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IGNORED

Lampenmontagen für Feuerwaffen


Gangleri

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo Leute,

habe vorhin selbiges auf Egun gefunden:

http://www.egun.de/market/item.php?id=1853633

Das Teil sieht mir nicht so aus, wie die manchmal angebotenen 08/15 standard halterungen, die man auch für Fahrradbeleuchtungen verwenden kann...

Ich dachte (da war doch was in der WSK-Prüfung...), in Deutschland wäre schon der Besitz einer solchen Lampenmontage verboten. Oder täuscht mich das?

Ist es jetzt so, das der Besitz zwar erlaubt, die Montage aber weiterhin verboten ist?

Gebt mal euer Wissen preis darüber, bitte....

Grüße

Gangleri

Geschrieben

nee der besitz ist auch verboten...

alles was seiner bestimmung nach dazu da ist leuchtmittel aufzunehmen und an eine waffe verbaut werden kann fällt unter dieses (völlig schwachsinnige!!!) verbot!

Geschrieben
alles was seiner bestimmung nach dazu da ist leuchtmittel aufzunehmen und an eine waffe verbaut werden kann fällt unter dieses (völlig schwachsinnige!!!) verbot!

Auch Klebeband!!??? :o

---

Tom

Geschrieben
Auch Klebeband!!??? :o

---

Tom

Es sein denn, Du hast eine Ausnahmegenehmigung fürs Klebeband, oder selbiges auf Deine "Klebe WBK" gekauft!

Geschrieben

Klebeband ist erst Böse, wenn es sowohl Lampe/Laserpointer als auch Waffe berührt. Kommt aus der Zweckwidmung.

Alles was maßhaltig und formschlüssig einerseits an ein Picatinny Weaver passt und andererseits eine Lampe festhält ist böse und ansteckend. Darf man noch nicht mal im Nachtskommödchen haben.

Und ich möchte mich meinem Vorredner zum Schwachsinnsgehalt der Vorschrift aus- und nachdrücklich anschließen.

Geschrieben
...

Alles was maßhaltig und formschlüssig einerseits an ein Picatinny Weaver passt und andererseits eine Lampe festhält ist böse und ansteckend. Darf man noch nicht mal im Nachtskommödchen haben.

Und ich möchte mich meinem Vorredner zum Schwachsinnsgehalt der Vorschrift aus- und nachdrücklich anschließen.

Also "Lampe" ist etwas zu allgemein. "ES" darf sich nicht zum Anstrahlen des Ziels eignen.

=> soetwas

LAMPE01.JPG

dürftest Du wahrscheinlich schon an Deiner Schußwaffe befestigen. :AZZANGEL:

Geschrieben

Die Auktion ist mal wieder der absolute Hit! Der Anbieter meint, ganz besonders schlau zu sein, wenn er schreibt:

"In Deutschland ist die montage von Leuchtmitteln an Feuerwaffen verboten! Die Pistole auf dem Bild ist ein Airsoft-Replika."

Leute, das ist ausgemachter Quatsch! Egal ob es ein Kaltgaser, eine Spielzeugairsoft mit einer E0 unter 0,5J oder gar eine Dekowaffe ist - diese Vorrichtung ist und bleibt illegal.

Das BKA hat aufgrund solcher "Schlaumeiereien" schon vor längerer Zeit klargestellt (sogar in Verbindung mit Spielzeug-Airsofts, die vom WaffG ausgenommen sind):

"Das Verbot greift bereits dann, wenn die Gegenstände zur Montage bestimmt... sind".

(das stand in den bisherigen Waffenrechts-FAQs, die ich gerade auf der BKA-Seite nicht mehr finde, weil sich die derzeitigen FAQs nurmehr auf die neuen Regelungen zum 01.04. beziehen).

Im WaffG steht aber bereits klipp und klar:

"für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)".

Von Feuerwaffen ist dort keine Rede, es geht lediglich um Schusswaffen. Und wenn die Funzel an einer Deko hängt, bedeutet das (abgesehen von der Dekowaffen-Neuregelung, die Dekos ohnehin zu "gekörten" Schusswaffen erklärt), dass die Funzel/der Laser auch an das scharfe Pendant passt.

Ich kann vor solchen Mumpitz-Angeboten nur warnen (wenn einem etwas an seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit liegt)

Ich dachte (da war doch was in der WSK-Prüfung...), in Deutschland wäre schon der Besitz einer solchen Lampenmontage verboten. Oder täuscht mich das?

Richtig, wenn die Vorrichtung dazu bestimmt ist, Leuchtmittel an Schusswaffen zu befestigen.

Klebeband und normale Montageringe sind natürlich unproblematisch, da sie nicht an diesen verbotenen Zweck gebunden sind.

Auch bei den Montagen kommt es also auf die Zweckwidmung an; passt z.B. in handelübliche Ringmontagen für ZFs auch zufällig die SureFire oder das DPSS-Lasermodul vom Conrad, so ist das kein Problem. Die faktische Montage dieser Konfiguration wäre natürlich wieder illegal - um unter einen Verbotstatbestand zu kommen, reicht es hier aus, die Funzel/den Laser in die Ringe zu spannen, d.h. für Waffen geeignete Montage an Leuchtmittel = verboten.

Unmittelbar verboten sind Montagen, die direkt für Leuchtmittel gedacht sind sowie Leuchtmittel mit integrierter Montage, so z.B. auch die SureFire M9xx.

Es gab vom BKA übrigens einmal einen merkwürdigen Bescheid zu einer ganz bestimmten Montage, die allerdings in Verbindung mit einer passenden Lampe (im Haus - hallo Paradoxie) bzw. als Set mit Funzel auch wieder verboten ist.

Geschrieben

Zäfix (volkstümliche bayerische Zustimmung zu Gesetzen...) wär auch zu schön gewesen.

Wo ich doch schon immer der Meinung war, so ein Glock Tactical Light eignet sich hervorragend um den Keller auszuleuchten... :P

Aber danke für die prompte und fachmännische Auklärung bzw. Wiederauffrischung.

Es grüßt

Gangleri

Geschrieben
Die Auktion ist mal wieder der absolute Hit!

das stand in den bisherigen Waffenrechts-FAQs, die ich gerade auf der BKA-Seite nicht mehr finde, weil sich die derzeitigen FAQs nurmehr auf die neuen Regelungen zum 01.04. beziehen...

Es gab vom BKA übrigens einmal einen merkwürdigen Bescheid zu einer ganz bestimmten Montage, die allerdings in Verbindung mit einer passenden Lampe (im Haus - hallo Paradoxie) bzw. als Set mit Funzel auch wieder verboten ist.

vorallem wenn man sich den Schlittenfang anschaut :eclipsee_gold_cup:

in dem Feststellungsbescheid steht ein netter Satz

Eine anderweitig mögliche Verwendung...Toll formuliert

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...b-lampenset.pdf

Geschrieben
Ich bezog mich mit meiner obigen Anmerkung auf den folgenden, sehr merkwürdigen (weil absolut inkonsistenten Feststellungsbescheid):

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...mpenadapter.pdf

Bei dem Ding kann es fatale Folgen haben, wenn zufällig eine passende Funzel in der Nähe ist.

Was soll an dem Schlittenfang besonders auffällig sein?

jo kommt aufs gleiche...sinngemäß...Fingerwechartikel

sieht aus wie ne scharfe Glock...ich hab zwar schon länger kein Mod 17 mehr in der hand gehabt...aber man erkennt deutlich das Metall der schlittenführung und am schwarzen Fanghebel typische abnutzung...

oder sind die Plastikteile mittlerweile so täuschend echt?

Geschrieben
jo kommt aufs gleiche...sinngemäß...Fingerwechartikel

Jupp, sehe ich genauso.

sieht aus wie ne scharfe Glock...ich hab zwar schon länger kein Mod 17 mehr in der hand gehabt...aber man erkennt deutlich das Metall der schlittenführung und am schwarzen Fanghebel typische abnutzung...

Diese Optik (Abnutzungserscheinungen) hat man bei einer Airsoft durchaus auch; der Schlittenfang ist i.d.R. auch hier ein funktionsfähiges Bedienelement.

Könnte also durchaus ein Weichlüfter sein. Das Foto ist zu verschwommen als dass man z.B. in .de an Airsofts üblicher Weise angefräste/unkenntlich gemachte Markings (Glock vergibt keine Lizenzen) erkennen könnte.

Was eher für eine AS spricht ist, dass man vorne am Schlitten überhaupt kein Glock-Logo oder sonstige Markings (Modellbezeichnung, Kaliberangabe, Schriftzug "Austria") erkennen kann, was aber auch am Foto bzw. einer u.U. vorgenommenen Retuschierung liegen könnte. Nix Genaues sieht man nicht :chrisgrinst:, aber mir kommt auch das Griffstück auf dem Foto ein wenig unecht vor (Überstandslänge des Magazinschuhs evtl. zu gering, potentiell fehlende Ausspaarung an der Griffvorderseite unten, etwas merkwürdige Anmutung der Oberfläche des Kunststoffs am Griff) - ich würde eher auf einen Weichlüfter tippen.

Geschrieben
- ich würde eher auf einen Weichlüfter tippen.

nachdem ich nen bischen gegoogelt hab(KSC G17 Fotos gefunden) schliesse ich mich an :icon14:

Geschrieben
Also "Lampe" ist etwas zu allgemein. "ES" darf sich nicht zum Anstrahlen des Ziels eignen.

=> soetwas

LAMPE01.JPG

dürftest Du wahrscheinlich schon an Deiner Schußwaffe befestigen. :AZZANGEL:

Anstrahlen ist im WaffG nicht benannt, sondern "die das Ziel beleuchten....."!

Also noch eine Autobatterie dabei und das Klebeband für Waffe und Lampe, mal sehen, wie das beurteilt wird? "grins" :gutidee:

Geschrieben
Wenn es nur um "zielbeleuchtend" ginge, wäre dann nicht ein laser legal, der neben das Ziel leuchtet? Oder eine art Kris drumrum erzeugt? ^_^

War alles schon da. Alles pfui!

Geschrieben
War alles schon da. Alles pfui!

Was seid ihr kompliziert, bei der KW Lampe in die schwache Hand und bei der langwaffe Leukoplast. Klapt perfekt und ich brauch mir nicht so ein sauteures Teil kaufen und investier das Geld lieber in die Lampe.

Sonst Laser, na ja bringt nur im Film etwas und sorgt für rote Köpfe bei den Beamten die Waffg entwerfen und von nichts eine Ahnung haben.

Joker

Geschrieben
Wenn es nur um "zielbeleuchtend" ginge, wäre dann nicht ein laser legal, der neben das Ziel leuchtet? Oder eine art Kris drumrum erzeugt? ^_^

Warum liest eigentlich keiner richtig?

Meine Antwort bezog sich auf Mausebaer seine Lampe.

Hinter anleuchten befinden sich noch Punkte, was heißt, es gibt noch mehr!

Anl. 2 Waffenliste Ziff 1.2.4.1 zum WaffG beleuchten oder markieren (z. B. Laser oder Zielprojektoren).

Im Zweifel immer das Gesetz genau lesen und nicht irgenwelche Beiträge falsch interpretieren.

Geschrieben
Alles was maßhaltig und formschlüssig einerseits an ein Picatinny Weaver passt und andererseits eine Lampe festhält ist böse und ansteckend. Darf man noch nicht mal im Nachtskommödchen haben.

... und das steht WO ???

Geschrieben
Warum liest eigentlich keiner richtig?

Meine Antwort bezog sich auf Mausebaer seine Lampe.

Hinter anleuchten befinden sich noch Punkte, was heißt, es gibt noch mehr!

Anl. 2 Waffenliste Ziff 1.2.4.1 zum WaffG beleuchten oder markieren (z. B. Laser oder Zielprojektoren).

Im Zweifel immer das Gesetz genau lesen und nicht irgenwelche Beiträge falsch interpretieren.

Yup,

selbst beleuchtete Absehen und Leuchtpunktvisierungen standen einmal deswegen (noch in der ganz aaaaaaalten Version) auf der Watch-List. Hier wurde versucht das Abbild des Ziels mit dem Ziel gleich zusetzen. :gaga:

Ein Wunder, dass noch nicht versucht wurde die Ziel-Repräsentation der von Virtuellen Cortex verarbeiten Informationen als "Ziel" heran zuziehen. :huh: Dann dürftes Du Dir nicht einmal mehr einen Leuchtpunkt auf dem Ziel denken. :P

Geschrieben
Anstrahlen ist im WaffG nicht benannt, sondern "die das Ziel beleuchten....."!

Also noch eine Autobatterie dabei und das Klebeband für Waffe und Lampe, mal sehen, wie das beurteilt wird? "grins" :gutidee:

Dann musste aber bei DEM Ding aus Gründen der UVV auch noch die Enden mit Gummistoppen abdecken.

Geschrieben
... Gründen der UVV auch noch die Enden mit Gummistoppen abdecken.

Wie???! :confused:

Du würdest DAS mit zur Arbeit nehmen? :rofl:

Geschrieben
Also "Lampe" ist etwas zu allgemein. "ES" darf sich nicht zum Anstrahlen des Ziels eignen.

=> soetwas

LAMPE01.JPG

dürftest Du wahrscheinlich schon an Deiner Schußwaffe befestigen. :AZZANGEL:

AHHAHAAAAAAAA ich lieg am Boden! :00000733::gutidee::eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Wie???! :confused:

Du würdest DAS mit zur Arbeit nehmen? :rofl:

DU nicht? Was heißt übrigens Arbeit? Bei mir ist das Hobby - oder so.

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