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IGNORED

Kontrolle der Waffenaufbewahrung durch Ordnungsamt


VTRSP

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ihr glaubt doch nicht, dass ein PB, der wegen Verdacht des Verstoßes gegen das WaffG (dieser Verdacht ist gerechtfertigt, wenn ihr der Aufforderung des NAchweises nicht nachgekommen seid und die Ordnungsbehörde die Sache etwas eng sieht) vor der Tür steht sich von euch wegschicken lässt, indbesondere, wenn ihr ihm, von euren Rechten überzeugt, belehrt habt wie er seine Arbeit zu machen hat?

Leider sieht es so aus, dass der Verstoß WaffG durch die Kriminalpolizei bearbeitet wird, zumindestens in Berlin.

Beim Vorhandensein von "scharfen Waffen" zeichnet sich immer mehr ab, dass die Nachschau fast nur nur und ausschließlich vom SEK durchgeführt wird.

Es sei denn ein Sachbearbeiter geht einfach mal nur "schauen", was heute kaum noch denkbar ist, weil die Einsätze zu beantragen sind und das LKA 63 (SEK) hat das letzte Wort hat über die Durchführung des Einsatzes.

Passiert etwas ist der Beamte der Dumme, er hätte es ja besser wissen müssen.

Ablauf:

1. Meldung der Waffenbehörde über einen Verst. gg. das WaffG an die Polizei

2. Fertigung einer Strafanzeige Verst. WaffG d. Polizei (dazu verpflichtet)

3. Abgabe StA zur Beantragung Durchsuchungsbeschluß

4. Vollstreckung des Beschlusses

Leite ich einen dieser Einsätze, bestehe ich in den meisten Fällen auf Klingeln vor dem Eindringen.

Sollte keiner belächeln, gab schon Fälle wo legaler Waffenesitzer durchgeknallt ist und das Feuer "unmotiviert" eröffnet hat.

Es weiß ja keiner, was den Kameraden bewogen hat, nicht auf die Schreiben der Waffenbehörde zu reagieren.

Hellseher gibt es meines Wissens nicht in der Behörde.

Geschrieben

So wie Du das beschreibst klingt das vernünftig und ich denke niemand bezeifelt, dass das geschildert Vorgehen rechtens ist.

Ich habe lediglich angemerkt, dass das Verweigern einer unangemeldten Kontrolle ohne richterlichen Beschluß keine Gefahr im Verzug bedeutet, die ein Eindringen in die Wohnung rechtfertigen würde. Das wurde ohne Begründung als falsch bezeichnet. Ich bliebe dabei dass es so ist.

---

Tom

Gast We are Borg
Geschrieben

Und was machen Leute, die keinen Fotoapparat haben? Und die zudem die uralte Tresorrechnung nicht mehr finden?

Soll es ja geben.

:rolleyes:

Geschrieben
Ja Lobo denk mal darüber nach!

Wenn die Polizei ohne einen richerlichen Beschluss in eine Wohnung eindringt und das mit "Gefahr im Verzug" begründet, muss diese Begründung auch einer Nachprüfung standhalten.

Sie "dringt nicht ein", sondern erfüllt einen Kontrollauftrag - wenn er denn erteilt ist.

Nur weil jemand unangemeldete Kontrollen ohne Beschluß nicht über sich ergehen lassen will (wozu er verdammt nochmal das Recht hat), wird kein Polizist "Gefahr im Verzug" als Begündung für das Eindringen in einen vom Grundgesetz besonders geschützen Bereich heranziehen und damit durchkommen.

Vielleicht sollte es weitaus mehr "unangemeldete Kontrollen" geben. Z. B. in Alten- und Pflegeheimen, in Jugendheimen, in bestimmten Familien usw. Hier wird nur angemeldet kontrolliert und man findet natürlich NIX.

Insofern stellt sich durchaus die Frage, warum ein Waffenbesitzer, der sich bis dato nichts hat zuschulden kommen lassen, unangemeldet kontrolliert werden soll. Wieder zweierlei Maß. ---

Tom

Geschrieben
[...]

Ich kenne alleine drei KK-Besitzer, die ihre Waffe gegen die Umschreibgebühr abgegeben haben weil ihnen ein A-Schrank zu teuer war! [...]

Bei der Behörde abgegeben? - Gegen Gebühr?

Oder an Berechtigte - dann wäre ja ok.

Geschrieben
Hier wird über Dinge geredet, von denen die meisten denken, sie haben Ahnung weil sie mal irgendwo was gelesen haben.

Es gibt wesentlich mehr Möglichkeiten ohne Anmeldung und gegen den Willen "Nachschau" zu halten als man denkt. Viele vergessen wohl auch, dass die Ordnungsbehörde nicht nach strafrechtlichen Maßstäben arbeitet, sondern eigene Latten legt.

Wer schon mal angeschrieben wurde und nicht reagiert - unangemeldete Nachschau.

Nicht reinlassen- Tatsache, die die Annahme begründen hilft.

Unterhaltet euch mal mit einem Staatsanwalt oder dem Leiter der Waffenbehörde. Dann sehen viele Dinge schon etwas anders aus.

Ihr glaubt doch nicht, dass ein PB, der wegen Verdacht des Verstoßes gegen das WaffG (dieser Verdacht ist gerechtfertigt, wenn ihr der Aufforderung des NAchweises nicht nachgekommen seid und die Ordnungsbehörde die Sache etwas eng sieht) vor der Tür steht sich von euch wegschicken lässt, indbesondere, wenn ihr ihm, von euren Rechten überzeugt, belehrt habt wie er seine Arbeit zu machen hat? Dann müsst ihr es ihm hinterher nochmal und ganz genau erklären, was er falsch gemacht hat. Der StA spielt dann den Schiedsrichter und die Ordnungsbehörde experimentiert mit § 5.

Ja, lobo-s, Du bist echt versaut durch Deine berufliche Erfahrung. Die meisten hier fühlen sich als potentielle Opfer und Unschuldslämmer, bis ihnen von "Sachbearbeiter" und "carcano" verbindlich die Rechtslage nahegebracht wird. "uwewittenburg" hat auch in der Wirklichkeit seine Erfahrungen gemacht. Jungs, träumt weiter!

EDIT: Lobo-S, es ist ironisch gemeint, wir könnten lachen, wenn's nicht so bizarr wär.

Geschrieben
Und was machen Leute, die keinen Fotoapparat haben? Und die zudem die uralte Tresorrechnung nicht mehr finden?

Soll es ja geben.

:rolleyes:

Es wird sich doch wohl im Bekanntenkreis jemand finden lassen, der ne Kamera besitzt ?

Sowas kann doch nicht das Problem sein. Die ganze obige Diskussion ist doch hinfällig, wenn man

die Existenz eines konformen Waffenbehältnisses nachweist. ist doch gar kein Aufwand, kann man ja auch per fax oder e-mail machen.

Svenni

Geschrieben
Und was machen Leute, die keinen Fotoapparat haben? Und die zudem die uralte Tresorrechnung nicht mehr finden?

Soll es ja geben.

:rolleyes:

Verlangt die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Geld für einen Besuch und eine Beurteilung? Ach so - ich vergaß, es ist ja die verhasste Obrigkeit!

(Entschuldigung, nach dem Stress der Arbeitswoche neige ich zur Agressivität)

Geschrieben
Bei der Behörde abgegeben? - Gegen Gebühr?

Oder an Berechtigte - dann wäre ja ok.

Selbst wenn man die Waffe bei der Behörde abgibt und dies kostenlos ist (zumimndest bei uns besteht diese Möglichkeit), muss immer noch die Austragegebühr entrichtet werden. In diesem Fall ist es egal, ob die Waffe an einen Berechtigten oder die Behörde abgegeben wird.

Viele Grüße

Blacksmith

Geschrieben
Bei der Behörde abgegeben? - Gegen Gebühr?

Oder an Berechtigte - dann wäre ja ok.

Die Waffen wurden an berechtigte abgegeben. Bei uns auf dem Dorf wird den Behörden nichts geschenkt... :rolleyes:

Geschrieben
Verlangt die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Geld für einen Besuch und eine Beurteilung?[...]

War hier schonmal Thema. Die neigen dazu überzogene* Anforderungen zugrunde zu legen.

*best mögliche Absicherung vs. gesetzliche Anforderungen. Was dann bei normalem Waffenbestand in Forderungen nach Einbruchmeldeanlge mit Aufschaltung mündete. (und einem verzweifelten Waffenbesitzer als er die Kosten vor seinem inneren Auge sah)

Geschrieben
Ja, lobo-s, Du bist echt versaut durch Deine berufliche Erfahrung. Die meisten hier fühlen sich als potentielle Opfer und Unschuldslämmer, bis ihnen von "Sachbearbeiter" und "carcano" verbindlich die Rechtslage nahegebracht wird. "uwewittenburg" hat auch in der Wirklichkeit seine Erfahrungen gemacht. Jungs, träumt weiter!

EDIT: Lobo-S, es ist ironisch gemeint, wir könnten lachen, wenn's nicht so bizarr wär.

Tja - was bleibt mir da außer dir Recht geben. Vielleicht miderts auch die "aufsteigende Aggressivität" (woher kenne ich das bloß???) wenn Du jetzt in WE entlassen wirst.

Den Spezialisten muss man zuhören - wenn sie dann eigene Erfahrungen gemacht haben, hört man meistens nichts mehr. Wahrscheinlich weil sie die Behörde so eingeschüchtert haben, dass sie einfach nichts mehr zu beklagen haben. Und endlich den SB`s und den Vollzugsbeamten der verschiedenen Behörden mal klargemacht haben, wo Bartel den Most holt. Und der Staatsanwalt und der Richter haben auch wa gelernt.

War`s so zu verstehen? :rolleyes:

P.S. Wolfgang, ich muss immer noch grinsen - es wird immer breiter!

Geschrieben
...

ILWD?

YMCA??

Oder doch nur Schalke???

...

Wenn Du eine ernsthafte Frage an mich oder die ZIEL hast, so stelle diese bitte. Ansonsten wäre es nett, wenn Du mich mit Anfeindungen verschonen würdest und Dich mit Kritik zurückhalten würdest, schließlich ist es ja nicht gerade so, daß Du am Aufbau beteiligt bist, oder?

Danke.

Was die gleichsetzung von Dienstausweis mit Dienstwaffe soll wird wohl ebenfalls Dein Geheimnis bleiben.

Die grundlegende Idee dahinter war niemanden in meiner Bude haben zu müssen und dies mittels Foto und einem Wiederzuerkennenden Gegenstand abzuwickeln.

Geschrieben
Meines Erachtens sollte der Nachweis eines passenden Tresors schon zu den Erlaubnisvoraussetzungen nach § 4 WaffG gehören !

Mein SB hat mir die WBK zugeschickt. Anbei war die Gebührenrechnung und eine Aufforderung, nach dem Erwerb einer der voreingetragenen Waffen einen Nachweis über die ordnungsgemäße Unterbringung beizubringen.

Kanone gekauft, Kopie der Tresorrechnung und ein Foto gemacht, zum SB geschlappt, gut ist. Aus welchem Grund sollte mich jetzt irgend eine Ordnungsbehörde besuchen und den Kontrolletti machen? Ich behaupte einfach mal ganz frech, dass jeder, der besucht wurde, vorher Forderungen nach einem Nachweis ignoriert hat.

Jürgen

Geschrieben
Abwechselung und frische Luft im grauen Behördenalltag für die SB .... ;)

Das ist aber auch schon alles.

Leut!! Das "Sicherheitsproblem" fängt nicht beim Tresor an, sondern bei dem D****n der mit der Waffe Unfug anstellt.

Mfg Weini

Geschrieben
Foto vom Typenschild? Wenn ich wollte könnte ich meinem Sachbearbeiter hunderte Fotos verschiedener Typenschilder abliefern und dank Photoshop wird aus nem A Schrank ein Nuller...
Mach mal bitte. (Die Typschilder nach VDMA und VdS/ECB-S sind völlig unterschiedlich)
Foto vom Typenschild? Wenn ich wollte könnte ich meinem Sachbearbeiter hunderte Fotos verschiedener Typenschilder abliefern und dank Photoshop wird aus nem A Schrank ein Nuller...
Mach mal bitte. (Die Typschilder nach VDMA und VdS/ECB-S sind völlig unterschiedlich)
Geschrieben
Dann geht man halt in nen Laden und fotografiert son Typschild. Das wird wohl das geringste Problem sein, an so ein Foto zu kommen.

Rein theoretisch könnte man sogar auf die Idee kommen, sich aus dem Photo eines solchen Schildes bei einem

Schildermacher ein echtes Schild anfertigen zu lassen. Um was geht es überhaupt? :rolleyes:

Geschrieben
Rein theoretisch könnte man sogar auf die Idee kommen, sich aus dem Photo eines solchen Schildes bei einem

Schildermacher ein echtes Schild anfertigen zu lassen. Um was geht es überhaupt? :rolleyes:

Das haben oder besser wollen einige hier mit Gewalt NICHT verstehen. Machen lassen. Egal was. Mit dem Ergebnis auch machen lassen.

Geschrieben

Bei uns in Wesel (NRW) ist es üblich, das der SB bei Beantragung einer WBK einmal kurz zum Kaffee kommt. Einfach mal schaun wer denn da eine WBK möchte, wie der Herr/Dame denn wohnt, ob eine sichere Aufbewahrung möglich ist etc. pp. usw. Man verschafft sich halt einen "Überblick" über den angehenden Waffenbesitzer.

Warum soll ich Ihn dann nicht reinlassen? Warum für solch eine Kleinigkeit Stress mit Leuten bekommen von denen ICH etwas will und die leider in allerletzter Instanz am längeren Hebel sitzen? Richtig ist, das die Waffenbehörde sich mit mehr als einer Möglichkeit/Vorwand etc. Besuchsrecht verschaffen kann. Ich hab nix zu verbergen... Für mich ist das keine Gängelei, da gibt es schlimmeres! Falls Ihm der Kaffee geschmeckt hat, darf er auch gerne nochmal gucken kommen, wenn die Waffe da ist.

Manche Probleme kann man sich ja auch selber machen... <_<

Geschrieben
Bei uns in Wesel (NRW) ist es üblich, das der SB bei Beantragung einer WBK einmal kurz zum Kaffee kommt.

Bitte??? :blink:

Entschuldigung, wie ich wohne oder wie ich eingerichtet bin geht niemanden was an. Was macht der SB denn, wenn meine Bude voller (legaler) Militaria oder Pornos ist? :gaga: Komische Leute gibts...

Jürgen

Geschrieben
Bei uns in Wesel (NRW) ist es üblich, das der SB bei Beantragung einer WBK einmal kurz zum Kaffee kommt. Einfach mal schaun wer denn da eine WBK möchte, wie der Herr/Dame denn wohnt, ob eine sichere Aufbewahrung möglich ist etc. pp. usw. Man verschafft sich halt einen "Überblick" über den angehenden Waffenbesitzer.

Warum soll ich Ihn dann nicht reinlassen? Warum für solch eine Kleinigkeit Stress mit Leuten bekommen von denen ICH etwas will und die leider in allerletzter Instanz am längeren Hebel sitzen? Richtig ist, das die Waffenbehörde sich mit mehr als einer Möglichkeit/Vorwand etc. Besuchsrecht verschaffen kann. Ich hab nix zu verbergen... Für mich ist das keine Gängelei, da gibt es schlimmeres! Falls Ihm der Kaffee geschmeckt hat, darf er auch gerne nochmal gucken kommen, wenn die Waffe da ist.

Manche Probleme kann man sich ja auch selber machen... <_<

Wer dann nicht ordentlich Staub gewischt hat bekommt keine Waffenrechtliche Erlaubnis weil das dem SB nicht gefällt... :confused:

Also das finde ich weit über das Ziel hinausgeschossen, das lass ich mir gefallen wenn ich ein Kind adoptieren will aber nicht wenn ich eine WBK beantrage!!!

Geschrieben
Bei uns in Wesel (NRW) ist es üblich, das der SB bei Beantragung einer WBK einmal kurz zum Kaffee kommt. Einfach mal schaun wer denn da eine WBK möchte, wie der Herr/Dame denn wohnt, ob eine sichere Aufbewahrung möglich ist etc. pp. usw. Man verschafft sich halt einen "Überblick" über den angehenden Waffenbesitzer.

Das überschreitet den vom Gesetz vorgegebenen Rahmen aber deutlich.

Hausbesuche sind nur bei "begründeten Zweifeln" zulässig.

Aber in NRW ist halt alles möglich.

Ich erinnere da nur an die "vertrautlichen Gespräche" mit den Nachbarn, die es vor 5 Jahren auf mal gab.

Gruß

Michael

Geschrieben

Ich hatte zwar schon einige Probleme mit dem SB (u.a. auch weil ich seit 1970 aktiver Sportschütze und in zwei Verbänden bin - somit also auch diverse Kurz- und Langwaffen besitze), aber für die Frage nach der Aufbewahrung habe ich vollstes Verständnis!!!

Hier ist übrigends der Fragebogen, den ich bei Beantragung einer neuen Waffe ausgefüllt habe:

http://www.ballerkalle.de/Recht/WBK2005020...fbewahrung.html

Die klare Aussage im WaffG über die Aufbewahrung für Waffen und Munition find ich für mich als sehr hilfreich. Ich weiß somit schon vor Anschaffung einer neuen Waffe, mit welchem Aufwand und Folgekosten ich zu rechnen habe.

Eine Täuschung/Falschaussage kommt für mich nicht in Frage!!! Die Sicherheit der Aufbewahrung (wie auch im Umgang mit den scharfen Waffen) steht da für mich an erster Stelle. Aus diesem Grund haben meine beiden Tresore auch jeweils ein elektronisches Tastenschloß, die Frage nach einer sicheren Aufbewahrung des unhandlichen Tresorschlüssels stellt sich mir somit nicht. :eclipsee_gold_cup:

Mfg.

Ballerkalle

Geschrieben
Bei uns in Wesel (NRW) ist es üblich, das der SB bei Beantragung einer WBK einmal kurz zum Kaffee kommt. Einfach mal schaun wer denn da eine WBK möchte, wie der Herr/Dame denn wohnt, ob eine sichere Aufbewahrung möglich ist etc. pp. usw. Man verschafft sich halt einen "Überblick" über den angehenden Waffenbesitzer.

Und wenn die Bude aussieht wie Sau, und ich stinke und nen Schlunz bin, nebenbei paar Reichskriegsfahnen in meinem Zimmer hängen hab? Solange ich die rechtliche Bedingungen erfülle, kann es ihm doch egal sein, ob ich persönlich nen Arsch bin.

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