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IGNORED

Erwerbsstreckungsverbot + Gelb & Grün


MrMi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich hab auch noch eine Frage zum Erwerbsstreckungsverbot - und nein, ich frag nicht nach den Fristen... :chrisgrinst:

Sind die gelbe WBK und die grüne WBK beim Erwerbsstreckungsverbot getrennt zu betrachten?

Beispiel:

Ich als Anfänger beantrage die grüne WBK mit 2 Einträgen (Kurzwaffen), d.h. das nächste mal auf grün geht erst

wieder in 6 Monaten. Wenn ich aber gleichzeitig mit der grünen WBK eine gelbe WBK beantrage, könnte ich dann auch

auf dieser ein KK-Gewehr eintragen lassen? D.h. einmal 2/6 für grün und einmal 2/6 für gelb?

Vielleicht ist die Frage ja idiotisch - aber ich hab schon beide Varianten bejaht bekommen... :unsure:

Danke für Eure Hilfe,

Tim

Geschrieben
Sind die gelbe WBK und die grüne WBK getrennt zu betrachten?

Rhein-Neckar-Kreis: nein! NeuGelb und Grün zusammen 2 Waffen im Halbjahr

Alt-Gelb und Rot sind da aussen vor.

Geschrieben
Rhein-Neckar-Kreis: nein! NeuGelb und Grün zusammen 2 Waffen im Halbjahr
Als normalo: 2/6 pro Nase und nicht pro WBK.

Grün und gelb werden gleichgestellt(zusammengefasst).

Affirmative.

Du wirst Dich also grundsätzlich gedulden müssen.

Als Notnagel könntest Du bei Deinem SB nachfragen, ob er eine Ausnahme von 2/6 macht.

Geschrieben
Affirmative.

Du wirst Dich also grundsätzlich gedulden müssen.

Als Notnagel könntest Du bei Deinem SB nachfragen, ob er eine Ausnahme von 2/6 macht.

Wenn sein SB noch nichts von dem 1.4.08 gehört hat könnte es klappen.

Der Rest wird sich so den Hintern zukneifen und Diamanten produzieren, aber Stempel, mehr als erlaubt wird es keine mehr geben......

Gast Nightingale
Geschrieben
Sind die gelbe WBK und die grüne WBK beim Erwerbsstreckungsverbot getrennt zu betrachten?

Das Erwerbsstreckungsverbot bezieht sich auf den Erwerb von 2 Schusswaffen pro Halbjahr, egal ob Grün oder Gelb.

Geschrieben

@all

Vielen Dank für Eure Antworten - dacht ich mir fast schon... :sad:

@Jennerwein

Meinen Lapsus bezüglich dem Erwerbsstreckungsgebot möge man mir verzeihen,

kommt es doch zumeist eher einem Verbot gleich... ;)

Geschrieben

Hi,

was denn wenn ich im letzten halben Jahr keine Waffe mehr erworben habe, jetzt aber 3 auf einmal eintragen lassen möchte,

könte man dann nicht davon ausgehen das 2 waffen für das letzte halbe Jahr eingetragen werden könnten und sagen wir nächste Woche die 3. Waffe für das kommende halbe Jahr .

CU

rainer

Das Erwerbsstreckungsverbot bezieht sich auf den Erwerb von 2 Schusswaffen pro Halbjahr, egal ob Grün oder Gelb.
Geschrieben
Hi,

was denn wenn ich im letzten halben Jahr keine Waffe mehr erworben habe, jetzt aber 3 auf einmal eintragen lassen möchte,

könte man dann nicht davon ausgehen das 2 waffen für das letzte halbe Jahr eingetragen werden könnten und sagen wir nächste Woche die 3. Waffe für das kommende halbe Jahr .

CU

rainer

:021: hola amigo Rainer Degner,

das wäre aber sehr lustig wenn wir uns das WaffG so hinbiegen könnten. :rotfl2:

saludos de pancho lobo :pro::drinks:

Geschrieben
Alt-Gelb ist da aussen vor.

Leider nein - zumindest nicht in Hessen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof kommt mit seinem Beschluß vom 07.04.2008 leider zu einem anderen Ergebnis. :traurig_16:

Der Klageweg ist bei den heutigen Richtern in Zukunft für mich gestorben. Hier wird das Recht gebogen wie es gerade passt. Hauptsache "so wenig Waffen wie möglich ins Volk". Die 68-er lassen grüßen.

LG

Manfred

Geschrieben
Wenn sein SB noch nichts von dem 1.4.08 gehört hat könnte es klappen.

Der Rest wird sich so den Hintern zukneifen und Diamanten produzieren, aber Stempel, mehr als erlaubt wird es keine mehr geben......

Naja, der fragliche Passus heißt ja

"Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.",

was bedeutet, dass Ausnahmen möglich und grundsätzlich vorgesehen sind.

Für alle praktischen Belange muss ich Dir mit dem "Hintern zukneifen und Diamanten produzieren" leider Recht geben, das durfte ich schon am eigenen Leibe erfahren.

Geschrieben
was denn wenn ich im letzten halben Jahr keine Waffe mehr erworben habe, jetzt aber 3 auf einmal eintragen lassen möchte,

könte man dann nicht davon ausgehen das 2 waffen für das letzte halbe Jahr eingetragen werden könnten und sagen wir nächste Woche die 3. Waffe für das kommende halbe Jahr .

Hallo,

interessanter Gedanke. Vielleicht kannst du ihn mal mit deinem Sachbearbeiter diskutieren und drüber berichten.

Um die Sache mal weiterzudenken: Wenn ich angenommen 2 Waffen verkaufen würde, kann ich mir die dann "gutschreiben" lassen, also 2 Ersatzbeschaffungen vornehmen + 2 Neue?

Viele Grüße

Blacksmith

Geschrieben

Alles nette Gedankenspielereien, die wir schon öfter hatten, die aber nicht funktionieren.

Es geht bei der beknackten Regelung nämlich um Erwerbsvorgänge (und nicht etwa darum ein irgendwie geartetes Anschaffungskontingent mit Aufrechnung wieder freizumachen).

Konkret wird halt bis zum vorletzten Erwerb zurück gerechnet, wenn der nicht länger als sechs Monate her ist, gibt es leider nichts zu wollen (modulo bewusst vom SB gemachte Ausnahmen).

Geschrieben
Um die Sache mal weiterzudenken: Wenn ich angenommen 2 Waffen verkaufen würde, kann ich mir die dann "gutschreiben" lassen, also 2 Ersatzbeschaffungen vornehmen + 2 Neue?

nein, es dürfen grundsätzlich nur 2 Waffen erworben werden, nicht der Bestand darf soll oder muß um 2 Waffen angehoben werden.

Karl

Gast Nightingale
Geschrieben
Der Klageweg ist bei den heutigen Richtern in Zukunft für mich gestorben. Hier wird das Recht gebogen wie es gerade passt. Hauptsache "so wenig Waffen wie möglich ins Volk". Die 68-er lassen grüßen.

Das Erwerbsstreckungsverbot steht nun mal so im Gesetz, da kann man jetzt nicht von Rechtsbeugung sprechen.

Gast Nightingale
Geschrieben
Wie, bei altgelb ??

Nee, Waffen auf Altgelb kannste noch für DM kaufen.

Geschrieben
Als normalo: 2/6 pro Nase und nicht pro WBK.

Grün und gelb werden gleichgestellt(zusammengefasst).

Mal was zum nachdenken:

Kunde kauft gestern wo anders auf grüne WBK zwei Waffen und kommt heute zu mir und kauft auf gelbe WKB zwei weitere Waffen ohne mir den Kauf von gestern mitzuteilen.

Wie geht es formaljuristisch weiter?

Grüße aus Grünstadt

Robert

Geschrieben

Das Eigentum an den Waffen kann der Kunde ja erwerben, nur darf er den Besitz nicht antreten (also die Waffen nicht im Sinne des WaffG erwerben).

Der Kunde wird also Eigentümer, kann die Waffen aber letztendlich nicht erwerben, sondern muss sie bei einem Berechtigten verwahren lassen - der SB wird ihm dann das berühmte Briefchen schicken "Schusswaffen innerhalb der genannten Frist einem Berechtigten überlassen oder zur entschädigungslosen Vernichtung kostenfrei abgeben". Das ist ein Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, schließlich ist dieser ja auch sachkundig.

Du kannst ihm die Krachlatten ja kostenpflichtig verwahren :chrisgrinst:.

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