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IGNORED

Waffenerwerb Vereinswbk


Gast

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Geschrieben

Hallo, ich möchte eine SLB auf die Vereinswbk eintragen. Benötige ich hierfür auch einen Genehmigung vom Sportbund wie bei der normalen Grünen?

Geschrieben

Kommt wohl darauf an, ob der Verein die WBK und die Waffen nach §8 bekommt oder nicht.

Unser SB würde ein Voreintrag wie bei jedem Schützen wollen.

Geschrieben

Das Bedürfnis des Vereins ergibt sich aus dem Vereinszweck und bedarf keiner Bedürfnisbescheinigung seitens des Verbandes. Der SB sollte also ohne diese Bescheinigung einen Voreintrag vornehmen.

Allerdings sollte der benannte Verantwortliche des Vereins eine weiße Weste haben ;-) Aber das hat er, sonst hätte man Euch sicher schon den Schrank amtlich geplündert ;-)

Eine Schießsportordnung ist natürlich hilfreich, um den SB zu überzeugen, ebenso der Nachweis, daß Euer Stand eine SLB verträgt...

Viel Erfolg!

Geschrieben

Ok, dann bin ich schon mal etwas schlauer. Ich bin nähmlich auch der Meinung dass, der Vereinszweck §8 begründen würde. Also der SB einen Voreintrag direkt ohne Antrag beim Verband vornehmen können sollte. Aber mir eben nicht sicher, wie das gehandhabt wird.

Geschrieben

Wurde hier schon x mal durchgemümmelt. Vereins-WBK werden IMMER mit Bedürfnis nach § 8 WaffG ausgestellt. Die neue gelbe WBK kann für Vereine nicht ausgestellt werden.

Es muss vor jedem Waffenerwerb lediglich glaubhaft gemacht werden, dass die Waffe auch tatsächlich als Vereinswaffe benötigt wird. Bei einer größeren Anzahl von Vereinswaffen (über 3 Langwaffen oder bei Kurzwaffen) wird es allerdings mit der Waffenverwahrung ein bissl schwierig. Da zickt dann so manche Waffenbehörde rum.

Geschrieben
Bei einer größeren Anzahl von Vereinswaffen (über 3 Langwaffen oder bei Kurzwaffen) wird es allerdings mit der Waffenverwahrung ein bissl schwierig.

Warum? Gelten bei der Verwahrung von Vereinswaffen strengere Vorschriften, als für Privatpersonen? Wohl kaum.

Geschrieben
Warum? Gelten bei der Verwahrung von Vereinswaffen strengere Vorschriften, als für Privatpersonen? Wohl kaum.

Oh doch - denk mal an die "ständig bewohnten Räume", spätestens hier wird es bei den meist doch einsam gelegenen Blockhäuschen eines Schützenclubs meist recht eng. Und ich finde es gar nicht so falsch, daß dann so manche Behörde ein Sicherungskonzept anfordert.

Geschrieben
Oh doch - denk mal an die "ständig bewohnten Räume"

Hö, die Knarren werden bei einem Vorstandsmitglied (meist der Vorsitzende) oder einer anderen befugten Person des Vereins (z.B. einem Ausbildungsbeauftragten) zu Hause aufbewahrt. Aufbewahrung im Schützenhaus ist zwar praktisch, aber absolut nicht empfehlenswert.

Geschrieben

§ 13 Abs. 6 AWaffV: In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.

§ 14 AWaffV: Die zuständige Behörde kann auf Antrag eines Betreibers eines Schützenhauses, einer Schießstätte oder eines Waffengewerbes Abweichungen von den Anforderungen des § 13 Abs. 1 bis 5 und 6 Satz 1 und 2 zulassen, wenn ihr ein geeignetes Aufbewahrungskonzept vorgelegt wird. Sie hat bei ihrer Entscheidung neben der für die Aufbewahrung vorgesehenen Art und der Anzahl der Waffen oder der Munition und des Grades der von ihnen ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Belegenheit und Frequentiertheit der Aufbewahrungsstätte besonders zu berücksichtigen

Geschrieben

@ SB

Die Vereinswaffen werden üblicherweise bei einem Vereinsmitglied zu Hause aufbewahrt und da gibt es keine verschärften Aufbewahrungsvorschriften für Vereinswaffen. Das es in Schützenhäusern anders ist, ist klar, war aber nicht gefragt.

Geschrieben
Die Vereinswaffen werden üblicherweise bei einem Vereinsmitglied zu Hause aufbewahrt

Bei euch vielleicht. Also in unserem Schützenkreis ist das sicher nicht üblich. Ich kenne weit über die Hälfte der Vereine recht gut, und darunter ist keiner der die Waffen nicht auf dem Stand lagert.

Die 2 größten Anlagen (und somit schon die Stände von 7 Vereinen) sind als ständig Bewohnt eingestuft da es eine Hausmeisterwohnung im Gebäude gibt. Die anderen haben halt eine EMA, wobei die Behörde meist auf eine Pflicht zur Ausschaltung verzichtet da genügend Leute in Hör/Sichtweite Wohnen.

Mag ja sein das es Behörden gibt die da etwas abgehoben sind, aber zumindest einige lassen die Kirche durchaus im Dorf.

Geschrieben

betreffs der Frage Verwahrung der Waffen im Verein und dem unbestimmten Rechtsbegriff ständig bewohnt muß man eben auch dies hinterfragen: wann gilt eine Stätte als ständig bewohnt? So wie Du ja auch tagsüber arbeiten bist, sogar mehrere Tage abwesend sein kannst, für 3 Wochen in den Urlaub fahren darfst, eine 3 monatige Reha möglich ist usw. und die Wohnung dadurch trotzdem nicht die Eigenschaft ständig bewohnt verliert, gilt auch ein Schießstand wie ständig bewohnt, wenn die Leute dort ein und aus gehen. Es war auch schon von Intervallen wie 14-tägig zu hören. Man sollte also davon ausgehen, dass ein Schießstand, in dem regelmäßiger Betrieb herrscht, wie ständig bewohnt eingestuft werden sollte. Nicht dagegen eine Jagdhütte, die schon mal 6 Monate vom Berechtigten nicht besucht wird.

Hübi

Geschrieben
sogar mehrere Tage abwesend sein kannst, für 3 Wochen in den Urlaub fahren darfst, eine 3 monatige Reha möglich ist usw. und die Wohnung dadurch trotzdem nicht die Eigenschaft ständig bewohnt verliert,

Wer sagt, das es das nicht tut? Ich weiß das mehrere Ämter die Aussage gemacht haben, das es nicht mehr dauernd bewohnt ist, wenn länger als 12 Stunden niemand da ist, der einen Einbruch bemerken würde. Und spätestens bei deiner 3 monatigen Reha würden selbst die verständnisvollsten Ämter mit Sicherheit fordern dass Du die Waffen einem anderen Berechtigten zur sicheren Verwahrung übergibst.

Geschrieben
Wer sagt, das es das nicht tut? Ich weiß das mehrere Ämter die Aussage gemacht haben, das es nicht mehr dauernd bewohnt ist, wenn länger als 12 Stunden niemand da ist, der einen Einbruch bemerken würde. Und spätestens bei deiner 3 monatigen Reha würden selbst die verständnisvollsten Ämter mit Sicherheit fordern dass Du die Waffen einem anderen Berechtigten zur sicheren Verwahrung übergibst.

Ist es nicht so, dass du diesen berechtigen nur 30 Tage bevollmächtigen kannst?

Gruß

BBF

Geschrieben
Wer sagt, das es das nicht tut? Ich weiß das mehrere Ämter die Aussage gemacht haben, das es nicht mehr dauernd bewohnt ist, wenn länger als 12 Stunden niemand da ist, der einen Einbruch bemerken würde. Und spätestens bei deiner 3 monatigen Reha würden selbst die verständnisvollsten Ämter mit Sicherheit fordern dass Du die Waffen einem anderen Berechtigten zur sicheren Verwahrung übergibst.

Was der Ämtler ohne Aner- oder auch nur kenntnis einer rechtlichen Grundlage fordert, ist unser Problem. Wo steht, ab wann Deine Wohnung rechtlich die Eigenschaft des ständig bewohntseins verliert? Schauen wir uns doch mal die Urteile im Rahmen von Haftpflichtversicherungen an, wie steht es dort um die Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen, welche zu einer Nichteintrittspflicht der Versicherung führen, da Du Deine Wohnung unbeaufsichtigt hinterlassen hast und es in dieser Zeit zu einem Einbruch kam.

Wenn man davon ausgeht, dass ein Einbruch in der Regel nicht mehrere Stunden dauert, sondern sehr schnell abgearbeitet ist, wäre auch der Vortrag von Ämtlern, dass Du Deine Wohnung als Waffenbesitzer nur maximal 12 Stunden verlassen dürftest, unrealistischer und weltfremder Humbug. Denn der Einbrecher hält sich fast nie an diesen Zeitrahmen und schöpft ihn voll aus.

Hübi

Geschrieben
Denn der Einbrecher hält sich fast nie an diesen Zeitrahmen und schöpft ihn voll aus.

Es geht nicht darum das Du den Einbrecher auf frischer Tat stellen sollst, es geht darum das die Polizei sehr Erfreut ist wenn Du denen sagst das Du deine Waffen, vielleicht schon vor MONATEN an einen Einbrecher verloren hast. Frei nach dem Motto, letztes Jahr im September oder November war sie - glaube ich - noch da...

Versicherungsrecht ist nicht meine Spezialität, aber bei mehrtägiger Abwesenheit hast Du meines Wissens auch da eine Vertrauensperson oder falls nicht vorhanden eine Wach- und Schließgesellschaft zu beauftragen regelmäßig nach dem rechten zu sehen. Mal ganz abgesehen davon, dass das ja wohl eh jeder macht, spätestens nach 2-3 Tagen ist der Briefkasten ja sonst so voll das man gleich ein "Hier bitte einbrechen Schild" an der Tür fest machen kann.

Geschrieben
Versicherungsrecht ist nicht meine Spezialität, aber bei mehrtägiger Abwesenheit hast Du meines Wissens auch da eine Vertrauensperson oder falls nicht vorhanden eine Wach- und Schließgesellschaft zu beauftragen regelmäßig nach dem rechten zu sehen. Mal ganz abgesehen davon, dass das ja wohl eh jeder macht, spätestens nach 2-3 Tagen ist der Briefkasten ja sonst so voll das man gleich ein "Hier bitte einbrechen Schild" an der Tür fest machen kann.

Wegen den Briefen die Möglichkeit, dass die Post AG diese während des Urlaubs aufbewahrt. Kostet na klar. Das mit der Wach- und Schließgesellschaft wegen einer urlaubsbedingten Abwesenheit ist Mumpitz.

Wo steht geschrieben, ab wann ein ständig bewohnter Raum eben diese Eigenschaft verliert? Und was steht da? Das ist die Kernfrage. Es ist auch irrelevant, ob die Polizei bereits Stunden nach dem Diebstahl der Waffen davon Kenntnis erhält. Ob die Einbrecher schon 10 Stunden weg sind oder 10 Tage macht hier doch ermittlungsseitig keinen großen Unterschied - auch wegen eines Waffendiebstahls innerhalb der letzten 11 Stunden wäre der Radius der Ringfahndung bereits zu groß, als dass Du in den Genuss selbigen kommen würdest.

Und eingangs war das Thema eine Vereins-WBK - der Verein ist doch irgendwie aktiv, da kommt es dann eben nicht zu der Situation, dass man der Polizei einen Einbruch im nicht näher zu bezeichnenden Zeitraum als im letzten Herbst oder seit Herbst bis jetzt angeben müsste, sondern letzten Mittwoch um 22.00 Uhr haben wir das Vereinsheim ordentlich dicht gemacht und jetzt, am Sonntag, fehlt diverser Kram.

Hübi

Geschrieben
Das mit der Wach- und Schließgesellschaft wegen einer urlaubsbedingten Abwesenheit ist Mumpitz.

Wenn Du meinst... Ich kenne genügend Leute die es so handhaben und keinen der seine Wohnung Wochen oder gar MONATE lang unbeaufsichtigt lassen würde. Aber wenn Du meinst das sei Mumpitz müssen ja Millionen von Leute einen Schaden haben nicht einfach so für Monate weg zu fahren, sondern einen Nachbarn, Verwandten, oder eben einen Profi mit dem "Nachschauen" zu beauftragen.

Und da hier bei uns ungefähr 15 verschiedene Postdienste Sendungen bringen machtes ja auch viel Sinn einem einzigen davon bescheint zu sagen. Das interessiert den "Keine Werbung" Schild ignorierenden Austräger für Werbung genau so wenig wie den Boten von PIN oder City-Post die hier schon gut die Hälfte der Briefpost austragen.

Zumal das aufbewahren der Post fast so Teuer ist wie die Wach- und Schließgesellschaft. Da meine Verwanten zu weit weg wohnen geben ich die 19 Euro am Tag gerne aus das 2x am Tag ein Wachmann vorbei schaut, die Post rein holt und nachts die Außenjalousien zu macht. Zumal man das bis zu 600€ von der Steuer absetzen kann.

Wo steht geschrieben, ab wann ein ständig bewohnter Raum eben diese Eigenschaft verliert? Und was steht da? Das ist die Kernfrage.

Keine Ahnung, genau genommen im Sinne des Textes bedeutet dauerhaft Bewohnt nach meinem Verständnis erst einmal das 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche 365 Tage im Jahr jemand da ist. Alles andere ist IMHO ein freundliches Entgegenkommen.

Es ist auch irrelevant, ob die Polizei bereits Stunden nach dem Diebstahl der Waffen davon Kenntnis erhält. Ob die Einbrecher schon 10 Stunden weg sind oder 10 Tage macht hier doch ermittlungsseitig keinen großen Unterschied - auch wegen eines Waffendiebstahls innerhalb der letzten 11 Stunden wäre der Radius der Ringfahndung bereits zu groß, als dass Du in den Genuss selbigen kommen würdest.

Blödsinn. Jeder Polizist kann dir bestätigen das Verbrechen die innerhalb von 24 Stunden entdeckt und gemeldet werden eine DEUTLICH höhere Aufklärungsrate haben als später gemeldete, Und DU hast von 3 Monatigen Kuren gesprochen. Das ist meines Erachtens schon fast Mutwilliges überlassen.

Und eingangs war das Thema eine Vereins-WBK - der Verein ist doch irgendwie aktiv, da kommt es dann eben nicht zu der Situation, dass man der Polizei einen Einbruch im nicht näher zu bezeichnenden Zeitraum als im letzten Herbst oder seit Herbst bis jetzt angeben müsste, sondern letzten Mittwoch um 22.00 Uhr haben wir das Vereinsheim ordentlich dicht gemacht und jetzt, am Sonntag, fehlt diverser Kram.

Was die 24 Stunden Grenze auch schon deutlich überschreitet, und bei der Sommerpause werden es dann auch schnell man mehrere Wochen.

Wie auch immer, die Behörde entscheidet, und wenn nicht jemand im Schützenhaus wohnt brauchst Du selbst bei unserer, recht Schützenfreundlichen Behörde eine Einbruchmeldeanlage. Da nützen dir irgendwelche Versicherungsurteile erst mal gar nichts.

Geschrieben
Wenn Du meinst... Ich kenne genügend Leute die es so handhaben und keinen der seine Wohnung Wochen oder gar MONATE lang unbeaufsichtigt lassen würde. Aber wenn Du meinst das sei Mumpitz müssen ja Millionen von Leute einen Schaden haben nicht einfach so für Monate weg zu fahren, sondern einen Nachbarn, Verwandten, oder eben einen Profi mit dem "Nachschauen" zu beauftragen.

Sicher, millionen an Leute. Nachschauen durch Nachbarn, ja das beruhigt. Ist auch gut zu wissen, dass man nette Nachbarn hat, die einem auch mal die Blumen giesen, den Rasen sprengen und so. Nur das hat nichts mit dem Begriff ständig bewohnt zu tun.

Zumal das aufbewahren der Post fast so Teuer ist wie die Wach- und Schließgesellschaft. Da meine Verwanten zu weit weg wohnen geben ich die 19 Euro am Tag gerne aus das 2x am Tag ein Wachmann vorbei schaut, die Post rein holt und nachts die Außenjalousien zu macht. Zumal man das bis zu 600€ von der Steuer absetzen kann.

Das ändert aber auch nichts an der Forderung ständig bewohnt, speziell dann, wenn man Deinen unteren Ansatz so auslegt und womöglich auch so verstanden haben möchte.

Keine Ahnung, genau genommen im Sinne des Textes bedeutet dauerhaft Bewohnt nach meinem Verständnis erst einmal das 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche 365 Tage im Jahr jemand da ist. Alles andere ist IMHO ein freundliches Entgegenkommen.

Genau das ist der Mumpitz. Nur um es Dir verständlich zu machen: um dies umzusetzen, dürften erstmals Singles, welche nicht Privatier sind (sprich noch für ihr Geld arbeiten müssen) dann gar keine WBK erhalten - weil sie die angeblich vom Gesetz (welches) geforderte 24-7 ja nicht erfüllen können. Also WBK nur noch für Vermögende, die weder dem Golfen nachgehen, keine Pferde haben und auch keine Yacht ihr Eigen nennen (keine Opernbesuche, was macht das Filmfestival in Cannes ohne mich, keine Freundin .....) Oder aber Pensionäre, aber nur nach einer Gesundheitsprüfung und nur solange der Ehepartner noch lebt - weil sonst keine Arztbesuche möglich wären. Und was mache ich armer Kerl, der zu viele Waffen hat (für die vorhandenen Etuis), muß ich dann, wenn ich schießen will, den gesamten Inhalt meines Waffenschrankes mit zum Schießstand nehmen?

Gesetze und Vorschriften müssen theoretisch schon erfüllbar und einhaltbar sein.

Blödsinn. Jeder Polizist kann dir bestätigen das Verbrechen die innerhalb von 24 Stunden entdeckt und gemeldet werden eine DEUTLICH höhere Aufklärungsrate haben als später gemeldete, Und DU hast von 3 Monatigen Kuren gesprochen. Das ist meines Erachtens schon fast Mutwilliges überlassen.

Verwechselst Du da etwa Verbrechen wie Mord und Totschlag mit Einbruchsdelikten.

Was die 24 Stunden Grenze auch schon deutlich überschreitet, und bei der Sommerpause werden es dann auch schnell man mehrere Wochen.

Wie auch immer, die Behörde entscheidet, und wenn nicht jemand im Schützenhaus wohnt brauchst Du selbst bei unserer, recht Schützenfreundlichen Behörde eine Einbruchmeldeanlage. Da nützen dir irgendwelche Versicherungsurteile erst mal gar nichts.

Genau, das ist das Problem. Die Behörde. Und wenn die einen willkürlichen Kram fordert, dann sollte man sich wehren. Es ist doch schon traurig genug, dass wir uns permanent mit dem Waffengesetz und den Waffenbehörden auseinandersetzen und streiten müssen, wegen unserer Erlaubnis WBK. Man stelle sich vor, eine Führerscheinstelle würde genauso mit den Erlaubnisinhabern Fahrerlaubnis umspringen. Das würde sich niemand gefallen lassen.

So, jetzt setze ich mich für mehrere Stunden auf mein Rennrad und trotzdem, dass meine Frau im Urlaub ist, wir weder Kinder noch direkte Nachbarn haben, die Katze schläft, werde ich meine Waffen nicht mit ausführen und nicht die 24-7 einhalten.

Womöglich mache ich morgen eine Selbstanzeige bei der Polizei wegen meines Verstoßes gegen das Waffengesetz, denn 3-4 Stunden wird die Fahrt schon dauern und das Haus ist dann womöglich nicht ständig bewohnt.... und dass trotz meiner Sachkunde.

Hübi

Geschrieben
Wo steht geschrieben, ab wann ein ständig bewohnter Raum eben diese Eigenschaft verliert? Und was steht da? Das ist die Kernfrage.

Genau das ist doch die Frage.

Nicht immer vorauseilenden Gehorsam praktizieren - wenn ich lese, dass jemand bei Abwesenheit täglich einen Wachdienst bemüht oder gar behauptet, dass

genau genommen im Sinne des Textes bedeutet dauerhaft Bewohnt nach meinem Verständnis erst einmal das 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche 365 Tage im Jahr jemand da ist. Alles andere ist IMHO ein freundliches Entgegenkommen.

dann wundert es mich nicht, dass es die Ämtler so mit uns treiben, wie sie es stellenweise versuchen. Die o.g. Auslegung des ständig bewohnten Raumes ist sowas von abstrus und lebensfern, das läßt sich kaum noch toppen. Wenn dem so wäre, dass wir ein freundliches Entgegenkommen der Behörde erführen, wenn sie uns gestattet, das Haus auch mal menschenleer zurückzulassen, dann hätten uns die Ämtler doch schon dann immer am Sack, wenn wir mal wieder bei denen auftauchen, um irgendeinen Voreintrag zu beantragen.

Wo steht was geschrieben, wann eine Wohnung ihren Charakter des ständig bewohnten im Sinne des WaffG verliert?

Mr. Pingo

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