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IGNORED

Seit 01.04. wieder Eintragung von WS in die WBK


Der Schrauber

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nun, die WS die über Händler gekauft wurden lassen sich zum Großteil ermittelen,

da die meisten Händler trotzdem ne Meldung an die Behörde gemacht haben, wenn auch nicht

gesetzl. erforderlich).

Bei Privatkäufen/Verkäufen kann sich die Historie von so einem WS schon mal verlieren, wenn gegen

Barzahlung und Selbstabholung ohne Kaufvertrag das Ding abgegeben wurde und die sache einige zeit zurückliegt.

Svenni

Geschrieben

Dem kann man nur beipflichten. Wer jetzt noch eines hat, das nicht eingetargen ist,

der sollte es innerhlab der Frist anmelden, auch wenn keine Rechnung mehr auffindbar ist. Denke mal von wem es erworben wurde, bzw. wann ist zweitrangig, Hauptsache man mommt seiner Pflicht

nach.

Svenni

Geschrieben
Nun, die WS die über Händler gekauft wurden lassen sich zum Großteil ermittelen,

da die meisten Händler trotzdem ne Meldung an die Behörde gemacht haben, wenn auch nicht

gesetzl. erforderlich).

Auch die Händler, die nicht ans Amt gemeldet haben werden sicherlich über entsprechende Unterlagen verfügen....und sollte irgendwann NACH Ablauf der Anmeldefrist der Gesetztgeber da nachbessern und die Händler " abfragen".....werden alle die jetzt nicht nachmelden es ggf. bereuen!

Anmelden! Egal wann erworben!

Oder denkst du die Händler machen es seit 01.04 anders?

Da werden sämtliche WS und Teile im Lager ins WHB eingetragen, und sicher nicht jedesmal rausgesucht wann und woher erworben!

" Lagerbestand eingetragen gem WaffG-2008", steht dann halt da!

Geschrieben
Auf jeden Fall sollte keiner wegen einem nicht angemeldeten WL seine Zuverlässigkeit riskieren. <_<

:grin: hola amiga Sbine e amigos,

da ich soetwas schon erwartet hatte sind ALLE meine WSe (Ciener .22lr f. 92 FS, Frankonia 9 mm f. 1911 A1, kurzes 08

9mm f. LP08, HR .308 f.M1A) gelich nach dem Kauf (2004.2008) eingetragen...das Ciener und das Frankonia OHNE Nr. weil keine drauf ist.

Saludos de pancho lobo :drinks:

Geschrieben
:grin: hola amiga Sbine e amigos,

da ich soetwas schon erwartet hatte sind ALLE meine WSe (Ciener .22lr f. 92 FS, Frankonia 9 mm f. 1911 A1, kurzes 08

9mm f. LP08, HR .308 f.M1A) gelich nach dem Kauf (2004.2008) eingetragen...das Ciener und das Frankonia OHNE Nr. weil keine drauf ist.

Saludos de pancho lobo :drinks:

wie muss ich mirv das vorstellen?

Ein M1a ohne Schaft und Abzugsgruppe? :00000733:

Geschrieben

Also, Ihr könnt zumindest bei den bei Frankonia erworbenen WS davon ausgehen, daß der Verkauf den LKAs oder OAs gemeldet wurde (das weiß ich).

Wenn eine Privatperson den Verkauf nicht gemeldet hat, ist sie selber schuld, wenn mit dem Teil Unfug gemacht wurde und sie dafür drankommt. - Also sollte man da auch davon ausgehen, daß der Verkauf gemeldet wurde (so denn registriert).

Ich würde auf alle Fälle wenigstens die vorher registrierten WS eintragen lassen.

Die paar Ois sind das Risiko nicht wert.

Gruß,

André

Geschrieben

mein kk-ws (neu) und ein 4mmM20-wechsellauf sind auch seit gestern drin. hab ich gleich in einem aufwasch gemacht, allein schon, damit die kk-meb eindeutig geregelt ist, da ich keine andere kk-waffe besitze.

mich stören die eintragungen nicht, solange sie nicht auf irgendwelche kontingente angerechnet werden ...

Geschrieben
Tja, im Gesetz steht es aber (erstaunlicherweise, wenn man da an andere §§ der Novelle denkt..) klar drin.

Eintragungsfrei erworbene WS sind innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes einzutragen.

Was ist daran zweifelhaft ?

Hallo

Wechselläufe WS. Wo steht das ????

Gruß

Geschrieben

Eintragungspflicht gemäß § 58 Abs. 12 WaffG:

"Besitzt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte am 1. April 2008 erlaubnisfrei erworbene Teile von Schusswaffen im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 2, so sind diese Teile bis zum 1. Oktober 2008 in die Waffenbesitzkarte einzutragen."

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Wie sieht es eigentlich bei Einsteckläufen aus??

Müssen die nun ebenfalls angemeldet werden?

cu

SORRY, hab´s gefunden - nein!

Anlage 2 Abschnit 2 Unterabschnitt 2:

Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

.....

2a.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind,

Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind

Geschrieben
wie muss ich mirv das vorstellen?

Ein M1a ohne Schaft und Abzugsgruppe? :00000733:

:00000733: hola amigo HornerArms,

es asi como lo has ercrito...es ist so wie Du es geschrieben hast. Mein WS für die LP08 ist ja auch nichts anderes,

d.h. als M1A Schaft und Abzugsgruppe benutze ich einen vom meinen 2 vorhandenen M1A.

saludos de pancho lobo :s75:

Geschrieben
Hüstel, die Dame sollte sich mal den § 58 Abs. 12 WaffG etwas näher anschauen. :rolleyes:

§ 58 Abs. 12 WaffG:

"Besitzt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte am 1. April 2008 erlaubnisfrei erworbene Teile von Schusswaffen im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 2, so sind diese Teile bis zum 1. Oktober 2008 in die Waffenbesitzkarte einzutragen."

Also bei uns im Schützenhaus ist eine Diskussion entbrannt, wie denn der § 58 Abs. 12 WaffG zu lesen wäre:

Es existiert eine Meinung, die sagt: Der Gesetzgeber war mit der Veröffentlichung des Textes sehr spät dran, so dass erst am 31.03.2008 mittags(!) die Öffentlichkeit von den Änderungen des WaffG (nicht einmal vom vollständigen Gesetzestext) über das Internet Kenntnis nehmen konnte, so dass der Gesetzgeber vorsorglich für am 01. April 2008 erlaubnisfrei erworbene Teile eine Schonfrist bis zum 01. Oktober 2008 eingebaut hat.

Geschrieben
Es existiert eine Meinung, die sagt: Der Gesetzgeber war mit der Veröffentlichung des Textes sehr spät dran, so dass erst am 31.03.2008 mittags(!) die Öffentlichkeit von den Änderungen des WaffG (nicht einmal vom vollständigen Gesetzestext) über das Internet Kenntnis nehmen konnte, so dass der Gesetzgeber vorsorglich für am 01. April 2008 erlaubnisfrei erworbene Teile eine Schonfrist bis zum 01. Oktober 2008 eingebaut hat.

Jo, das ist auch eine Meinung - nämlich eine übliche Stammtischmeinung. Das Gesetz wurde so spät veröffentlicht, weil Gesetze eben üblicher Weise mit Verkündung in Kraft treten. Entsprechende Übergangsfristen sind absolut üblich.

Wir hatten ja vor einiger Zeit eine leidenschaftliche Diskussion, wie das wohl nun zu würdigen wäre, wenn eine (damals noch nicht implementierte) Übergangsfrist ausbleiben würde.

Zur Eintragungspflicht von WS & Wechselläufen: Das ist Quatsch mit Soße, denn die Besitzer nicht nummerngleicher Waffen sind hierdurch automatisch dem Generalverdacht ausgesetzt, der Eintragungspflicht u.U. nicht nachgekommen zu sein.

Zur Erinnerung: Bei KW ist waffenrechtlich für die Eintragung die Nummer des Griffstücks relevant, ist z.B. eine Pistole (als Komplettwaffe wie üblich) eingetragen, taucht zwar die Nummer des Griffstücks auf, aber Lauf und Verschluss/Schlitten bleiben in der WBK trotzdem gänzlich ungenannt. Einziger logischer (aber rein hypothetischer, da völliger Unsinn) Ausweg wäre, in der WBK keine Komplettwaffen, sondern nur noch Konglomerate wesentlicher Teile einzutragen. Dass dies absoluter Unsinn wäre, darüber brauchen wir hier nicht zu diskutieren.

Ein Beispiel, um es etwas plastischer zu machen:

Bei meiner P210 verhält es sich so, dass die Waffe ursprünglich das Kaliber 7,65Para (natürlich mit dazugehörigem, zum Griffstück nummerngleichen Lauf) hatte. Als ich sie erworben hatte, war als Wechselllauf (natürlich nicht nummerngleich mit dem Griffstück) ein 9x19-Lauf dabei.

Bedürfniskonform habe ich die Waffe als P210 in 9x19 mit Wechselllauf in 7,56 Para erworben. In meiner WBK ist der nummerngleiche 7,65Para-Lauf als Wechsellauf eingetragen. Der 9x19 Lauf mit abweichender Nummer taucht in meiner WBK - sachlogisch richtig - überhaupt nicht mehr auf, denn hier ist eine Komplettwaffe in 9x19 eingetragen und für diesen Eintrag ist die Nummer des Griffstücks maßgeblich. Wäre der Lauf separat gelistet, hieße das, ich hätte zwei Läufe in 9x19.

Geschrieben
.... Der 9x19 Lauf mit abweichender Nummer taucht in meiner WBK - sachlogisch richtig - überhaupt nicht mehr auf, denn hier ist eine Komplettwaffe in 9x19 eingetragen und für diesen Eintrag ist die Nummer des Griffstücks maßgeblich. Wäre der Lauf separat gelistet, hieße das, ich hätte zwei Läufe in 9x19.

Was aber auch doof gelöst wurde...

Sinnvollerweise hätte man das so lösen können, dass man folgenderweise einträgt:

Waffe Nr.: 65211 mit Lauf Nr. D 4022 (9 mm Para)

Wechsellauf. Nr.: 65211 (7,65 mm)

SO ein Eintrag benötigt gerade mal eine Zeile mehr.

IMI

Geschrieben
Erwerb am Neujahrstag 1111, interessant. :lol:

In aller Regel wird die Behörde bei den nachträglichen Eintragungen von WS das Anmeldedatum und einen Passus wie "angemeldet nach § 58 Abs. 12 WaffG" o.ä. in die WBK eintragen.

In der WaffKostV gibts dazu den Gebührentatbestand nach Abschnitt II Ziff. 11c (12,78 €).

Seit wann ist im November Neujahr? :rotfl2::rotfl2:

Geschrieben
... Sinnvollerweise hätte man das so lösen können...

Wollte ich ursprünglich auch so wie von Dir vorgeschlagen haben.

Der herbeigerufene Sachgebietsleiter (die SB selbst war "geringfügig" mit dieser Allerweltsoperation überfordert :rolleyes:) war nach dreimaligem Nachfassen meinerseits dann etwas angenervt und hat mir die Story von ausgeschossenen Läufen und gebrochenen Verschlüssen erzählt (die werden auch nicht ein- oder nachgetragen).

Ich habe es dann notgedrungen gut sein lassen (nicht ohne ordnungsgemäß eine Aktennotiz in meine WBK-Mappe abzuheften :dirol:); zumindest hatte der Eintrag des Wechsellaufs nichts gekostet, man war wohl froh, mich lästigen Zeitgenossen wieder loszuwerden - wenigstens für die nächsten paar Monate.

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