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IGNORED

Beglaubigung einer WBK


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn man eine WBK oder Anderes beglaubingen, bezahlt man für den Vorgang oder für jede Seite? Wie hoch ist die Gebühr?

Geschrieben

Je nach Lust und Laune des SB oder wie er die Gebührenordnung interpretiert. :angry2:

Alternative: Geh zu Deinem Pfarrer, rede mit Ihm ein paar Nette worte übers Schießen, laß dir nebenbei Deine WBK's beglaubigen, schmeiß Ihm zum Abschied ein paar Euro-Münzen in den Klingelbeutel und freuh Dich. :gutidee:

Geschrieben
Je nach Lust und Laune des SB oder wie er die Gebührenordnung interpretiert. :angry2:

Alternative: Geh zu Deinem Pfarrer, rede mit Ihm ein paar Nette worte übers Schießen, laß dir nebenbei Deine WBK's beglaubigen, schmeiß Ihm zum Abschied ein paar Euro-Münzen in den Klingelbeutel und freuh Dich. :gutidee:

und ärgere Dich nicht wenn derjenige dem Du die beglaubigte WBK vorlegst nur den Kopf schüttelt.

Beglaubigen kann die Ausstellende Behörde und ein Notar.

Karl

Geschrieben

Hier geht es um die "Beglaubigung der Übereinstimmung mit dem Original/der Urschrift" und das kann nicht nur die ausstellende Behörde oder der Herr Notar, sondern u.a. auch das Gemeindebüro einer staatlich anerkannten Kirche.

Also auch der Herr Pfarrer.

Was das kostet, keine Ahnung - ich bekomme sowas für lau (nein, nicht beim Pfarrer).

Geschrieben
und ärgere Dich nicht wenn derjenige dem Du die beglaubigte WBK vorlegst nur den Kopf schüttelt.

Beglaubigen kann die Ausstellende Behörde und ein Notar.

Karl

Und das Bürgerbüro mit dem Dienstsiegel und die haben nur für den Vorgang 6,30 € :00000733: und nicht für jede Kopie geld genommen.

Also fleißig kopieren :gutidee: und dann einmal zum Amt. <_<

Geschrieben

Und für alle, die sich nicht am Polizei Bashing in den

anderen Threads beteiligt haben noch der Hinweis,

daß jede Polizeistation, die auch Dienstsiegel hat,

dies auch machen kann und das kostet: nix!

Geschrieben

Bei mir auf der Gemeinde, Einwohnermeldeamt.

Die 2 Seiten Kopie der WBK wurden zusammengetackert und bestempelt.

Kosten 5,- €uro, als ein Vorgang.

Das wars.

Gruß Roman

Geschrieben
Bei mir auf der Gemeinde, Einwohnermeldeamt.

Die 2 Seiten Kopie der WBK wurden zusammengetackert und bestempelt.

Kosten 5,- €uro, als ein Vorgang.

Das wars.

Gruß Roman

Das ist aber heftig teuer. Ich bin früher mit sowas zum Pastor gegangen, da hat's nix gekostet.

Und das ist nicht die einzige Alternative (s.o.).

Gruß

Michael

Geschrieben
In Hessen beim Ortsgericht 2 € bezahlt.

Bei der örtlichen Polizeistation wars umsonst. Ich würde aber empfehlen, das Dokument vorher zu kopieren, damit die Polizei das nur noch beglaubigen muss. Immerhin haben diejenigen, die das abstempeln, primär eigentlich andere Aufgaben. Je weniger Arbeit das macht, desto einfacher ist der Vorgang.

Habs auch nur ausprobiert, weil im Bürgerbüro 15 Leute vor mir dran gewesen wären und ich keine Lust und Zeit hatte, solange zu warten.

Geschrieben
Ich würde aber empfehlen, das Dokument vorher zu kopieren, damit die Polizei das nur noch beglaubigen muss. Immerhin haben diejenigen, die das abstempeln, primär eigentlich andere Aufgaben.

Zwar ist die Idee der Arbeitserleichterung löblich, sie funktioniert aber nicht.

Denn wenn man die Kopie selbst erstellt, müsste der Berechtigte durch sorgfältiges und mühsames Durchlesen die Übereinstimmung mit dem Original feststellen, was vor Flüchtigkeitsfehlern aber auch nicht schützt.

Schließlich soll die Entsprechung mit der Urschrift beglaubigt werden, das geht nur wenn der Beglaubigende selbst kopiert.

Geschrieben
Bei der örtlichen Polizeistation wars umsonst. Ich würde aber empfehlen, das Dokument vorher zu kopieren, damit die Polizei das nur noch beglaubigen muss. Immerhin haben diejenigen, die das abstempeln, primär eigentlich andere Aufgaben. Je weniger Arbeit das macht, desto einfacher ist der Vorgang.

Habs auch nur ausprobiert, weil im Bürgerbüro 15 Leute vor mir dran gewesen wären und ich keine Lust und Zeit hatte, solange zu warten.

In Hamburg geht das nicht :heuldoch: , da hier keine Dienstsiegel bei der Polizei zur verfügung stehen.... :confused:

Ist tatsächlich so ... :peinlich:

Geschrieben
Wenn man eine WBK oder Anderes beglaubingen, bezahlt man für den Vorgang oder für jede Seite? Wie hoch ist die Gebühr?

Hallo Floppyk,

als Atheist habe ich lange meine Beglaubigungen von der Polizei ohne Entgelt bestätigen lassen. Außer Frank und Monika, die ließ ich dann von meiner Behörde oder unserem Einwohnermeldeamt für 5,00 Euro je Vorgang beglaubigen. :rolleyes:

Geschrieben
und ärgere Dich nicht wenn derjenige dem Du die beglaubigte WBK vorlegst nur den Kopf schüttelt.

Beglaubigen kann .....

Karl

jede siegelführende stelle.

Geschrieben
und ärgere Dich nicht wenn derjenige dem Du die beglaubigte WBK vorlegst nur den Kopf schüttelt.

Beglaubigen kann....

zusätzlich übrigens noch jede Stelle, die von einem völkerrechtlichen Subjekt ein Siegel verliehen hat - das wären neben sämtlichen Behörden des Bundes und der Länder und auch jedes anderen Staates folgende Stellen:

- Organisationen der katholischen Kirche (die Landeskirchen haben irgendwie ein Zwitterverhältnis mit der Anerkennung durch den Staat und Rom)

- Das Rote Kreuz und seine untergeordneten Organisationen

- der Malteserorden

Gast Nightingale
Geschrieben
Wenn man eine WBK oder Anderes beglaubingen, bezahlt man für den Vorgang oder für jede Seite? Wie hoch ist die Gebühr?

Die Beglaubigung von städtischen Dokumenten macht das Einwohnermeldeamt. Es werden die Fotokopien aller Seiten zusammen geheftet und mit dem Stadsiegel geblaubigt. Die Gebühr beträgt hier 5,-€.

Geschrieben

Kostet bei uns garnix.

Ich war beim Sachbearbeiter, hatte Kopien meiner WBK dabei und sie gebeten da mal fix den Stempel draufzudrücken.

Das wurde prompt und freundlich erledigt und ohne Kosten.

(Das Ausdrucken der Rechnung und der ganze Prozesskram wäre sicherlich mehr Aufwand gewesen als die Bestätigung an sich.)

Geschrieben

Mir hat man auf der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass hier im Saarland eine neue Regelung gilt: Aufgrund der Intervention der niedergelassenen Notare wurde vom Ministerium bestimmt, dass Privatbeglaubigungen nur noch von den Notaren ausgestellt werden dürfen. :aggressive:

Behörden dürfen nur noch beglaubigen, wenn diese Beglaubigung innerhalb von Behörden verwendet wird.

Ich wollte dies nicht glauben, die Kreisverwaltung hat es aber bestätigt.

Kurzum: Im Saarland muss man sich einen Termin beim Notar holen und dann löhnen.

Eine Unverschämtheit, die diesem vermögenden Berufsstand noch mehr Geld in die Taschen scheffelt.

Geschrieben
Mir hat man auf der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass hier im Saarland eine neue Regelung gilt: Aufgrund der Intervention der niedergelassenen Notare wurde vom Ministerium bestimmt, dass Privatbeglaubigungen nur noch von den Notaren ausgestellt werden dürfen. :aggressive:

Behörden dürfen nur noch beglaubigen, wenn diese Beglaubigung innerhalb von Behörden verwendet wird.

Ich wollte dies nicht glauben, die Kreisverwaltung hat es aber bestätigt.

Kurzum: Im Saarland muss man sich einen Termin beim Notar holen und dann löhnen.

Eine Unverschämtheit, die diesem vermögenden Berufsstand noch mehr Geld in die Taschen scheffelt.

Also verbleiben noch Kirche, Krankenkasse, Polizei, DRK etc

Gruß

Michael

Geschrieben
Mir hat man auf der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass hier im Saarland eine neue Regelung gilt: Aufgrund der Intervention der niedergelassenen Notare wurde vom Ministerium bestimmt, dass Privatbeglaubigungen nur noch von den Notaren ausgestellt werden dürfen. :aggressive:

Behörden dürfen nur noch beglaubigen, wenn diese Beglaubigung innerhalb von Behörden verwendet wird.

Ich wollte dies nicht glauben, die Kreisverwaltung hat es aber bestätigt.

Kurzum: Im Saarland muss man sich einen Termin beim Notar holen und dann löhnen.

Eine Unverschämtheit, die diesem vermögenden Berufsstand noch mehr Geld in die Taschen scheffelt.

Welcher Kreis war das denn ?? Und seit wann soll das gelten ?? Habe vor ein paar Wochen noch in SLS eine Beglaubigung erhalten.

Geschrieben
Mir hat man auf der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass hier im Saarland eine neue Regelung gilt: Aufgrund der Intervention der niedergelassenen Notare wurde vom Ministerium bestimmt, dass Privatbeglaubigungen nur noch von den Notaren ausgestellt werden dürfen. :aggressive:..

Bist Du Dir da sicher, dass man Dir hier im richtigen Kontext geantwortet hat - oder hat die Gemeindeverwaltung Dir etwas nach dem Motto "Ihre Frage passt nicht zu unserer Antwort erzählt.

Denn hier geht es NICHT um eine Form der Beglaubigung bei der das zu Beglaubigende materiell oder formell geprüft wird, sondern um eine simple Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie/"Abschrift" mit dem Original.

Müsste man für letzteres zum Notar klingt das in meinen Ohren so, als wäre man gezwungen zum Tanken einen Termin mit der Werkstatt zu vereinbaren.

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