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IGNORED

Recht auf "Beschein. der Sportschützeneigenschaft"?


rookie.45

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Kollegen,

hat ein aktiver Sportschütze, bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen, eigentlich ein Recht auf "die Bescheinigung seiner Sportschützeneigenschaft" durch seinen Verein, oder ist er da auf den guten Willen des jeweiligen ersten Schützenmeisters angewiesen?

Ist dieses Recht notfalls juristisch einklagbar? :boese040:

Hintergrund meiner Frage ist die Tatsache, daß in meinem Verein in den vergangenenen Jahren 2 Schützenkollegen diese Bescheinigung aus nichtnachvollziehbaren persönlichen Gründen vom 1. Vorsitzenden verweigert wurde. Beide waren aktive Gewehrschützen, haben regelmäßig (ca. 20 - 30 x pro Jahr) trainiert und benötigten die Bescheinigung für die Beantragung einer "neuen gelben WBK".

Inzwischen haben beide Ihre "Gelbe" über einen anderen Verein/Verband.

Aktuell haben wir unserem Verein eine Diskussion hinsichtlich der Höhe des einzubringenden "freiwilligen Arbeitseinsatzes".

Dieser ist, abhängig von den jeweiligen beruflichen und/oder privaten Belastungen der einzelnen Mitglieder, natürlicherweise individuell unterschiedlich.

Neben real existierenden verbalen Anfeindungen der "Minderleister" durch die Führungsriege, ist zu befürchten, daß auch die "Bescheinigung der Sportschützeneigenschaft" als "Motivator" missbraucht wird.

Mir = klar, daß meine Frage nicht gerade für das Klima in unserem Verein spricht :peinlich: , aber das = ein anderes Thema.

Danke im Voraus. :)

Rookie.45

Geschrieben

Du benötigst den Verein nicht. Das Einzige was Du brauchst ist (A) der Nachweis das Du am Schiessen teilnimmst. Möglichst dies ominösen 18 mal (wobei das nicht im Gesetz steht.) Und Du (B) mindestens 1 Jahr Mitglied bei einem Schiessverband bist.

A kannst Du beliebig nachweisen also z.B. mit einem Schiessbuch, oder Wettkämpfen.

B Irgendwann bist Du ja eingetreten. :)

Das was in DSB Vereinen der Vorstand unterschreibt, ist eine Vereinfachung für den Verband. Damit er sich nicht durch tausend Kopien quälen muss. Mehr nicht, rede also im Zweifel mit deinem Verband.

Rechtlich sehe ich schon die Möglichkeit den Vorstand zu zwingen. Da er alle Mitglieder gleich behandeln muss (Gleichbehandlungsgsrundsatz) http://www.juraforum.de/lexikon/Verein%20-%20Mitgliedschaft und auch keinen Druck ausüben darf. (Nötigung) http://www.juraforum.de/lexikon/N%C3%B6tigung Wobei das dünnes Eis ist.

Geschrieben
Hallo Kollegen,

hat ein aktiver Sportschütze, bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen, eigentlich ein Recht auf "die Bescheinigung seiner Sportschützeneigenschaft" durch seinen Verein, oder ist er da auf den guten Willen des jeweiligen ersten Schützenmeisters angewiesen?

Ist dieses Recht notfalls juristisch einklagbar? :boese040:

Ein solches (einklagbares) Recht gibt es nicht. Das Gesetz definiert Mindestvoraussetzungen für die Bestätigung, aber keinen Anspruch darauf.

Die Lösung des Problems hast Du ja bereits genannt: Da hin gehen wo es solche Probleme nicht gibt.

Geschrieben

Wäre sehr interessant hierzu mal etwas von einem "Vollblut"-Juristen zu hören, inwiefern jemand, der eine Vereinsfunktion bekleidet, juristisch zu irgendetwas gezwungen werden kann?(Schließlich ist es ja keine bezahlte Tätigkeit, im Sinne einer Dienstleistung, sondern seine Freizeitaktivität).

Hat man als ordentliches, aktives Mitglied(d.h. jemand der den vollen Beitrag bezahlt) in einer gemeinnützigen Vereinigung mit einer Satzung so etwas wie einen Rechtsanspruch auf bestimmte Tätigkeiten eines Funktionärs? Wenn ja, wie ist der Weg bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Untätigkeit?

Ansonsten hilft pragmatisches Verhalten sicher am weitesten:

1. Marktwirtschaftlich agieren: Gehe dahin, wo du für dein Geld bekommst was du willst und mache vor allem keinen Hehl daraus! Wer sich blöd gegenüber seinen "Kunden" verhält, darf das auch gerne erfahren :eclipsee_gold_cup:

2. Es gibt auch Verbände mit Direktmitgliedschaften. :appl:

Geschrieben

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten.

Der Hinweis von Ente, daß die Unterschrift des Vorstandes gar nicht benötigt wird, = natürlich sehr hilfreich.

Der Gedanke den Verein zu wechseln ist mir natürlich auch schon gekommen, hab' mich allerdings noch nicht dazu durchringen können, weil halt auch viele nette Schützenkollegen dabei sind.

Gruß

Rookie.45

Geschrieben
Erstmal vielen Dank für Eure Antworten.

Der Hinweis von Ente, daß die Unterschrift des Vorstandes gar nicht benötigt wird, = natürlich sehr hilfreich.

Der Gedanke den Verein zu wechseln ist mir natürlich auch schon gekommen, hab' mich allerdings noch nicht dazu durchringen können, weil halt auch viele nette Schützenkollegen dabei sind.

Gruß

Rookie.45

Ich finde ein derartiges Verhalten Deines Vorstandes nicht hinnehmbar! Es ist ein besonderes Hobby, und wir alle sind sehr begeistert dabei und stecken viel Zeit und Geld hinein. Wir sind keine Häkelgruppe, die sich nur mal so trifft. Es wird viel Geld und Zeit auch ausserhalb der Vereins reingesteckt. Und wenn einer nicht so oft kann, liegt das wie Du schon geschrieben hast auch mal an der Arbeitszeit oder Familie. Mir ist bewusst, das es eigentlich immer dieselben sind, die freiwillig Arbeiten im Verein durchführen, aber andersherum hast Du auch von den netten Schützenkollegen geschrieben, also wird der Verein nicht jedesmal allein da stehen und den Kugelfang erneuern!

Also, wenn genügend "nette" Schützenkollegen dabei sind, dann kipp den Vorstand bei der nächsten Sitzung. Falls die Anzahl nicht ausreicht, dann gehe mit den Schützenkollegen woanders hin.

Geschrieben

@Lusumi,

hier geht es sicher wieder um einen DSB-Verein!!!!!!!

undganzschnellweitweg

Rechtlich sehe ich schon die Möglichkeit den Vorstand zu zwingen. ......... Wobei das dünnes Eis ist.
da ist kein Eis, nicht mal kaltes Wasser. Wenn ich als SM nicht will, dann laß ich Dich an die Wand laufen. Natürlich würde ich Dir nicht sagen, daß ich nicht will. Glaub mir, ich finde tausend Ausreden warum das heute nichts wird mit der Unterschrift.
Also, wenn genügend "nette" Schützenkollegen dabei sind, dann kipp den Vorstand bei der nächsten Sitzung.
wie kann man nur seinen Vorstand gleich so hart bestrafen???????
Geschrieben
@Lusumi,

hier geht es sicher wieder um einen DSB-Verein!!!!!!!

Möglich.

In erster Linie geht es aber um einen Menschen, der anscheinend keinen Plan von dem hat was er beantragt und bescheinigt haben will.

Meinen Vorurteilen sei Dank: ich kenne solche Leute zu genüge!

Es sind diese jene, die sich nicht um die geringsten Dinge kümmern aber wenn sie was wollen zum Vorstand rennen und meinen, dass die Ehrenamtsinhaber die Knechte des Vereins sind.

Hätte er sich mit der Materie beschäftigt, wüsste er - wie Ente schon richtig sagt – dass der Vorsitzende oder der Verein gar nicht die Sportschützeneigenschaft bescheinigen, sondern der Verband – im DSB der zuständige Landesverband.

In der Regel erwarten dann solche Leute noch, dass der Vorsitzende die Schießtermine des Antragsstellers aus den Listen und Internet kopiert und in das Antragsformular überträgt - und das in weltrekordverdächtigter Zeit.

Tut er das (zu Recht) nicht, ist er der Buhmann!

Solche Leute sind auch daran schuld, dass immer weniger geeignete Menschen dazu bereit sind ein Ehrenamt in Verantwortung zu übernehmen.

@Rooki: Tip: Dein "aktiver Sportschütze" soll sich bei den kommenden Wahlen zum Vorsitzenden wählen lassen – dann braucht er seine (nicht vorhandenen) Rechte nicht juristisch einzuklagen!

Geschrieben
Hallo Kollegen,

hat ein aktiver Sportschütze, bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen, eigentlich ein Recht auf "die Bescheinigung seiner Sportschützeneigenschaft" durch seinen Verein, oder ist er da auf den guten Willen des jeweiligen ersten Schützenmeisters angewiesen?

Ist dieses Recht notfalls juristisch einklagbar? :boese040:

Rookie.45

Einen gesetzlich niedergeschriebenen Anspruch hat man nicht auf die Bescheinigung. Jedoch gibt es mehrere Gründe, die gegen die Rechtmäßigkeit des "willkürlichen Nichtausstellens" sprechen. Zunächst hat ein Verein bzw. Verband auch gewisse Pflichten gegenüber seinen mittelbaren und unmittelbaren Mitgliedern. Auf jeden Fall würde aber eine Diskriminierung aufgrund der fehlenden Gleichbehandlung in Betracht kommen.

Daher könnte man im Rahmen der zivilrechtlichen Leistungsklage versuchen, das jeweilige Verbandsorgan auf die Abgabe der Bescheinigung zu verklagen.

Die Sprüche einiger Vereins- bzw. Verbandsfunktionäre, dass sie ein privatrechtlichen Verein vertreten und keine Behörde seien und somit keine Verpflichtung zum Ausstellen der Bescheinigung haben, halte ich für ... falsch...!

Nur, kommt es doch eher selten vor, dass ein Verein/Verband das Bearbeiten der Formulare behindert, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und knallhart bewiesen werden können. Oftmals gibt es kleine Unstimmigkeiten seitens des Antragstellers, welche dann als Aufhänger genutzt werden. Ich meine z.B. den Nachweis von Trainingsterminen, Unterschriften im Schiessbuch, Geeignetheit der Waffe, Sachkundenachweis, Vereinsbeitritt usw. Dadurch entstehen dann wieder soviele Streitpunkte, dass es schwer wird, sein eigentliches Ersuchen durchzusetzen.

Hätte er sich mit der Materie beschäftigt, wüsste er - wie Ente schon richtig sagt – dass der Vorsitzende oder der Verein gar nicht die Sportschützeneigenschaft bescheinigen, sondern der Verband – im DSB der zuständige Landesverband.

Also in Niedersachsen bescheinigt das nicht der Landesverband, sondern der Kreisschützenverband (ist ja aber auch ne Art von Verband :rolleyes: ). Nach Auskunft des Referenten Waffenrecht vom NSSV, ist der Landesverband gegenüber den KSV'en auch nicht Weisungsbefugt bzgl. der Bearbeitung der Formulare.

Gruß

Geschrieben

Irgendwie hat man wieder mal ganz schwer das Gefühl, da reden die Blinden von der Farbe!

"Der Verein" bestätigt z.B. auch noch (ZWINGEND) das Vorhandensein eines Schießstandes/einer Schießgelegenheit für die Disziplin, für die die Waffe beantragt wird.

Da zeig' mir mal einer, wie das der Dachverband machen soll ... :021:

Und ja, gefühlsmäßig hab' ich es schon mindestens 20 Mal in den verschiedensten Threads geschrieben, der 1. SM in einem von den drei Vereinen, in denen ich Mitglied bin, ist Jurist und gerade deshalb der Auffassung, daß man den Vorstand tats. zum Ausstellen einer Bestätigung zwingen kann, dann is' die gute Laune im Verein allerdings halt komplett im Ars§(%. :chrisgrinst:

Grüße

Iggy

Geschrieben
Irgendwie hat man wieder mal ganz schwer das Gefühl, da reden die Blinden von der Farbe!

Genau!

Und manche verwechseln noch Äpfel mit Birnen, sind zusätzlich taub und wollen uns was vorsingen!

"Der Verein" bestätigt z.B. auch noch (ZWINGEND) das Vorhandensein eines Schießstandes/einer Schießgelegenheit für die Disziplin, für die die Waffe beantragt wird.

Da zeig' mir mal einer, wie das der Dachverband machen soll ... :021:

Der Dachverband? Gar nicht.

Die Landesverbände? Auch nicht.

Kreisverbände? Nicht ganz!

Das wäre Aufgabe des Vereines.

Aber: Wo wollte in diesem thread jemand eine Waffe beantragen und benötigt dafür die Bescheinigung vom Verein über das Vorhandensein eines geeigneten Schießstandes?

Määähb. Setzen, Thema verfehlt! <_<

Geschrieben
...

Aber: Wo wollte in diesem thread jemand eine Waffe beantragen und benötigt dafür die Bescheinigung vom Verein über das Vorhandensein eines geeigneten Schießstandes?

Määähb. Setzen, Thema verfehlt! <_<

Ähhh, vielleicht der Threadstarter, implizit gleich im ersten Satz seines Beitrages!?!

Meine anderweitigen Ausführungen bezogen sich u.a. darauf (für die GANZ Langsamen):

Du benötigst den Verein nicht. Das Einzige was Du brauchst ist (A) der Nachweis das Du am Schiessen teilnimmst. Möglichst dies ominösen 18 mal (wobei das nicht im Gesetz steht.) Und Du (B) mindestens 1 Jahr Mitglied bei einem Schiessverband bist.

...

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten.

Der Hinweis von Ente, daß die Unterschrift des Vorstandes gar nicht benötigt wird, = natürlich sehr hilfreich.

...

Geschrieben
Ähhh, vielleicht der Threadstarter, implizit gleich im ersten Satz seines Beitrages!?!

Sorry Iggy, es scheint, als zeigt das System bei mir einen anderen Beitrag als bei dir an!

Werde mir da gleich einen Anwalt nehmen und mein Recht einklagen!

:rotfl2:

Bei mir will der Threadstarter im ersten Satz seines ersten Beitrages wissen, ob er das Recht darauf hätte, dass ihm der Verein oder der erste Schützenmeister die Sportschützeneigenschaft bescheinigt...

Ein klares: NEIN!

Nicht nur dass er es nicht muss - er kann es nicht einmal!

Von einer Waffe und der erforderlichen Bestätigung einer vorhandenen Schießanlage lese ich nichts...

Geschrieben
Wo wollte in diesem thread jemand eine Waffe beantragen und benötigt dafür die Bescheinigung vom Verein ...
Ähhh, vielleicht der Threadstarter, implizit gleich im ersten Satz seines Beitrages!?!
...benötigten die Bescheinigung für die Beantragung einer "neuen gelben WBK".

Man sollte vielleicht nicht nach der ersten Zeile eines Beitrages aufhören zu lesen.

Das könnte für das Verständnis des intergalaktisch-globalen Zusammenhanges von Vorteil sein.

CM :)

Geschrieben
Wäre sehr interessant hierzu mal etwas von einem "Vollblut"-Juristen zu hören, inwiefern jemand, der eine Vereinsfunktion bekleidet, juristisch zu irgendetwas gezwungen werden kann?(Schließlich ist es ja keine bezahlte Tätigkeit, im Sinne einer Dienstleistung, sondern seine Freizeitaktivität). ...

Wo bin ich hier denn gelandet. Sind wir noch in D-Land? Ich glaube, man muss nicht Volljurist (den Begriff gibt es tatsächlich) sein, um zu wissen, dass man niemanden zu einer Unterschrift - darum geht es meines Erachtens - zwingen kann! Gerade der bis zum 1.4.2008 ungesetzliche Bedürfnisnachweis für auf alter gelber WBK erworbene Waffen ist dafür ein gutes Beispiel. In einem mir bekannten Fall wollte ein Schütze im Rahmen einer dafür terminierten Vorstandssitzung den 1. Vorsitzenden zu einer Unterschrift auf einer Bescheinigung ohne gesetzlichen Hintergrund zwingen. Natürlich hat der 1. Vorsitzende nicht unterschrieben.

@ente

Je nach Verband geht ohne Verein garnichts. Der Verband benötigt u.a, vom Verein einen Nachweis darüber dass der Schießstand des Vereines für die beantragen Waffen zugelassen ist und der Schießstand dem Verein zur Verfügung steht.

Geschrieben
Man sollte vielleicht nicht nach der ersten Zeile eines Beitrages aufhören zu lesen.

Das könnte für das Verständnis des intergalaktisch-globalen Zusammenhanges von Vorteil sein.

CM :)

So, nun für den Letzten ein Zitat aus dem Antragsformular des BSSB (=DSB); wortgleich oder fast wortgleich ist die entspr. Passage des BBS (=BDS):

Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied im o.g. Verein ist und regelmäßig seit

mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein als Sportschütze betreibt. Ferner

bescheinigen wir, dass wir die notwendigen Standanlagen für die beantragte Disziplin*/für

erlaubnispflichtige Waffen** in eigenem Besitz haben oder ein Nutzungs-/ Mietverhältnis nachweisen

können.

.

.

.

* Bei Antrag auf eine bestimmte Waffe

** Bei Antrag auf eine WBK für Sportschützen

Also wird hier nun das Vorhandensein eines geeigneten Standes vom Verein bestätigt oder nicht?!

Der einzige Punkt, an dem ich weiter oben nicht völlig korrekt war, war der Punkt, daß bei der "Gelben" der Stand nicht für die Disziplin geeignet sein muß sondern "nur" für erlaubnispflichtige Waffen.

Ansonsten: Ohne Verein geht nix - außer man weicht komplett auf §8 aus ...

Geschrieben
...

Bei mir will der Threadstarter im ersten Satz seines ersten Beitrages wissen, ob er das Recht darauf hätte, dass ihm der Verein oder der erste Schützenmeister die Sportschützeneigenschaft bescheinigt...

Ein klares: NEIN!

Nicht nur dass er es nicht muss - er kann es nicht einmal!

...

Untenstehendes wird NATÜRLICH vom 1. Schützenmeister/Verein bestätigt (wieder mal ein Zitat aus'm Antragsformular):

Nachweis der Sportschützeneigenschaften liegt bei

Sonstige Unterlagen über den Nachweis der Sportschützeneigenschaft des

Antragstellers liegen bei.

Man kann nun auch Wortklauberei betreiben und tats. sagen, der 1. SM bestätigt nicht die Sportschützeneigenschaft sondern bestätigt, daß der Nachweis beiliegt bzw. sonstige Unterlagen über den Nachweis beiliegen.

Für den Normaldenkenden ist das wohl ein und dasselbe.

Und jetzt glaube ich nun mal kaum, daß der Threadstarter, der Rookie, also Neuling im Nick hat, zu einer ausreichend trennscharfen Formulierung fähig war, ohne ihm nun zunahetreten zu wollen.

Man muß halt auch mal ein wenig abstrahieren und generalisieren können ... (den Rest erspare ich uns lieber).

Geschrieben

Leute, Leute,

was strapaziert ihr das WaffG!

Dass der Verein eine Bescheinigung ausstellen muss oder kann oder darf steht dort nirgends.Punkt.

WaffG §8, Abs.2, Nr.1 oder § 14, Abs.2, Nr.1: Durch Bescheinigung eines ...verbandes ... ist glaubhaft zu machen: 1. regelmäßig in einem Verein Schießsport, 2. Waffe nach Sportordnung des Verbandes zugelassen und erforderlich...

Bin selbst 1. Vors. eines Schützenvereins und bescheinige genau das dem Verband für den Verein! "Regelmäßig kommt auf Umstände in der Person und ihrer verfügbaren Zeit an.

Logisch, dass ich einen Lokführer, der ständig unterwegs ist, anders behandele, wenn er in seiner wenigen Freizeit "regelmäßig" kommt als z.B. einen Angestellten, der normal ab 17:00 Uhr zu Hause ist. Gleiches gleich, Ungleiches ungleich!

Ich bestätige zusätzlich, dass der Verein einen Wettbewerb für die beantragte Waffe anbietet und im VERBAND eine geeignete Schießanlage vorhanden ist.

Das bescheinige ich für den Verein - ich kontrolliere keine Schützen!

Meine Aufgabe ist, den Verein zu fördern, damit die Mitglieder GERNE kommen!!!

Ofenrohr

Freiheit den Tontauben!

Geschrieben
....Also wird hier nun das Vorhandensein eines geeigneten Standes vom Verein bestätigt oder nicht?!...

Ja und Nein, denn Du musst lediglich eine Schiessgelegenheit nachweisen auf der Du geschossen hast. Die muss aber nicht zwangsläufig von deinem Verein sein.

In BW wird dazu folgendes Beiblatt ausgefüllt oder man kann es auch mit dem Schiessnachweis nachweisen http://www.wsv1850.de/media/files/Waffen/N...eigenschaft.doc

das kann der OSM deines eigenen Vereins ausfüllen muss es aber nicht!

http://www.wsv1850.de/media/files/Formular...-06-06-2008.pdf

Hier ist nur die Rede davon das EIN OSM dir das bescheinigt.

Das ist 100% gesetzeskonform und lässt den eigenen Verein ggf komplett aussen vor.

Geschrieben
Untenstehendes wird NATÜRLICH vom 1. Schützenmeister/Verein bestätigt (wieder mal ein Zitat aus'm Antragsformular):

...

Man kann nun auch Wortklauberei betreiben und tats. sagen, der 1. SM bestätigt nicht die Sportschützeneigenschaft sondern bestätigt, daß der Nachweis beiliegt bzw. sonstige Unterlagen über den Nachweis beiliegen...

Stelle fest, dass in Deinem Formular wohl die Unterschrift des Vereins für Sportschützeneigenschaft benötigt wird. wird. In anderen nicht. Wo war Deines her vom BDS?

Eigenartig. Der Verein bescheinigt in Deinem Formular das Vorhandensein der Schießstätte:

Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied im o.g. Verein ist und regelmäßig seit

mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein als Sportschütze betreibt. Ferner

bescheinigen wir, dass wir die notwendigen Standanlagen für die beantragte Disziplin*/für

erlaubnispflichtige Waffen** in eigenem Besitz haben oder ein Nutzungs-/ Mietverhältnis nachweisen

können.

.

.

.

* Bei Antrag auf eine bestimmte Waffe

** Bei Antrag auf eine WBK für Sportschützen

Ich hätte dies als OSM niemals unterschreiben können: Unser Langwaffenstand ist nur bis 200 J abgenommen. Da ich auf die Gelbe auch einen K98 kaufen kann, könnte ich "eine notwenige Standanlage für erlaubnispflichtige Waffen" nicht bescheinigen, sonderfn nur bis 200 J Langwaffen...

Geschrieben

Bei uns beim BDMP muss der SLG-Leiter da nen Wisch ausfüllen, ob nen geeigneter Stand vorhanden ist.

Du kannst dir ja auch ne Waffe kaufen/beantragen, die in deinem Verein auf seinem Stand gar net geschossen wird, aber dann wird halt nen benachbarter Stand da eingetragen, wo das erlaubt wird. Musst du halt alleine immer dahin fahren und schießen, aber das ist ja kein Problem.

Ich kann mir ja auch nen .50BMG Repetierer beantragen, dann wird als Stand halt eingetragen (Buxtehude Stand soundso, bis 20 000 Joule). wenn ich dafür 200km fahren soll, ist das ja mein Problem.

Geschrieben
In BW wird dazu folgendes Beiblatt ausgefüllt oder man kann es auch mit dem Schiessnachweis nachweisen http://www.wsv1850.de/media/files/Waffen/N...eigenschaft.doc

das kann der OSM deines eigenen Vereins ausfüllen muss es aber nicht!

http://www.wsv1850.de/media/files/Formular...-06-06-2008.pdf

Wer so einen Quatsch fabriziert, gehört abgewählt (wenn ehrenamtlich) oder rausgeschmissen (wenn angestellt).

Ich habe mit vielen DSB-Landesverbänden waffenrechtsbedingt berufliche Erfahrungen, und - entgegen dem Klischee! - oft ausgesprochen positive (sehr hilfsbereit und kooperativ z.B. Rheinischer Schützenbund und Bayerischer Sportschützenbund), aber selten einmal *so* negative wie mit dem Württembergischen Schützenverband.

Katastrophal, der Laden.

Carcano

Geschrieben
Möglich.

In erster Linie geht es aber um einen Menschen, der anscheinend keinen Plan von dem hat was er beantragt und bescheinigt haben will.

Meinen Vorurteilen sei Dank: ich kenne solche Leute zu genüge!

Es sind diese jene, die sich nicht um die geringsten Dinge kümmern aber wenn sie was wollen zum Vorstand rennen und meinen, dass die Ehrenamtsinhaber die Knechte des Vereins sind.

Hätte er sich mit der Materie beschäftigt, wüsste er - wie Ente schon richtig sagt – dass der Vorsitzende oder der Verein gar nicht die Sportschützeneigenschaft bescheinigen, sondern der Verband – im DSB der zuständige Landesverband.

In der Regel erwarten dann solche Leute noch, dass der Vorsitzende die Schießtermine des Antragsstellers aus den Listen und Internet kopiert und in das Antragsformular überträgt - und das in weltrekordverdächtigter Zeit.

Tut er das (zu Recht) nicht, ist er der Buhmann!

Solche Leute sind auch daran schuld, dass immer weniger geeignete Menschen dazu bereit sind ein Ehrenamt in Verantwortung zu übernehmen.

@Rooki: Tip: Dein "aktiver Sportschütze" soll sich bei den kommenden Wahlen zum Vorsitzenden wählen lassen – dann braucht er seine (nicht vorhandenen) Rechte nicht juristisch einzuklagen!

Geschrieben
Möglich.

In erster Linie geht es aber um einen Menschen, der anscheinend keinen Plan von dem hat was er beantragt und bescheinigt haben will.

Meinen Vorurteilen sei Dank: ich kenne solche Leute zu genüge!

Es sind diese jene, die sich nicht um die geringsten Dinge kümmern aber wenn sie was wollen zum Vorstand rennen und meinen, dass die Ehrenamtsinhaber die Knechte des Vereins sind.

Hätte er sich mit der Materie beschäftigt, wüsste er - wie Ente schon richtig sagt – dass der Vorsitzende oder der Verein gar nicht die Sportschützeneigenschaft bescheinigen, sondern der Verband – im DSB der zuständige Landesverband.

In der Regel erwarten dann solche Leute noch, dass der Vorsitzende die Schießtermine des Antragsstellers aus den Listen und Internet kopiert und in das Antragsformular überträgt - und das in weltrekordverdächtigter Zeit.

Tut er das (zu Recht) nicht, ist er der Buhmann!

Solche Leute sind auch daran schuld, dass immer weniger geeignete Menschen dazu bereit sind ein Ehrenamt in Verantwortung zu übernehmen.

@Rooki: Tip: Dein "aktiver Sportschütze" soll sich bei den kommenden Wahlen zum Vorsitzenden wählen lassen – dann braucht er seine (nicht vorhandenen) Rechte nicht juristisch einzuklagen!

Interessante Anhäufung von Vorurteilen, falschen Annahmen und Schlüssen.

Mit (trotzdem) freundlichen Grüßen :rolleyes:

Rookie.45

Geschrieben
...

Wo war Deines her vom BDS?

...

Ich zitier' mich einfach selber:

... ein Zitat aus dem Antragsformular des BSSB (=DSB); wortgleich oder fast wortgleich ist die entspr. Passage des BBS (=BDS):

BSSB = Bayerischer Sportschützenbund (=DSB)

BBS = Bund Bayerischer Schützen (=BDS)

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