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IGNORED

Waffe bei der Behörde anmelden


Võ Nguyên Giáp

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

dies ist mein erster Beitrag, hier im Forum und direkt habe ich ein delikates Problem.

Und zwar bin ich aus dem Urlaub zurückgekommen, habe mich schlafen gelegt, um mitten in der Nacht aufzuwachen, weil mir

eingefallen ist, dass ich vergessen habe eine vor dem Urlaub erworbene Waffe, bei der Behörde eintragen zu lassen. Bin jetzt

10 Tage überfällig und möchte das so schnell wie möglich klären. Jetzt habe ich Probleme wieder einzuschlafen, weil ich mich

frage was da auf mich zu kommen würde. Habe so eine ungefähre Vorstellung, aber warscheinlich weiss einer von euch genaueres.

Obwohl ich nur Hohn und Spott verdient hätte, :peinlich: würde ich mich über ein paar infos freuen.

Geschrieben

Das ist normaler Weise kein Beinbruch. Geh einfach zu Deinem SB und erklär Ihm was passiert ist. Vielleicht drückt er ein Auge zu. Schlimmsten Falls musst Du ein kleines Bußgeld bezahlen.

Grüße

Bender

Geschrieben
Ja wie lange hat man den in der Regel Zeit die Waffe eintragen zu lassen ?

Muss ich die Waffe zur SB mitnehmen zum Eintragen lassen ?

2 Wochen

Nein

Geschrieben

hast 2 wochen zeit.

mitnehmen musst du die waffe nicht, kann aber manchemal hilfreich sein, falls dir etwas unklar ist.

aber warne deinen sb bevor du die waffe aus der tasche ziehst!

Geschrieben

BVA Fragenkatalog Seite 61

4.53 Innerhalb welcher Zeit haben Sie den

Erwerb, bzw. den Verkauf einer erlaubnispflichtigen

Waffe zu melden?

Gruß

otelo

Geschrieben

Moin,

kleiner Tip, einfach eine Mail an den zuständigen Sachbearbeiter schicken mit allen Informationen der Waffe + deiner WBK und umgehende Erledigung "vor Ort (Behörde)" versprechen.

Ich hatte einen ähnlichen Fall und meine Sachbearbeiter waren wirklich sehr umgänglich!

Bis dann

Dirk

Geschrieben
Richtig, denn manche ziehen auch sofort ! :rotfl2:

So sehr zum Lachen ist das nicht. War vor ca. 1 Jahr mal ein Bericht im Focus oder Spiegel über eine deutsche Behörde (glaube in Meck.-Pom., Sozi-Amt oder Agentur für Arbeit), dort war es den Mitarbeitern erlaubt ihren Dienst "unter Waffen" zu tun. Kam damals in die Presse weil sich der ein oder andere "Kunde" genötigt fühlte. Schon schlimm wenn die Zustände in einem Land so ausarten, daß die armen Behördenangestellten sich so schützen müssen.

Geschrieben
Das macht normalerweise 25 Euronen Ordnungsbuße. Wenn man zahlt, ist der Fall erledigt und es bleibt laut Aussage meines SB nicht aktenkundig.

Na mit 25,- Euro kommt man nicht immer davon. :) Und aktenkundig bleibt das mit Sicherheit, denn der Vorgang wird ja in der Waffenakte abgeheftet und bleibt dort so lange, bis die Akte mal ins Archiv wandert...

Geschrieben

Ich wollte mal nachträglich gegen eine Zahlung angehen, weil ich im Nachhinein festgestellt hatte, dass diese zu Unrecht verhängt wurde. Es wurde damals als Erwerbsdatum das Datum des Kaufvertrages für die Frist veranschlagt und nicht, wie im Gesetz vorgesehen, das (spätere) Datum des Erlangens der tatsächlichen Gewalt. Der Vorgang war nach Zahlung des Ordnungsgeldes nicht mehr Bestandteil der Waffenakte.

Geschrieben
Tut mir leid aber in meiner Sachkundeprüfung wurde das nicht behandelt . Und im Fragenkatalog war,s auch net drin .

In der Sachkunde sollte/muß das behandelt werden und im Fragenkatalog des BVA sollte es auch zu finden sein

uupps - andere waren schneller

Geschrieben
So sehr zum Lachen ist das nicht. War vor ca. 1 Jahr mal ein Bericht im Focus oder Spiegel über eine deutsche Behörde (glaube in Meck.-Pom., Sozi-Amt oder Agentur für Arbeit), dort war es den Mitarbeitern erlaubt ihren Dienst "unter Waffen" zu tun. Kam damals in die Presse weil sich der ein oder andere "Kunde" genötigt fühlte. Schon schlimm wenn die Zustände in einem Land so ausarten, daß die armen Behördenangestellten sich so schützen müssen.

hab 92-93 mal für eine Bewachungsfirma gejobt und ´"durfte" da paar mal das "sozialamt" bei auszahlungen bewachen...

war damals schon nicht lustig...

Geschrieben

Zum OT-Thema: Die Sozialbehörde hatte sich doch mit Gasern bestückt, oder ?

Waffe mitnehmen kann sinnvoll sein bei Altbeständen, wenn Waffen-Nr. unklar ist etc. Dann aber mit der Behörde vorher klären. Denn wer Waffen auf dem Polizeirevier aus der Tasche zieht, ist direkt wieder ein Kandidat für den Darwin Award.

Geschrieben

Dann gäbe es evtl. die Lösung der Frage wieviel Prozent der behördlichen Waffenträger unter Einfluß eines ultimativen Adrenalinstoßes noch in der Lage sind, einen Treffer zu plazieren. Die Frage ist ja noch aus einem anderen Beitrag offen.

Handelt derjenige dann eigentlich in Notwehr, sollte er zurückschießen, wenn sagen wir mal 10 Beamte einfach so das Feuer auf ihn eröffnen??? :confused::lol:

Geschrieben
Gibts sogar recht häufig bei Sozialämtern, nur finde ich das total behämmert wenn sich die Behörde bewaffnet.

Mach mal ein Praktikum bein den HARZern, dann verstehst du den Willen zum Selbstschutz...

Geschrieben

Herrje, so kann man sich doch nicht schützen ! :o

Da müssen ganz andere Lösungen her. Großraumbüros, Alarmschalter etc. Aber eine Waffe in der Hand eines nicht versierten ist mehr als gefährlich (nicht nur für den andern).

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