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IGNORED

KK-Wechselsystem auf eingetragener LEP-Waffe?


Floppyk

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Im CO2 Forum ist eine sehr interessante Frage aufgetaucht, die ich diesem Forum nicht vorenthalten möchte:

Vorgeschichte:

Scheinbar sind einige Bundesländer dazu übergegangen, auf Altbestände von konvertierten LEP- oder 4 mm Waffen ein wirtschaftliches Bedürfnis anzuerkennen und eine WBK auszustellen. Offenbar ist das einigen Sammlern mit größeren Beständen dieser Waffenart bereits gelungen. Das mag auch im Sinne der möglicherweise ungesetzlichen Enteignung über das neue Waffenrecht richtig sein.

Nun wird es interessant:

Nehmen wir mal an, in einer WBK ist eine 1911'er eingetragen, die auf 6,35 mm LEP konvertiert wurde. Kann nun bedürfnisfrei ein kaliberkleineres KK-Wechselsystem auf diesen Eintrag der Grundwaffe erworben und eingetragen werden?

Die Bedingungen für ein kalibergleiches oder kleineres WS kennt Ihr unter normalen Umständen ja. Aber speziell in diesem Fall habe ich weder im WaffG, AWaffV oder WaffVwV etwas gefunden, was dagegen sprechen könnte. Es kann aber doch nicht sein, dass man auf diesem Wege eine scharfe Schusswaffe bekommt und so quasi ein Bedürfnis aushebelt.

Analog dazu könnte man eine Erben-WBK sehen, wo der Erbe sicherlich auch kein WS auf einer größeren Grundwaffe nachträglich eingetragen bekommt.

(Das mal unabhängig von Sperrsystemen oder nicht erfolgtem Munitionserwerb sehen. Das soll hier mal außen vor bleiben.)

Aber welcher Gesetztestext verhindert ein solches Ansinnen?

Nachtrag: Es wird berichtet, dass LEP Umbauten technisch geändert werden, so dass ein WS nicht mehr passt und zudem "F" gestempelt werden. Sie verlieren damit ihren ursprünglichen Beschuss. Ein Rückbau um ein WS zu verwenden wäre demnach ungesetzlich.

Ich habe keine LEP, daher frage ich - ist das so?

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Nehmen wir mal an, in einer WBK ist eine 1911'er eingetragen, die auf 6,35 mm LEP konvertiert wurde. Kann nun bedürfnisfrei ein kaliberkleineres KK-Wechselsystem auf diesen Eintrag der Grundwaffe erworben und eingetragen werden?

Hää, vielleicht steh ich ja gerade auf dem Schlauch, aber mit einer LEP-Waffe werden doch Diabolos (Kaliber 4,5mm /.177) verschossen?!

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Hää, vielleicht steh ich ja gerade auf dem Schlauch, aber mit einer LEP-Waffe werden doch Diabolos (Kaliber 4,5mm /.177) verschossen?!

Stimmt, jedoch kann das Oberteil abgenommen und somit auf das Griffstück ein anderes System montiert werden, wie z.B. ein KK oder anderes System. Wenn das Griffstück nicht explizit für LEP abgeändert wurde, kann man da alles mögliche drauf stecken. das ist ja das ganz normale und legale Prinzip eines Wechselsystems.

Die Frage ist nur, ob eine eingetragene LEP Waffe das rechtlich erlaubt.

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Ich habe im Waffengesetz keine Einschränkung gefunden, also sollte der Erwerb einen Wechselsystem mit gleichem oder kleinerem Kaliber möglich sein, sowohl für zu LEP als auch zu 4mmM20 umgebaute Waffen.

Es gibt halt nicht soviele kleinere Kaliber. Kleiner als LEP in 4,5mm oder 5,5mm sind 4,25mm Liliput, 4mm kurz und lang und 4mmM20. Darunter kenne ich nur noch die Kolibris in 3mm und 2mm.

Wer also dafür Wechselsysteme findet: her damit!

PS: Die Munition der Wechselkaliber liegt meist über den 7,5 Joule. Aber im Gesetz ist nie die Rede von schwächeren und kleineren Kalibern, nur kleiner.

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... Aber im Gesetz ist nie die Rede von schwächeren und kleineren Kalibern, nur kleiner.

Sucht einmal hier im Forum nach der Idee einen AR-Clown in 9mm Luger zu erwerben und dann bedürfnisfrei ein WS in .223 Rem. zu kaufen! :gutidee: So neu ist die Idee nicht. :AZZANGEL:

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Gast God of Hellfire

Hat das Griffstück einer vormals scharfen Waffe nach LEP Umbau noch einen gültigen Beschuss für Nitro?

Ich denke, da wird der juristische Haken beim Erwerb des Wechselsystems liegen.

Eine LEP ist im Prinzip ja nur eine Luftpumpe, welche ja nicht als passende Basiswaffe und somit Erwerbserlaubnis

für ein Wechselsystem gelten kann, das mit heißen Gasen rennt.

Nur meine Meinung, Ihr müsst sie nicht teilen.

Gruß

GOH

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So neu ist die Idee nicht. :AZZANGEL:

Hier ist die Ausgangskonstellation nun grundlegend anders.

Aber man hat mich inzwischen informiert, dass die LEP-Griffstücke auch so abgeändert wurden, dass da ein anderes System nicht zu verwenden ist, als das dafür vorgesehene LEP-System.

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Hmmmmm,

Hört sich an wie Radio Eriwan:

Also im Prinzip ja ! Da ja nach neuestem Gesetz die LEP-Umbauten behandelt werden wie die Großen Vorbilder, ist bei Vorliegen einer WBK, die dann wohl nach §8 erteilt würde, der Kauf eines Kalibergleichen oder ~kleineren WS bedürfnisfrei möglich.

Ich vermute aber, daß die zugehörige MEB verweigert würde. Und eintragen muss man das WS, das gibt dann auch gleich dem Großen Bruder Gelegenheit für eine (verbale oder Ordnungsrechtliche: Zuverlässigkeit) Klatsche.

Der Beschuss gilt doch nur für die höchstbelasteten Teile, also Lauf und Verschluss, Griffstück ist +/- "Banane"

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Analog dazu könnte man eine Erben-WBK sehen, wo der Erbe sicherlich auch kein WS auf einer größeren Grundwaffe nachträglich eingetragen bekommt.

Interessante Frage, interessante Gedanken.

Wirtschaftliche Interessen könnte theoretisch auch ein Erbe geltend machen, der mit seinen Erbwaffen zum Schießstand fährt und insofern ein Bedürfnis nach § 8 WaffG hat. Gänzlich ausschließen würde ich diesen Aspekt also nicht.

Hängt letztendlich wohl mal wieder von der Waffenbehörde ab, die so einen Antrag bearbeitet.

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Wie schon weiter oben erwähnt, müssen ordnungsgemässe LEP-Umbauten (Griffstücke)

dahingehend abgeändert sein, daß KEIN scharfer Verschluß und somit auch kein WS drauf passt

(Stahlstift oder Schweißpunkt). Eine mechanische Bearbeitung um dieses Hindernis zu umgehen

dürfte sich rechtlich ja ausschließen.

Svenni

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:00000733:

Vielleicht ein WS in einem kleineren LEP- / Druckluftkaliber (angepasst vom ehemaligen Druckluftumbauer, natürlich) - statt LEP 6,5mm vielleicht 5,5mm, 5,05mm oder 4,5mm???

Tut mir leid, "Agent Provocateur" - konnte ich mir aber nicht verkneifen.

Ironiemodus aus :eclipsee_gold_cup:

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Tut mir leid, "Agent Provocateur" - konnte ich mir aber nicht verkneifen.

.. wieso, Du hast völlig Recht. Ein LEP-WS in kleinerem Kaliber als die Grundaffe erfüllt

ganz genau die Spezifikationen der Anlage 2 (kalibergleich- oder kleiner für Inhaber einer WBK)

Svenni

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Leider muss der Gasdruck der verwendeten Munition gleich oder geringer sein. Falls nun nicht gerade Hercules mit der Pumpe an den neuen "2000bar-LEP" zu Werke geht wird wohl nichts draus.... :rolleyes:

Schade.

Mhm, den Post verstehe ich jetzt nicht, da die alle gängigen LEP-Kartuschen sowieso alle nicht mehr als 200 Bar haben - und die Energieausbeute soweiso 7,5 Joule nicht überschreitet???

Und ich habe ein "LEP-WS" gemeint - also ein WS, ebenfalls in LEP umgebaut, aber in ein "kleineres" LEP-Kaliber - gab da nämlich 6,5mm, 5,5mm, 5,05mm und 4,5mm - LEP-Waffen :eclipsee_gold_cup:

BTW: Wollte auch nur ein bisschen "stacheln", weil das sowieso alles müssig ist - viele wären schon froh, wenn sie ihre Grund-LEP-Waffen doch behalten dürften - da ist das Thema "WS" m.E. echt provokant.

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