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IGNORED

Polizeikontrolle und Waffen


joker_ch

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So der zweite Transport war dran.

Nach all dem Fachwissen hier, habe ich mich mal klug gemacht und das hiesige Polizeigesetz durchgelesen. Effektiv laut Artikel 45 Al 3a muss ein Polizist auf Aufforderung sich aussweisen. Ausserdem habe ich noch rausbekommen, das nirgends steht, das man irgendwelche Papiere vorlegen muss, falls man Waffen dabei hat.

Nun es kam wie es kommen musste, schon wieder eine Kontrolle :icon13::angry2:

Der Polizist ist ziemlich sauer geworden und fand mich unverschämt als ich ihn nach seinen Papieren gefragt habe, er fand die Uniform, den Wagen und den zweiten Polizisten aussreichend als Legitimation.

Ja so kann jeder kommen, als ich ihm dann den Gesetzestext gezeigt hatte den ich vorher aus dem Internet mir geholt hatte, hat er mir effektiv so einen Kreditkarte mit Photo gezeigt. Weiss immer noch nicht wie so eine Ausweiss aussieht, nehme aber an es war einer.

Danach, und ich verstehe es wirklich nicht, hat der angefangen eine Funktionskontrolle des Wagen zu machen, lichter,Bremslichter er hat noch eine Alkoholkontrolle nachgeschoben. Als er mich gefragt hat was in den Kisten drin wäre habe ich ihm geantwortet, das dass ihn nichts angehen würde, er wollte auch den Kofferraum sehen. Da wurde er ein bisschen anders, hat verlangt die Kisten aufzumachen.

Er wurde richtig sauer, wo den diese Waffen herkämmen, was ich damit wollte, ob ich eine Erklärung hätte.

Ich habe ihm geantwortet das es ihn nichts angehen würde da Waffenbesitz nicht gereglt wäre, ich aber diesmal eine Ausnahme machen würde und ihm die Papiere gezeigt.

Jetzt stellt euch vor, es ist unglaublich, die haben mich auf die Wache mitgenommen, die Waffen mir einem Kleintransporter holen lassen. Ich habe 6 Stunden dort geschmort. Und die Waffen wollen sie mir nichr rausgeben, die wollen am Montag mit dem Waffenverantvortlichen sehen ob alles in Ordnung, schliesslcih könnte man ja auch die Papiere fälschen.

UNGLAUBLICH was die sich da erlauben, ich hetzte den jezt meinen Anwalt auf den Rücken, ein Bitbull ist ein Lamm dagegen. Da wird es in den Etagen wackeln, so lass ich nicht mit mir umspringen.

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:rotfl2: :rotfl2:

Nichts ist geschehen keine Kontrolle :lol:

Joker

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Mir ist ein Blaurock bekannt, der generell bei jeder Kontrolle fragt,

ob Waffen (irgendwelche) an Bord sind.....

Und wie verhält er sich, wenn die Frage nicht beantwortet oder verneint wird,

aber dann doch ( legale ) Waffen gefunden werden?

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Gast We are Borg

Was soll schon groß passieren?

Es ist kein Straftatbestand, die Polizei anzulügen.

@ JokerCH: So transportiert man keine Waffen! Dürch das Hin- und Hergeschaukel des Fahrzeugs und die Stöße durch Schlaglöcher werden die guten Eisen verkratzt und verbeult! :rolleyes:

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Kann es ein, daß der Herr Hermes keine Kritik an der deutschen Polizei oder an deutschen Polizisten in seinem Forum mag? Dann schreib das doch groß vorne hin und gut (und langweilig) ist es. Oder mach ein GdP - Forum auf :00000733:

...zwei unterschiedliche Gesellschaftssysteme ins Spiel gebracht werden, sondern auch zwei verschiedene Rechtssysteme...

Wie, keine 2 halbwegs freiheitlichen Demokratien mehr? Dann habe ich was verschlafen. :peinlich:

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Und wie verhält er sich, wenn die Frage nicht beantwortet oder verneint wird,

aber dann doch ( legale ) Waffen gefunden werden?

Ich weiß nicht was er macht, aber ich wäre bei einer Nicht-Beantwortung der Frage noch etwas vorsichtiger und vielleicht auch etwas weniger entgegenkommend. Wenn dann Waffen gefunden würden, könnte ich als Laie sie garantiert nicht zuordnen/beurteilen, würde sie sicherstellen/bei Widerspruch beschlagnahmen und die zuständigen Leute/Spezialisten von was für einer Dienststelle/Behörde auch immer die Beurteilung übernehmen lassen.

Entsprechnde Nachfrage an die für den Wohnort zuständige Waffenbehörde und mal sehen, was als Antwort kommt. Wenn denn alles i.O. ist, bekommt der Betreffende bestimmt die Waffen nach einiger Zeit wieder ausgehändigt.

Also was soll passieren, wenn man die Herren mal verarscht oder sich stur stellt? Die können und müssen schließlich auch nicht alles wissen.

Natürlich würde der Fahrer anwesend sein während der Auflistung der Waffen und der hoffentlich vorhandenen Papiere, die geforderten Angaben machen und das Protokoll unterschreiben. Anschließend könnte er wohl nach Hause fahren.

Es geht also alles, man muß nur wissen, welche Rechte man als Bürger hat und sie vor allem jederzeit konkret einfordern. Wäre nach noch schöner, wenn man jedem Büttel auf Befragen gleich alle Antworten geben würde.

Und da man sich im Leben ja immer zweimal begegnet, wüsste der Beamte bestimmt gleich wen er vor sich hat und wäre entsprechend entgegenkommend, denn schließlich ist er ja hoffentlich auch lernfähig.

Also - so schwierig stelle ich mir das eigendlich nicht vor. Man muß nur wissen, was man will und es auch in bestimmtem Ton aber höflich und nachdrücklich vorbringen. Dann geht alles seinen Weg.

Und wenn man dann immer noch nicht zufrieden ist und dem D****n noch einen mitgeben will, kann man sich ja mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder Anzeige nachhaltig in Erinnerung bringen. Schließlich erhöht diese Nachhaltigkeit auch den Lerneffekt beim unverschämt einschreitenden Beamten.

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Kann es ein, daß der Herr Hermes keine Kritik an der deutschen Polizei oder an deutschen Polizisten in seinem Forum mag? Dann schreib das doch groß vorne hin und gut (und langweilig) ist es. Oder mach ein GdP - Forum auf :00000733:

Quatsch, ich mag bloß keine Vergleiche, die nicht passen.

Wenn Du Streit suchst, dann such ihn woanders...

Wie, keine 2 halbwegs freiheitlichen Demokratien mehr? Dann habe ich was verschlafen. :peinlich:

Wenn man will, kann man alles falsch verstehen oder auslegen.

Ich denke mal, die Mehrheit hats verstanden. Das es an dir vorbeigeht ist nicht meine Schuld.

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Und wenn der druntergebaute 40mm Granatwerfer funktionsfähig sein sollte, dann gute Nacht !

@tschorsch. Joker ist SCHWEIZER und darf ein wenig mehr, als wir Deutschen Sportschützen. Mit entsprechender Kantonsbewilligung? auch Vollautomatische Waffen.

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Das es an dir vorbeigeht ist nicht meine Schuld.

Schade wenn Du mich nicht schlauer machen willst. Aber vielleicht war ich ja noch nie bei den Amis oder kenne keine oder... :confused:

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Hab ich ihn auch schon gesagt habe aber von nix ne Ahnung, meinte er.... :peinlich:

Und wenn der druntergebaute 40mm Granatwerfer funktionsfähig sein sollte, dann gute Nacht !

Leider stimmt dass mit keiner Ahnung, zumindestens in vielen Fällen.

Das mit dem unsanften Transport stimmt schon, aber es sind alles Kriegswaffen, die auch gebraucht wurden und entsprechend aussehen, also nix 99% Kondition. Denen siehst du solch einen Transport einfach nicht an.

Ein paar darunter sind, alte Norm auf HA umgebaut, die ich zum Training gebrauche, die sind ganz einfach Gebrauchsgegenstände usw....

Was jetzt so tolles mit HG-Werfer sein soll versteh ich nicht, ausser ich würde da eine scharfe reinladen, was unwahrscheinlich da man die Munition nicht kriegt.

@Tschorch du hättest gerne, ist aber nicht so mit dem Softair.

Hier noch einen Granatwerfer den ich habe :heuldoch:

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Und damit jetzt manche verstehen warum der Umtrieb. Ich habe Arbeiter im Haus, die alleine dort werckeln für eine Woche, deswegen habe ich die Waffen in einen sicheren Ort ausgelagert.

Joker

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Schade wenn Du mich nicht schlauer machen willst. Aber vielleicht war ich ja noch nie bei den Amis oder kenne keine oder... :confused:

Es interessiert mich überhaupt nicht, wie oft, lange oder sonstwie Du in den Staaten warst und was Du da für tolle Leute kennst. Ich weiß aber, das z.B. das Waffengesetz dort nicht mit dem unsrigen Vergleichbar ist. Ebenso jede Menge anderer Gesetze. Wer hier jetzt von einem vergleichbaren System spricht, hat unrecht.

Ich könnte auch anführen, das dort jedes County? seine eigenen Gesetze hat und das ist in D eben nicht der Fall.

Wenn Du jetzt unbedingt noch etwas loswerden willst, dann prahle endlich, damit die liebe Seele ihre Ruhe findet.... ich werde es schon ohne Neid ertragen.

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Ah so, danke für den Hinweis jetzt wird mir einiges klar auch mit den HG (Thread, die mit den Hartmetallsplittern) wo ich

von den Guß ausgegangen war.

Das wollt ich hier noch anmerken bei Hartmetall sieht die ganze Sache ein wenig anders aus @Joker,da haben

wir aus zwei unterschiedlichen Winkeln argumentiert-na kein Problem.

Wenn er Schweizer ist siehts natürlich schon anders aus, klar nen HG-Werfer sieht man hier nun mal meistens nur

als Softair-wobei es da durchaus sehr realistische zu kaufen gibt s.Kotte&Zeller. <_<

Hier die besagte HG 85

hg85.jpg

http://www.ruag-ammotec.ch/ammotec/de/prod...on.htm?navid=44

Joker

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Hallo!

Da aus ähnlichen thematischen threads Dein Beruf erkenntlich ist, würde ich aus erster Hand doch noch Folgendes beantwortet haben mögen:

Gerafftes Zitat:

erstens, ein guter Grund dafür (Kofferraum öffnen),

folglich, ein Polizeibeamter HAT eine entsprechende Eingriffsbefugnis ("horrible, isn't it?"-Tschuldigung:

aber dieses Fachkinesisch ist wirklich "horrible")- sei's drum:

Wie weiß ich als kleiner Kacker, OB diese Befugnis vorhanden ist?

Ich habe ja nichts zu verbergen mit meinen legalen Waffen, habe nichts geschmuggelt, also ist hier wirklich die Devise angesagt:

Schnauze halten und gehorchen?

DAS möchte ich - verhaltensmäßig als Betroffener- ganz einfach mal erklärt haben- von einem geschulten Polizeibeamten:

MUSS ich bei einer Kontrolle -WANN- den Kofferraum öffnen?

Wenn Warndreieck und Pflasterkasten dort NICHT deponiert sind?

UND für mich in der Reihenfolge wichtig:

WANN und OB ÜBERHAUPT muß ich VOR einer erweiterten Kontrolle VON MIR AUS, ehe danach gefragt zu werden, mitteilen, daß ich (NATÜRLICH) LEGAL Schußwaffen im Kofferraum habe.

Es geht hier nicht um möglicherweise rechtlich konformes "Blocken", sondern ausschließlich um rechtlich verbindliche Verhaltensweisen bei einer Polizeikontrolle.

Diese Frage würde ich gerne von einem Beamten auf den Punkt gebracht beantwortet haben.

Dafür erstmal Danke und

mfG!

Hi, mische mich mal ein und zitiere das Berliner ASOG (Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und Ordnung in Berlin)

§ 23 Durchsuchung von Sachen

(Tatsachen müssen vorhanden sei, dass die Annahme rechtfertigt, dass sich gesuchte Personen oder Sachen die sichergestellt werden dürfen, in dieser Sache befinden (gekürzte Form)

- zur Sache gehören Behältnisse und auch Fahrzeuge

- als Tatsachen zu Annahme gehören, ähnliches Fluchtfahrzeug oder verdächtige Verhaltensweise usw.

Bei einer Ringfahndung und höfliches Ansprechen und Aufklärung über den Grund der Maßnahme wird jeder unbescholtene Bürger seinen Kofferraum auch öffnen, damit die Fahrt schnellstmöglich fortgesetzt werden kann.

Bei einer Tatsache, also Verdachtsgrund, kann die Durchsuchung auch zwangsweise durchgeführt werden.

Bei einer normalen Verkehrskontrolle liegt es an einer geschickten Verhandlung durch den Beamten, dass ihm der Blick in den Kofferraum gelingt.

Wer hat schon alles im Fond verstaut?

-Verbandskasten

-Ersatzglühbirnen

-Wagenheber

-Ersatzrad

-Warndreieck

-Warnweste?

Wenn ja, hätte der Beamte ohne plausiblen Grund schlechte Karten.

Weiterhin wäre der Anfangsverdacht einer Straftat möglich, so dass nach § 102 StPO das Fahrzeug und die Person durchsucht wird.

Z. B. sichtbar im Fahrzeug abgelegte Schreckschußwaffe (verbotenes Führen) oder Butterflymesser (verbotener Gegenstand) somit wäre der fahrzeugführer schon Straftäter und jeder Pol.-Beamte kann eine Durchsuchung wegen Gefahr im Verzuge anordnen und später begründen und aktenkundig machen.

Wenn ich berechtigt Waffen transportiere, sollte ich schon darauf aufmerksam machen, wenn ich denn gefragt werde, bevor alle plötzlich ihre Waffen in Anschlag bringen und man plötzlich "Silberschmuck" an beiden Händen trägt.

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Weiterhin wäre der Anfangsverdacht einer Straftat möglich,

so dass nach § 102 StPO das Fahrzeug und die Person durchsucht wird.

z. B. sichtbar im Fahrzeug abgelegte Schreckschußwaffe (verbotenes Führen)...

Ohne jetzt klugschieten zu wollen:

das begründet aber noch lange keinen Anfangsverdacht,

denn es ja nicht komplett verboten, sondern es gibt ja ( im Prinzip für jedermann ) den KWS.

Sonst wäre ja auch jeder Fahrer eines PKW anfangsverdächtig ohne Fahrerlaubnis zu fahren...

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Ohne jetzt klugschieten zu wollen:

das begründet aber noch lange keinen Anfangsverdacht,

denn es ja nicht komplett verboten, sondern es gibt ja ( im Prinzip für jedermann ) den KWS.

Sonst wäre ja auch jeder Fahrer eines PKW anfangsverdächtig ohne Fahrerlaubnis zu fahren...

Generell ja -

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Bei einer normalen Verkehrskontrolle liegt es an einer geschickten Verhandlung durch den Beamten, dass ihm der Blick in den Kofferraum gelingt.

Siehste--- Deshalb auch meine begründete Frage.

Ich hatte als Antwort (von wem auch immer) eine für mich verbindliche Rechtssicherheit erwartet, was wohl entweder von Bundesland zu Bundesland nicht einheitlich zu sein scheint oder von der Auslegung der kontrollierenden Polizei abhängig ist.

Es sollte eben nicht an "der geschickten Verhandlung durch den Beamten.....usw. liegen, sondern -auch für mich als Betroffener-

rechtlich eindeutig sein, da ich danach mein Verhalten ausrichten kann.

Und das ist hier immer noch nicht eindeutig, rechtssicher belegt, beantwortet worden.

UND DESHALB gilt für mich bei einer Kontrolle: Zur Sicherheit (MEINER!) Schnauze halten, nicht protestieren, nicht provozieren und den Sermon über mich ergehen lassen.

Die Ordnungsmacht hat den längeren Hebelarm.

Schluß und fertig.

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Es sollte eben nicht an "der geschickten Verhandlung durch den Beamten.....usw. liegen, sondern -auch für mich als Betroffener-

rechtlich eindeutig sein, da ich danach mein Verhalten ausrichten kann.

So läuft das aber nunmal nicht. Natürlich gibt es in Deutschland einheitliche Rechtsnormen, die in allen Bundesländern zumindest sehr ähnlich sind (auch wenn es mitunter regionale Besonderheiten gibt). Der Punkt ist aber, daß die von dir kritisierte "Uneindeutigkeit" eher daran liegt, daß die Frage der Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung des PKW immer situativ zu betrachten ist und von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Es gibt schlicht und einfach keinen schnellen "Rechtmäßigkeits-Check", mit dem der kontrollierte Bürger vor Ort 100%ig ermitteln kann, ob der Beamte gerade zur Durchsuchung befugt ist oder nicht, weil diejenigen Dinge, die für die Frage der Befugnis wesentlich sind, mitunter zwar der Polizei, nicht aber dem kontrollierten Verkehrsteilnehmer bekannt sind.

Und Rechtsnormen haben nichts mit "geschicktem Verhandeln" zu tun. Der Kommentar von Uwe bezog sich wohl eher darauf, daß mancher Beamte auch einfach mal höflich fragt, ob er in den Kofferraum gucken darf, und der höfliche Bürger es ihm erlaubt. Jaja, ich weiß, unsere ganzen Freiheitskämpfer und Rechtsexperten hier würden sowas niiiieeeemals zulassen :D

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Bin auch mal - wie es der Teufel so wollte - auf dem Heimweg von der Jagd in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. Habe erst mal gar nix gesagt und den Polizeischülern die Fahrzeugpapiere ausgehändigt. Durch heftiges Taschenlampen in den Fond konnten sie dann den Waffenkoffer erahnen. An dieser Stelle hat dann ein älterer Kollege übernommen. Auf die Frage, was denn da drin sei, sagte ich, ein Jagdgewehr. Ich wurde gebeten, den Jagdschein vorzuzeigen, das habe ich getan, er war gültig und ab die Post, war ich schon wieder auf der Autobahn.

Aus Prinzip lasse ich bei Polizeikontrollen den Motor laufen, bis ich aufgefordert werde, ihn auszumachen, öffne die Tür erst, wenn ich dazu aufgefordert werde und mache die Innenbeleuchtung nicht an. Ich will nicht kontrolliert werden, die wollen ja irgendwas sehen, dann können sie sich ruhig ein bißchen anstrengen, die Damen und Herren Polizisten. Warndreieck & Verbandskasten habe ich im Fahrgastraum, dann müssen sie sich noch dazu eine blöde Ausrede überlegen, warum sie in meinen Kofferraum schauen wollen. Habe ich schon erwähnt, daß mir Verkehrskontrollen auf den Nerv gehen?

Edith meint: Natürlich bin ich dabei immer freundlich und höflich, das ist ja das mindeste. Aber immer wird das gar nicht honoriert. Ein Freund von mir hat mal versucht, einem Polizisten, der ihn am Bahnhof kontrolliert hatte, ein Trinkgeld zu geben *ggg* Der war nachhaltig pikiert.

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Gast We are Borg
Ein Freund von mir hat mal versucht, einem Polizisten, der ihn am Bahnhof kontrolliert hatte, ein Trinkgeld zu geben *ggg* Der war nachhaltig pikiert.

Wundert mich nicht! Polizisten trinken doch nicht! :rolleyes:

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