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IGNORED

Geschlossen / Verschlossen / Abgeschlossen...


Volco

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

wer kann mir denn mal die Begrifflichkeiten GEschlossen, VERschlossen und ABGEschlossen auseinanderbröseln?

Heißt VERschlossen i. S. d. G. zwingend mit Schloss - also ABGEschlossen??? oder reicht "anständig verpackt", also nicht einfach nur VERschlossen...?

Bezug zur Realität: Jeder kennt die Segeltuchfutterale für Langwaffen - muß ich die jetzt wegwerfen und mit so nen sperrigen, teuren Koffer mit Vorhänge oder Zahlenschloss kaufen?

Beste Grüße

Volco

Geschrieben

Klappe, die...ja, ähm, die wievielte eigentlich? :lazy:

Gast Nightingale
Geschrieben
Bezug zur Realität: Jeder kennt die Segeltuchfutterale für Langwaffen - muß ich die jetzt wegwerfen und mit so nen sperrigen, teuren Koffer mit Vorhänge oder Zahlenschloss kaufen?

Nein. Es geht zwar aus dem Gesetz nicht zu 100% hervor, aber aus diversen Anmerkungen beispielsweise vom bayrischen BMI oder vom DSB. Du sollst Dein Behältnis verschließen ohne besondere Ansprüche an die Ausfertigung. Ein kleines Schloss durch die Schlaufe genügt. Mir ist das zwar lästig, aber ich werde mir wohl so einen 10er Pack schlüsselgleiche Vorhängeschlösser kaufen und gut.

Geschrieben

Ich darf doch ergänzen, oder?

Abwarten, da kommen

in ca. vier bis sechs Jahren

noch weitere Ausführungen in VwV, Erlassen und dergleichen.

:dirol:

Gruß Gromit

Geschrieben
Ein verschlossener Kofferraum

Das habe ich bis jetzt nie anders gemacht. Waffen ins Rangebag, dieses in den Kofferraum, und dieser verschlossen (sonst hätte ich bei Ampelhalten irgendwie ein schlechtes Gefühl..). Nicht zugriffsbereit für andere, und nicht ohne größeren Aufwand für mich.

Genau so mache ich es auch bis auf weiteres.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Hallo zusammen,

wer kann mir denn mal die Begrifflichkeiten GEschlossen, VERschlossen und ABGEschlossen auseinanderbröseln?

Heißt VERschlossen i. S. d. G. zwingend mit Schloss - also ABGEschlossen??? oder reicht "anständig verpackt", also nicht einfach nur VERschlossen...?

Bezug zur Realität: Jeder kennt die Segeltuchfutterale für Langwaffen - muß ich die jetzt wegwerfen und mit so nen sperrigen, teuren Koffer mit Vorhänge oder Zahlenschloss kaufen?

Beste Grüße

Volco

VERschlossen setzt ja wohl ein Schloß voraus. Wird also zwingend erforderlich.

Deswegen müssen aber die Segeltuch- und sonstigen Futterale nicht weggeschmissen werden.

Die Fa. AKAH hat einen Verschlußgurt mit Zahlenschloß für Gewehrfutterale herausgebracht.

Der Gurt ist in der Länge verstellbar und wird durch die Trageschlaufen um das Futteral gelegt.

Sowie Vorhängeschlösser mit Zahlenkombination auch für Segeltuchfutterale.

Das Segeltuchfutteral wir zu gemacht, und im ersten freien Loch des Lederriemens wird das Schloß eingehängt.

Und schon ist die Sache nicht nur GEschlossen, sondern VERschlossen!

Kostet: Gurt €10,-- und Schloß €5.--

Wird ab nächster Woche lieferbar sein.

Gruß

Rainer

Geschrieben
VERschlossen setzt ja wohl ein Schloß voraus.

?????

Hatten wir zwar schon, aber ein Reisverschluss verschließt auch, oder?

Abgeschlossen oder zugeschlossen wird i.R. als mittels eines Schlosses versperrt assoziiert!

Da Messer mit einer Klingelänge > 12cm, ab 1.4.2008 nur noch in einem verschlossene Behältnis transportiert werden dürfen, lieferst Du jetzt auch eine abschliessbare Kiste mit?

---

Tom

Geschrieben

Jetzt fehlt hier nur noch Lusumi, dann wird´s lustig.

Geschrieben

ich schließe die Tür, dann ist die Tür geschlossen

ich verschließe die Tür, dann ist sie abgeschlossen

ich schließe den Reisverschluß, dann ist der Reissverschluss geschlossen.

ich schließe das Behältnis, dann ist es geschlossen

um entwas zu verschließen, muss ich es somit "verriegeln", abschließen

so verstehe ich dass.

so mach ich es

Gewehrtasche alt mit nur einem Reissverschlußhaken

Schlüsselring an die Schlaufe vorn, die zum Aufhängen dient und Schlößchen dran, verbinden mit Reissverschlußhaken, fertig

Kosten 1,- Euro

Geschrieben
VERschlossen setzt ja wohl ein Schloß voraus.

Entschuldige - ich habe den entsprechenden Gesetzestext verlegt... kannst du ihn mir bitte nochmals zeigen?

Und damit meine ich nicht die Dollars in Deinen Augen, wenn du in Deinem Geschaft nun eine unbestimmte Menge an Schlössern verkaufen willst... :peinlich:

so verstehe ich dass.

so mach ich es

Gehirnwäsche zeigt immer mehr Wirkung. :peinlich:

Geschrieben
VERschlossen setzt ja wohl ein Schloß voraus. Wird also zwingend erforderlich.

Nein! Da wird im Moment unglaublich viel Müll geschrieben - selbst von Leuten die es besser wissen müssten wie dem DJV.

"Geschlossen" bedeutet: Es muß ein Schließmechanismus vorhanden und geschlossen sein.

Beispiele für Schließmechanismen:

- Reissverschluß eines Rangebags

- Schnapper einer Aktentasche

- Die Klickverschlüsse eines Rucksacks

- Die Schiebeverschlüsse eines einfachen Gewehrkoffers aus Kunststoff

Zur Erläuterung des Unterschieds zu "geschlossen":

Geschlossen sind auch ein Schuhkarton oder ein Kochtopf wenn der Deckel drauf liegt. Hier fehlt allerdings der Schließmechanismus.

Geschrieben

Hier wird aber viel Wind gemacht. Ich glaube der Gesetzgeber ist da "lockerer" als die meisten Schützen hier und wäre erstaunt wie hier reagiert wird. Ich habe heute auf dem Stand auch schon einen gesehen der neuerdings ganze 3 Schlösser auf seinem Futteral angebracht hat und davon überzeugt war, dass die unbedingt in den Kofferraum rein muss.

Für mich verschliesst auch ein Reißverschluss, denn was tut ein Reißverschluss wenn nicht etwas verschließen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Reißverschluss

Es wurde auch deutlich erwähnt, dass dies lediglich eine "Klarstellung" sei und keine Verschärfung. Ein Schoß am Rangebag wäre allerdings eine. Zudem gibt es zich Schlösserarten und der Gesetzgeber hätte sicherlich die Schlossart definiert, wie beim "Schwenkriegelschloß oder gleichwertig" bzgl. Munitionsaufbewahrung in einem unklassifizierten Stahlblechbehältnis.

Naja, ich transportiere meine Klamotten ohnehin in einem Futteral und Alukoffer im Kofferraum, allerdings sehe ich die ganze Thematik weniger eng. Jetzt hat der Gesetzgeber versucht was klarzustellen und jetzt ist alles nur noch schlimmer :lol:

Geschrieben
Ich habe heute auf dem Stand auch schon einen gesehen der neuerdings ganze 3 Schlösser auf seinem Futteral angebracht hat...

Er hat allerdings noch vergessen, das Futteral samt Inhalt vor Transportantritt in Beton einzugießen... :crazy:

Leute, manchmal (d.h. angesichts mancher Zeitgenossen) denke ich, wir haben die kleinkariert-überzogenen Regularien verdient, die wir haben.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Hallo

Verschlossen scheint wirklich "Reisverschluss zu und gut ist" zu sein.

Danke Jennerwein!

Aber mir schwant, die Büchse der Pandorra ist mit dieser "Klarstellung" aufgestoßen. Es wird doch einige fleissige Beamte geben, die irgendwann an der nächsten Waffenrechtsnovellierung arbeiten werden, die den Begriff Verschlossen auf ihre Art auslegen und definieren, daß verschlossen zwingend ein Schloss der Art XY mit dem Behältnis der Art VW mit einer Schutzklasse nach Definition etc. vorraussetzt. Wir sind schließlich in Teutschland.

Steven

Geschrieben

Richtig:

und unser fleissiges Geschreibsel in den Foren - das mittlerweile fast jede interessierte Waffenbehörde mitliest - wird Ihnen Ansatz Argumentation und Begründung dafür liefern.

Jedes Volk hat die Behörden, die es verdient.

Abgesehen davon:

Wenn der übereifrige Schutzmann Euch das Rangeback abnimmt und Euch anzeigt, wird nicht der gesunde Menschenverstand sondern nur der RICHTER darüber befinden, ob das Behältnis als geschlossen, verschlossen oder abgeschlossen zu gelten gehabt hätte und welche Intention der Gesetzgeber möglicherweise hatte (siehe 2/6 auf gelb: selbst wenn im Gesetzgebungsverfahren Worte gestrichen werden, kann das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, dass es trotzdem so gemeint war.)

Das sind die netten Folgen solcher eigenartigen Gesetzesformulierungen, die der Bürger auszubaden hat. Wikipedia ist super - aber keine zitierfähige Präzedenzquelle bei Gericht.

Gruß

Shotgun George

Geschrieben
Wikipedia ist super - aber keine zitierfähige Präzedenzquelle bei Gericht.

Präzendenzfälle kennt das deutsche Rechtssystem ohnehin nicht. Wenn es darum geht die Fallbeurteilung durch das Gericht in die richtige Richtung zu lenken kann man durchaus auch solche "nichtjuristischen" Quellen wie Wikipedia oder den Duden heranziehen.

Geschrieben
... oder reicht "anständig verpackt", also nicht einfach nur VERschlossen...?

Bezug zur Realität: Jeder kennt die Segeltuchfutterale für Langwaffen - muß ich die jetzt wegwerfen und mit so nen sperrigen, teuren Koffer mit Vorhänge oder Zahlenschloss kaufen?

...

Sbine hat´s ja bereits geschrieben.

Abwarten. Und ein Schloß kann nicht schaden.

Entscheidend ist "nicht schußbereit + nicht zugriffsbereit". Oder anders gesagt, wie von Dir schon so schön formuliert: Anständig verpackt.

Hierzu ist die "Gesamtsituation" zu sehen.

Habe ich tatsächlich mal einen Waffenbesitzer in einer Kontrolle, wäre mir z. B. Pistole/Revolver im Reißverschlußtäschchen auf dem Beifahrersitz ein bisserl zu zugriffsbereit - ohne Schloß.

Das Gewehr auf´m Rücksitz im Segeltuchfutteral ist für mich OK. Könnte aber durchaus den einen oder anderen Kollegen zum Grübeln bringen. Der möge mir aber dann bitte zeigen wie das dann im Auto funktioniert. Auch hier macht´s die Gesamtsituation. AR15 im Van oder langer Schwede im Polo...

Es sollte also jeder für sich, seine Waffen + sein Fahrzeug, drüber nachdenken. Immerhin kann ich mit´m Smart auch zum Schießen fahren oder mit dem Moped. Der VW-Bulli mit Trennwand hinter Fahrer-/Beifahrersitz ist nicht vorgeschrieben... :rolleyes:

Sollte es Unstimmigkeiten mit dem kontrollierenden Kollegen geben würde ich darauf bestehen dass die Situation so wie sie vorgefunden wurde mit Kamera dokumentiert wird. Ein Bericht mit Angabe der Waffe und Art des Behältnisses sowie dem Vermerk "kein Schloß" reicht nicht.

Meine Waffen werden übrigens alle ohne Schlösser an den Taschen transportiert.

Geschrieben
Sollte es Unstimmigkeiten mit dem kontrollierenden Kollegen geben würde ich darauf bestehen dass die Situation so wie sie vorgefunden wurde mit Kamera dokumentiert wird. Ein Bericht mit Angabe der Waffe und Art des Behältnisses sowie dem Vermerk "kein Schloß" reicht nicht.

Danke, guter Tip!

Meine Waffen werden übrigens alle ohne Schlösser an den Taschen transportiert.

Meine auch!

---

Tom

Geschrieben
Entscheidend ist "nicht schußbereit + nicht zugriffsbereit". Oder anders gesagt, wie von Dir schon so schön formuliert: Anständig verpackt.

Hierzu ist die "Gesamtsituation" zu sehen.

...Könnte aber durchaus den einen oder anderen Kollegen zum Grübeln bringen. Der möge mir aber dann bitte zeigen wie das dann im Auto funktioniert. Auch hier macht´s die Gesamtsituation. AR15 im Van oder langer Schwede im Polo...

Es sollte also jeder für sich, seine Waffen + sein Fahrzeug, drüber nachdenken.

Meine Waffen werden übrigens alle ohne Schlösser an den Taschen transportiert.

:icon14:

Das hört sich erfreulich nach der Anwendung gesunden Menschenverstands an.

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