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IGNORED

Zwischenstopp ?


jostwi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Nö, jetzt im ernst ... Ich denke, das Thema betrifft doch wirklich viel Sportschützen usw. ...

"unter angemessener Aufsicht"

Ich parke direkt vor der Bank, schliese Wagen ab, Waffen bleiben im Fahrzeug im Kofferraum im verschlossenem Futteral Durch die Fenster der Bank kann ich mein Auto im Blick halten während ich am Automanten Geld abheben...

(sollte klappen denke ich ..., sehe keinen Unterschied zum Tanken ... von der Situation her ...)

gesetzteskonform JA oder NEIN

"erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen... zu sichern"

O.k. ich habe mein Auto abgesperrt und die Futterale sind nochmals mit Schloss abgesperrt ...

gesetzteskonfom JA oder NEIN

???

Hallo!

Also meines Erachtens sollte man sich über solche Dinge nicht zu sehr den Kopf zerbrechen.

Klar ist, das ein Transport von erlaubnispflichtigen Schusswaffen immer im Zusammenhang mit dem Bedürfnis zu sehen ist. Das bedeutet, dass ich meine Waffe nur transportieren darf, wenn ich auch glaubhaft machen kann, dass ich sie z.B. jagdlich/sportlich nutze werde und ich mich unmittelbar auf dem Weg zu dem Platz befinde, wo ich meinem Bedürfnis nachgehe.

Es steht nirgendwo geschrieben, dass ich mich selbstgeißeln und z.B. auf einen Toiletten- / Bankgang oder den Döner nach dem Schießen verzichten muss. Selbstverständlich immer im Zusammenhang mit Fahrt zur Schießstätte oder Revier oder Heimfahrt. Auch wenn ich einen Kollegen im 10km entfernten Ort abhole um gemeinsam dem Hobby nachgehen zu können transportiere ich immer noch im Zusammenhang mit meinem Bedüfnis, da der Transport immer noch das Ziel des unmittelbar bevorstehenden Schießengehens aufweist.

Man sollte bei Gesetzesauslegung den ursprünglichen Sinn erforschen und nicht alles wörtlich nehmen. Der bedürfnisumfassende Zweck entstand aus dem Gedanken heraus z.B. einem Türsteher das Tragen der Waffe vor der Disko zu untersagen. Nicht mehr und nicht weniger. Es dient nicht dazu Leute zu schikanieren und z.B. einem Hamburger Schützen, der in München ein Match hat, das Essen, Trinken, Tanken und den Toilettengang zu verbieten. Einzig muss auf Reisen sichergestellt werden, das die Waffen nicht unbeaufsichtigt sind, indem man z.B. eine Person (z.B. Tankwart) bittet, den eigenen verschlossenen PKW im Auge zu behalten während man z.B. für 5 min auf dem WC ist. Bei Bankgang reicht die Tatsache das Auto abgeschlossen in Sichtweite zu haben. Möchte man dennoch kein Risiko eingehen, muss man die Waffe eben transportgemäß mitnehmen.

Jeder Polizist/Richter, der nicht absolut weltfremd ist, wird dies wohl ohne Probleme einsehen. :gutidee:

Vorauseilender Gehorsam (Sorry!) wie z.B. ein Futteral mit Schloss ist ebenfalls wenig sinnvoll, da ein verschlossenes Behältnis mit einem Reißverschluss (in Anspielung auf die aktuelle Gesetzesnovelle) per Selbstdefinition verschlossen ist. Im geparkten PKW vor z.B. der Bank bringt dies noch weniger, da im Falle eines Autoeinbruchs mit 98 %iger Sicherheit das ganze Futteral gestohlen wird, egal ob mit oder ohne Schloss.

Wichtig ist also, das Bedürfnis nicht aus den Augen zu lassen und auf Reisen mit gute Gewissen vertreten zu können, seine Waffen den aktuellen Umständen entsprechend, sichter transportiert zu haben. Dabei aber bitte die "Kirche im Dorf" lassen und gesunden Menschenverstand einschalten. :rolleyes:

Gruß,

Andy

Geschrieben

So.

Ich habs Versucht.

Aufm Weg Richtung Revier zur Bank.

Volle Hammer Jägerkluft das für JEDEN ersichtlich.

Auto auf.

Drilling raus und über die Schulter gehängt.

Rein in die Bank.

Ganz normal Geld geholt am Schalter.

Nettes Gespräch mit Anwesenden Bankkunden + Personal.

Wieder Raus.

Gut.

Mit dem Geld zur Tanke.

Tanken

Drilling über die Schulter

Rein zur Kasse

Bezahlen.

Nettes Gespräch an der Kasse (Goschd Jaga odr? :00000733: )

raus

gut.

:eclipsee_gold_cup:

No Problem hier auf der Alb.

Geschrieben
Auto auf.

Drilling raus und über die Schulter gehängt.

Rein in die Bank.

Ganz normal Geld geholt am Schalter.

Nettes Gespräch mit Anwesenden Bankkunden + Personal.

Wieder Raus.

Gut.

Da warst Du aber vermutlich persönlich bekannt, oder? Versuch das mal dort, wo Du unbekannt bist, evtl. in einer Großstadt. Ich denke, den folgenden Einsatz zahlst Du...

Ist ohnehin immer so eine Sache mit "ich habs probiert" oder "die Polizei hat noch nie was gesagt". Das heißt noch lange nicht, daß die Handlung gesetzeskonform war, sondern nur daß nicht eingegriffen wurde.

Geschrieben
Da warst Du aber vermutlich persönlich bekannt, oder? Versuch das mal dort, wo Du unbekannt bist, evtl. in einer Großstadt. Ich denke, den folgenden Einsatz zahlst Du...

Ist ohnehin immer so eine Sache mit "ich habs probiert" oder "die Polizei hat noch nie was gesagt". Das heißt noch lange nicht, daß die Handlung gesetzeskonform war, sondern nur daß nicht eingegriffen wurde.

So ist es!

Mit Kurzwaffen am Holster und in voller Jägerkluft, kompletter Tarnanzug, sagt bei uns im kleinen Ort auch keiner was, wenn man beim Bäcker Semmeln holt. Die Leute schauen nicht mal!

Wenn ich jedoch mal so gekleidet durch die Großstadt renne, werden die Gesichter schon ziemlich lang - ich habs probiert...

Aber Combat Wombat: Danke für den mutigen Versuch! Obwohls doch eigentlich normal sein sollte, sowas tun zu dürfen...

Geschrieben
... , sagt bei uns im kleinen Ort auch keiner was, wenn man beim Bäcker Semmeln holt. Die Leute schauen nicht mal! ...

Bei uns ist die Welt auch noch relativ in Ordnung. Seit vielen Jahren z.B. zieht ein Jäger in meinem Arbeitsbereich seine Runde, meist mit Hund und Drilling oder BBF. Er grüßt mich schon von der Weite, ich ihn ebenfalls und jeder freut sich. Wenns die lieben Fahrgäste sehen, sind sogar die meist positiv bis romantisch angesprochen ("Kuck mal, der geht zur Jagd, sowas sieht man bei uns gar nicht!").

Leider ist das nicht überall so, ich wurde auch schon mehr als einmal komisch angeredet, nur weil ich ein Fachblatt öffentlich sichtbar las. Komisch, die Leute, die Pornoheftchen dabeihaben, sind in meinem Beisein noch nie blöd angeredet worden. Komische Moral...

Geschrieben
Schußwaffen sind bei der Bahn (Beförderungsbedingungen Punkt 7.2.1) von der Beförderung ausgeschlossen. Zur Durchsetzung siehe Punkt 7.2.2.

Ausnahmen sind nicht vorgesehen, Handlungsspielräume ebenfalls nicht. Riskieren, ggf. nach mehreren hundert km Fahrt von der Beförderung ausgeschlossen zu werden würde ich jedenfalls nicht.

Kleine Korrektur unter "de facto"-Aspekten:

Schlecht verpackte, ergo unzweifelhaft als solche erkennbare, Schusswaffen

werden u.U. von der Beförderung ausgeschlossen...

Gut (neutral) verpackt interessiert das keinen Menschen. Auch keinen in Dunkelblau mit DB-Logo.

Und nein, ich theoretisiere nicht nur...

Geschrieben
Das mit den Fachblättchen ist auch gut: Meine Freundin und ich lesen gerne Waffen(rechts)lektüren in Zug s- und U-Bahn :pro:

Hab mal ein buch über wundballistik bei meiner zahnärztin beim warten aufm behandlungsstuhl gelesen: „SOWAS lesen sie?“

man, war die danach vorsichtig… :lol::chrisgrinst:

btt: würde das als zusätzlicher schutz zählen wenn ich noch mein hund im wagen hab während ich am geldautomat steh??

Geschrieben
... würde das als zusätzlicher schutz zählen wenn ich noch mein hund im wagen hab während ich am geldautomat steh??

... Sogar den Hund haben sie ihm geklaut :ninja:

Im Ernst: das wird kaum als "zusätzlicher Schutz" durchgehen ;).

Geschrieben
Hab mal ein buch über wundballistik bei meiner zahnärztin beim warten aufm behandlungsstuhl gelesen: „SOWAS lesen sie?“ man, war die danach vorsichtig…

Ist ja alles wunderbar - solange sie bei der Behandlung nicht zitterig wird...

Geschrieben
Kleine Korrektur unter "de facto"-Aspekten:

Schlecht verpackte, ergo unzweifelhaft als solche erkennbare, Schusswaffen

werden u.U. von der Beförderung ausgeschlossen...

Gut (neutral) verpackt interessiert das keinen Menschen. Auch keinen in Dunkelblau mit DB-Logo.

Und nein, ich theoretisiere nicht nur...

Ergo: Kurzwaffe im Verschlossenen Waffenkoffer!

Waffenkoffer im Neutralen Koffer und Muni

im Seitenfach geht?

Geschrieben

"Gehen" würde es - aus formaler Sicht des Waffenrechts - so auf jeden Fall.

Aus formaler Sicht der Bahn-Beförderungsbestimmungen hingegen trotzdem nicht, da es eine Schusswaffe bleibt,

auch wenn diese -zigfach ordentlich verpackt ist.

Daher: Kurzwaffen in ihrem Köfferlein in neutrale "Umverpackung", wie sie jeder Bahnnutzer/-pendler täglich dabei hat.

Langwaffen in gut verklebte/vertackerte/verschnürte Pappverpackung, die jeden länglichen, etwa in der Stadt eingekauften Gegenstand zum Inhalt haben kann. Von Designervase über Angel bis zur Dialeinwand...

Kein Aufhebens machen; sich immer vernünftig und freundlich verhalten.

Meine Erfahrung: es interessiert (aus gutem Grund) wirklich KEINEN.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Ja, Ja,

"Concealed means Concealed..."

Ist schon ein wenig fies, sich über die Wünsche des Inhabers "Hausrecht" hinwegzusetzen. Da kannst Du auch jedem erläutern, daß der Waffenerwerb bei Igor am Bahnhof auf die "Schwarze" viel einfacher geht. Oder daß Waffenversand per Post schon immer geklappt hat, solange man nur den Längenzuschlag entrichtet.

Gehen geht das. Vielleicht auch ein paarmal. Wenn Du's machst und erwischt wirst, kriegst Du von mir nicht mal ein mitleidiges Lächeln. Aber was immer Dein Boot zum Schwimmen bringt...

Geschrieben
Ist schon ein wenig fies, sich über die Wünsche des Inhabers "Hausrecht" hinwegzusetzen.

Das "Fiese" daran kann ich nun wirklich nicht erkennen. "Fies" ist es eher, dass es z.B. mir als

Zeitkarteninhaber seitens der Bahn nicht gestattet sein soll, einen mehrfach gesicherten, gut verpackten, weder ätzenden noch scharfen noch explosiven Gegenstand (sprich: mit der "Gefährlichkeit" eines Holzstocks oder einer Dialeinwand) an meiner Seite zu transportieren - obwohl ich für die Beförderungsleistung bezahle bzw. bereits im Voraus bezahlt habe (und bekanntlich keinen geringen Preis). Auf einen wirklich guten Grund für diese merkwürdige Regelung warte ich im übrigen bislang noch; ein Verbot für Bahnkundinnen, Stöckelschuhe zu tragen, würde vermutlich noch mehr "Sinn" machen...

Da kannst Du auch jedem erläutern, daß der Waffenerwerb bei Igor am Bahnhof auf die "Schwarze" viel einfacher geht. Oder daß Waffenversand per Post schon immer geklappt hat, solange man nur den Längenzuschlag entrichtet.

Der Vergleich mit der Post passt noch einigermaßen. Der Vergleich mit "Igor" ist hingegen ziemlich daneben; wie du oben schon richtig bemerkt hast, geht es um eine simple Hausrechts-/Benutzungsregelung, aber nie im Leben um illegalen Waffenerwerb. Völlig andere Größenordnung...

Wenn Du's machst und erwischt wirst, kriegst Du von mir nicht mal ein mitleidiges Lächeln.

Mitleid müsstest du für diesen Eventualfall auch gar nicht haben. Es passiert nichts nennenswert Schlimmes;

wie und warum auch (vgl. oben).

Eigentlich wollte ich hier keine Bahn-Beförderungs-Grundsatzdiskussion entfachen. Aber irgendwie scheint das Thema

immer mal wieder hochzukommen. Vielleicht, weil diese Regelung in ihrer Absolutheit einfach rational

nicht nachzuvollziehen ist.

Ich halte mich an alle gesetzlichen Bestimmungen zur Beförderung von Sport- oder Sammlerwaffen, damit ist für mich das Thema erledigt.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
So ist es!

Mit Kurzwaffen am Holster und in voller Jägerkluft, kompletter Tarnanzug, sagt bei uns im kleinen Ort auch keiner was, wenn man beim Bäcker Semmeln holt. Die Leute schauen nicht mal!

ja, so war ich auch schon öfter auf der Bank (eigentlich jedes mal, wenn ich zur Jagd fahre, die Bank liegt einfach genial) teilweise kundenverkehr... keinen juckts...

Wenn ich jedoch mal so gekleidet durch die Großstadt renne, werden die Gesichter schon ziemlich lang - ich habs probiert...

Darauf freu ich mich schon, wenn ich mit meiner Waffe über die schulter geworfen durch die Innenstadt maschiere, am Polizeirevier vorbei und dann in den Wagen steige (alternativ auf das Motorrad) um zur jagd zu fahren...

Gruss

B

Geschrieben

OK, tragen wir's aus

Das "Fiese" daran kann ich nun wirklich nicht erkennen.

Weiß ich, daß Du es nicht erkennst. Ich traue Dir nicht zu, etwas zu tun, daß Du für Falsch oder verwerflich erachtest. Aber: Du erhebst Dich Selbst zum Maßstab, etwas, was an anderer Stelle zu Recht kritisiert wird. Du zahlst, also kannst Du tun und lassen was Du willst, oder wie lautet die Logik ? Das geht nicht an. Wenn ich keine Hunde mag, kannst Du keinen solchen in meine Wohnung/Lokal/Katzensalon bringen. Zahlung ist keine besondere Rechtsstellung. Du schließt den Vertrag mit der Bahn ab und akzeptierst die Regeln. Oder Du fährst nicht mit der Bahn. Sogar daß das Verbot technisch unsinnig ist, will ich Dir zugeben. Und ? Es gibt so Vieles Unsinniges: Geschwindigkeitsbegrenzungen, Parkverbote, Klingenlängen, Tritiiertes Wasser, Dritthundesteuer, Steuerfreies Binnenschifferdiesel....Nochmal: Und ?

Völlig andere Größenordnung...

Stimmt auch, aber es ging mir nicht um den exakten Sachverhalt. Sondern um die Falsche Einstellung. Und die Empfehlung in einem Waffenforum, sich doch bitte nicht an die Beförderungsvereinbarung zu halten, weil das Unsinnig ist, wie jeder klar denkende Deutsche erkennen kann. Deshalb braucht man das nur ein bisschen zu verstecken, dann ist es nicht so schlimm.

Genau !

Geschrieben

*seufz*.....langes *seufz* Warum schränkt sich der deutsche Waffenbesitzer immer selber ein?

Folgende Situation:

Fahrt mit dem Nachtzug, ich schleppe meine Knallstöcke mit ins "Bad" des Zuges. Schaffnerin fragt mich beim Verlassen desselben, was denn da so wervolles drin sei, daß ich es mit ins Bad nähme. Mein Antwort "Feuerwaffen." "Ach so, na klar, kann ich mir vorstellen" Ende. Kein Problem.

Und wenn ich sonst irgendwo hin mit Gewehr unterwegs bin, was glaubt ihr was ich einem grünen Hansel, der es besonders wichtig hat, erzählen werde, wenn der fragt? Natürlich zu Verwandten, der Freundin, Bekannter, Schießbahn, Büchsenmacher(Zieht Werktags imme..hehe) etc. Was will er machen? Hmm? Anzeige? Er bzw. der Staatsanwalt müsste beweisen, das meine Version da nicht zutrifft. Schön, dann mal sehen wie die Zeugen aussagen. :heuldoch: Der Schuss ginge nach hinten los.

Zudem muss man zur Ehrenrettung gerade der Streifenpolizei deutlich bekräftigen, dass die einen Schützen zufrieden lassen. Ich bin regelmässig über Düsseldorfer und Kölner(Ja, genau: NRW :ninja: ) und gelegentlich über andere Hauptbahnhöfe mit Karabiner im Segeltuchfutteral gelatscht und glaubt ihr einen von denen hätte es geschert? Die haben ganz andere Sorgen im Berufsaltag, als die Neurosen und die Niedertracht der Schreibtischtäter des Innenministeriums und des Bundestags auszuleben.

Und für diejenigen, der sich seit Erteilung der WBK nur noch in ganz wichtigen Paragraphen unterhalten können: Es heist "vom Bedurfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit" Es heist auch nur "von Ort zu Ort", nicht "auf direktem Wege" oder "luftlinie" :00000733: Es ist also kein Problem für dich, dir Geld vor dem Schützenheimbesuch zu holen.

Viel Spass,

Ase

Geschrieben
... Es heist "vom Bedurfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit" Es heist auch nur "von Ort zu Ort", nicht "auf direktem Wege" oder "luftlinie" :00000733: Es ist also kein Problem für dich, dir Geld vor dem Schützenheimbesuch zu holen...

:icon14: So siehts aus - und natürlich darf man z.B. auch Schützenkollegen zwecks gemeinsamen Standbesuch oder Vereinstermin abholen und dafür einen Umweg in Kauf nehmen.

Geschrieben
Falsche Einstellung.

Man kann natürlich aus allem eine ganz große Prinzipienfrage machen. Das lohnt sich in diesem Fall aber nicht.

...Empfehlung in einem Waffenforum, sich doch bitte nicht an die Beförderungsvereinbarung zu halten, weil das Unsinnig ist, wie jeder klar denkende Deutsche erkennen kann.

Ich empfehle in dieser Sache nichts; ich habe meine Position und Verhaltensweise beschrieben. Wer darin einen Tipp sehen möchte, kann es tun; oder lassen. Die Unsinnigkeit der Regelung ist wahrscheinlich allen klar; darüber hinaus hatte ich (in der Zeit, als ich intensiv den ÖPNV nutzte und auch der von mir viel frequentierte Büchsenmacher entsprechend gut und schnell damit erreichbar war) aus rein praktischen Gründen meine Sportwaffen in der Bahn mitgenommen.

Genau mit dem Ergebnis, wie es die Bahn selbst ständig propagiert: Zeit gespart, Geld gespart, Umwelt geschont. Die Energie und Zeit, gegen die Windmühlenflügel dieser seltsamen Regelung (von der ich übrigens auch erst aus WO weiß, "außerhalb" kennt diese wohl keiner) anzukämpfen, hatte ich nicht.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Servus,

ich sehe Tyrs Auslegung auch ein wenig zu eng. Ich unterstelle der Bahn einfach folgende Intention: Weil die nicht wollen, dass irgendwelche Schwachmaten im Zug offen ihre Knallgeräte zur Schau stellen, haben sie den Transport derselben einfach in den Transportbedingungen ausgeschlossen. Wenn die Sportgeräte jedoch neutral und vorschriftsmässig verpackt sind, juckt es keine Sau. Es weiß ja eh keiner was drin ist, im verschlossenen Behältnis ;)

Um Tyrs Beispiel nochmal aufzugreifen: Wenn ich keinen Hund in meiner Bude will, weil der mir alles dreckig macht, stinkt, Haare verliert und sabbert, so ist das zu respektieren. Wenn mich jemand besuchen möchte, dessen Hund sauber in Folie eingeschweisst ist und somit sämtliche negativen Eigenschaften verliert, kann doch jeder seinen Liebling mitbringen.

Gruß Tauschi

P.S. Nein, ich habe nichts gegen Hunde. Was ist tritiiertes Wasser?

Geschrieben

Wasserstoff hat drei Isotope: den allseits beliebten "Normalen" mit Atomgewicht 1 (Proton) Wenn man dem Atomkern noch ein Neutron beifügt, erhält man Deuterium (Atomgewicht 2). Noch ein Neutron mehr : Tritium. Das leuchtet, weil es Radioaktiv ist, daher prima für Nachtvisiere geeignet. Kommen alle "von Alleine" in der Natur vor.

Kern-Anlagen, wie Atomreaktoren unterliegen der Strahlenschutzverordnung (logisch) Die erfasst alle radioaktiven Stoffe. Also auch Tritium. Der natürliche Gehalt an Tritium im normalen Leitungswasser ist höher als der Strahlenschutz-Grenzwert. Das bedeutet, das (Leitungs-) Wasser, das in Atomreaktoren verbraucht wird, um sich die Hände zu waschen gilt als "tritiiertes" Wasser und wird überwacht.

Außenrum kümmert es keinen ArXXX. Aber drinnen ist das gefährliche Zeugs zu überwachen... War mal ein Dönchen aus der Kerntechnik-Vorlesung.

Geschrieben
Schlecht verpackte, ergo unzweifelhaft als solche erkennbare, Schusswaffen

werden u.U. von der Beförderung ausgeschlossen...

Gut (neutral) verpackt interessiert das keinen Menschen. Auch keinen in Dunkelblau mit DB-Logo.

Und nein, ich theoretisiere nicht nur...

Lese er vor allem mal nach:

Zur Durchsetzung siehe Punkt 7.2.2.
(gemeint sind die Beförderungsbedingungen der DB, gestützt auf die EVO)

Deine Theorie stützt sich lediglich auf "wo kein Kläger, da kein Richter".

Wie ich oben schrieb: Nicht alles, was irgendwo durchgegangen ist, ist rechtens. Mir ist bekannt, daß ein Großteil des Personals die Einzelheiten der Beförderungsbedingungen (häufig zum Vorteil der Fahrgäste, Stichwort Fahrradtransport oder Mitnahme großer Hunde) nicht genau kennt.

Mir ist auch bekannt, daß sich das Personal häufig um nichts schert, seien es die Ausschlüsse laut Beförderungsbedingungen, das Rauchverbot oder sonstwas. Man will sich einfach den Streß mit zig uneinsichtigen Fahrgästen nicht antun.

Aber wer will es tatsächlich riskieren, ggf. nach Fahrt durch halb Deutschland dann an jemanden zu geraten, der sich an die Bestimmungen hält und anschließend rausgeschmissen zu werden? Die Rechtslage ist eindeutig! Es ist auch für niemanden ein Ermessensspielraum vorgesehen. Im Gegenteil, eigentlich ist das Personal verpflichtet und verantwortlich, die Einhaltung -nötigenfalls unter Hinzuziehung der Bahnpolizei- durchzusetzen. Wenn dann der Schützenkamerad doch eine Schußwaffe dabei hatte und seinetwegen der Zug stehen blieb, dann wirds richtig teuer...

Ich habe die Regelung nicht gemacht und befürworte sie auch nicht, aber sie ist geltendes Recht.

Darauf abzustellen, daß es eh nicht bemerkt wird, was im Koffer drin ist, finde ich ziemlich daneben. Mit genau derselben Einstellung und Begründung kann man illegal Waffen führen oder sonstwas.

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