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IGNORED

Zwei Kurzwaffen als Jäger und zwei als Sportschütze ?


jaeger

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Geschrieben

Ist es nach unserem deutschen Waffengesetz möglich zwei Kurzwaffen als Jäger und zwei Kurzwaffen als Sportschütze zuerwerben ?

Kann die zuständige Behörde verlangen, das die Kurzwaffen die auf den Jagdschein erworben wurden auch als Sportwaffe einzusetzen sind ? Oder gibt es hier getrennte Kontingente, die in irgendeiner Rechtssprechung nachlesbar sind ?

Allen Antworten einen Dank im vorraus !!!!!

Geschrieben

Mein letzter Wissensstand, letzte woche bei unserem SB war:

2 KW Waffen auf Jagdschein u.

2 KW Waffen für den Sport, wird allerdings ein Bedürfnis vom Verband benötigt.

ansonsten freundlich den SB fragen, der gibt bestimmt freundlich auskunft.

Geschrieben
Mein letzter Wissensstand, letzte woche bei unserem SB war:

2 KW Waffen auf Jagdschein u.

2 KW Waffen für den Sport, wird allerdings ein Bedürfnis vom Verband benötigt.

ansonsten freundlich den SB fragen, der gibt bestimmt freundlich auskunft.

Ja,

so kenn ich das auch

2 KW als Jagdbedürfnis (zum SB hin und sagen: Ich jäger, bitte Voreintrag in Revolver .454 cas und einen in Pistole .50 ae) + als Sportschütze zum Verein und sagen ich Sportschütze bitte antrag für .45 unterschreiben...

und dann fluchen dass man den wiederladeschein ncoh nicht hat... :-9

Viel spass und Waidmannsheil!

Geschrieben
...

2 KW als Jagdbedürfnis (zum SB hin und sagen: Ich jäger, bitte Voreintrag in Revolver .454 cas und einen in Pistole .50 ae) +...

und wenn man das so macht, besteht die realistische Chance, dass man nochmals zum SB geht und sagt: ich bin Jäger und werde jetzt Fallenjagd machen. Dazu snd die beiden KW zu großkalibrig. Bitte noch eine KW in 22.lfb.

die Chancen da noch ne 3te KW zu bekommen sind relativ gut.

Gruss

B

Geschrieben

:hi: hola amigos,

jawohl, jede/r vernünftige SB/rin wird verstehen, dass mit den KWen die zur Jagd benutzt werden man als Sportschütze

nicht besonders gut sein kann. Also Regelbedarf 2 KWen auf Jadgschein und 2 (oder mehr, wenn der Verein mehrere

Disziplinen für KW hat) als Sportschütze mittels Beführwortung des Vereins/Verbandes. Nur 2/6 ist das Hemmnis.

Saludos de pancho lobo :good:

Geschrieben

Es gibt keine gesetzlich Höchstgrenze was die Anzahl der KW angeht.

Einem Jäger werden zwei KW als Regelbedürfnis zugestanden und bei Sportschütze wird in der Regel ein Bedürfniss für zwei KW anerkannt, wenn der Verand das bescheinigt.

Weitere KW werden genehmigt, wenn dafür ein anerkanntes Bedürfnis geltend gemacht werden kann. Sportschütze zur Leistungssteigerung, Jäger z.B zur Fallenjagd.

Dabei handelt es sich m.W. noch nicht mal um eine "Kann" Bestimmung, sondern die Erlaubnis muss erteilt werden, wenn eben dieses anerkannte Bedürfnis vorliegt und auch sonst die Vorrausetzungen gegeben sind.

---

Tom

Geschrieben

Wenn erst die Kurzwaffen auf jagdlichem Bedürfnis und dann die Sportwaffen angeschafft werden habe ich noch nie von Problemen gehört. Andersrum kommt es sehr selten vor das der Sachbearbeiter mauert.

Geschrieben
Wenn erst die Kurzwaffen auf jagdlichem Bedürfnis und dann die Sportwaffen angeschafft werden habe ich noch nie von Problemen gehört. Andersrum kommt es sehr selten vor das der Sachbearbeiter mauert.

Hallo,

ich war zuerst nur Sportschütze mit drei Kurzwaffen (Zeit vor der neuen gelben WBK), Spopi KK, Spopi GK (.45ACP) und freier Pistole.

Dann habe ich den Jagdschein gemacht und für die Jagd zwei weitere Kurzwaffen beantragt und ohne Probleme genehmigt bekommen, Pistole .44Magnum und Revolver .357 Magnum (2,5 Zoll Lauf).

Wie gesagt, es gab keine Probleme und auch überhaupt keine Diskussion auf dem Amt.

Land NRW, damals noch Stadt Aachen.

Gruß Rolf

Geschrieben

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich als Jäger drei Kurzwaffen besitze (9Para, 7,65, 22lfB) und ich beim Sachbearbeiter einen 44 Magnum beantrage mit der Begründung, damit in ein Land reisen zun wollen, wo die jagd mit Kurzwaffen erlaubt sei und ich diese ausüben möchte.

Ein Bedürfnis ist dann doch eigentlich gegeben.

Geschrieben

Ja! Kriegst ihn auch genehmigt. Normal musst Du dann aber die Jagdreisebestätigung vorlegen...

Wenn ich in den nächsten Jahren mal eine entsprechende Jagdreise unternehme, wird auf jeden Fall was entsprechendes beantragt :s82:

Sicherlich sind nur die größeren Dinger wie .44 Mag, 50 AE, 454 Casull, u.ä. sinnvoll...

Hier wäre es schön, eine Liste anzufertigen, in welchen Ländern die KW Jagd erlaubt ist.

Ungarn: NEIN. Ich lebte da 2 Jahre - leider ging da nix.

Rumänien?

Afrika?

Tschechien?

USA geht sicher was.

Wer kann die Liste bitte ergänzen?

IMI

Geschrieben

Ist es in diesem speziellen Fall (Jagdreise) aber nicht so,

daß das Bedürfnis für eine weitere KW nach Beendigung der jagdreise nicht mehr gegeben ist ?

Wundert mich eh, daß sowas als Bedürfnis durchgeht. Nur weil der Einsatz einer KW im Reiseland

erlaubt ist, ist diese ja nicht zwingend erforderlich da mit LW ja genauso (bzw. besser) möglich.

Svenni

Geschrieben

Moin Leute

Ich weiß nicht, ich glaube nicht das man eine 3. oder gar 4. großkalibrige KW genehmigt bekommt nur weil man den SB erzählt, man wolle eine Jagdreise machen und mit der KW jagen. :confused:

Ich hatte das Problem das ich zuerst einen .22er Revolver als Sportwaffe hatte und dann, als ich Jahre später den Jagdschein machte, mir einen .44er zulegte, ich keine 9 Para-Pistole mehr genehmigt bekam von meinem SB mit der Begründung, das ich ja schon 2 KW´s hätte. Auch mein Argument, das ich ja schon Jahre zuvor den Revolver besaß, den mir dieser SB sogar damals genehmigte mittels Voreintrag, zog nicht im geringsten. Ich würde auch gerne eine 2. großkalibrige KW haben UND meinen .22er, aber nix, nada, njet, no, nein, non, niet usw. :traurig_16:

Gruß

Rooster

Geschrieben
Wundert mich eh, daß sowas als Bedürfnis durchgeht.

Sie doch fraoh, dass es so ist!

Ich weiß nicht, ich glaube nicht...

Unwissenheit und Glaube sind keine gute Grundlage um rechtliche Dinge zu beurteilen!

---

Tom

Geschrieben

Wenn erst die Jagd- und dann die Sportkurzwaffen erworben werden, sollte man tunlichst Waffen nehmen, die sportlich nicht zugelassen sind (Lauflänge, Kaliber, Visier etc.). Dann hat man als Sportschütze sicher noch ein Bedürfnis für entsprechende Großkaliberwaffen. Und wenn die sportlichen KK-Waffen eher nicht zum Tragen gedacht sind (GSP, FP), sollte auch mit ihnen im Besitz eine kompakte KK-Gebrauchswaffe für die Fallenjagd möglich sein.

Just my 0,02 €, Jake C.

Geschrieben
Wenn erst die Jagd- und dann die Sportkurzwaffen erworben werden, sollte man tunlichst Waffen nehmen, die sportlich nicht zugelassen sind (Lauflänge, Kaliber, Visier etc.). Dann hat man als Sportschütze sicher noch ein Bedürfnis für entsprechende Großkaliberwaffen. Und wenn die sportlichen KK-Waffen eher nicht zum Tragen gedacht sind (GSP, FP), sollte auch mit ihnen im Besitz eine kompakte KK-Gebrauchswaffe für die Fallenjagd möglich sein.

Just my 0,02 €, Jake C.

Hallo,

ich hatte als Sportschütze eine Sportpistole .22lfB und einen Revolver .357Mag. Als ich den Jagdschein hatte, habe ich eine Pistole 9mmPara und einen kurzen Revolver .38 Spec. genehmigt bekommen. Als mein Vater starb war meine Mutter Erbin, sie wollte, dass ich die Waffen übernehme. Bei den Langwaffen natürlich kein Problem, den Revolver .22lfB hat mir mein SB nicht genehmigt, mir wurde mitgeteilt, dass ich eine der beiden "Jägerkurzwaffen" verkaufen solle, um dann wieder eine neue KW kaufen zu können. Jetzt hat halt meine Mutter eine WBK mit einem Revolver den sie eigentlich nicht haben wollte ihn aber auch nicht in Fremde hände geben will.......

Viele Grüße

uztr

Geschrieben
Unwissenheit und Glaube sind keine gute Grundlage um rechtliche Dinge zu beurteilen!

---

Tom

Danke für diesen überaus geistreichen Kommentar meines Post´s. Ich bin ja immer für konstruktive Kritik und Ratschläge zu haben. Aber ich DENKE mal das ich mit dem Inhalt meines Postes keine Beurteilung der rechtlichen Sachlage durchgeführt habe, sondern nur meine bescheidene Meinung mit meinem Sachverhalt wiedergegeben habe.

Geschrieben

Mein SB teilte mir mit, dass Jagd- und Sportwaffenkontingent zwei absolut unterschiedliche Kontingente sind, die NICHTS miteinander zu tun haben - das eine tangiert das andere nicht im Geringsten!

Geschrieben

@ IMI

Genau so siehts aus. Das man sportliche GK KW kaum zur Jagd nutzen kann und Jagdliche nicht fürs sportliche schießen kommt noch hinzu.

Aber das können die Schreibtischtäter natürlich nicht wissen.

Geschrieben

Ja, 2 KW als Jäger und 2 als Sportschütze.

Allerdings würde ich erst die beiden auf den Jagdschein nehmen, damit man aus der Argumentation des jagdlichen Bedürfnisses rauskommt, bzw. gar nicht erst hereingerät.

Geschrieben
Ja, 2 KW als Jäger und 2 als Sportschütze.

Allerdings würde ich erst die beiden auf den Jagdschein nehmen, damit man aus der Argumentation des jagdlichen Bedürfnisses rauskommt, bzw. gar nicht erst hereingerät.

IMI hat es doch schon ganz richtig geschrieben.

Die beiden Kontingente habe rein gar nichts miteinander zu tun!

Du kannst sogar zweimal die gleichen Waffen kaufen, einmal auf dein Jagdscheinkontingent und eine mal als Sportschütze. Probleme kann dir dabei niemand machen und auf Diskussionen brauchst du dich auch nicht einzulassen.

Der SB muss dir die Waffen genehmigen, wenn keine anderen Versagungsgründe vorliegen!

---

Tom

  • 7 Monate später...
Geschrieben
Der SB muss dir die Waffen genehmigen, wenn keine anderen Versagungsgründe vorliegen!

Steht dazu irgendwas im Waffengesetz oder in einer dazugehörenden Verordnung. Wäre um jeden Tipp dankbar. Möchte mir nämlich nächste Woche 2 Voreinträge für KW (9mm und .44 mag) auf Jagdschein holen. Habe mir aber schon vor 4 oder 5 Jahren zwei KW (9mm und .357) als Sportschütze gekauft. Könnte da mein Sb Probleme machen? Mein letzter Waffenkauf ist nun auch schon ein dreiviertel Jahr her. Da waren es aber gleich 4 LW auf einmal :rolleyes: Problematisch?

Geschrieben

Ich gehe mal davon aus, dass Du die 4 LW auf Jagdschein gekauft hast. Somit sollte das keine Probleme geben. Die einzigen Probleme sehe ich bei den KW.

Da Du schon eine Waffe in 9x19 hast, wird die Bhörde evtl. nachfrage ob Du die vorhandene nicht benutzen kannst.

Eine Vorraussage ob es klppt ist leider unmöglich, da jede Behörde anders entscheidet.

Hier in NRW solltest Du Dich auf eine lange Diskussion einstellen, aus der Du normalerweise als Verlierer hervorgehst.

Geschrieben

Auszug aus den Richtlinen des BDS LV4

Berücksichtigung der sich im Besitz des Ast. befindlichen Waffen:

Unberücksichtigt bleiben Waffen, die

• auf Sammler- oder Sachverständigen WBK erworben wurden,

• auf Jagdschein erworben wurden oder

• aus Altbesitz, Amnestie oder Erbe stammen und für die keine Munitionserwerbserlaubnis vorhanden ist.

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