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IGNORED

Die Gefährlichkeit der 4mm M20 Waffen


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wer sich wundert, warum nun auch bei LEP, 4mm M20 etc. verschärft wurde, sollte das mal lesen:

Verschiedene Modelle der freien Revolver 4 mm lang Randzünder wurden im Originalzustand hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit überprüft. Parallel zu Messungen der Bewegungsenergien der Geschosse wurden Leichenversuche durchgeführt. Bei Verwendung von Waffen im Originalzustand lagen die Bewegungsenergien mit Originalmunition unter der gesetzlichen Grenze von 7,5 J. Tödliche Verletzungen mit Lungen- und Herzschüssen konnten mit jeder Waffe erzielt werden; in einem Fall kam es zur Penetration des os temporale über einer Gefäßusur.

Durch Verschluß der Gasdruckentlastungszüge mittels einfachen Zweikomponentenklebers (an einer Waffe demonstriert) konnte die Bewegungsenergie der Geschosse um 45 % gesteigert werden. Erfolgte dazu noch eine Änderung an der Munition durch einfaches Einfüllen von zusätzlichem Treibladungsmittel, so konnte sogar eine Steigerung um ca. 220 % festgestellt werden. Alleinige Änderung an den Patronen in der vorgeschriebenen Weise erbrachten mit Waffen im Originalzustand eine Steigerung um ca. 75%. In jedem Fall wurden hierbei tödliche Verletzungen im Brustkorbbereich und am Kopf erzielt. Nach diesen Untersuchungsergebnissen wurden Vorschläge zur Änderung des Bundeswaffengesetzes und weiterer rechtlicher Maßnahmen unterbreitet.

Link

PS: "os temporale" = Schläfenbein, d.h. das Geschoss ist an einer durch ein Gefäß bedingten Furche im Knochen in den Schädel eingedrungen.

Meine Meinung: Es ist schon ok, dass diese 4mm M20-Waffen WBK-pflichtig sind. Aber sie jetzt mit der Waffe vor Umbau gleichzustellen und damit quasi Besitzverbote für viele Besitzer einzuleiten, geht zu weit. Interessant wäre auch, wenn eine Studie Auskunft geben könnte, wieviele Opfer von Verbrechen durch 4mm M20 Projektile umgekommen sind. Wahrscheinlich geht diese Zahl nämlich gegen 0.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
Wer sich wundert, warum nun auch bei LEP, 4mm M20 etc. verschärft wurde, sollte das mal lesen:

Link

PS: "os temporale" = Schläfenbein, d.h. das Geschoss ist an einer durch ein Gefäß bedingten Furche im Knochen in den Schädel eingedrungen.

Meine Meinung: Es ist schon ok, dass diese 4mm M20-Waffen WBK-pflichtig sind. Aber sie jetzt mit der Waffe vor Umbau gleichzustellen und damit quasi Besitzverbote für viele Besitzer einzuleiten, geht zu weit. Interessant wäre auch, wenn eine Studie Auskunft geben könnte, wieviele Opfer von Verbrechen durch 4mm M20 Projektile umgekommen sind. Wahrscheinlich geht diese Zahl nämlich gegen 0.

Grüße,

Schwarzwälder

Der Test ist schon erschreckend, das Ergebniss noch erschreckender, die Gestzesverschärfung verständlich. Bleibt nur die Frage des §168 STGB Störung der Totenruhe, ob man sowas durchführen muss, oder darf??

Gruss Knollo68

Geschrieben

Heißt das, dass im Prinzip die 7,5 J Grenze auch in Gefahr ist? - Wo will man aufhören?

Auch Druckluftwaffen kann man mit einer stärkeren Feder und Dieseleffekt hochtreiben, genauso illegal wie die Manipulationen im Test.

Geschrieben

@ Schwarzwälder

Ehe Du jetzt hier wieder die Pferde wild machst, veröffentliche doch bitte die Quelle und das Jahr der Veröffentlichung.

Den Text kenne ich aus einer Schrift, die inzwischen um die 20 Jahre alt ist...

Gruß,

André

Geschrieben
veröffentliche doch bitte die Quelle und das Jahr der Veröffentlichung.

Der Link steht oben, allerdings muss ich Dir Recht geben, es ist NICHT entscheidend der Springer Link von 2005, sondern das tatsächliche Veröffentlichungsdatum ist von 1976.

Insofern hast Du Recht, was aber das Testergebnis keineswegs falsch/ungültig macht. Die Gesetze der Physik veralten leider nicht...

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Das ist doch alles lange bekannt , u. a. wegen solcher Tests wurden die 4mm Waffen ja auch WBK Pflichtig. Hat aber nicht viel mit der neuesten Waffengesetztesänderung zu tun. Da ich auch noch 2 solcher 4mm Waffen besitze, beobachte ich natürlich genau, wer wo was dazu sagt. Aber alle bisher von Ministerien veröffentlichten Kommentare, auch der des FWR, sagen aus, das die 4mm Waffen nicht betroffen sind von den neuesten Verschärfungen. Mein SB drückt sich zwar jetzt schon Wochenlang um eine Antwort, ob und was ich jetzt wegen dieser Waffen zu tun oder zu lassen habe, aber ich bin sehr zuversichtlich, das sich nichts ändert.

Und das man mit Waffen Menschen töten kann, das wissen wir schon länger .

Greetz

Peter

Geschrieben
Das ist doch alles lange bekannt , u. a. wegen solcher Tests wurden die 4mm Waffen ja auch WBK Pflichtig. Hat aber nicht viel mit der neuesten Waffengesetztesänderung zu tun. Da ich auch noch 2 solcher 4mm Waffen besitze, beobachte ich natürlich genau, wer wo was dazu sagt. Aber alle bisher von Ministerien veröffentlichten Kommentare, auch der des FWR, sagen aus, das die 4mm Waffen nicht betroffen sind von den neuesten Verschärfungen. Mein SB drückt sich zwar jetzt schon Wochenlang um eine Antwort, ob und was ich jetzt wegen dieser Waffen zu tun oder zu lassen habe, aber ich bin sehr zuversichtlich, das sich nichts ändert.

Und das man mit Waffen Menschen töten kann, das wissen wir schon länger .

Greetz

Peter

mein sb hier in hamburg hat mir gesagt das sich bei mir nichts ändert,weil altbestand!

wenn ich mir noch eine 4mmm20 hole dann wird sie wie die grundwaffe behandelt soweit sie konvertiert ist.

sollte sie aber im ursprung in dem kaliber 4mmm20 gefertigt worden sein dann kein bedürfnis!

Geschrieben
Der Test ist schon erschreckend, das Ergebniss noch erschreckender, die Gestzesverschärfung verständlich. Bleibt nur die Frage des §168 STGB Störung der Totenruhe, ob man sowas durchführen muss, oder darf??

Gruss Knollo68

Darf man, wenn der "Tote" sich der "Wissenschaft vermacht" hat.

Geschrieben
wie hieß es einmal es ist verboten zu verbieten!

Komisch....

Und genau diejenigen die dies damals an die Wänden schrieben sind die selben die heute jeden Tag aufstehen mit einem neuen Verbot.

Joker

Geschrieben

Mal ehrlich diese Untersuchung war ja nicht unebdingt nötig. Ich meine das schon ne Lupi bzw. Projektil von ner Lupi unter gewissen Umständen bsp. eindringen in ein Auge tödlich sein kann, weiss man auch nicht erst schon seit gestern. Ausserdem kenne ich keinen einzigen Fall, wo eine Person mit ner 4mm M20 Waffe jemanden in Absicht getötet hat. Die Leute die ja solche Waffen einst erwarben, haben diese Waffen ja ausschliesslich als Sammlerwaffen erworben. Die bösen Buben dürften sich derweil kaum für 4mm M20 Waffen interessieren bzw. haben sich wohl auch nie gross dafür interessiert. Wieder mal viel heisse Luft produziert worden bei einem Problem das es so kaum gibt bzw. gar nicht existiert.

Geschrieben

4mm M20 ist uninteressant, die bringt von Haus aus nur max. 7,5 J und benötigt auch keine Gasentlastungen. Sowas braucht man nur bei 4mm Randzünder, den die bringen (unkastriert) so ca. 30 J, je nach Lauflänge. Und das ist ganz schön beachtlich für so einen Zwerg.

Svenni

  • 11 Monate später...
Geschrieben

ja mei... gefährlich ja und? bis 1972 konnte jeder eine grosskalibrige langwaffe oder ein KK bei Qelle ab 18 erwerben ohne staats erlaubnis, da hat keiner gefragt nach bedürfnis und zuverlässigkeit...und was is passiert? nix auch net mehr wie sonst auch mit gegenständen passiert die halt gefährlich sind (vorgestern hat sich ein bekannter mit der kreissäge drei finger abgeschnitten ) jetzt sind wir schon selber als schützen soweit dass wir nach dem staat schreien weil gefährlich und das geregele gut finden. Weit ham wirs gebracht

Geschrieben

Das muss man natürlich auch vor dem geschichtlichen Hintergrund sehen.

Als die RAF in dem frühen Siebzigern auf 4 mm umsteigen musste, weil die übrigen Waffen erlaubnispflichtig wurden, war es der einzig logische Schritt, die 4 mm- Waffen auch noch erlaubnispflichtig zu machen.

Der Terror hat ja dann auch unverzüglich aufgehört.

Warum geht bei Schnellantwort eigentlich die grüne Farbe nicht? :mad:

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