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IGNORED

Keine Ausnahmegenehmigung für kurze Pumpen


therealsilencer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Und was ist mit Entschädiung?

Herbert

habe da auch mal eine frage der wert von so einer pumpe dürfte jetzt bei der rechtslage bei mfast null euro sein oder kriegt man sowas überhaupt noch verkauft

oder anders zu geld gemacht...??!!

Geschrieben
....nur ein "Testlauf" einer beispiellosen und bisher nie dagewesenen Sauerei seitens dieses "Rechtsstaates" sind ?

Wenn die Herrschaften hier keinen Gegenwind vom extremer Härte ins Gesicht bekommen, was wird dieses System uns gesetzestreuen Bürgern dann als nächstes rauben (nach dem Motto "hat ja mit den Pumpen auch problemlos geklappt..") ?

...

Richtig!

So einen Testlauf gab es ja mit der gelben WBK auch schon.

Geschrieben

hi herbert

hier geht es net darum wen und für wieviel du deine vorderschaftsrepetierflinte verkaufen kannst

sondern es geht um den tatsächlichen zeitwert deiner waffe dies hängt vom kaufpreis und dem zustand der waffe ab nicht ob du sie irgendjemanden

verkaufen kannst

eine schätzung könnte zb von nem waffensachverständigen oder evt auch von einem fachgeschäft vorgenommen werden

schönen gruss

Geschrieben

Merkt eigentlich noch immer keiner, daß die kurzen Pumpen und die PSM usw. nur ein "Testlauf" einer beispiellosen und bisher nie dagewesenen Sauerei seitens dieses "Rechtsstaates" sind ? 

Wenn die Herrschaften hier keinen Gegenwind vom extremer Härte ins Gesicht bekommen, was wird dieses System uns gesetzestreuen Bürgern dann als nächstes rauben  (nach dem Motto "hat ja mit den Pumpen auch problemlos geklappt..") ? 

SL-Büchsen unter 95cm Gesamt- oder unter 45cm Lauflänge ? SL-Büchsen, die "zu militärisch" aussehen ober zu militärische Kaliber haben ?

Ganz deiner Meinung. :icon14::icon14::icon14: Und bitte nicht immer von einem Rechtsstaat schreiben.Das wir den haben ,glauben doch nur noch die Politiker und ihre Lobyisten selbst.Den die sitzen am Trog

und machen die Gesetze nach ihren Vorstellungen.Sowas nennen die dann´´ Rechtsstaat´´ :icon13: .

Geschrieben

Hallo,

ich habe heute auf meinen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung die erste Antwort erhalten:

Sehr geehrterXXXX,

Ihr o.a. Antrag liegt dem BKA vor und wird zur Zeit geprüft. Nach Abschluss der Prüfung werden Sie unaufgefordert unterrichtet. Aufgrund der Vielzahl der vorliegenden Anträge kann die Bearbeitung Ihres o.a. Antrages längere Zeit in Anspruch nehmen. Es wird daher um Geduld gebeten.

MfG

....

Es scheinen also so langsam einige Anträge einzugehen.

Eine Bitte an alle Besitzer der zu verbotenen Waffen erklärten VRF: Stellt einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs. 4 WaffG für verbotene Gegenstände!

Nur wer einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellt, hat die Option zu klagen - ob man das macht ist ja wieder eine andere Sache.

Viele Grüße

uztr

Geschrieben
Eine Bitte an alle Besitzer der zu verbotenen Waffen erklärten VRF: Stellt einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs. 4 WaffG für verbotene Gegenstände!

Nur wer einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellt, hat die Option zu klagen - ob man das macht ist ja wieder eine andere Sache.

Viele Grüße

uztr

Aber vor der Klage musst du noch einen Rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid erwerben...... was der zur Zeit kostet weis ich leider nicht.

Gruß

Hunter

Geschrieben
Aber vor der Klage musst du noch einen Rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid erwerben...... was der zur Zeit kostet weis ich leider nicht.

Gruß

Hunter

Hallo,

nach meinem bisherigen Kenntnisstand sind lediglich die Feststellungsbescheide kostenpflichtig. Wenn das nicht so ist, werde ich das ja bald sehen.

Hat jemand von Euch schon eine Rechnung bekommen?

MfG

uztr

Geschrieben
... Ich werde mich erkundigen, inwieweit die Klage aufschiebende Wirkung hat...

Ohne hier dezidiert sattelfest zu sein oder recherchiert zu haben, so habe ich in Erinnerung, dass auch bei denjenigen Angelegenheiten für die ein Widerspruch oder eine Klage keine aufschiebende Wirkung hat, diese aufschiebende Wirkung über einen entsprechenden Antrag zu erwirken ist. Genau diesen Weg würde ich im Zweifel einschlagen.

Nähere Infos erteilt der RA der eigenen Wahl.

Geschrieben
Hallo,

nach meinem bisherigen Kenntnisstand sind lediglich die Feststellungsbescheide kostenpflichtig. Wenn das nicht so ist, werde ich das ja bald sehen.

Hat jemand von Euch schon eine Rechnung bekommen?

MfG

uztr

Das lief bisher so....

.... man bekommt ein Schreiben mit folgendem (oder Sinngem.) Inhalt,

Bla Bla.................

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist nicht möglich da ein weiterer Besitz der Waffe eine Anhäufung verbotener Gegenstände bedeuten und dies dem Regelzweck des Gesetzes zuwieder laufen würde!

Bla Bla..................

Ein Rechtsmittelfähiger Ablehnungsbescheid ist Kostenpflichtig, daher wird Ihr Antrag als Anfrage gewertet!

Bla Bla...................

Gruß

Hunter

Geschrieben
Ohne hier dezidiert sattelfest zu sein oder recherchiert zu haben, so habe ich in Erinnerung, dass auch bei denjenigen Angelegenheiten für die ein Widerspruch oder eine Klage keine aufschiebende Wirkung hat, diese aufschiebende Wirkung über einen entsprechenden Antrag zu erwirken ist. Genau diesen Weg würde ich im Zweifel einschlagen.

Nähere Infos erteilt der RA der eigenen Wahl.

Könnte sein..... was auch geht, zumindest werde ich das so machen... Den Lauf vor dem 30.09. bei der Behörde abgeben, das verbotenen Teil ist somit ausser Haus und größerer Ärger abgewendet... dann spielt Zeit mal keine Rolle und man wird sehen... aber letztendlich wird die Sache im Umbau enden!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Hallo,

ich habe heute auf meinen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung die erste Antwort erhalten:

Sehr geehrterXXXX,

Ihr o.a. Antrag liegt dem BKA vor und wird zur Zeit geprüft. Nach Abschluss der Prüfung werden Sie unaufgefordert unterrichtet. Aufgrund der Vielzahl der vorliegenden Anträge kann die Bearbeitung Ihres o.a. Antrages längere Zeit in Anspruch nehmen. Es wird daher um Geduld gebeten.

MfG

....

Es scheinen also so langsam einige Anträge einzugehen.

Vergiss es, von diesen Formulierungen Rückschlüsse auf Antragszahlen zu ziehen.

Es ist eine dümmliche Standardformulierung (Textbaustein).

Gruß

Wauwi (wenn alle Wauwis so lieb wären, müßten sämtliche Hundeschulen Insolvenz anmelden...)

Geschrieben
ich das so machen... Den Lauf vor dem 30.09. bei der Behörde abgeben, das verbotenen Teil ist somit ausser Haus

Du kannst mit deinem Lauf selbstverständlich machen was du willst, aber ihn als verbotenes Teil zu bezeichnen ist rechtlich nicht haltbar und vermittelt ein falsches Bild von der tatsächlichen Situation.

Mir machen solche vorauseilenden Gehorsamshandlungen Angst.

Hier wird der Gesetzgeber förmlich mit der Nase darauf gestoßen, dass er wohl seinen Spielraum noch nicht völlig ausgeschöpft hat und weitere Verbote erlassen kann ohne Gegenwind zu bekommen.

Ich jedenfalls würde mir mein Eigentum nicht so willfährig abnehmen lassen und schon gar nicht freiwillig abgeben.

Was einmal weg ist, ist für immer verloren!

Aber wie gesagt, Du kannst machen was Du willst, nur ist es nicht hilfreich für uns.

---

Tom

Geschrieben
Du kannst mit deinem Lauf selbstverständlich machen was du willst, aber ihn als verbotenes Teil zu bezeichnen ist rechtlich nicht haltbar und vermittelt ein falsches Bild von der tatsächlichen Situation.

Mir machen solche vorauseilenden Gehorsamshandlungen Angst.

Hier wird der Gesetzgeber förmlich mit der Nase darauf gestoßen, dass er wohl seinen Spielraum noch nicht völlig ausgeschöpft hat und weitere Verbote erlassen kann ohne Gegenwind zu bekommen.

Ich jedenfalls würde mir mein Eigentum nicht so willfährig abnehmen lassen und schon gar nicht freiwillig abgeben.

Was einmal weg ist, ist für immer verloren!

Aber wie gesagt, Du kannst machen was Du willst, nur ist es nicht hilfreich für uns.

---

Tom

Ach ja...... und was für eine Lösung hättest du dann anzubieten?

Die Sache ist halt nun mal so..... die Knarre ist seit 01.04. verboten, ob es mir gefällt oder nicht..... ich habe bis zum 30.09. zeit das Gewehr einem Berechtigten zu überlassen (wird wohl nicht gehen) unbrauchbar machen zu lassen oder einen Gesetzeskonformen Zustand herzustellen! Das Gerede von Klagen und Wiederstand ist nicht viel Wert..... da auch das bis zum 30.09. kein Ergebniss bringen wird... und was mache ich dann? Den Lauf ausbauen und in den Schrank neben das Restgewehr stellen..... oder in einen anderen Schrank :confused:

Ich weis nicht wie weit du in der Sache betroffen und informiert bist..... aber ich habe die Angelegenheit mit meinem Sachbearbeiter (das ist kein Depp sondern mehr als Kompetent und selber Jäger/Waffenbesitzer) besprochen.... der hat sich imformiert und kennt sich aus..... es führt an der Abgabe/Unbrauchbarmachung des Laufes bis zum 30.09. kein Weg vorbei.....alles andere hat gewaltigen Ärger und unangenehmen Hausbesuch zur Folge!

Und ich werde es mir sehr gut überlegen wegen einer Billig-Plempe meine Zuverlässigkeit aufs Spiel zu setzen..... wie du das machst bleibt dir überlassen!

Mit Vorauseilendem Gehorsam hat das nichts zu tun...... ich habe die Auflage und werde nichts daran ändern können..... ich kann zwar dagegen klagen....Aussicht auf Erfolg und Kosten sind ein ganz anderes Thema .... aber auch das würde nichts an der Frist vom 30.09. ändern!

Ich kann dann nur die Abgabe verweigern..... die Folgen kann sich jeder selber denken!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Ich jedenfalls würde mir mein Eigentum nicht so willfährig abnehmen lassen und schon gar nicht freiwillig abgeben.

Was einmal weg ist, ist für immer verloren!

Tom

@ Tom

Dazu möchte ich mich auch noch äussern.....

:rotfl2: glaubst du das jehmand das Teil Freiwillig abgibt? Du wirst nicht gefragt werden .... zahlst du Steuern? Wenn du Geld verdienst wirst du zahlen.... bezahlst du 1,55 für einen Liter Benzin? Du bezahlst.... ob freiwillig oder nicht.... das interssiert kein Schwein!

ich nehme einfach mal an du weist was passiert wenn du keine eingeforderten Steuern (als Normalverdiener) bezahlst und nach dem Tanken stiften gehst......

Gruß

Hunter

Geschrieben

Hunter 375

Du, bzw, dein Sachbearbeiter sagen, deine Waffe ist seit dem 1.4.2008 verboten, weil zu kurz.

OK das mag stimmen. Es ist auch richtig, dass Du dann nach dem 30.9.2008 diese Waffe nicht mehr in diesem Zustand besitzen darfst.

Wenn Du aber nun die Waffe zerlegst, bis Du einen längeren Lauf gefunden hast, dann ist die Waffe wieder legal, weil es sich dann um Waffenteile handelt, die keine verbotenen Gegenstände sind. Nur die zusammengebaute und dann zu kurze Waffe ist es. Auch ein einzelner Lauf der kürzer als 45cm lang ist, ist kein verbotener Gegenstand, da er nicht im Gesetz als solcher bezeichnet wird oder durch ein BKA Bescheid als solcher festgestellt wurde, wie das z.B. bei den Lampensets der Fall ist.

Fazit: sowohl die Waffe ohne Lauf, als auch der Lauf an sich, sind keine verbotenen Gegenstände. Nur die zusammengebaute Waffe ist es, deshalb auch der Begriff "kürzest mögliche Verwendungsform", der immer eine funktionsfähige, also komplett zusammengebaute Waffe voraussetzt.

Mag sein, dass das BKA das irgendwann mal anders sieht, aber bis dahin irrt dein Sachbearbeiter wenn er sagt, dass du die Waffe oder den Lauf abgeben musst, das gibt das Gesetz nämlich (noch) nicht her.

Würdest Du das auch alles so leicht nehmen, wenn plötzlich Drillinge verboten würden und du den, von deinem Vater geerbten Seitenschlossdrilling mit Tiefstichgravur, Goldeinlagen und Schaftverschneidungen, der locker mal einen Wert von 30.000 Euro hat, entschädigunsglos abgeben sollst?

Deshalb würde ich das gerichtlich klären lassen, denn es geht hier nicht um eine Billigwaffe, es geht hier um Eigentum!

---

Tom

Geschrieben
Mag sein, dass das BKA das irgendwann mal anders sieht, aber bis dahin irrt dein Sachbearbeiter wenn er sagt, dass du die Waffe oder den Lauf abgeben musst, das gibt das Gesetz nämlich (noch) nicht her.

Tom

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht ...... also nochmal, es redet keiner von einer Abgabe des Laufes/Gewehres vor dem 30.09. (auch meine Waffenbehörde nicht) wenn der Tag gekommen ist wird eine entsprechende rechtlich abgesicherte Anordnung der Behörde vorhanden sein...... da kannst du dir sicher sein, die Frist wurde nicht umsonst eingeräumt.

Und dann ist es von Vorteil wenn ich den Lauf bei der Behörde abgeben kann ........ das schiebt die vernichtung auf...... auch wenn es vermutlich dauf hinaus laufen wird!

Sollte es eines Tages soweit kommen das ich meinen Drilling abgeben muß (den ich leider nicht geerbt habe)...... wird auch dagegen keine Klage helfen...... warum nicht? Die Erfinder des Beschlußes werden die Sache so regeln das es keine Möglichkeit gibt dagegen erfolgreich zu klagen...... und da sich bei solchen Verboten alle die etwas dabei zu sagen und entscheiden haben einig sind kommen sie damit durch!

Der Schwachpunkt der Waffenbesitzer ist........ es wird das Verbot von irgendwas angekündigt......jeder weis es...... alle schimpfen und schreien..... was passiert? nix!

Ist das Verbot dann da wird gejammert und nach Gegenmaßnahmen gesucht..... da ist es aber jedesmal zu spät! Ist das Verbot mal durch gewunken wird man es nicht mehr los... ist traurig aber leider so!

Das einzige was helfen würde ist ein gemeinsamer von allen (Waffenbesitzer,Verbände,Vereine,Handel/Hersteller/Zeitschriften usw.) unterstüzter und von einer kompetenten Vertretung organisierter Wiederstand im Vorfeld des Verbotes......

......das Gerede danach ist nichts anderes als einem abgefahrenen Zug hinterher zu rennen!

Und ganau das wir es nicht geben..... egal ob das Verbot eine Repetierflinte, eine Selbstladebüchse, einen Drilling oder ein Messer betrifft...... warum nicht? Das kann ich euch sagen......

Werden z.B. Repetierflinten verboten interssiert es nur die paar Betroffenen....allen anderen ist es egal oder lachen bestenfalls Schadenfroh darüber, beim Drilling würde es auch nur einzelne treffen......Sportschützen und nicht wenige Jäger würden sich ebenfalls einen ablachen..... erwischt es AR15 & Co lachen die meisten Jäger und die meisten Sportschützen (die einen wollen so was nicht, andere haben kein Geld oder kein Bedürfniss, also braucht sowas auch kein anderer) Die Bosse der Verbände/Vereine sowie Hersteller/Hndel usw. haben sowieso ganz andere Interessen!

Es wurde schon mehrmals erwähnt.... auch von anderen Usern...... die jetztigen Verbote sind nur ein Versuch.... es hat geklapt und keiner hat was dagegen unternommen..... wie erwartet, weitere Verbote werden folgen... und wieder wird nichts dagegen unternommen werden... da bin ich mir absolut sicher! Das bischen Geplärre hinterher beeindruckt nähmlich keinen!

Und das... meine Damen und Herren.... das wissen auch die Macher von solchen Verboten und Gesetzen.... die sind nähmlich im Gegensatz zu uns bestens organisiert und an den richtigen und wichtigen Stellen bestens vertreten!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Der Schwachpunkt der Waffenbesitzer ist........ es wird das Verbot von irgendwas angekündigt......jeder weis es...... alle schimpfen und schreien..... was passiert? nix!

Das einzige was helfen würde ist ein gemeinsamer von allen (Waffenbesitzer,Verbände,Vereine,Handel/Hersteller/Zeitschriften usw.) unterstüzter und von einer kompetenten Vertretung organisierter Wiederstand im Vorfeld des Verbotes......

@Hunter375:

Im Prinzip hast Du Recht. Allerdings darf ich Dich an die "Aktion Waffenrecht: 12 Punkte an den Bundestag" erinnern. Allein 2 Punkte beschäftigen sich mit den Pumpflinten- und Kurzwaffen (PSM)-Verboten.

Die Abgeordneten werden das noch VOR dem Inktrafttreten des Verbots am 30.09. vorgelegt bekommen. Ich bin auch bereit "indirekt" (die Unterschriften sind an die Abgeordneten, aber nicht an eine Petition gerichtet, aber ein Verweis ist ja trotzdem in Petitionsantrag nicht verboten) für eine Petition zu kooperieren. M.E. wäre das ein Anfang, denn es wird so gegen die Anweisung aus dem BMI an das BKA, nur ja mehr keine Ausnahmegenehmigungen zu erlassen effektiv vorgegangen. Schlägt diese fehl, kann man immer noch gegen enteignungsgleiche Maßnahmen klagen und parallel Widerspruchsverfahren beim BKA anhäufen.

Du hast ebenfalls Recht, dass von einzelnen Verboten immer nur einzelne Gruppen betroffen sind. Auch das ist ein Argument für Aktionen von denen ALLE was haben, weil gegen Verschärfungen auf Sportschützen-, Jäger, Messerbesitzer-, Erben- Sammler- usw. -Seite zugleich vorgegangen wird. Die einzige Organisation, die einen solchen allumfassenden Vertretungsanspruch hat, ist derzeit das FWR. Das wiederum sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, will auch prinzipiell nicht klagen (weil man "Ruhe" für kuschelige Gespräche in Berlin will) und hat obendrein teilweise dem Legalwaffenbesitz sogar gegenläufige pekuniäre Interessen. Daher sind jetzt Aktionen von der Basis (Unterschriftsaktionen, Petitionen, hohe Zahl von weitgehend kostenfreien Widerspruchsverfahren, evtl. Sammelklagen, die hier über das Forum organisiert werden usw. ) notwendiger denn je. Damit erreichen wir 2 Dinge: Die Politik wird hellhörig und vorsichtiger, das FWR kommt durch unsere Forderungen unter Druck (wenn die Politiker merken, dass das FWR die lLegalwaffenbesitzer nicht mehr "unter Kontrolle" hat, werden sie zunehmend am FWR vorbei verhandeln - und das wäre ja das worst case Szenario für das FWR, also werden die FWR-Leute künftig nicht mehr "einstimmig" solchen Aktionen die Unterstützung verweigern, sondern unsere Punkte aufgreifen müssen).

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Wenn ich mich richtig erinnere haben einige hier im Forum berichtet, dass sie Ausnahmegenehmigungen für ihre Butterflymesser bekommen haben. Die wurden schließlich auch erteilt. Auch daher kann ich mir den Brief vom BKA nur als Bange machen erklären. Die Argumente für das Verbot waren damals wie jetzt für die Katz.

Die Messer waren bestimmt oft billiger als die Flinten die jetzt betroffen sind.

Geschrieben

@Schwarzwälder,

du hast absolut Recht... nur ist die sehr zu begrüßende 12 Punkte Aktion eine Maßnahme zur Schadensbegrenzung.... das bitte jetzt nicht falsch verstehen..... aber ist das Verbot erst mal durch ist es meistens zu spät!

@Bullpup, bei verbotenen Feuerwaffen wird die Sache etwas anders gehandhabt werden. Gruß Hunter

Geschrieben
das FWR kommt durch unsere Forderungen unter Druck (wenn die Politiker merken, dass das FWR die lLegalwaffenbesitzer nicht mehr "unter Kontrolle" hat, werden sie zunehmend am FWR vorbei verhandeln - und das wäre ja das worst case Szenario für das FWR, also werden die FWR-Leute künftig nicht mehr "einstimmig" solchen Aktionen die Unterstützung verweigern, sondern unsere Punkte aufgreifen müssen).

Grüße,

Schwarzwälder

Ich denke eher die Tage des FWR sind gezählt..... nach dem Sperrelement-Disaster, der Kuschel und Geheim-Diplomatie sowie der sonstigen eher wenig Mitglieder-Freundlichen Einstellung der Herrschaften dürfte das Ende abzusehen sein!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Ich denke eher die Tage des FWR sind gezählt..... nach dem Sperrelement-Disaster, der Kuschel und Geheim-Diplomatie sowie der sonstigen eher wenig Mitglieder-Freundlichen Einstellung der Herrschaften dürfte das Ende abzusehen sein!

Hunter 375,

da sind wir einer Meinung!

FWR - rip_2LDBBR.gif

---

Tom

Geschrieben
Hunter 375,

da sind wir einer Meinung!

FWR - rip_2LDBBR.gif

---

Tom

:icon14: stimmt..... nur der Smilie passt nicht zum Anlass, ein Grund zur Trauer ist der Untergang des FWR nähmlich nicht.. besser wäre der :s82:

Gruß

Hunter

Geschrieben

Hallo Männer,

das BKA scheint nicht die Absicht zu haben Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. <_< <_<

Siehe Hier:http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-waffenrecht.pdf

Dieser Text sagt doch alles:

Frage: Wie ist der Begriff „Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform“ beim Verbot der Vorderschaftrepetierflinten auszulegen?

Der Begriff „kürzest mögliche Verwendungsform“ bezieht sich nach hiesiger Ansicht auf die Waffe im schussfähigen Zustand.

Da eine Beseitigung der Verbotsmerkmale durch Umrüstung möglich ist, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Dies gilt ebenfalls für Vorderschaftrepetierflinten mit Kurzwaffengriff anstelle eines Hinterschaftes und Vorderschaftrepetierflinten bei denen die Lauflänge weniger als 45cm beträgt.

Kleiner Tipp: Es gibt von Frank und Monika noch eine Rückstossbremse ( 99,- Euronen ) für Mossberg und andere, ist aber nur noch im alten Katalog 2005 /2006 Seite 54 unter 6 und 6a gelistet, ( wer den Katalog nicht hat Nr 72400-26 eloxiert,oder 72401-26 vernickelt ) und in der Zentrale Rottendorf nicht mehr verfügbar, es gibt aber noch Bestand in den Filialen , das müßt ihr dabeisagen, und unbedingt auf den alten Katalog hinweisen ( die wollen euch sonst eine komplette Benelli verkaufen ). Ich habe das Ding gekauft, es ist montiert, sieht geil aus und meine Flinte ist jetzt 96,5 cm lang. ( man erreicht eine Verlängerung von bis zu 7 cm ) bei mir hat das gereicht.

Das löst zwar nicht das Problem mit diesem Sch....- Waffengesetz, hat mir aber kurzfristig geholfen. Hatte auch eine Klage in Erwägung gezogen, aber aus Kostengründen den einfacheren Weg gewählt.

Das war jetzt keine Schleichwerbung, ich habe mit F & M nichts zu tun, aber vielleicht hilft es ja jemandem.

Grüße

oetsch

Geschrieben
Kleiner Tipp: Es gibt von Frank und Monika noch eine Rückstossbremse ( 99,- Euronen .... Ich habe das Ding gekauft, es ist montiert, sieht geil aus und meine Flinte ist jetzt 96,5 cm lang. ( man erreicht eine Verlängerung von bis zu 7 cm ) bei mir hat das gereicht.

BKA "Tagestipp"* schreibte mir dazu "Auszug"

blabla..

"dabei ist zu beachten, das sich die Lauflänge nicht durch anbringen eines Mündungsfeuerdämpfers o.ä. ändert!"

blabla

Das ding zählt nicht zu Lauflänge...

und hier steckt der teufel im Detail.Es gibt sicher viele Flinten die die Lauflänge nicht erreichen.Die schlummern bei ahnungslosen im Waffenschrank als tickende Zeitbombe...

da sich die Fachpresse und Verbände dazu offensichtlich nicht äußern werden viele das Gesetz verpennen :eclipsee_gold_cup:

mfg

*sarkasmus

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