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IGNORED

Bedürfniss & Verein


sniper-k98

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Geschrieben
Und wo ist das Problem?

2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a ) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt, laut pdf 45cm, also OK

b ) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (sog. Bul-Pup-Waffen) ist nicht der Falloder

c ) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt; .308 hat Hülsenlänge von 51,18mm lt. Wikipedia

3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat. kleines Magazin kaufen/Magazin blockieren

Da sehe ich kein Problem mit dem XR41.

ich sehe da auch kein problem..naja in 4 Monaten weiß ich mehr.... bin mal gespannt.....

Geschrieben
Es ist genau umgekehrt. Das Gesetz fordert ein Jahr Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband und "regelmäßiges" Training. Die 18 Termine sind eine Erfindung der Verbände.

Nein, es ist nicht umgekehrt. Lies § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG, dort steht:

(2) [...] Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt...

Das man auch ein Jahr Mitglied im Verband sein muss, ist hingegen eine über das WaffG hinausgehende Regelung der Verbände. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, stehen die 18 Trainingstermine in dem nie gültig gewordenen Entwurf zur Verwaltungsvorschrift zum WaffG von 2003. Man hat das dann einfach mal als Faustregel genommen, was regelmäßig bedeutet.

Geschrieben
Nein, es ist nicht umgekehrt. Lies § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG, dort steht:

(2) [...] Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt...

Das man auch ein Jahr Mitglied im Verband sein muss, ist hingegen eine über das WaffG hinausgehende Regelung der Verbände. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, stehen die 18 Trainingstermine in dem nie gültig gewordenen Entwurf zur Verwaltungsvorschrift zum WaffG von 2003. Man hat das dann einfach mal als Faustregel genommen, was regelmäßig bedeutet.

Hallo sonet!

Du bestätigst doch mit dieser Aussage die Umkehr!

Das Gesetz verlangt von Dir, das Du ein Jahr Mitglied in einem anerkannten Verband sein musst.

Und wenn Du nun eine Sportwaffe beantragst, muss der Verband Dir für die Behörde bestätigen, dass Du schon mindestens 1 Jahr dabei bist!

Beste Grüße

Geschrieben

Und damit der Verband die Bescheinigung ausstellt, will er die Trainingsnachweise haben die vom Verein bescheinigt werden. Und weil die Aufnahme im Verein nicht sofort beim Verband bekannt wird, geht da auch noch ein bisschen Zeit verloren. Bei mir hat es von der Aufnahme im Verein bis zur Meldung an den Gau, und von dort an den (Landes-)Verband (BSSB) einen Monat gedauert, und erst ab diesem Zeitpunkt zählen die 12 Monate.

Geschrieben
Du bestätigst doch mit dieser Aussage die Umkehr!

Nein, das tue ich nicht. Im Gesetz steht, das der Verband bestätigt, das man mindestens ein Jahr lang in einem Verein geschossen haben muss, um eine Bedürfnisbescheinigung zu bekommen. Da steht nicht, das man gleichzeitig auch ein Jahr lang Mitglied im Verband gewesen sein muss. Das man es aber doch sein muss, ist eine interne Regelung der Verbände.

Geschrieben
Nein, das tue ich nicht. Im Gesetz steht, das der Verband bestätigt, das man mindestens ein Jahr lang in einem Verein geschossen haben muss, um eine Bedürfnisbescheinigung zu bekommen. Da steht nicht, das man gleichzeitig auch ein Jahr lang Mitglied im Verband gewesen sein muss. Das man es aber doch sein muss, ist eine interne Regelung der Verbände.

Das eine schließt doch das andere mit ein!

Wenn Du über einen Verband eine Sportwaffe beantragst mußt Du schon in diesem Mitglied sein. Also nicht nur einfach auf dem Schießstand als Gastschütze trainieren.

Und das Gesetz schreibt eine einjährige Mitgliedschaft über Deinen Verein in diesem anerkannten Verband vor dem ersten Sportwaffenerwerb vor!

Also muss Dein Verein Dich auch beim Verband anmelden! Dann bekommst Du ja auch erst die Jahresversicherungmarke und bist entsprechend versichert.

Beste Grüße

Geschrieben
Und das Gesetz schreibt eine einjährige Mitgliedschaft über Deinen Verein in diesem anerkannten Verband vor dem ersten Sportwaffenerwerb vor!

Wo steht das?

Geschrieben
Wo steht das?

§14 Waffengesetz

2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt

ergo:

Der Verband kann einem ihm gemeldeten Mitglied nach einem Jahr eine Sportwaffe beführworten!

Regelmäßig bedeutet in diesem Fall mindestens 18 Termine im Jahr!

Jetzt komm bitte nicht mit nicht ganz eindeutig und so.

Wenn alles so einfach wäre, gäbe es ja auch nicht das Problem der unterschiedlichen Auslegung und Handhabung durch die regionalen Behörden bei so vielen anderen Dingen!

Beste Grüße

Geschrieben
(2) [...] Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt...

Es wird "lediglich" die 12 monatige betreibung des Schießsportes in einem Verein (es steht nirgends "als Mitglied") gefordert (das kann auch als Gastschütze sein ohne Mitglied dieses speziellen Vereins zu sein). Dann kann ein Verband (welcher auch immer) ,in welchem man dann natürlich Mitglied sein muss, die Bescheinigung ausstellen.

Bspw: 10 Monate als Gastschütze woauchimmer, dann Eintritt in eine SLG& den BDMP--> nach 2 Monaten Mitgliedschaft kann dann ein Bedürfnis bescheinigt werden.

Geschrieben

Wie ich oben geschrieben habe, zählt bei meinem Verband (BSSB) die 12 Monate erst ab der Verbandsmitgliedschaft. Auch wenn ich einen Moant früher im Verein eingetreten bin, und mit dem Schießen begonnen habe.

Geschrieben

Und das Einzige, was Sonet Dir sagte, war, daß Dein Verband da eine Regelung gegen für Dich anwendet, die über das im Gesetz Verlangte hinausgeht. Zu Deiner Beruhigung, das macht Dein Verband nicht alleine. BDS und BDMP ähnlich, allerdings erkennen die die Mitgliedschaft in anderen Verbänden auch an. Das ist in den Regionalverbänden des DSB wohl nicht immer so.

Geschrieben
Jetzt komm bitte nicht mit nicht ganz eindeutig und so. Wenn alles so einfach wäre, gäbe es ja auch nicht das Problem der unterschiedlichen Auslegung und Handhabung durch die regionalen Behörden bei so vielen anderen Dingen!

Doch, das was du zitiert und fett markiert hast ist ausnahmsweise mal eindeutig. Da steht nichts von zwölfmonatiger Verbandsmitgliedschaft. Das die Verbände das trotzdem fordern liegt natürlich darin begründet, dass sie sicher gehen wollen, das die Vereine dort nicht schummeln können und Mitgliedschaften einfach zurück datieren. Wobei ich diese Vorgehensweise auch nachvollziehen kann. Wenn man weiss, was in manchen Vereinen so vorgeht, wäre mir das als Verband auch zu heikel. Das es bei den Behörden Probleme gibt, liegt ja nicht daran, dass das WaffG zum Teil uneindeutig formuliert ist, sondern daran das die Behörden es absichtlich falsch verstehen wollen.

Geschrieben
Bspw: 10 Monate als Gastschütze wo auch immer, dann Eintritt in eine SLG & den BDMP--> nach 2 Monaten Mitgliedschaft kann dann ein Bedürfnis bescheinigt werden.

Aber nur wenn du vorher schon ein Jahr Mitglied in einem anerkannten Verband warst, sonst wartest du auch beim BDMP 12 Monate auf eine Befürwortung.

Geschrieben
Aber nur wenn du vorher schon ein Jahr Mitglied in einem anerkannten Verband warst, sonst wartest du auch beim BDMP 12 Monate auf eine Befürwortung.

Woraus schließt du das?Die Befürwortungsrichtlinien des BDMP besagen das nach 2monatiger Mitgliedschaft ein Bedürfnis bescheinigt werden KANN wenn die übrigen Voraussetzungen des §14 WaffG vorhanden(12monate[10monate+2monate in der Slg] Training als Sportschütze in einem Verein[es wird laut WaffG KEINE MITGLIEDSCHAFT gefordert] sind.

Geschrieben
Hatte ich so in Erinnerung gehabt. Ein Blick in das Reglement des BDMP zeigt mir, das du richtig liegt.

Wenn das so funktionieren sollte, würde es mich wundern.

Da die Verbände ja gesetzeskonform vorgehen, wirst Du um die 12 Monate im Verband nicht herumkommen (bzw. im BDS oder BDMP ein paar Monate, wenn Du vorher schon in einem anderen Verband warst)

Beste Grüße

Geschrieben
Wenn das so funktionieren sollte, würde es mich wundern.

Da die Verbände ja gesetzeskonform vorgehen, wirst Du um die 12 Monate im Verband nicht herumkommen (bzw. im BDS oder BDMP ein paar Monate, wenn Du vorher schon in einem anderen Verband warst)

Beste Grüße

Nochmal: Der Gesetzgeber verlangt keine 12 monatige Mitgliedschaft in einem Verband.Er verlangt lediglich die 12monatige betreibung des Schießsportes in einem Verein (als Gastschütze schießt man ja IN EINEM VEREIN [man schießt ja idR nicht einfach so im Wald umher] nach einer genehmigten SpO). Für die Bescheinigung jedoch muss man in einem Verband sein.

Bitte zeige mir wo im Gesetz steht das man als Mitglied 12 Monate in einem Verein sein muss-

Geschrieben
Nochmal: Der Gesetzgeber verlangt keine 12 monatige Mitgliedschaft in einem Verband.Er verlangt lediglich die 12monatige betreibung des Schießsportes in einem Verein (als Gastschütze schießt man ja IN EINEM VEREIN [man schießt ja idR nicht einfach so im Wald umher] nach einer genehmigten SpO). Für die Bescheinigung jedoch muss man in einem Verband sein.

Bitte zeige mir wo im Gesetz steht das man als Mitglied 12 Monate in einem Verein sein muss-

Wenn ich für einen Fußballverein spielen und bei Meisterschaftsspielen in der Vereinskleidung auflaufen will, muss ich auch dem Verein beitreten und der meldet mich dann dem Verband (DFB)!

Wenn ich also ernsthaft Sportschießen betreiben möchte, ist es auch aus Versicherungsgründen nachzuvollziehen, das ich einem Vereien und über diesem einem Verband beitrete!

Für mich ist es verständlich, dass die Verbände sich absichern und die 12 Monate Mitgliedschaft verlangen, damit sie für den Gesetzgeber nach $ 14 das bestätigen können!

Beste Grüße

Geschrieben
Für mich ist es verständlich, dass die Verbände sich absichern und die 12 Monate Mitgliedschaft verlangen, damit sie für den Gesetzgeber nach $ 14 das bestätigen können!

Es geht nicht darum, ob es verständlich ist (das ist es für mich auch), sondern darum, ob es vom Gesetz auch so gefordert ist.

Geschrieben
Wenn ich für einen Fußballverein spielen und bei Meisterschaftsspielen in der Vereinskleidung auflaufen will, muss ich auch dem Verein beitreten und der meldet mich dann dem Verband (DFB)!

Wenn ich also ernsthaft Sportschießen betreiben möchte, ist es auch aus Versicherungsgründen nachzuvollziehen, das ich einem Vereien und über diesem einem Verband beitrete!

Für mich ist es verständlich, dass die Verbände sich absichern und die 12 Monate Mitgliedschaft verlangen, damit sie für den Gesetzgeber nach $ 14 das bestätigen können!

Beste Grüße

Wer sagt bzw. schreibt denn von irgendwelchen Meisterschaften? Training wird gefordert! Dazu muss ich kein Mitglied sein. Versicherung zahl ich mit meinem Gastschützenbetrag-

Für mich ist es verständlich das sich die Verbände an den Wortlaut des Gesetzes halten und nicht irgendetwas in den §14 reininterpretieren was nicht gefordert ist.

Geschrieben
Nochmal: Der Gesetzgeber verlangt keine 12 monatige Mitgliedschaft in einem Verband.Er verlangt lediglich die 12monatige betreibung des Schießsportes in einem Verein (als Gastschütze schießt man ja IN EINEM VEREIN [man schießt ja idR nicht einfach so im Wald umher] nach einer genehmigten SpO). Für die Bescheinigung jedoch muss man in einem Verband sein.

Bitte zeige mir wo im Gesetz steht das man als Mitglied 12 Monate in einem Verein sein muss-

als gastschütze schießt man auf dem schiessenplatz und nicht im wald oder verein.

Geschrieben
als gastschütze schießt man auf dem schiessenplatz und nicht im wald oder verein.

Und wo befindet der sich?IdR in/bei/ einem Verein(sgelände)--> wem zahl ich die Standgebühr?-->dem Verein bei dem ich Gastschütze bin ergo schieße ich in dem Verein (nur nicht als Mitglied)

Geschrieben
Es ist genau umgekehrt.

Das Gesetz fordert ein Jahr Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband und "regelmäßiges" Training. Die 18 Termine sind eine Erfindung der Verbände.

aus Drucksache 81/06 Verwaltungsvorschrift, die nicht verabschiedet worden ist, die aber die Waffenbehörden nutzen SOLLEN

14.2.1 § 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses

für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder

angegliederten Teilverbandes darüber, dass

- der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den

Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in

der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat (Nummer 1)

die Erfindung der Vereine muss wohl irgent wie an den Gesetzgeber gelangt sein?

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