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Bedürfniss & Verein


sniper-k98

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Hallo !

Ich bin einem Verein der dem DSB angeschlossen ist. Ich möchte gern auf Dauer eine halbautomatische Langwaffe erwerben. Unser Verein verfügt über einen SL97 (heißt glaub ich so) im Kaliber .308Win mit dem ich (jetzt wieder) regelmäßig schieße. Zusätzlich zum Geweht was ich bereits besitze. Aktuell habe ich bereits eine Langwaffe in meiner WBK. Leider kann mir mein Verein kein Bedürfniss ausstellen, weil es im DSB keine Disziplin für Halbautomaten gibt. Als muss ich zusätzlich noch in einen Verein/Dachverband der eine entsrpechende Disziplin hat. Soweit die Theroie.

Für das Bedürfniss muss ich 6 Monate regelmäßiges schießen (oder 18 Termine??) nachweisen. Das dürfe kein Problem sein. Wie weit wird beim Beantragen die "Vergangenheit" im Schießbuch geprüft. Leider habe ich aus berüflichen Gründen die letzten 2 Jahre zeitlich nicht schießen können...könnte das Probleme geben?

Wie würdet ihr das mit dem Bedürfniss anstellen?

Viele Grüße

D

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Kein GK Verband dem du neu beitrittst, sei es der BDMP oder der BDS, wird dir ohne jegliche Schießtermine in den letzten zwölf Monaten, ein Bedürfnis für einen HA bescheinigen. Davon abgesehen, dass der BDS z.B. ohnehin eine Mitgliedschaft von min. 4 Monaten erstmal verlangt. Der Rest wird durch die Mitgliedschaft im DSB Verband angerechnet.

Tritt einem BDS Verein bei, trainiere intensiv in den nächsten vier Monaten und wende dich dann an den Verband zwecks Bescheinigung.

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Kein GK Verband dem du neu beitrittst, sei es der BDMP oder der BDS, wird dir ohne jegliche Schießtermine in den letzten zwölf Monaten, ein Bedürfnis für einen HA bescheinigen. Davon abgesehen, dass der BDS z.B. ohnehin eine Mitgliedschaft von min. 4 Monaten erstmal verlangt. Der Rest wird durch die Mitgliedschaft im DSB Verband angerechnet.

Tritt einem BDS Verein bei, trainiere intensiv in den nächsten vier Monaten und wende dich dann an den Verband zwecks Bescheinigung.

ja schon klar mit dem 4 Monaten Mitgliedschaft (im DSB habe ich über 10 Jahre).... wieso ohne jegliche Schießtermine? Die habe ich ja eh recht schnell zusammen wenn ich wöchentlich mit dem SL97 schieße... Also dürfte der Nachweise ja auch kein Problem sein...nur muss es bei uns in der Region einen Verein geben der dem BDMP oder BDS angeschlossen ist....Da muss mich da erstmal schlau machen...

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Du schreibst doch, dass du in den letzten zwei Jahren nicht geschossen hast. Das meinte ich ohne jegliche Schießtermine.

Wenn du in den vier Monaten viele Termine beisammen kriegst, dann gibts auch denk ich kein Problem.

Vereine in deiner Nähe findest du hier -> http://wiki.waffen-online.de/index.php/Vereinsliste

ja so hatte ich es vor ;)

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Muss ich im BDMP, für das Bedürfnis, das Schießen mit HA nachweisen oder reicht das Schießen mit Pistolen? Wenn z.B. kein HA zur Leihe verfügbar ist?

Es ist völlig unerheblich, mit was du schießt. Hauptsache mit einer erlaubnispflichtigen Waffe. Z.B. 18x Kurzwaffe innerhalb eines Jahres reicht für einen Halbautomaten völlig aus.

:eclipsee_gold_cup: ... dann gut Schuß.

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Hallo,

mir geht es ähnlich.DSB Mitglied, aber ich schiesse auch sehr oft HA von Kollegen ( BDS ). Habe mich diese Woche mal an meinen SB gewand , um die Möglichkeit des Erwerbs über § 8 aus zu loten. Mein Gedanke war, das ich nicht unbedingt in einen 2. Verband muss , um zb einen 22er HA erwerben zu dürfen. Als Voraussetzung nannte mir der SB die Vorlage eines Schiessbuches, aus dem meine Trainingsaktivitäten zu ersehen sind. Dann würde er das als " Einzelfall " prüfen . Dafür gäbe es den § 8 ja u.a. Ich deute seine Aussage so, das es da keine unüberwindbaren Probleme gibt. In der nächsten Zeit werde ich diesen Antrag stellen, mal sehen was geht und welcher Aufwand damit verbunden ist.

Mir ist aber auch bewusst, das ich im Nachbarkreis mit dieser Anfrage gegen Wände laufen würde. Die Sbine dort lebt noch in einer anderen Welt.

Also kann das jeder bei seinem SB mal vortragen, eigentlich geht das rechtlich .

Greetz

Peter

Ich soll eine Signatur simulieren

Komp2.gif

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Also um ein Bedürfnis von einem Verband bescheinigt zu bekommen, musst du mindestens ein Jahr Mitglied in einem anerkannten Verband sein (das fordern die Verbände) und auch ein Jahr lang (min. 18x) in einem Verein trainiert haben (das fordert das Gesetz). Nun erkennen der BDS und auch der BDMP die Mitgliedschaft in einem anderen anerkannten Verband an (der DSB übrigens nicht) und verlangen nur noch eine verkürzte Mitgliedschaft von zwei Monaten (BDMP) bzw. vier Monaten (BDS). Du musst aber trotzdem vom Datum des Antrages der Befürwortung an in den vergangenen 12 Monaten die notwendige Zahl an Terminen nachweisen.

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Es ist völlig unerheblich, mit was du schießt. Hauptsache mit einer erlaubnispflichtigen Waffe. Z.B. 18x Kurzwaffe innerhalb eines Jahres reicht für einen Halbautomaten völlig aus.

:eclipsee_gold_cup: ... dann gut Schuß.

Der Verein muss allerdings nachweisen, dass für entsprechende HA Disziplinen auch der erforderliche Schießstand zur Verfügung steht. (Eigener Schießstand oder Mietvertrag)

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JUHU ich bin auch im DSB und habe mein XR-15 bekommen.

Es gibt Disziplinen für Halbautomaten.

Die Landesverbände bieten zum teil welche an.

Wenn euer Landesverband keine anbietet. Dann gibste als Disziplin im Bedürfnis "Großkaliber Standart 100/300m" an und schon läufts.

In der Sportordnung des DSB steht nähmlich bei dieser Disziplin nicht das Halbautomaten ausgeschlossen sind wie z.B. bei "Ordonnanzgewehr".

Also ins Bedürfnis die richtige Disziplin eintragen und schon kanns los gehen.

Wünsch dir viel Spass mit deinem Halbautomaten. Was solls eigentlich werden?

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Der Verein muss allerdings nachweisen, dass für entsprechende HA Disziplinen auch der erforderliche Schießstand zur Verfügung steht. (Eigener Schießstand oder Mietvertrag)

Wen ich auf den Stand gehe mache ich keinen schriftlichen Mietvertrag. Es reicht der Nachweis, daß ein Stand vorhanden ist. Genaue Angabe wo und welche Waffen dort geschossen werden können.

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Wenn euer Landesverband keine anbietet. Dann gibste als Disziplin im Bedürfnis "Großkaliber Standart 100/300m" an und schon läufts.

In der Sportordnung des DSB steht nähmlich bei dieser Disziplin nicht das Halbautomaten ausgeschlossen sind wie z.B. bei "Ordonnanzgewehr".

In der DSB Sportordnung finde ich:

1.0.4 Mehrlader und Mehrladerwettbewerbe

1.0.4.1 Mehrladerwettbewerbe werden nach den Regeln der entsprechenden Einzelladerwettbewerbe ausgetragen.

1.0.4.2 Bei Mehrladerwettbewerben reduziert sich die Schießzeit gegenüber den Einzelladerwettbewerben je 10-Schuß-Serie um je 5 Minuten.

1.0.4.3 Werden Mehrlader in Einzelladerwettbewerben verwendet, so ist jeder Schuß einzeln zu laden.

1.0.4.3.1 Wird ein Magazin verwendet, so darf jeweils nur ein Schuß in das Magazin geladen werden.

1.0.4.4 Voll- und Halbautomaten sind nicht zugelassen.

Ich lese daraus, dass keine Halbautomaten erlaubt sind, außer es wird extra erwähnt. Wie in der Liste B, z.B. bayerische Disziplin KK-Mehrlader mit dem Hinweis "Halbautomaten sind zugelassen".

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Ich denke jetzt habe ich es kapiert:

Die von mir zitierte Einschränkung gilt nur für Mehrladerdisziplinen (1.53, 1.54 sowie 1.55). In den entsprechenden Einzelladerdisziplinen (1.50, 1.51 und 1.52) heißt es:

Langwaffe / Einzellader; Mehrlader als Einzellader. Und der Halbautomat ist auch ein Mehrlader. Man darf halt nur immer einen Schuß laden.

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Man kann im DSB nur einen Halbautomaten beantragen, wenn der jeweilige Landesverband diese auch auf der Liste B stehen hat. Im RSB oder NDSB ist das beispielsweise nicht der Fall, ergo ist es dort unmöglich einen HA im zu beantragen.

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Ich denke jetzt habe ich es kapiert:

Die von mir zitierte Einschränkung gilt nur für Mehrladerdisziplinen (1.53, 1.54 sowie 1.55). In den entsprechenden Einzelladerdisziplinen (1.50, 1.51 und 1.52) heißt es:

Langwaffe / Einzellader; Mehrlader als Einzellader. Und der Halbautomat ist auch ein Mehrlader. Man darf halt nur immer einen Schuß laden.

Siehe hier

Großkaliber Standart

Da steht nirgends das Halbautomaten verboten sind

hingegen steht hier

Ordonnanz

ausdrücklich das Halbautomaten nicht zugelassen sind.

Wir schießen ja schließlich mit unseren Halbautomaten bei DSB Meisterschaften mit, und verwenden das Ding nicht als einzellader (wozu ist sonst das Magazin da)

Desweiteren bin ich Wettkampfrichter im DSB und da wurde uns bei der Schulung erzählt das HA zugelassen sind.

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Siehe hier

Großkaliber Standart

Da steht nirgends das Halbautomaten verboten sind

hingegen steht hier

Ordonnanz

ausdrücklich das Halbautomaten nicht zugelassen sind.

Wir schießen ja schließlich mit unseren Halbautomaten bei DSB Meisterschaften mit, und verwenden das Ding nicht als einzellader (wozu ist sonst das Magazin da)

Desweiteren bin ich Wettkampfrichter im DSB und da wurde uns bei der Schulung erzählt das HA zugelassen sind.

hmm kan ich mir kaum vorstellen

unter 1.0.4.4 in der SpO steht das HA und VA nicht zugelassen sind.

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Ich habe die entsprechenden Passagen oben gepostet.

Das Verbot der HA und VA bezieht sich nur auf Mehrladerwettbewerbe. Bei Einzelladerwettbewerben (Großkaliber Standard, 1.50) sind Einzellader zugelassen, und Mehrlader (was Repetierer und Halbautomaten beinhaltet) als Einzellader. Also nur einen Schuß im Magazin.

Es ist sicher keine Absicht, aber das sind die Fakten aus der genehmigten Sportordnung. Wir müssen uns auch an viele andere Vorschriften halten, die unklar formuliert sind, auch wenn etwas anderes gewollt wurde. Diesmal halt zu Gunsten der Schützen, die gerne einen Halbautomaten zum schießen haben wollen.

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Ich habe die entsprechenden Passagen oben gepostet.

Das Verbot der HA und VA bezieht sich nur auf Mehrladerwettbewerbe. Bei Einzelladerwettbewerben (Großkaliber Standard, 1.50) sind Einzellader zugelassen, und Mehrlader (was Repetierer und Halbautomaten beinhaltet) als Einzellader. Also nur einen Schuß im Magazin.

Es ist sicher keine Absicht, aber das sind die Fakten aus der genehmigten Sportordnung. Wir müssen uns auch an viele andere Vorschriften halten, die unklar formuliert sind, auch wenn etwas anderes gewollt wurde. Diesmal halt zu Gunsten der Schützen, die gerne einen Halbautomaten zum schießen haben wollen.

Hmm... uns was ist mit 0.5.1.1. von wegen Anschein und so???

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Da sind nur Waffen augeschlossen, die schon durch die AWaffV ausgeschlossen sind. Dazu zählen Halbautomaten, die aussehen wie Kriegswaffen nach KWKG, und ein paar Dinge erfüllen(Lauflänge, Munitionshülsenlänge). Damit fallen moderne Kriegswaffenklone weg. Aber es gibt zum Beispiel den M1 Garand, oder den M1 Carbine. Diese wurden als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt, und fallen deshalb nicht unter das KrWaffKontrG. Deshalb sind sie für das sportliche Schießen zugelassen. Ob man damit gute Ergebnisse erreicht kann ich nicht sagen. Darum geht es auch nicht.

Ich bin der Meinung, dass es formal möglich sein muss, einen M1 Garand für die Disziplin GK-Standardgewehr (Einzellader), z.B. 1.50 zu schießen, und die Befürwortung dafür zu bekommen.

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Also um ein Bedürfnis von einem Verband bescheinigt zu bekommen, musst du mindestens ein Jahr Mitglied in einem anerkannten Verband sein (das fordern die Verbände) und auch ein Jahr lang (min. 18x) in einem Verein trainiert haben (das fordert das Gesetz).

Es ist genau umgekehrt.

Das Gesetz fordert ein Jahr Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband und "regelmäßiges" Training. Die 18 Termine sind eine Erfindung der Verbände.

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Da sind nur Waffen augeschlossen, die schon durch die AWaffV ausgeschlossen sind. Dazu zählen Halbautomaten, die aussehen wie Kriegswaffen nach KWKG, und ein paar Dinge erfüllen(Lauflänge, Munitionshülsenlänge). Damit fallen moderne Kriegswaffenklone weg. Aber es gibt zum Beispiel den M1 Garand, oder den M1 Carbine. Diese wurden als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt, und fallen deshalb nicht unter das KrWaffKontrG. Deshalb sind sie für das sportliche Schießen zugelassen. Ob man damit gute Ergebnisse erreicht kann ich nicht sagen. Darum geht es auch nicht.

Ich bin der Meinung, dass es formal möglich sein muss, einen M1 Garand für die Disziplin GK-Standardgewehr (Einzellader), z.B. 1.50 zu schießen, und die Befürwortung dafür zu bekommen.

hmm, dann ist es eh hinfällig möchte nen xr41 haben.... also muss ich beim bdmp oder bds vorstellig werden...

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Wenn es nur ums "Haben-wollen" geht, dann sollte es gehen. Die Befürwortung muss, meiner Meinung nach, erteilt werden, weil es passende Waffen gibt. Wenn du dann eine Waffe kaufst, und dann feststellst: Mist, damit darf ich nicht sportlich schießen und an Wettbewerben teilnehmen. Dann ist es dumm gelaufen.

edit:

Ist ein xr 41 ein Klon eines aktuelleren Militärgewehrs? Verstößt es gegen einen der folgenden Punkte:

§ 6 Abs. 1 AWaffV:

Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a ) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

b ) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (sog. Bul-Pup-Waffen) oder

c ) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

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Wenn es nur ums "Haben-wollen" geht, dann sollte es gehen. Die Befürwortung muss, meiner Meinung nach, erteilt werden, weil es passende Waffen gibt. Wenn du dann eine Waffe kaufst, und dann feststellst: Mist, damit darf ich nicht sportlich schießen und an Wettbewerben teilnehmen. Dann ist es dumm gelaufen.

LOL aber man sollte sie schon für nen Wettkampf nutzen können...außerdem kann ich mir schwer vostellen das der Antrag durchgeht, wenn die Waffe nicht sportlich nutzbar ist. Wenn ich mir die Liste B vom DSB anschaue, stelle ich fest.... ich wohne im falschen Bundesland...im Nordwestdeutschen ist nur eine zusätzliche Disziplin drin, wenn ich da anderen Landesverbände sehen..die haben seitenweise zusätzliche Disziplinen..

edit:

Ist ein xr 41 ein Klon eines aktuelleren Militärgewehrs? Verstößt es gegen einen der folgenden Punkte:

§ 6 Abs. 1 AWaffV:

Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a ) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

b ) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (sog. Bul-Pup-Waffen) oder

c ) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

naja xr41 http://www.acp-waffen.de/newsletter/XR41%2...20308%20Win.pdf

Magazin ist 10Schuss, lauflänge ist 45cm

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Und wo ist das Problem?

2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a ) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt, laut pdf 45cm, also OK

b ) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (sog. Bul-Pup-Waffen) ist nicht der Falloder

c ) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt; .308 hat Hülsenlänge von 51,18mm lt. Wikipedia

3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat. kleines Magazin kaufen/Magazin blockieren

Da sehe ich kein Problem mit dem XR41.

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