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IGNORED

Frage zur (unnötigen) Gesetzesänderung


Niemand

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Hallo,

ich habe da mal eine Frage:

Es ist ja nun verboten feststehende Messer mit einer klingenlänge von über 12cm zu führen, was ich zwar persönlich für den größten Schwachfug halte, da man jemanden auch mit nem rostigen Nagel oder einer Teetasse (siehe den Film "Riddick" ^^) umbringen kann, habe ich natürlich mal meine Messer abgemessen.

Ein Messer hat eine Klingenlänge von 12,1cm. würden die sich wegen diesem millimeter anscheissen?

das andere Messer hat eine "Fehlschärfe". zähle ich die Fehlschärfe nicht mit, hat mein Messer 12,3cm. 1. Frage wie oben und 2. Frage ob die Fehlschärfe auch als Klinge gilt? weil fehlschärfe = stumpf und breit^^

ne kleine prognose von mir zum WaffG:

kinder im alter von 10 jahren die sich geprügelt haben kriegen die hände abgehackt. und die, die nicht geprügelt haben kriegen die hände mit flusssäure behandelt, sodass die knochen weich wie butter sind

adieu selbstverteidigung, adieu privatsphäre

Willkommen Stasi 2.0!

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Ein Messer hat eine Klingenlänge von 12,1cm. würden die sich wegen diesem millimeter anscheissen?

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ja.

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das andere Messer hat eine "Fehlschärfe". zähle ich die Fehlschärfe nicht mit, hat mein Messer 12,3cm. 1. Frage wie oben und 2. Frage ob die Fehlschärfe auch als Klinge gilt?

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ja.

ja.

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schei*e

schei*e

schei*e

wen muss ich töten damit dieses gesetz wieder abgeschafft wird? :D

ich meine, ich habe mir doch vor Jahren nicht teure Messer und teure spezialanfertigungen von Lederscheiden geholt für Campingausflüge etc um sie dann zu Hause zu lassen -.-

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ich meine, ich habe mir doch vor Jahren nicht teure Messer und teure spezialanfertigungen von Lederscheiden geholt für Campingausflüge etc um sie dann zu Hause zu lassen -.-

Camping/Wandertouren könnten ja ein sozial adequater Grund sein, da dürfte das Messer dann mit.

Ist aber eben ein dämlicher Gummiparagraph, etwas Klarheit gibts nach den ersten rechtskräftigen urteilen... :traurig_16:

Viele Grüße,

Oliver

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schei*e

schei*e

schei*e

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ich meine, ich habe mir doch vor Jahren nicht teure Messer und teure spezialanfertigungen von Lederscheiden geholt für Campingausflüge etc um sie dann zu Hause zu lassen -.-

ja

ja.

ja.

bei campingausflügen sollte es :rolleyes: eigentlich :rolleyes: kein problem gegeb.

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@Instructor: welcher karsten?

naja was ist mit Campingausflügen wo man um Lebensmittel zu besorgen in die Stadt muss? damit meine ich natürlich nicht die City von Hamburg/München/Berlin/Frankfurt etc!

und zur selbstverteidigung sind die etwa auch verboten? (damit meine ich natürlich nicht ne Messerstecherei, sondern nur zum "drohen" wie z.b. schreckschuss pistolen (sind die nun auch verboten?)

in Florida darfste mit ner Pump-Gun aufm Rücken Einkaufen gehen und hier werden wohl bald in restautants die Zahnstocher abgeschafft -.-

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also was meint ihr, wie sichere ich mich ab wenn ich mal von ner camping tour (ich hatte vor diesen oder nä sommer eine mehrmonatige Europa-wandertour zu machen, davon den größten teil aber durch deutschland) in ne stadt gehe dass ich nicht sofort festgenommen werde und meine messer im Wert von knapp 300€ konfisziert werden?

langsam sehnt man sich zu der Zeit zurück wo man noch als Vogelfrei deklariert wurde. Sprich man wurde von allen Gesetzen enthoben. Zwar auc die, die einen """schützen""" sollten, aber zum glück auch die, die in verurteilt hätten. Er war ja schliesslich schon zu Vogelfrei verurteilt worden ^^

Ich dachte schon die 10 Gebote und die Bibel wäre der größte Misthaufen und Lügensammlung, aber die deutschen Gesetze übertreffen dies um locker 20.000 Seiten...

falls mal ein Politiker bei einer Volksversammlung bedroht wird und er ruft "rettet mich" werden die angreifer mit Watte beworfen. warum? genau, waffen zur selbstverteidigung sind ja verboten!

das heißt: man muss sich zusammenschlagen lassen, muss dann auf dem Sterbebett eine Aussage machen und die Polizei (sorry wenn einer hier angemeldet ist ^^) wird dann in ihrer inkompetenz natürlich den vermeintlichen Täter nicht schnappen. und resultat? man ist tot und der andere lacht sich ins fäustschen.

politker sind ja die leute die immer bis an die zähne bewaffnete Leibwächter dabei haben! genau die, die so nen scheiß verzapfen.

also langsam wird mir die Anarchie doch sympatisch ^^

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hi hab grad das hier gefunden:

Reine Arbeits- und Gebrauchsmesser, wie z.B. die Fahrtenmesser etc. fallen aufgrund ihrer Zweckbestimmung folglich nicht unter das WaffG, obwohl man mit ihnen natürlich auch den gleichen Schaden anrichten kann. Es kommt immer darauf an, wozu die Messer ihrem Wesen nach bestimmt sind.

Trägt ein Messer den Namen "Kampfmesser", dann deutet das schon auf eine bestimmte Zweckbestimmung hin. Aber auch hier gibt es teilweise unterschiedliche Meinungen. Nicht alle Kampfmesser sind aufgrund ihres Namens als Waffe zu klassifizieren. Klingenform usw. müssen ebenfalls mit betrachtet werden.

stimmt das? also sind meine Messer (das eine ist ein Pfadfiner-Fahrtenmesser und das andere ein Falknermesser) gar nicht unter das Waffg zu setzen?

das Fahrtenmesser ist so eins: http://www.kopp-militaria.de/ausruestung/fahrtenmesser.jpg und zum niederstechen ist es nicht sonderlich gut geeignet. Ich bin Falkner und habe damit versucht Tauben auszunehmen und das war damit nicht sonderlich einfach zu bewerkstelligen ^^ und ein einsetzen als Waffe ist sowieso nicht klug, da die klinge im Griff verjüngt, sprich die wird da nur zu nem kleinen "stift" -->bei großer belastung wie wenn z.b. klinge uaf klinge trifft, bricht die klinge am griff ab (ist nem kollegen mal passiert als er in jungen jahren mal versuchte es als wurfmesser einzusetzen)

dann gibts noch

"Das entscheidende ist also die Zweckbestimmung!

Dass man jedes Küchenmesser auch als Waffe verwenden kann, spielt für die Erfassung durch das Waffengesetz keine Rolle,

weil es nicht der ursprüngliche Zweck des Gegenstands ist.

Für welchen Zweck ein Messer bestimmt ist, ergibt sich aus der Typbeschreibung oder der Erfahrung,

und manchmal kann kann auch ein Lexikon hilfreich sein.

Wenn ein Messer als Waffe eingestuft ist, heißt das aber noch lange nicht, dass es auch verboten ist.

Die Klassische Hieb- und Stoßwaffen wie Säbel, Degen und Dolche sind ja auch nicht verboten,

solche Gegenstände dürfen allerdings nur an Personen abgegeben werden, die 18 Jahre oder älter sind.

Zusätzlich gilt für sie das Verbot, sie auf bestimmten Veranstaltungen zu führen, und auch die Aufbewahrungspflichten sind geregelt.

Das gleiche gilt für Messer mit beidseitig scharf geschliffener Klinge, die grundsätzlich als Waffe angesehen werden.

Das Mindestalter der Volljährigkeit gilt für alle vom Gesetz als Waffe eingestuften Messer."

quelle: http://testberichte.ebay.de/Auf-Messers-Sc...000000001793985

bevor es aber zu Ärger kommt wenn ich damit erwischt werden sollte, suche ich schonmal Ersatzmesser, die, ja ich will "provozieren" :D, hart an der grenze zum "neuerdings legalen" sind. ich könnte zwar ein 60cm Zweihandmesser nehmen aber das wäre mir zu unpraktisch. deshalb suche ich so etwas was, um die provokation vorranzutreiben, schon eher ein Kampfmesser ist mit einer klingenlänge von exakt 12cm. sollte "stylisch" aussehen und recht robust sein. kosten darfs aber nicht zu viel (die andern beiden haben genug gekostet damals, vorallem die Sonderanfertigung der Lederscheiden -.-).

aber um die provokation nicht zu übertreiben suche ich sowas, dass ich die Messer am Rücken unter der Jacke verdeckt tragen kann mit den Griffen nach unten. ich will ja nicht, dass wenn ich in ne Bank oder Eiskaffee gehe, dass die angestellten die hände hochreissen und das SEK rufen ^^

wer kann was empfehlen?

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Es kommt immer darauf an, wozu die Messer ihrem Wesen nach bestimmt sind.

Das ist für die ursprüngliche Frage nicht von Belang. Ja, das Waffenrecht unterscheidet zwischen tragbaren Gegenständen, die in ihrem Wesen nach bestimmt sind, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit zu beseitigen oder herabzusetzen und solchen, die, ohne dazu bestimmt zu sein, geeignet sind das zu tun. Der waffenrechtliche Unterschied ist aber nur, dass letztere im Waffenrecht genannt sein müssen, um Waffen zu sein. Ob der §42a als eine solche Nennung gilt, wird wohl erst die Rechtsprechung abschliessend zeigen.

Das Führverbot ab 01.04.2008 hat aber mit dieser Waffeneigenschaft nichts zu tun. Der neue §42a regelt das Führen von bestimmten tragbaren Gegenständen unabhängig von ihrer Waffeneigenschaft nach §1 WaffG, nämlich von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge und feststehenden Messer mit einer Klingenlänge über 12cm.

stimmt das? also sind meine Messer (das eine ist ein Pfadfiner-Fahrtenmesser und das andere ein Falknermesser) gar nicht unter das Waffg zu setzen?

Das hängt ab 01.04.2008 eben u.a. auch von der Klingenlänge ab. Obwohl die Messer möglicherweise keine Waffen sind, könnten Sie vom Führverbot nach §42a WaffG betroffen sein, was aber andererseits nicht sein kann, da das WaffG laut §1 ausschliesslich den Umgang mit Waffen und Munition regelt.

Achtung: Es geht hier ausschliesslich um das Führen, nicht um den Besitz oder Erwerb, sondern das Ausüben der tatsächlichen Gewalt ausserhalb des eigenen befriedeten Besitztums.

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Obwohl die Messer möglicherweise keine Waffen sind, könnten Sie vom Führverbot nach §42a WaffG betroffen sein, was aber andererseits nicht sein kann, da das WaffG laut §1 ausschliesslich den Umgang mit Waffen und Munition regelt.

Tja, in der Tat ein Paradoxon.

So etwas kommt zustande, wenn man Gesetze (genauer: eine spezifische Regelung) nicht gründlich durchdenkt,

sondern - wie hier geschehen - in letzter Minute hinschustert...

Gruß,

karlyman

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Das ist für die ursprüngliche Frage nicht von Belang. Ja, das Waffenrecht unterscheidet zwischen tragbaren Gegenständen, die in ihrem Wesen nach bestimmt sind, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit zu beseitigen oder herabzusetzen und solchen, die, ohne dazu bestimmt zu sein, geeignet sind das zu tun. Der waffenrechtliche Unterschied ist aber nur, dass letztere im Waffenrecht genannt sein müssen, um Waffen zu sein. Ob der §42a als eine solche Nennung gilt, wird wohl erst die Rechtsprechung abschliessend zeigen.

Hallo

genau das ist der springende Punkt. Meiner Meinung nach ist ein Einhandmesser, das nicht als Kampfmesser deklariert ist, gar nicht vom Waffengesetz erfasst und kann deshalb auch nicht davon einem Führverbot unterzogen werden.

Wieder ein Beispiel, wie wenig die Gesetzesschreiber qualifiziert sind. Mit diesen Fähigkeiten könnten die in der freien Wirtschaft nicht bestehen. Aber bei dem Wichtigsten, was unsere Gesellschaft regelt sind Versager am Werk. Armes Deutschland.

Steven

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Das Problem ist, dass es im Rahmen des § 42a (1) Nr. 3 WaffG vollkommen egal ist, ob die Waffeneigenschaft eines Messers (i.S. der Zweckwidmung bzw. hieraus ableitbaren Merkmalen) zu bejahen ist.

Es geht hier (bei Nr. 3) einfach um "bestimmte tragbare Gegenständen" und nicht um Waffen per se.

Hallo SeinePestilenz

"und die in diesem Gesetz genannt sind."

Steven

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Ich stimme Dir hinsichtlich der Umfangsdefinition von § 1 WaffG ja zu; ich war mir nur nicht sicher, ob Du Dich auf den Ist- oder auf den Sollzustand von § 42a beziehst, hier habe ich Dich ganz offenbar missverstanden.

Abgesehen von den Formalia ist der gesamte § 42a natürlich auch inhaltlich denkbar blödsinnig.

Das Problem ist halt, dass das Gesetz so verabschiedet wurde.

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ich warte da lieber auf ein paar rechtsprechungen und mache nochmal auf meine Frage aufmerksam:

bevor es aber zu Ärger kommt wenn ich damit erwischt werden sollte, suche ich schonmal Ersatzmesser, die, ja ich will "provozieren" , hart an der grenze zum "neuerdings legalen" sind. ich könnte zwar ein 60cm Zweihandmesser nehmen aber das wäre mir zu unpraktisch. deshalb suche ich so etwas was, um die provokation vorranzutreiben, schon eher ein Kampfmesser ist mit einer klingenlänge von exakt 12cm. sollte "stylisch" aussehen und recht robust sein. kosten darfs aber nicht zu viel (die andern beiden haben genug gekostet damals, vorallem die Sonderanfertigung der Lederscheiden -.-).

aber um die provokation nicht zu übertreiben suche ich sowas, dass ich die Messer am Rücken unter der Jacke verdeckt tragen kann mit den Griffen nach unten. ich will ja nicht, dass wenn ich in ne Bank oder Eiskaffee gehe, dass die angestellten die hände hochreissen und das SEK rufen ^^

wer kann was empfehlen?

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Können wir von der IWÖ in Österreich nicht lernen? Die sollen mehrere Erfolge eingefahren und sich durch ihr Auftreten bei der Politik durchgesetz haben. Gar soll die SPÖ (österreichische Sozialdemokraten) vor ihnen zurückschrecken.

Ich würde gern bei diesen Leuten ein wenig in die Lehre gehen und habe mich auch schon im IWÖ-Forum registriert ...

Habe den Eindruck, daß wir Preußen uns zu sehr ducken. Ich vermute vor allem, daß wir möglichst viele Waffenfreunde unter einen Hut bringen müssen: Messer, Schwerter, Schußwaffen ect., daß nicht jede Fraktion für sich wurschtelt.

Die FDP hatte sich gegen das neue Gesetz gestellt. Leider ist sie nur für Gutverdiener attraktiv. Wir bräuchten hier in der Berliner Republik noch eine soziale liberale Partei, die sich sowohl für Mindeslöhne, als auch für Bürgerfreiheit (incl. Waffen) einsetzt ...

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Hallo

genau das ist der springende Punkt. Meiner Meinung nach ist ein Einhandmesser, das nicht als Kampfmesser deklariert ist, gar nicht vom Waffengesetz erfasst und kann deshalb auch nicht davon einem Führverbot unterzogen werden.

Wieder ein Beispiel, wie wenig die Gesetzesschreiber qualifiziert sind. Mit diesen Fähigkeiten könnten die in der freien Wirtschaft nicht bestehen. Aber bei dem Wichtigsten, was unsere Gesellschaft regelt sind Versager am Werk. Armes Deutschland.

Steven

Das Führen von Einhandmessern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, sofern sie nicht zu einem allgemein gültigem anerkanntem Zweck geführt werden.

Klingenlänge oder Breite oder Form ist vollkommen egal.

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  • 2 Wochen später...
Die Klassische Hieb- und Stoßwaffen wie Säbel, Degen und Dolche sind ja auch nicht verboten, solche Gegenstände dürfen allerdings nur an Personen abgegeben werden, die 18 Jahre oder älter sind. Zusätzlich gilt für sie das Verbot, sie auf bestimmten Veranstaltungen zu führen

Vor dem 1.4.2008 durfte man in der Tat mit Wikingerschwert, Säbel, oder Degen ect. durch die Straße spazieren, solange man sich nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung aufhielt.

Das ist jetzt eindeutig anders geworden. Neu am § 42a ist das unmißverständliche Führungsverbot für Hieb- und Stichwaffen allgemein, das es bis dahin nicht gegeben hat. Ich weiß gar nicht, ob den Leutchen im Bundestag bewußt war, daß sie damit ein echt historisches Datum gesetzt haben: Das Abendland verabschiedet sich entgültig von der Verteidigungswaffen Degen (welcher freilich eh längst aus der Mode gekommen war).

Führen darf man diese historischen Waffen nun noch zu Brauchtumszwecken. Und wenn die Brauchtumsschau zuende ist, hat man seinen Säbel einzuschließen.

Die Frage ist nur: Was sollten etwa die Neuköllner Killerboyz mit einem osmanischen Säbel anfangen?? Bei der Flucht vor der Polizei wäre diese Gerätschaft ein Hindernis. Man fällt ja auch auf damit. Schon in der Frühneuzeit haben Räuber lieber Knüppel und Messer bevorzug, zumal die nicht so teuer waren wie etwa ein militärischer Haudegen. Tatwaffen werden gern heimlich eingesetzt und man entledigt sich ihrer anschließend auch gern.

Man trifft also nicht Kriminelle mit dem neuen Gesetzt, sondern friedliche Bürger.

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