignungsabsicht dürfte aber schwer nachweisbar sein.

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zumindest wenn z.B. auch getrennte Kassen bestehen und nur er im Mietvertrag steht, es also SEINE Wohnung ist, kann durchaus bei der Abzocke der Tresorschlüssel (hingen ja wohl nicht neben der Tür am Brett?) eine fremde bewegliche Sache in Aneignung gebracht werden. Die Zueignungsabsicht dürfte aber schwer nachweisbar sein.

... bisher ohne Angabe des TS: Was war denn der Grund für das Entfernen der Waffen aus dem Tresor, fühlte sich der TS bedroht, befürchtete er Diebstahl? Waren noch weitere Waffen im Tresor? Fühlte sich die Dame bedroht? Wenn sie das angegeben hat, was führte sie als Grund an? Was davon genau liegt der Waffenbehörde vor?

Bisher kann ich nur erkennen, daß der Sachbearbeiter nicht Wort halten will.

- Gespannt bin ich auch, wie's weitergeht ...

Gruß an Alle

vom Loch

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