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IGNORED

Waffenbehörden jetzt den LKA-NRW unterstellt


Government71

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Morgen,

gestern war ich bei meinem Waffenhändler und habe dort an einem Gespräch teilgenommen in dem es darum ging, ob derzeit die "Unteren Waffenbehörden" des Landes NRW vom LKA-NRW überprüft werden.

Scheinbar soll es mittlerweile eine Änderung in der Zuständigkeit gegeben haben und ein leitender Beamter (welcher angeblich auf diese Position "hinbefördert" worden sein soll, Name ist mir leider nicht bekannt) des LKA habe jetzt die Aufgabe, alle WBK-Ausstellenden Behörden und deren Antrags-Verwaltungs-Praxis zu überprüfen.

Dieser Mensch, so die Aussagen, soll ein ziemlich "harter Knochen" sein (dieser soll bereits aufgrund von zig-fachen, erfolglosen Dienstaufsichtsbeschwerden in diese Position hineinbefördert worden sein) und wohl mit dem Thema Verwaltungspraxis "verheiratet".

Kennt jemand von Euch diesbezüglich Näheres ?

Ich weiß, ich gebe sonst auch nichts auf Gerüchte, allerdings hörten sich die Erzählungen ziemlich echt und besorgniserregend an.

Wäre mal nett zu hören ob das nur ein Gerücht ist.

Govt

Geschrieben
Guten Morgen,

gestern war ich bei meinem Waffenhändler und habe dort an einem Gespräch teilgenommen in dem es darum ging, ob derzeit die "Unteren Waffenbehörden" des Landes NRW vom LKA-NRW überprüft werden.

Scheinbar soll es mittlerweile eine Änderung in der Zuständigkeit gegeben haben und ein leitender Beamter (welcher angeblich auf diese Position "hinbefördert" worden sein soll, Name ist mir leider nicht bekannt) des LKA habe jetzt die Aufgabe, alle WBK-Ausstellenden Behörden und deren Antrags-Verwaltungs-Praxis zu überprüfen.

Dieser Mensch, so die Aussagen, soll ein ziemlich "harter Knochen" sein (dieser soll bereits aufgrund von zig-fachen, erfolglosen Dienstaufsichtsbeschwerden in diese Position hineinbefördert worden sein) und wohl mit dem Thema Verwaltungspraxis "verheiratet".

Kennt jemand von Euch diesbezüglich Näheres ?

Ich weiß, ich gebe sonst auch nichts auf Gerüchte, allerdings hörten sich die Erzählungen ziemlich echt und besorgniserregend an.

Wäre mal nett zu hören ob das nur ein Gerücht ist.

Govt

In NRW ist alles möglich und bezüglich Waffg zieht man dort die Hose mit 2 Beißzangen an. Wenn ich noch an Stegamnn denke, dann bekomme ich jetzt noch ein so komisches Grummeln im Magen - Darmtrakt.

Geschrieben

Wenn man hier immer wieder liest , wie falsch und eigenmächtig und eigenwillig insbesondere in NRW das WaffG vor Ort interpretiert und angewendet witrd , dann hätte der Mann doch eine echte Aufgabe :

Endlich dafür sorgen , daß die Praxis auch dort gemäß den gesetzlichen Regeln durchgeführt wird .

Wahrscheinlich ist er von seinem obersten , der FDP angehörenden Dienstherrn angewiesen worden , dafür zu sorgen , daß die Legalwaffenbesitzer

in NRW nicht länger benachteiligt werden .

Oder gehen Deine Vermutungen in eine andere Richtung ?

GSG

Geschrieben

Natürlich haben auch die Waffenrechtsbehörden in NRW, also die Polizeibehörden, eine Aufsichtsbehörde.

Das war bisher die jeweilige Bezirksregierung. Da aber die entsprechenden Dezernate aufgelöst wurden, ist die Aufgabe an das LKA übertragen worden.

Eine entsprechende Überprüfung hat es also auch bisher gegeben, nur dass sich jetzt die Zuständigkeit geändert hat.

Es wird daher kein besorgniserregender Geheimagent sein, dieser hinbeförderte harte Knochen mit den zig-fachen erfolglosen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen diesen leitenden Beamten, der mit dem Thema Verwaltunspraxis verheiratet ist!

Achja, übrigens ist auch das LKA NRW dem Innenministerium NRW unterstellt, für die Dr. Steegmann die Durchführungsverordnungen zum WaffG herausgegeben hat.

Geschrieben

Das hört sich alles dennoch so an, als müßten sich eher die Beamten bzw. Staatsdiener vorort sorgen machen als die WBK-Inhaber.

Na ja, ich denke mal, selbst wenn das LKA-NRW die Sache jetzt "am Hals" hat, die SA´s werden wohl eher exemplarisch geprüft, eine Prüfung aller Anträge und deren Abarbeitung wird man kaum prüfen können, ist einfach zuviel Papierkram, oder ?

Ich wünsche ein schönes WE...!

Govt

Geschrieben
bayern ist IMMER gut!

Na ja, Na ja ----finde ich generell aber auch, wenn ich Aschebersch hinter mir habe in Richtng Ffm. Und immer dran denken: Frei statt Bayern - sagt auch meine Frau und die habe ich aus Lederland gerettet.

Geschrieben

Die eigentliche Frage , wieso man Verwaltungsbehörden der Aufsicht von Ermittlungsbehörden unterstellt ,

die sollte mal ein Verwaltungsrechtler prüfen.

Das LKA , als Ermittlungsbehörde , sollte doch eigentlich nur dann tätig werden , wenn der Verdacht auf kriminelle

Aktivitäten besteht .

Irre ich mich da jetzt ,

falls nicht ,

stehen vielleicht alle Behörden in NRW die Waffenerwerb bewilligen , unter Generalverdacht ?

Jedenfalls scheint es mir eine komische Praxis , Dienstaufsicht von Ermittlungsbehörden ausüben zu lassen.

GSG

Geschrieben
Die eigentliche Frage , wieso man Verwaltungsbehörden der Aufsicht von Ermittlungsbehörden unterstellt ,

die sollte mal ein Verwaltungsrechtler prüfen.

Das LKA , als Ermittlungsbehörde , sollte doch eigentlich nur dann tätig werden , wenn der Verdacht auf kriminelle

Aktivitäten besteht .

Irre ich mich da jetzt ,

falls nicht ,

stehen vielleicht alle Behörden in NRW die Waffenerwerb bewilligen , unter Generalverdacht ?

Jedenfalls scheint es mir eine komische Praxis , Dienstaufsicht von Ermittlungsbehörden ausüben zu lassen.

GSG

Na ja, macht manchmal Sinn, wenn sich die Verw.-Behörden "verselbstständigen". Kann man mancherorts beobachten, wo die Verwaltung sich einen Dreck um Urteile oder allgemein gebräuchliche und rechtskonforme Ansichten schert und eine eigene Linie fährt. Besonders, wenn es der eine oder andere SB/-in verstanden hat, sich über diverse Hintertüren wie die Gemeindeordnung/-verfassung trotz fehlender Zuständigkeiten in die Entscheidungen der eigendlich zuständigen Kreisordnungsbehörden einzuklinken und über den Brückenschlag Dienst- und Fachaufsicht trotz nicht vorliegender Voraussetzungen (rechtswidrige Entscheidungen der nachgeordneten Behörde) die Entscheidungen z.B. im Bereich WaffG massiv beeinflußt. Gegen den Widerstand der SB, die eigendlich richtig und gesetzeskonform entschieden haben. Alles nach dem Motto "ich mache was ich will - ihr habt`s zu schlucken. Wenn es euch nichtpasst, könnt ihr ja klagen"

Da macht eine solche Umorganisation schon Sinn, denn eine Polizeibehörde muß sich an die geltenden Gesetze halten. Wenn sie dann vom IM mit der FAchaufsicht betraut wird, ist das zumindest Gewähr für eine durchgängige und rechtskonforme Linie. Auch, wenn sie vielleicht streng an den Buchstaben ausgelegt ist. Man weiß, woran man ist. Und ein SB wird sich schwer überlegen, ob er seltsame Wege geht. Die Herren in Grün oder Blau sind da nicht unbedingt mit grenzenlosem Humor ausgestattet.

Geschrieben
Na ja, macht manchmal Sinn, wenn sich die Verw.-Behörden "verselbstständigen". Kann man mancherorts beobachten, wo die Verwaltung sich einen Dreck um Urteile oder allgemein gebräuchliche und rechtskonforme Ansichten schert und eine eigene Linie fährt. Besonders, wenn es der eine oder andere SB/-in verstanden hat, sich über diverse Hintertüren wie die Gemeindeordnung/-verfassung trotz fehlender Zuständigkeiten in die Entscheidungen der eigendlich zuständigen Kreisordnungsbehörden einzuklinken und über den Brückenschlag Dienst- und Fachaufsicht trotz nicht vorliegender Voraussetzungen (rechtswidrige Entscheidungen der nachgeordneten Behörde) die Entscheidungen z.B. im Bereich WaffG massiv beeinflußt. Gegen den Widerstand der SB, die eigendlich richtig und gesetzeskonform entschieden haben. Alles nach dem Motto "ich mache was ich will - ihr habt`s zu schlucken. Wenn es euch nichtpasst, könnt ihr ja klagen"

Da macht eine solche Umorganisation schon Sinn, denn eine Polizeibehörde muß sich an die geltenden Gesetze halten. Wenn sie dann vom IM mit der FAchaufsicht betraut wird, ist das zumindest Gewähr für eine durchgängige und rechtskonforme Linie. Auch, wenn sie vielleicht streng an den Buchstaben ausgelegt ist. Man weiß, woran man ist. Und ein SB wird sich schwer überlegen, ob er seltsame Wege geht. Die Herren in Grün oder Blau sind da nicht unbedingt mit grenzenlosem Humor ausgestattet.

Glaubt ihr denn an den Weihnachtsmann ???? Kam jemals was Vernünftiges in Sachen WaffG aus NRW?

Daher Obachtgeben und zwar ganz, ganz viel Aufpass !!!!!!!!!

Geschrieben
Na ja, macht manchmal Sinn, wenn sich die Verw.-Behörden "verselbstständigen". Kann man mancherorts beobachten, wo die Verwaltung sich einen Dreck um Urteile oder allgemein gebräuchliche und rechtskonforme Ansichten schert und eine eigene Linie fährt.

Das ist grundsätzlich richtig und Fachaufsicht sollte auch sein .

Nur die Frage , ob die Polizei nach demokratischen Gesichtspunkten geeignet ist , diese Fachaufsicht über Verwaltungsbehörden auszuüben , halte ich zumindest für fraglich.

Ohne jetzt alle Einzelheiten (Großstädte, große Kreisstätte haben eigene Behörden und Aufsichten) abzudecken finde ich das Prinzip in BW etwas logischer :

Landratsämter sind Waffenbehörden. Diese unterstehen der Fachaufsicht der Regierungspräsidien , diese als Mittelbehörden dem IM .

Eigentlich könnte man sich auch das dazwischen sparen.

Eine Fachabteilung des Innenministeriums sollte das einheitlich übernehmen können .

GSG

Geschrieben

Die Polizei ist strenggenommen auch eine Verwaltungsbehörde. Es gibt etliche Bundesländer, deren Polizeigesetz/Gefahrenabwehrgesetz/Sicherheits- und Ordnungsgesetz/whatever sowohl für die Polizei als auch die Kommunalbehörden gilt.

Im übrigen umfassen die Aufgaben eines LKA ohnehin erheblich mehr als nur Ermittlungstätigkeiten.

Geschrieben
Die Polizei ist strenggenommen auch eine Verwaltungsbehörde. Es gibt etliche Bundesländer, deren Polizeigesetz/Gefahrenabwehrgesetz/Sicherheits- und Ordnungsgesetz/whatever sowohl für die Polizei als auch die Kommunalbehörden gilt.

Im übrigen umfassen die Aufgaben eines LKA ohnehin erheblich mehr als nur Ermittlungstätigkeiten.

Richtig. Auch die Bundeswehr ist strenggenommen eine Verwaltungsbehörde .

Nur , wie gesagt , die Frage der jeweiligen Prioritäten ist ziemlich klar .

Nicht alles , was man irgendwie hinbiegen kann , muß auch wirklich gut und sinnvoll sein.

Beispiel weiterer Art :

In BW war ein Fachbereich der Polizei der sgn. WKD = Wirtschaftskontrolldienst .

Lebensmittel- und Gaststättenkontrolle.

Hocheffizient , fachlich kompetent und bei Verstößen Dank der Zugehörigkeit zur Polizei sofort in der Lage konsequent

zu ermitteln , waren die bei den schwarzen Schafen recht gefürchtet .

Diesen Bereich hat man der Polizei weggenommen und an die Landratsämter übertragen.

Seitdem , na ja , ERFOLGSGESCHICHTEN sehen anders aus , wenn Du verstehst , was ich meine .

GSG

Geschrieben

Wenn ich wieder solchen, mit Verlaub, Blödsinn lese!

Das LKA hatte im Lande NRW bisher immer die (Ober)-Aufsicht über die einzelnen LRA, OA und KPB in waffenrechtlichen Dingen geführt. Es wurden seitens dieser Organisation bereits seit geraumer Zeit die ausstellenden Behörden überprüft und in zweifelhaften Fällen beraten.

Seit der Verwaltungsstrukturreform, hier „POG II“ welche am 01.07.2007 in Kraft trat, wurden die Aufgaben neu gegliedert. Die verbliebenen polizeilichen Aufgaben aus den Bezirksregierungen ausgegliedert und die oberste Dienst- und Fachaufsicht wurde im Innenministerium konzentriert. Die drei Landesoberbehörden, das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD), das Landeskriminalamt (LKA) und das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) sollen das Innenministerium in dem erforderlichen Umfang unterstützen.

Faktisch hat sich in unserem Bereich nichts geändert, hier wurden lediglich in Form eines Gesetzes, Dinge festgeschrieben welche zuvor zwar stattfanden aber nicht dokumentiert waren. Nicht mehr und nicht weniger!

Alles andere verweise ich in die Ecke der Gerüchteküche und des Hörensagens.

Wenn das LKA jeden Antrag und jede Genehmigung prüfen würden hätten die Damen und Herren dort viel zu tun. Die bisherigen Genehmigungsbehörden wären quasi überflüssig.

Falls das beabsichtigt gewesen wäre, hätte man den Verwaltungsapparat enorm verschlankt und die waffenrechtlichen Dinge beim LKA oder in den einzelnen Regierungsbezirken zentralisiert.

Gruß

Frank

Geschrieben
Wenn ich wieder solchen, mit Verlaub, Blödsinn lese!

Das LKA hatte im Lande NRW bisher immer die (Ober)-Aufsicht über die einzelnen LRA, OA und KPB in waffenrechtlichen Dingen geführt. Es wurden seitens dieser Organisation bereits seit geraumer Zeit die ausstellenden Behörden überprüft und in zweifelhaften Fällen beraten.

Seit der Verwaltungsstrukturreform, hier „POG II“ welche am 01.07.2007 in Kraft trat, wurden die Aufgaben neu gegliedert. Die verbliebenen polizeilichen Aufgaben aus den Bezirksregierungen ausgegliedert und die oberste Dienst- und Fachaufsicht wurde im Innenministerium konzentriert. Die drei Landesoberbehörden, das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD), das Landeskriminalamt (LKA) und das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) sollen das Innenministerium in dem erforderlichen Umfang unterstützen.

Faktisch hat sich in unserem Bereich nichts geändert, hier wurden lediglich in Form eines Gesetzes, Dinge festgeschrieben welche zuvor zwar stattfanden aber nicht dokumentiert waren. Nicht mehr und nicht weniger!

Alles andere verweise ich in die Ecke der Gerüchteküche und des Hörensagens.

Wenn das LKA jeden Antrag und jede Genehmigung prüfen würden hätten die Damen und Herren dort viel zu tun. Die bisherigen Genehmigungsbehörden wären quasi überflüssig.

Falls das beabsichtigt gewesen wäre, hätte man den Verwaltungsapparat enorm verschlankt und die waffenrechtlichen Dinge beim LKA oder in den einzelnen Regierungsbezirken zentralisiert.

Gruß

Frank

Fast alles richtig was Frank2222 da schreibt, nur hatte das LKA in Sachen Waffenrecht (hier meine ich die Ausführung des WaffG im Sinne verwaltungsrechtlicher Maßnahmen) bis zum POGII gar nichts zu sagen. Aufsichtsbehörde ist und bleibt auch nach dem POGII das IM NRW, das LKA hat lediglich aufsichtsunterstützende Funktion und einige wenige Sachraten aus dem IM übernommen (u.a. Petitionen).

In dieser Hinsicht wird es und hat es bereits sog. Inspektionen der Waffenrechtsbehörden durchgeführt, die früher seitens der Bezirksregierungen durchgeführt wurden.

Schon lustig, was hier so aus einem Gespräch bei irgendeinem Waffenhändler wird. Phantasie ist jedenfalls vorhanden.

Geschrieben
Das ist grundsätzlich richtig und Fachaufsicht sollte auch sein .

Nur die Frage , ob die Polizei nach demokratischen Gesichtspunkten geeignet ist , diese Fachaufsicht über Verwaltungsbehörden auszuüben , halte ich zumindest für fraglich.

Ohne jetzt alle Einzelheiten (Großstädte, große Kreisstätte haben eigene Behörden und Aufsichten) abzudecken finde ich das Prinzip in BW etwas logischer :

Landratsämter sind Waffenbehörden. Diese unterstehen der Fachaufsicht der Regierungspräsidien , diese als Mittelbehörden dem IM .

Eigentlich könnte man sich auch das dazwischen sparen.

Eine Fachabteilung des Innenministeriums sollte das einheitlich übernehmen können .

GSG

Einige Meinung. Aber im BW eweiß ich zufällig, das auch die waffenrechtlichen Genehmigungen/anerkennungen durch Polizeibehörde (die richtige Polizei) bearbeitet werden. Bitte nachfragen. Habe erst letzte Woche genau die Information von einem PB erhalten, der in BW eine Genehmigung beantragt hatte und sich wunderte, dass Kollegen die Angelegenheit bearbeiteten.

Geschrieben
Einige Meinung. Aber im BW eweiß ich zufällig, das auch die waffenrechtlichen Genehmigungen/anerkennungen durch Polizeibehörde (die richtige Polizei) bearbeitet werden. Bitte nachfragen. Habe erst letzte Woche genau die Information von einem PB erhalten, der in BW eine Genehmigung beantragt hatte und sich wunderte, dass Kollegen die Angelegenheit bearbeiteten.

Wirklich NICHT !

LRÄ oder Ordnungsämter der Städte haben wirklich NICHTS mit der Polizei zu tun !

Welchen Sonderfall oder welches Mißverständnis Dir bekannt wurde , kann ich mir nicht erklären.

Geschrieben
LRÄ oder Ordnungsämter der Städte haben wirklich NICHTS mit der Polizei zu tun!

Also in NRW ist der Landrat auch der Chef der Kreispolizeibehörde.

Geschrieben
Also in NRW ist der Landrat auch der Chef der Kreispolizeibehörde.

Es lebe das föderale Durcheinander :eclipsee_gold_cup:

Läßt sich offenbar Verschiedenes nicht so richtig miteinander vergleichen ,

ohne das man ein Studium der Verwaltungswissenschaft mit 16 mal Praktikum in jedem Bundesland absolviert <_<

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