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IGNORED

§ 11 WaffG


raymen

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Geschrieben

Wer kann mir mit einem Rat dabei helfen: Ich erfühle die Voraussetzungen für eine Erlaubnis (nach WaffG§ 4 Abs. 1 Nr. 2) und ich habe eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 1 bis 3 (Kategorien A bis C) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestattet bekommen (Bulgarien).

Jetzt möchte ich eine Erlaubnis in Deutschland erwerben und entsprechend eine Schußwaffe und der dafür bestimmten Munitionen kaufen. (Ein Grund dafür wäre, dass man in Deutschland verglichen mit der bulgarischen Waffengeschäfte eine neue Waffe mit Hohe Qualität zu einem niedrigen Preis bekommen kann. arische Waffengeschäfte) Wo muss ich diese waffenrechtlichen Erlaubnis beantragen? Welche Kosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen nach dem Gesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften werden erhoben?

Geschrieben

...ähhh..kann ein MOD das ganze nicht einfach löschen.....

allein schon wegen den ar..... Waffengeschäften? HALLO!!! Ein paar Jahre verpennt oder was......

Edit: Maus doppelt....

Geschrieben
Bitte offen lassen.

Ich hole schon mal Bier und Chips.

Vielleicht gibt's ja hier irgendwo ein persisches Waffengeschäft ... also 'wirklich' ein arierisches Geschäft ... ? <_<

Gruß vom

Loch

Geschrieben

Ich meine auch, dass er bulgarisch gemeint hat und ein Satzfragment nicht richtig gelöscht hat. Wird er uns ja sicher noch sagen...

Wo ist denn Dein Wohnsitz (gewöhnlicher Aufenthalt) und zielst Du auf eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 oder 11 Abs. 2 WaffG ab ? Zu letzterem könnte Dir bereits § 28 AWaffV weiterhelfen.

Geschrieben
Wo muss ich diese waffenrechtlichen Erlaubnis beantragen?

Immer bei der zuständigen Waffenbehörde Deines Wohnortes. Das kann das Ordnungsamt, die untere Jagdbehörde, Lamndratasamt oder sonst was sein. Frage im Bürgerbüro des Rathauses. Auch jedes Waffengeschäft oder Jäger kann das zuständige Amt benennen.

Welche Kosten (Gebühren und Auslagen)

40 € Austellung WBK mit ersten Voreintrag, plus

25 € für den Munitionserwerb.

Wenn Waffe gekauft, dann nochmals 13 € für das Eintragen.

also gerundet knapp 80 €

Eine große Bitte: Berichte unbedingt, was der Sachbearbeiter gesagt hat - bitte, bitte, bitte.

Da sind wir alle ausnahmslos irrsinnig gespannt drauf.

Geschrieben
Auch jedes Waffengeschäft oder Jäger kann das zuständige Amt benennen.

:rotfl2: Der war gut ! :eclipsee_gold_cup:

40 € Austellung WBK mit ersten Voreintrag, plus

25 € für den Munitionserwerb.

Wenn Waffe gekauft, dann nochmals 13 € für das Eintragen.

also gerundet knapp 80 €

Die 40,90 Euro-Gebühr gibts schon seit fünf Jahren nicht mehr. Sofern noch nach WaffKostV-Gebührenverzeichnis verfahren wird, komme ich auf:

56,24 Euro für WBK mit Erwerbserlaubnis plus

25,56 Euro für die Munitionserwerbserlaubnis plus

12,78 Euro für den späteren Waffeneintrag

Macht unterm Strich: 94,58 Euro.

Zuständigkeit in den Fällen des § 11 Abs. 1 WaffG bei der Waffenbehörde, in dessen Bezirk der Aufenthalt überwiegend stattfinden soll, bei Abs. 2 die für den Wohnort zuständige Waffenbehörde.

Geschrieben
DIE WBK will ich auch haben!!! :00000733:

Hallo

dann fahr nach Bulgarien und drück auf dem Amt einen dicken Schein ab. Sowas wird als Bedürfnis dort anerkannt.

Steven

Geschrieben
Wer das Bedürfnis nach schwedischen Gardinen hat, kann das auch so in Deutschland machen. B)

Brauch man für schwedische Gardinen jetzt auch schon ein Bedürfniss ???? :o

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