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IGNORED

Kontrolle der Waffenaufbewahrung durch Ordnungsamt


VTRSP

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich frage Dich, was bringt er positives, ausser einer dickeren Akte?

Hallo IMI,

wenn Du einmal versuchst, Dich mit der Behördensichtweise auseinanderzusetzen,

kann man dem Verfahren schon positive Seiten abgewinnen.

Wie bereits überzeugend von SBine dargelegt, lagern viele Erbwaffen nicht rechtskonform (um es einmal verharmlosend zu formulieren).

Wenn diese Waffenbesitzer in geeigneter Weise auf die rechtlichen Mindestanforderungen hingewiesen werden,

geben viele Bürger ihre Waffen freiwillig ab (oder lassen sie von der Polizei abholen).

MfG

Pirol 2

Geschrieben

Foto vom Typenschild? Wenn ich wollte könnte ich meinem Sachbearbeiter hunderte Fotos verschiedener Typenschilder abliefern und dank Photoshop wird aus nem A Schrank ein Nuller...

...

Na Klar! Und wenn er Zweifel hat überprüft er's , und dann hast du evtl. (?) ne Klage wegen Urkundenfälschung am Hals, bist damit deine Zuverlässigkeit los, und alles was damit zusammenhängt. Ist der Extremfall, aber möglich. Wie schon beschrieben, sind SBs auchnur Menschen, und wenn er dir was Böses wollte, hättest du wohlkeine WBK - getreu dem Motto: Wer einen Hund schlagen will, findet immer einen Stock!

Oder Hast du vielleicht deinen Waffenschrank im Schlafzimmer neben denHandschellen und den Peitschen, die dort ander Wand hängen? :peinlich::rotfl2:

Sorry,will niemandem zunahe treten, aber wie schon beschrieben, manchmal denke ich es gibt leute, die halten die Behörden für den Feind des Bürgers. Ist aber nicht so!

Gruß,

Rookie 2007

Geschrieben
Wenn diese Waffenbesitzer in geeigneter Weise auf die rechtlichen Mindestanforderungen hingewiesen werden,

geben viele Bürger ihre Waffen freiwillig ab (oder lassen sie von der Polizei abholen).

Richtig.

Die kennen ja in der Regel nicht die Bestimmungen des WaffG und sind zum Teil sogar ganz froh, wenn sie darüber informiert sind.

Und ganz nebenbei wird als positiver Nebeneffekt auch die Wirtschaft angekurbelt. :)

Geschrieben
Schon klar, aber Lügen haben bekanntlich kurze Beine... :rolleyes:

Aber auch mit diesen kann "man" schnell laufen!

Und in meiner Stadt hat es bei diversen Schützenbrüdern in meinem Verein- ebenfalls da wohnend- noch KEINEN Hausbesuch gegeben:

Wahrscheinlich weil diese nach der Dienstzeit stattfinden (müssen), da, wenn nicht gerade Rentner, der "Verdächtige" wohl normalerweise -wirklich- arbeiten muß, also im ungünstigen Fall erst ab 18Uhr zu Hause ist.

Also bleibt es ohne Hausbesuch und der Akzeptanz der Schützenangabe bezüglich der korrekten Verwahrung.

Auch ich wurde bei einer erneuten WBK-Beantragung (2.Karte, da erste voll) gefragt, wie ich aufbewahre:

Wahrheitsgemäße Antwort, Frage nach Rechnung und Foto:

Antwort von mir:

Seit 18 Jahren korrekt im ----Schrank, Rechnung nicht mehr vorhanden. Foto geht nicht, hab keine Kamera.

Wer's nicht glaubt, kann gerne vorbeikommen- NACH vorheriger Anmeldung!

Und Ende des Themas!

Geschrieben

Ich kann nur über meine Erfahrungen über die Vorgehensweise der SBine des Landkreises Pinneberg reden.

Nach meinem Umzug aus dem Landkreis Segeberg (auch toller SB!!!) musste ich mich logischerweise auch waffenrechtlich ummelden - dort musste ich bei Vorlage meiner WBKs und Trainingsnachweise auch Fotos vorlegen, die die Typenschilder und die offenen Tresore zeigen sowie meine Munitionsaufbewahrung deutlich machen!

Kurz angeschaut - abgeheftet und gut war! Also scheint das mit den Fotos (zumindest in diesem Landkreis) für Neu- und Ummeldungen gängige Praxis zu sein.. Inwieweit das für die Bestandskunden nachgeholt wird, kann ich nicht sagen..

Die Sachbearbeiterin machte übrigens nicht den Eindruck, daß sie eine Person wäre, gegen die man wegen jedem kleinen Scheiß kämpfen müsse - also recht unverkrampft und locker - aber korrekt!

Geschrieben
da ich meine sb privat sehr gut kenne, habe ich sie auf 'n kaffee eingeladen und ihr die tresore gezeigt :D

Das ist doch mal 'ne völlig neue Masche - soll ich Dir mal meine Waffenschränke zeigen? :00000733:

Aber mal im Ernst: Dass die Aufbewahrung so gesetzlich geregelt ist, verdanken wir Fällen, wo Junior Pappas Waffen aus dem Schlafzimmerschrank genommen und "Unfug" angezettelt hat. In einem Fall (in 2001 oder 2002?) hat der Sohn eines Jägers aus dem Wohnzimmerfenster auf die Straße geballert.

Ob das nun was bringt oder nicht - seien wir doch froh, dass der Nachweis so einfach gemacht wird, dass Fotos und Angaben auf dem Antrag ausreichen. Bei der Gesetzesänderung in 2003 waren von Waffenbesitzern Angaben zur Aufbewahrung und ggf. zu Munitionsbesitz zu machen. Wer das damals verschwitzt hat, darf sich heute auch nicht beschweren, dass er aufgefordert wird, einen entsprechenden Nachweis zu bringen. Wenn dann ein Typenschild-Photo oder die Tresorrechnung reicht, ist doch gut.

Geschrieben
Nix!

Du bist nicht verpflichtet einen Nachweis zu erbringen. Kontrollen können nur bei begründetem Verdacht und nach vorhriger Anmeldung erfolgen.

Einfach so, "Tach, wir sind vom Ordnungsamt und wollten mal nachschauen ob sie ihre Waffen auch schön so aufbewahren wie wir das für richtig halten" ist nicht.

Wer so jemand in sein Haus läßt ist selbst schuld.

---

Tom

Das ist Falsch!

Geschrieben
, Frage nach Rechnung und Foto:

Antwort von mir:

Seit 18 Jahren korrekt im ----Schrank, Rechnung nicht mehr vorhanden. Foto geht nicht, hab keine Kamera.

Wer's nicht glaubt, kann gerne vorbeikommen- NACH vorheriger Anmeldung!

Und Ende des Themas!

nur hat vor 18 Jahren auch noch eine Holzkiste ausgereicht, daher vieleicht die Nachfrage.

Karl

Geschrieben
Aber auch mit diesen kann "man" schnell laufen!

Eine Zeit lang schon, aber dann...

Und selbst wenn Du lügst, dass sich die Balken biegen und falsche Angaben machst: am Ende legst Du nicht die Waffenbehörde, sondern Dich selbst damit rein. Denn DU hast die Pflicht der sicheren Verwahrung und damit die Verantwortung. :rolleyes:

Geschrieben
Eine Zeit lang schon, aber dann...

Und selbst wenn Du lügst, dass sich die Balken biegen und falsche Angaben machst: am Ende legst Du nicht die Waffenbehörde, sondern Dich selbst damit rein. Denn DU hast die Pflicht der sicheren Verwahrung und damit die Verantwortung. :rolleyes:

und man handelt mit Vorsatz.... gaaaanz böse!

Geschrieben

Sorry, aber als Legalwaffenbesitzer sollten wir nicht über das Fälschen von Aufbewahrungsnachweisen diskutieren. Wer eine Waffe legal besitzt, der muss sie nun mal in den Vorgeschriebenen Behältnissen aufbewahren.

Geschrieben
Nach meinem Umzug aus dem Landkreis Segeberg (auch toller SB!!!) musste ich mich logischerweise auch waffenrechtlich ummelden - dort musste ich bei Vorlage meiner WBKs und Trainingsnachweise auch Fotos vorlegen, die die Typenschilder und die offenen Tresore zeigen sowie meine Munitionsaufbewahrung deutlich machen!

Man muss sich bei einem Umzug waffenrechtlich ummelden? Ich dachte immer, sowas läuft automatisch, wenn man seinen Wohnsitz ummeldet, zu den verschiedenen Ämtern???

Wenn ich umgezogen wäre, daran hätte ich zuletzt gedacht. :o

Viele Grüße

Blacksmith

Geschrieben

Wahrscheinlich meinte er die Vorlage von Erlaubnisdokumenten zur Adressänderung, neuer Lagerort für Schwarzpulver und solche Sachen...

Im Zuge einer Kontrolle der Waffenaufbewahrung kommt übrigens in vielen Fällen raus, dass die Waffen schon lange gar nicht mehr da sind (da schon seit langer Zeit entsorgt, gestohlen wurden o.ä.). Macht also schon Sinn, wenn die Waffenbehörde da mal ein bissl nachhakt.

Geschrieben
Man muss sich bei einem Umzug waffenrechtlich ummelden? Ich dachte immer, sowas läuft automatisch, wenn man seinen Wohnsitz ummeldet, zu den verschiedenen Ämtern???

Wenn ich umgezogen wäre, daran hätte ich zuletzt gedacht. :o

Viele Grüße

Blacksmith

[Telegrammstil]

Als ich in meinen Pulverschein geschaut habe, stand dort in etwa: "Adressänderungen sind bei der ausstellenden Behörde anzuzeigen" oder so!

Deshalb hatte ich bei meinem SB in Segeberg angerufen und ihm gesagt, daß ich umziehe. Er notierte sich meine neue Anschrift und meinte nur, daß er die Akte zum anderen SB schicken werde und von dort habe ich den Brief bekommen, daß ich doch bitte auch WBKs, Fotos (siehe oben) und Trainingsnachweis einreichen soll - ich fahre lieber immer hin, deshalb bin ich mit dem Kram dort angetanzt...

[/Telegrammstil]

Geschrieben
Wahrscheinlich meinte er die Vorlage von Erlaubnisdokumenten zur Adressänderung, neuer Lagerort für Schwarzpulver und solche Sachen...

Richtig, die notwendige Adressänderung im Pulverschein war der Auslöser!

Geschrieben
Man muss sich bei einem Umzug waffenrechtlich ummelden? Ich dachte immer, sowas läuft automatisch, wenn man seinen Wohnsitz ummeldet, zu den verschiedenen Ämtern???

Wenn ich umgezogen wäre, daran hätte ich zuletzt gedacht. :o

wenn man im Stadt/Kreis Einzugsbereich der örtlichen Behörde bleibt geht das automatisch durch den Besuch beim Einwohnermeldeamt. Wenn man die Stadt den Kreis das Land wechselt muss man sich wohl entsprechend dort ummelden.

Sobald ne andere Behörde zuständig wird sollte man sich im Eigeninteresse schon kümmern wegen der Akte.

Geschrieben
...Die 50er Quote halte ich fast für etwas zu hoch da ich noch niemand kenne dem eine solche Kontrolle wiederfahren ist...

Wieso?

Die Wahrscheinlichkeit ist exakt 50%

Sie kommen oder sie kommen nicht. Das ist genau so auch beim Lottogewinn...der liegt auch bei 50%.

Geschrieben
Das ist Falsch!

Du behauptest also, dass Kontrollen einfach so stattfinden können?

Das glaube ich nicht! Schließlich muss ich ja auch nicht ausgerechnet dann Zeit haben, wenn die Polente vor der Türe steht! Ich kann ja nen Termin haben. Es gibt schließlich auch Berufsgruppen, bei denen Leben davon abhängen, ob sie ihre Termine wahrnehmen, oder nicht!

IMI

Geschrieben

Hier wird über Dinge geredet, von denen die meisten denken, sie haben Ahnung weil sie mal irgendwo was gelesen haben.

Es gibt wesentlich mehr Möglichkeiten ohne Anmeldung und gegen den Willen "Nachschau" zu halten als man denkt. Viele vergessen wohl auch, dass die Ordnungsbehörde nicht nach strafrechtlichen Maßstäben arbeitet, sondern eigene Latten legt.

Wer schon mal angeschrieben wurde und nicht reagiert - unangemeldete Nachschau.

Nicht reinlassen- Tatsache, die die Annahme begründen hilft.

Unterhaltet euch mal mit einem Staatsanwalt oder dem Leiter der Waffenbehörde. Dann sehen viele Dinge schon etwas anders aus.

Ihr glaubt doch nicht, dass ein PB, der wegen Verdacht des Verstoßes gegen das WaffG (dieser Verdacht ist gerechtfertigt, wenn ihr der Aufforderung des NAchweises nicht nachgekommen seid und die Ordnungsbehörde die Sache etwas eng sieht) vor der Tür steht sich von euch wegschicken lässt, indbesondere, wenn ihr ihm, von euren Rechten überzeugt, belehrt habt wie er seine Arbeit zu machen hat? Dann müsst ihr es ihm hinterher nochmal und ganz genau erklären, was er falsch gemacht hat. Der StA spielt dann den Schiedsrichter und die Ordnungsbehörde experimentiert mit § 5.

Geschrieben

Man könnte fast den Eindruck gewinnen, das sich die Leute am meisten auf(blassen) bei denene eh alles in Ordnung ist. :rolleyes:

Wir haben gleich bei unserer Beantragung die Fotos der Tresore mit Fotos der Typenschilder abgegeben, war ja eh so vorgesehen. Stress gleich null. Ob wir Besuch vom Ordnungsamt bekommen glaub ich eher nicht.

:)

Geschrieben

Ist auch, wenn alles "normal" läuft, sehr unwahrscheinlich. Wer soll`s denn machen? Die haben ja auch andere Arbeit und kennen eigentlich ihre Pappenheimer. Es sei denn, die Rotation grasiert.

Geschrieben
Hier wird über Dinge geredet, von denen die meisten denken, sie haben Ahnung weil sie mal irgendwo was gelesen haben.

Wieso sollten wir annehmen, dass das bei Dir anders ist?

---

Tom

Archiviert

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