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IGNORED

Kontrolle der Waffenaufbewahrung durch Ordnungsamt


VTRSP

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Gast God of Hellfire
Geschrieben
Wir werden sicher nicht die Zeit zurückdrehen und eine Rechtsgrundlage wie früher erhalten.

Aber wir haben die Möglichkeit, uns an sie Spielregeln zu halten und dann das Privileg, als

Privatperson Schusswaffen zu besitzen. Also Gegenstände, die nicht jeder Hinz und Kunz im

Supermarkt kaufen kann.

Spielregeln? Auf jeden Fall.

Tresor? Auch.

Aber Waffenbesitz ist immer noch - trotz vieler überflüssiger Reglementierungen in unserem Lande - ein RECHT, kein Privileg.

Gruß

GOH

Geschrieben
Spielregeln? Auf jeden Fall.

Tresor? Auch.

Aber Waffenbesitz ist immer noch - trotz vieler überflüssiger Reglementierungen in unserem Lande - ein RECHT, kein Privileg.

Gruß

GOH

:icon14: :icon14: :icon14: :icon14: :icon14:

So ist es!

Geschrieben
...Aber Waffenbesitz ist immer noch - trotz vieler überflüssiger Reglementierungen in unserem Lande - ein RECHT, kein Privileg.

Gruß

GOH

Viele meiner Bekannten und Freunde sind auch sehr überrascht, wenn man ihnen dies erklärt.

Dann kommt immer die Frage:" Also kann jeder auf den Schießstand und schießen gehen?"

Leute, da steckt unser Potential mehr Menschen zum Sportschießen zu bewegen!

Geschrieben
Phu! OK. Dir möchte ich im Straßenverkehr auch nicht begegnen. Wenn Du dort auch

so auf Dein Recht pochst, fährst Du bestimmt auch jeden Morgen 20 kleine Kinder um,

weil die über den Zebrastreifen mit ihrem Rad fahren und nicht vorher (wie Vorgeschrieben)

abgestiegen sind, um das Rad auf die andere Seite zu schieben.

Wenn du unsere deutschen Behörden mit kleinen Kindern im Straßenverkehr vergleichst, und meine Ansicht, dass der Bürger als auch die Behörden sich an Gesetze zu halten haben, mit so einem seltendämlichen Vergleich langziehst, dann kann ich nur an deinem Verstand zweifeln ;)

Der SB ist also Dein Feind, dem Du das Leben so schwer wie möglich machen musst.

OK. Auch eine Variante. Aber halt nicht meine und so wie ich lese, auch nicht die

Art des Umgangs, die viele andere hier wählen.

Der SB hat sich an die Gesetze zu halten, genauso wie ich es tue! Meiner tut es, ich auch. Alles bestens.

Wenn ein SB meint er müsste Gott spielen, dann muss er in seine Schranken verwiesen werden. Das hat nichts mit Boshaftigkeit zu tun. Ich denke du und einige andere hier haben was ganz gewaltig nicht verstanden. Wenn ein SB zum Kaffetrinken möchte um nachzusehen ob der WBK Antragssteller in gepflegten Zuständen lebt, dann kommt der SB nicht um dein Freund zu sein, sondern um dir ganz klar zu machen, wer hier der Boss ist und wer ein armes Würstchen ist, der sich zu beugen hat! Das sollte jeder mit etwas gesundem Menschenverstand begreifen können.

Es gibt Sachen über die man ruhig diskutieren kann. Wenn die Behörde irgendwelche Leute schickt, die nachsehen sollen, ob ich meine Waffen angemessen lagere, bin ich der Letzte der sie hochkant aus der Tür wirft. Aber was zu weit geht, geht irgendwann zu weit. Und das ist im oben genannten Beispiel eben DEUTLICH der Fall.

Armes Deutschland!

Jup. Und es wird aufgrund Leute wie dir nicht wirklich reicher.

Nur wer seinen Arsch gegen Zustände, die sich nicht gehören, erhebt, kann etwas daran ändern.

Geschrieben

Zitat: Der SB hat sich an die Gesetze zu halten, genauso wie ich es tue! Meiner tut es, ich auch. Alles bestens.

Wenn ein SB meint er müsste Gott spielen, dann muss er in seine Schranken verwiesen werden.

Aber was zu weit geht, geht irgendwann zu weit. Und das ist im oben genannten Beispiel eben DEUTLICH der Fall.

Jup. Und es wird aufgrund Leute wie dir nicht wirklich reicher.

Nur wer seinen Arsch gegen Zustände, die sich nicht gehören, erhebt, kann etwas daran ändern.

Zitat Ende

DAS ist das hüpfende Komma! Wir haben uns an die Gesetze zu halten. Die Behörde auch. Meint ein SB oder die vorgesetzte Behörde, ihr gebühre eigentlich eine schwarze Robe und sie müsse die Gesetze nach eigenem Gusto interpretieren oder ihre unsinnigen Meinungen einem Ministerium einflüstern als der Weisheit letzter Schluss um die durch den normalen Bürger allein ob seines Daseins extrem gefährdete öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, dann gehört ein ganz dicker Riegel vor. Mit aller Macht und allen legalen Mitteln.

Alles andere ist Duckmäusertum und Untertanengehabe. Die Behöre DIENT dem Staat, aber gleichermaßen dem Bürger. Sie ist nicht dazu da, irgendwelche persönlichen Präferenzen einiger SB`s auszuleben oder selbstherrlich Gesetze zu interpretieren bzw. zu verbiegen bis zur Rechtsbeugung.

Das ist das schöne an einem Rechtsstaat - das Recht gilt für alle. Die "Rechtsmeinung" oder "Rechtsauffassung" eines SB ist eben dies. Eine Meinung. Auf dem Dorf sagen sie "meinen tun die Beddeseicher - sie hätten geschwitzt!"

Ich habe auch eine Meinung - sie muss nicht stimmen, aber die eines SB`s auch nicht - nur weil er es gerne so hätte. Also werden dann unsere Meinungen von den zuständigen Stellen überprüft, notfalls durch mehrere Instanzen. DANN hat man eine Rechtsauffassung bzw. gültige Rechtsauslegung.

Geschrieben
Schon mit gesundem Menschenverstand sollte man eigentlich begreifen, dass scharfe Waffen in einen Tresor gehören. Wer das nicht kapiert, sollte keine WBK kriegen.

Deshalb sollte die Tresorpflicht zu den Erlaubnisvoraussetzungen nach § 4 WaffG aufgenommen werden.

@ Sachbearbeiter und dem Rest der §Hengsten

Ihr habt alle zusammen einen derartigen Knall das man Ohrensausen bekommt. Wenn euere Kinder Enkel oder sonst wer ein Problem für euere Sicherheit ist dann erzieht ihn gefälligst zu einem ordentlichen benehmen.

Erziehungsberechtigt heist in aller erster Linie Erziehungspflicht.

Heist nichts anderes, als das ihr die Pflicht habt die euch anvertrauten Menschen zu vollwertigen Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen. Und das beinhaltet, das wenn ich sage Sohn/Tochter du darfst ohne meine ausdrückliche Erlaubniss nicht an die Waffen hinlangen, das das auch Umgesetzt wird. Das hat bei mir funktioniert und bei vielen anderen auch. Ich wusste aber auch um die folgen einer nicht Beachtung.

Wenn euere Kinder so schlecht erzohgen sind, das sie zum Problem werden, dann habt Ihr versagt und nicht der Gesetzgeber.

Was den Einbrecher betrifft. Wenn die sich die Mühe machen Schränke aufzubrechen dann nehmen sie die auch gleich mit - auch den 0ler Tresor mit 200kg. Der gelegenheits Einbrecher nimmt nur Dinge die er auch leicht weiter verklopfen kann z.B. CD-Sammlung, Fernseher usw usw....

Ich dachte einmal ich hätte es hier mit eigen Verantwortlichen Leuten zu tun..... langsam reuhen mich meine Euros für WO

Mfg Weini

PS: Ich habe einen "B"-Schrank - und das seit ~zehn Jahren - und mein SB weis davon.

Seit der ersten Stunde

Geschrieben

@renado

Ich wollte Euch mal aufzeigen, dass es auch einen Bereich zwischen Gesetz und freundlichem Entgegenkommen gibt und man nicht immer auf sein Recht bestehen muss.

Bei den meisten hier (nicht bei Dir) habe ich den Eindruck, dass die dem SB nicht einmal die Tageszeit zur Begrüßung sagen wollen, weil das ja nicht vorgeschrieben ist.

Es scheint nur wenige SBs zu geben, die tatsächlich vor Ort überprüfen.

Ich habe auch von dem Gerücht gehört. Viele SBs kündigen auch Kontrollen an, nur um zu sensibilisieren. Sprich, sie sprechen immer von unangekündigten Kontrollen, machen sie aber nicht wirklich. Der hektische Neubesitzer einer WBK rennt dann schnell los und kauft einen passenden Schrank. Und schon hatte er Erfolg und alles ist in Butter.

Geschrieben
... dann nehmen sie die auch gleich mit - auch den 0ler Tresor mit 200kg. Der gelegenheits Einbrecher nimmt nur Dinge die er auch leicht weiter verklopfen kann z.B. CD-Sammlung, Fernseher usw usw....

Und deshalb ist der Tresor gut festgedübelt und den 200kg-Tresor wird er nicht mitnehmen, denn wie soll er den unbeobachtet durchs Treppenhaus kriegen.

Der Gelegenheitsdieb wir erst nach Öffnung aller Türen und Schränke merken, dass da noch was ganz "Leckeres" in den Tresoren liegt, nämlich an den leeren Pistolentaschen, den leeren Magazinen und dem (hoffentlichen) leeren Schießkoffer mit der "Mickimaus". Dann ist es sehr gut, wenn alles hinter dicken Blechtüren liegt in Tresoren, die gut festgedübelt sind. Ist es nicht so, dann wird die Kripo wohl eine Meldung an Deine Waffenbehörde machen müssen. Hast Du schon eigene Erfahrungen? Keine Bange, wenn in Deutschland der Unterschied von arm und reich weiterhin so wächst wie bisher, dann sind sie auch bald bei Dir.

Bei mir waren Sie vor 2 Monaten.

Beste Grüße

W. Seel

Geschrieben
Dann ist es sehr gut, wenn alles hinter dicken Blechtüren liegt in Tresoren, die gut festgedübelt sind. Ist es nicht so, dann wird die Kripo wohl eine Meldung an Deine Waffenbehörde machen müssen. Hast Du schon eigene Erfahrungen? Keine Bange, wenn in Deutschland der Unterschied von arm und reich weiterhin so wächst wie bisher, dann sind sie auch bald bei Dir.

Ich habe ja nichts dagegen wenn jemand einen Tresor kaufen möchte weil er selbst das für Sinnvoll erachtet.

Mir geht es lediglich zu weit, wenn ich vorgeschrieben bekomme, wie ich meine eigenen vier Wände für mein Hobby einzurichten habe.

Das hat in Deutschland auch 100 Jahre ohne Probleme funktioniert, dann wurde ein neues "Gesetz" erfunden und auf einmal

sprechen etliche Leute davon, dass es ohne dieses "Gesetz" garnicht möglich sei und angeblich andauernd Blutbäder geben würde

da die Enkelkinder sonst Amok laufen würden... :peinlich:

Ich kannte in meiner Kindeszeit viele andere Kinder, die entweder Luftgewehr, Luftpistole hatten oder wussten wo Papas Schreckschuss liegt.

Es ist nie etwas passiert, im Gegenteil, man wusste von der Gefahr und hat durch Schießen auf Nüsse und Steine im Garten verstanden

was für eine Energie selbst hinter einer verhältnismäßig schwachen Luftdruckwaffe steckt. So etwas ist heutzutage wohl kaum noch

möglich. Mit der Schreckschuss wurde ungeladen gespielt und repetiert, aber von der Munition die Finger gelassen da man wusste

dass es gefährlich ist.

Es ist doch auch ein unsinniges Bild, das Kinder immer Gefahren herbeiführen und generell den Eltern nicht gehorchen würden.

Bezüglich der Tresore: erstens kann man jede Art von Metall ohne große Mühe mit einer Flex durchtrennen, zweitens kann es dir auch

passieren dass bei dir eingebrochen wird und du *gerade wegen* dem Tresor später noch einmal unerwünschten Besuch bekommst.

An Waffen ist ein Dieb nicht besonders interessiert, in dem Millieu gibt es die sowieso zur Genüge. Er rechnet mit Schmuck und wirklich

wertvollen Gegenständen (Wer sonst stellt sich einen 1.50 hohen Tresor hin?!) und öffnet ihn das nächste Mal vor Ort. Das macht weniger

Lärm als der Weg durch's Treppenhaus und schont die Bandscheiben... :rolleyes:

Geschrieben
................ den 200kg-Tresor wird er nicht mitnehmen, denn wie soll er den unbeobachtet durchs Treppenhaus kriegen.

Sicher?? Als meiner Angeliefert wurde haben der Fahrer und sein Helfer ~20min gebraucht, um den Schrank in den zweiten Stock zu bekommen (Hochpater)

Und meiner hat 230kg.

Was das unbemerkt angeht - alles nur eine Frage der Zeit.

Der Gelegenheitsdieb wir erst nach Öffnung aller Türen und Schränke merken, ..............

Für mich ist ein Gelegenheitseinbrecher jemand, der keine Zeit hat irgentwas zu durchsuchen.

Bei mir waren Sie vor 2 Monaten.

Beste Grüße

W. Seel

sorry falls ich jetzt klugscheißer - aber wenn bei mir einer einbricht, bin ich erst mal froh wenn mir oder meinen Angehörigen nix passiert ist. Die zweite Sorge ist, das das nicht noch einmal vorkommt - die Eisen kommen irgent wann zum Schluß.

Was nützen §§ wenn die Leut nichts denken wollen.

Mfg Weini

Geschrieben
[...] Aber gewisse Kernpunkte (Sachkunde, Bedürfnis, Tresor und Transport) sind durchaus (in meinen Augen) praktikabel und gut geregelt.[...]

Streiche Bedürfnis, setze Zuverlässigkeit und pers. Eignung. Und Transport, naja - Man sehe sich nur die Zahlreichen Diskussionen an.

Geschrieben
Mein Kommentar dazu:

Ja, als ich 10 Jahre alt wurde, fuhr mein Vater in die Kreisstadt und hat ein Diana 25 gekauft: gezogener Lauf + verstellbares Visier, natürlich kein KK-Gewehr, er hätte von den Nachbarn Ärger bekommen wegen der durchschossenen Dachrinnen. Er wusste Bescheid, hatte sich 39 für 12 Jahre verpflichtet. Sein Vater war als WK 1-Held Kyffhäuser-Vorsitzender in Lollar + Anzeiger auf dem Stand. Das war die Sozialisierung, die ich erfahren habe. Wie sieht es heute mit den Kindern der Fun Generation aus? Findet noch kommunikation und Weitergabe von Werten statt?

Bezüglich der Tresore: erstens kann man jede Art von Metall ohne große Mühe mit einer Flex durchtrennen, zweitens kann es dir auch

passieren dass bei dir eingebrochen wird und du *gerade wegen* dem Tresor später noch einmal unerwünschten Besuch bekommst.

Die Alarmanlage zusätzlich hat mich 500 Euro gekostet + einige Woche Freizeit für die Montage.

An Waffen ist ein Dieb nicht besonders interessiert, in dem Millieu gibt es die sowieso zur Genüge. Er rechnet mit Schmuck und wirklich

wertvollen Gegenständen (Wer sonst stellt sich einen 1.50 hohen Tresor hin?!) und öffnet ihn das nächste Mal vor Ort.

Wie sollte er ihn ihn ohne Lärm öffnen? Schau Dir die Kriminalstatistik an. Der Gauner ist ein Profi, er lebt davon und befriedigt damit seine Drogensucht oder ernhrt mit seiner Tüchtigkeit seine rumänische Familie. Er ahnt ganz ganeu, dass er den 1,70 m-Schrank nicht öffnen muss, denn dessen Inhalt kann er nicht unbeobachtet über die Strasse schleppen. Aber der B-würfel mit Zweitschlüssel in der Nähe birgt schon Interessantes.

Das macht weniger

Lärm als der Weg durch's Treppenhaus und schont die Bandscheiben... :rolleyes:

Edit: Meinen Kommentar habe ich unterstrichen

Geschrieben
...

Für mich ist ein Gelegenheitseinbrecher jemand, der keine Zeit hat irgentwas zu durchsuchen.

Der Kerl ist ein Profi und kann ganz schnell erkennen, wo zu suchen ist und wo er etwas länger verharrt. Ich und die Spurensicherung haben an den Spuren gesehen, dass er - als er die Waffentresore bemerkt hatte - sich auf die Suche nach dem Zweitschlüssel gemacht hat. War auch schon oft hier Thema! Verblüfft schnell hatte er meine Wohnung "gescannt" - unnötigerweise hatte meine Frau zwei Goldringe in einer Cassette, wäre nicht nötig gewesen bei den vorhandenen Tresoren - weg sind sie.

...

wenn bei mir einer einbricht, bin ich erst mal froh wenn mir oder meinen Angehörigen nix passiert ist. Die zweite Sorge ist, das das nicht noch einmal vorkommt - die Eisen kommen irgendwann zum Schluß.

Der Gauner kommt tagsüber, wenn Du nicht zuhause bist. Sind die Kanonen nicht im Tresor oder sind die Kanonen unterm Ehebett - dann sind 5 Jahre Sendepause zu befürchtet.

...

Was nützen §§ wenn die Leut nichts denken wollen.

Ich wandele es ab: Was nützen §§ wenn sich die Leute nicht dran halten wollen und damit ihre Erlaubnis gefährden.

Einsicht und Verstand wünscht allen

Wolfgang Seel

Geschrieben
Liest sich ganz nett, aber in der Praxis sieht man halt immer wieder, wie "mündig" die Bürger leider sind. :huh:

Hallo Sachbearbeiter,

nicht nur in der Praxis - leider mitunter auch in diesem Forum.

MfG

Pirol 2

Geschrieben

Als ich meine WBK beantragt habe, mußte ich erfahren, dass die unterschiedlichen Bundesländer unterschiedliche Anforderungen an die Waffenschränke stellten.

Während in Brandenburg ein A-Schrank genügte, wurde in Berlin schon ein B-Schrank gefordert.

Da ich den Schrank auch gleichzeitig zur Aufbewahrung in einem feuersicheren Schrank für wichtige Unterlagen nutzen wollte, habe ich natürlich gleich einen vernünftigen Schrank gekauft.

Kaufbeleg mit Beschreibung des Schrankes und WBK-Antrag an die Waffenbehörde geschickt und alles war chic!

Niemand wollte es vor Ort sehen.

Zu den Einbrechern:

Es gibt nicht nur Profis, die sterben langsam aus.

Die meisten sind zu dumm einen Tresor aufzubekommen.

Wie Wolfgang es schon sagte, sie suchen den Schlüssel, der meistens im Blumentopf oder unter dem Teppich versteckt wird, oder auch am Schlüsselbrett hängt.

Welcher Einbrecher schleppt heute schon noch einen Fernseher mit, den er nur für 5,- € an die Polen los wird?

Einen Tresor nehmen die meistens auch nur aus Supermärkten oder anderen Einrichtungen mit, den ziehen die dann auch gleich mit einem LKW raus.

Wenn sie Pech hatten, war es den Kontoauszugsdrucker der Sparkasse.

Ich persönlich lasse in der Schrankwand sichtbar einen 50,- € Schein liegen, dem Gelegenheitseinbrecher reicht es, denn es reicht für einen "Schuß" und er sucht in der Regel nicht weiter und ich erspare mir ev. das Aufräumen.

Der Profieinbrecher sucht sich natürlich entsprechende Objekte aus, die er vorher ausgekundschaftet hat, wo er auch weiß was er zu holen, dafür hat er dann auch schon einen "Abnehmer".

Wenn er weiß da sind Waffen zu holen und er will die haben, dann hat er auch sein entsprechendes Werkzeug dabei.

Geschrieben
@ Sachbearbeiter und dem Rest der §Hengsten

Ihr habt alle zusammen einen derartigen Knall das man Ohrensausen bekommt. Wenn euere Kinder Enkel oder sonst wer ein Problem für euere Sicherheit ist dann erzieht ihn gefälligst zu einem ordentlichen benehmen.

Erziehungsberechtigt heist in aller erster Linie Erziehungspflicht.

Heist nichts anderes, als das ihr die Pflicht habt die euch anvertrauten Menschen zu vollwertigen Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen. Und das beinhaltet, das wenn ich sage Sohn/Tochter du darfst ohne meine ausdrückliche Erlaubniss nicht an die Waffen hinlangen, das das auch Umgesetzt wird. Das hat bei mir funktioniert und bei vielen anderen auch. Ich wusste aber auch um die folgen einer nicht Beachtung.

Wenn euere Kinder so schlecht erzohgen sind, das sie zum Problem werden, dann habt Ihr versagt und nicht der Gesetzgeber.

Was den Einbrecher betrifft. Wenn die sich die Mühe machen Schränke aufzubrechen dann nehmen sie die auch gleich mit - auch den 0ler Tresor mit 200kg. Der gelegenheits Einbrecher nimmt nur Dinge die er auch leicht weiter verklopfen kann z.B. CD-Sammlung, Fernseher usw usw....

Ich dachte einmal ich hätte es hier mit eigen Verantwortlichen Leuten zu tun..... langsam reuhen mich meine Euros für WO

Mfg Weini

PS: Ich habe einen "B"-Schrank - und das seit ~zehn Jahren - und mein SB weis davon.

Seit der ersten Stunde

:icon14:

Geschrieben
Liest sich ganz nett, aber in der Praxis sieht man halt immer wieder, wie "mündig" die Bürger leider sind. :huh:

Hallo SBine

gestern bekam ich ein Schreiben von der Post. Eine Postbeamtin hat Briefe verschwinden lassen, in der sie Geld vermutete. Sollen deshalb bei allen Briefträger/innen sporatisch Hausdurchsuchungen durchgeführt werden?

Vor einiger Zeit flog ein SB auf, der WBKs und WSe an Leute aus dem Millieu verhökerte. Kamera in den Amtsstuben?

Vielleicht sogar eine permanente Überwachung der Telefone von SBs? Es gibt immer Schwarze Schafe. Erst wenn statistisch und nicht mystisch erwiesen ist, daß die meisten Waffenbesitzer keinen Tresor haben und ihre Waffen nicht gesetzeskonform aufbewahren, darf über Sanktionen nachgedacht werden. Nicht wenn paranoide SBs dies sich ausdenken. Auch Beamte sind mündige Bürger, denen vertraut werden sollte.

Steven

Geschrieben

Zumindest in NRW sind die SBs "angehalten" worden diese Kontrollen, zumindest Stichprobenartig, durchzuführen... Wie gesagt, solange er sich anmeldet und freundlich bleibt für mich kein Problem.

Geschrieben

Nachdem hier so viele diskutiert haben ist hier nochmal meine Sichtweise:

GG Artikel 13:

1. Die Wohnung ist unverletzlich.

Alles andere sind Ausnahmen, die zur Vermeidung schwerer Straftaten vorgesehen sind. Im Weiteren ist dort die Rede von Tatsachen und richterlichen Anordungen, die vorliegen müssen.

Da jeder legale Waffenbesitzer keine der Anforderungen erfüllt ist vom betreten der Wohnung abzusehen. So einfach ist das.

Technische Mittel um den Tresor zu inspizieren bestehen: Kamera z.B. und sollte dahingehen keine Möglichkeit bestehen, so wird's wohl nichts mit der Kontrolle.

Anschließend kann ich gerne um die Ecke mit den Beamten einen Kaffee trinken gehen, in meine Bude möchte ich allerdings nur Besuch lassen, den ich kenne.

Ganz simpel...

Grüße

-Matthias-

EDIT:

Hier mal der Kasperl-Text über den wir uns unterhalten:

(3) Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

"Begründete Zweifel...."???

Was ist das? Im GG ist die Rede von Tatsachen.

Wenn ich das allein schon lese: Begründete Zweifel.

Geschrieben

Der SB der das will, begründet Dir diese Zweifel im Zweifelsfalle sehr schnell. Dieser Satz:

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden;

ist ebenfalls wichtig, aber da gilt gleiches.

Ich habe den Eindruck, einige hier vergessen total, dass bei diesen ORDNUNGSPOLIZEILICHEN Maßnahmen der Waffenbehörde NICHT die im Strafrecht üblichen Dinge beachtet werden müssen.

Selbst wenn Dich ein Gericht freispricht, kann die Ordnungsbehörde/Verwaltung aus ihrer Sicht Deine Zuverlässigkeit verneinen, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung postulieren usw. Auch die Unschuldsvermutung wird da ausgehebelt, trotz aller ihrer Ankerpunkte in verschiedenen Rechtsvorgaben und Konventionen auch über die des Deutschen Rechts hinausgehend.

Das Problem hast dann auf lange Zeit erstmal Du.

Wenn Du dann Recht bekommst im Verwaltungsverfahren sind min. 2 Jahre Ärger rum. Und die Behörde lässt sich etwas neues einfallen, weil sie in Dir eine Gefahr sieht, dann eben aus einem anderen Grund.

Glaub mir, ich kenne dieses Spiel. Man gewinnt wenn alles i.O. ist. Aber Spaß macht es nicht.

Geschrieben
Der SB der das will, begründet Dir diese Zweifel im Zweifelsfalle sehr schnell. Dieser Satz:

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden;

ist ebenfalls wichtig, aber da gilt gleiches.

Ich habe den Eindruck, einige hier vergessen total, dass bei diesen ORDNUNGSPOLIZEILICHEN Maßnahmen der Waffenbehörde NICHT die im Strafrecht üblichen Dinge beachtet werden müssen.

Selbst wenn Dich ein Gericht freispricht, kann die Ordnungsbehörde/Verwaltung aus ihrer Sicht Deine Zuverlässigkeit verneinen, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung postulieren usw. Auch die Unschuldsvermutung wird da ausgehebelt, trotz aller ihrer Ankerpunkte in verschiedenen Rechtsvorgaben und Konventionen auch über die des Deutschen Rechts hinausgehend.

Das Problem hast dann auf lange Zeit erstmal Du.

Wenn Du dann Recht bekommst im Verwaltungsverfahren sind min. 2 Jahre Ärger rum. Und die Behörde lässt sich etwas neues einfallen, weil sie in Dir eine Gefahr sieht, dann eben aus einem anderen Grund.

Glaub mir, ich kenne dieses Spiel. Man gewinnt wenn alles i.O. ist. Aber Spaß macht es nicht.

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, außer noch ein Hinweis auf § 41 WaffG. Das Waffenverbot erläßt die Ordnungsbehörde und nicht das Gericht.

Geschrieben
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, außer noch ein Hinweis auf § 41 WaffG. Das Waffenverbot erläßt die Ordnungsbehörde und nicht das Gericht.

:icon14: Hallo Uwe, war für mich klar. Aber es ist richtig, auch dieses Wissen kann nicht vorausgesetzt werden.

Geschrieben
Der SB der das will, begründet Dir diese Zweifel im Zweifelsfalle sehr schnell. Dieser Satz:

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden;

ist ebenfalls wichtig, aber da gilt gleiches.

Ich habe den Eindruck, einige hier vergessen total, dass bei diesen ORDNUNGSPOLIZEILICHEN Maßnahmen der Waffenbehörde NICHT die im Strafrecht üblichen Dinge beachtet werden müssen.

Selbst wenn Dich ein Gericht freispricht, kann die Ordnungsbehörde/Verwaltung aus ihrer Sicht Deine Zuverlässigkeit verneinen, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung postulieren usw. Auch die Unschuldsvermutung wird da ausgehebelt, trotz aller ihrer Ankerpunkte in verschiedenen Rechtsvorgaben und Konventionen auch über die des Deutschen Rechts hinausgehend.

Das Problem hast dann auf lange Zeit erstmal Du.

Wenn Du dann Recht bekommst im Verwaltungsverfahren sind min. 2 Jahre Ärger rum. Und die Behörde lässt sich etwas neues einfallen, weil sie in Dir eine Gefahr sieht, dann eben aus einem anderen Grund.

Glaub mir, ich kenne dieses Spiel. Man gewinnt wenn alles i.O. ist. Aber Spaß macht es nicht.

Also die Definition eines "freiheitlich, demokratischen Rechtsstaates".

Hab es schon immer geahnt- eine Farce.

Geschrieben
Also die Definition eines "freiheitlich, demokratischen Rechtsstaates".

Hab es schon immer geahnt- eine Farce.

Darum ist das Waffengesetz ja auch außerhalb des Strafrechts extra geregelt.

In der ehemaligen DDR war es im Strafrecht Abschnitt 5. §§ 206 - 209 integriert und klar geregelt.

Nun ja, bevor ich jetzt beschimpft werde, dort war der private Waffenbesitz ja auch nicht erlaubt, außer Wasser- und Korkenpistolen. :00000733:

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