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IGNORED

Transport von Langwaffen nach dem 01.04. für Jäger


Helfred

Empfohlene Beiträge

Hallo Helfred,

die Sache ist ganz einfach:

Waffe - ungeladen! - in eine Tasche oder einen Koffer legen. Tasche / Koffer mit einem Schloß (Bauart ist egal) verschließen. Tasche / Koffer in den Kofferraum legen .... losfahren.

Das Transportbehältnis muss jetzt verschlossen sein - ein einfacher Reißverschluß reicht nicht mehr.

Gruß, glockero

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Aha.

Und reicht der Kofferraum nicht aus ?

Also, Waffe ungeladen ins Futteral, Futteral in den Kofferraum und zu ?

Gibt es keine Sonderregelung für "auf den Weg von und zur berechtigten Jagdausübung" oder so ?

Hallo,

glaub' nicht alles, was hier geschrieben wird.

Im neuen Waffengesetz steht immer noch:

(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten

Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens

im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier,

zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis

führen und mit ihnen schießen; er darf auch im

Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen

nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.

Wenn Du zum Revier fährst oder vom Revier zurück, ist das eine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Jagdausübung, es hat sich also nichts geändert (für den Jäger auf dem Weg zum Revier und zurück).

Das was glockero schreibt, gilt auf dem Weg zum Schiessstand. Und da reicht es wohl, das Futteral im Kofferaum liegen zu haben... dazu gibt es aber schon einige Beiträge...

Viele Grüße

uztr

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Danke euch bis jetzt.

@uztr

Ja, aber was heißt das konkret ?

Geht Waffe ungeladen im Futteral auf der Rückbank ? Wie gesagt, nur auf dem Weg zum Revier und zurück.

Und gibt es von offizieller Seite dazu ein schlagendes Schriftstück ?

Denn der genannte Gesetzestext sagt dem normalen Bürger (und dem Polizisten) nur wenig.

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Aha.

Und reicht der Kofferraum nicht aus ?

Also, Waffe ungeladen ins Futteral, Futteral in den Kofferraum und zu ?

Gibt es keine Sonderregelung für "auf den Weg von und zur berechtigten Jagdausübung" oder so ?

Helfred,

als Jäger kannst Du Deine Waffe weiterhin ungeladen auf dem Weg von und zum Revier führen.

D.h. Langwaffe ungeladen z.B. auf dem Rücksitz, Kurzwaffe ungeladen im Holster.

Gruß

Rainer

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@uztr

Ja, aber was heißt das konkret ?

Geht Waffe ungeladen im Futteral auf der Rückbank ? Wie gesagt, nur auf dem Weg zum Revier und zurück.

Und gibt es von offizieller Seite dazu ein schlagendes Schriftstück ?

Denn der genannte Gesetzestext sagt dem normalen Bürger (und dem Polizisten) nur wenig.

Liebe Leute,

macht euch doch jetzt nicht ins Hemd! Ihr Jäger fahrt einen geländegängigen Pkw, die Windschutzscheibe ziert ein Jagdschutz-Aufkleber, ihr seid grün uniformirt, alle Papiere sind dabei,... welcher Streifenpolizist wird sich daran stören, wenn ein kleines Schlösschen am Futteral fehlt? Selbst wenn die Flinten, Büchsen offen auf dem Sitz liegen und ihr habt die Jackentaschen voller Schrotpatronen,... na und?

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...macht euch doch jetzt nicht ins Hemd! ... wenn ein kleines Schlösschen am Futteral fehlt? Selbst wenn die Flinten, Büchsen offen auf dem Sitz liegen und ihr habt die Jackentaschen voller Schrotpatronen,... na und?

Also der DJV höchstselbst schreibt aber (s.o. im Thread), dass auch der Jäger bei der Fahrt auf den Schiessstand oder zum Büma dieses Sclösschen braucht, wenn sein Geländewagen/Kombi einen vom Innenraum zugänglichen Kofferraum aufweist. Auch schreibt der DJV, dass selbst auf dem Weg zur Jagd die Patronen nicht an(!!) oder in der Waffe sein dürfen.

Über die neuen Verbote bestimmter - auch für die Jagd nicht völlig unüblicher - Waffen, die verschärften Regelungen zu Umbauten, etc. verliert er aber komischerweise kein Wort.

Grüße,

Schwarzwälder

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Danke euch bis jetzt.

@uztr

Ja, aber was heißt das konkret ?

Geht Waffe ungeladen im Futteral auf der Rückbank ? Wie gesagt, nur auf dem Weg zum Revier und zurück.

Und gibt es von offizieller Seite dazu ein schlagendes Schriftstück ?

Denn der genannte Gesetzestext sagt dem normalen Bürger (und dem Polizisten) nur wenig.

Hallo Helfred,

um für Dich alle unsicherheiten zu entfernen:

Du darfst Deine Langwaffe und Deine Kurzwaffe auf dem Weg ins Revier ungeladen führen. Damit ist es Dir auch erlaubt die Waffe in deinem Auto offen auf dem Rücksitz liegen zu haben. So wie es Rainer schon geschrieben hat. Lass dich da nur nicht verrück machen!

Allerdings würde ich auf dem Weg zum Schiessstand die Waffe in ein Futteral und das Futteral in den Kofferaum legen. Denn dann hilft Dir auch kein Geländewagen mit Jagdschutzaufkleber. Natürlich ist nicht jeder Polizist scharf darauf einen Jäger oder Schützen anzuzeigen, aber man sollte nichts riskieren, wenn man Ärger ohne großen Aufwand vermeiden kann.

Viele Grüße

uztr

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Also der DJV höchstselbst schreibt aber (s.o. im Thread), dass auch der Jäger bei der Fahrt auf den Schiessstand oder zum Büma dieses Sclösschen braucht, wenn sein Geländewagen/Kombi einen vom Innenraum zugänglichen Kofferraum aufweist. Auch schreibt der DJV, dass selbst auf dem Weg zur Jagd die Patronen nicht an(!!) oder in der Waffe sein dürfen.

Über die neuen Verbote bestimmter - auch für die Jagd nicht völlig unüblicher - Waffen, die verschärften Regelungen zu Umbauten, etc. verliert er aber komischerweise kein Wort.

Warum hat dieser F)/"§/$ Verein diesen BULLSHIT eigentlich nicht verhindert!? Oder überhaupt versucht?Na ja, wenn der Kalk schon rieselt...

Sorry Leute...

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Dieser Verein hat eine ganze Menge verhindert. Lest eure Panikposting zum Thema "Jäger müssen alle Anscheinswaffen abgeben und die R93 Offroad wird verboten." nochmal durch.

Da stehe ich auf der Leitung. Ich erinnere mich nur, daß Herr Oberjägermeister grundlos gesagt hat, wir bräuchten keine Anscheinswaffen. Aber Du wirst uns ja gleich schlau machen, danke im voraus! (Eigentlich schade, daß ich nicht mehr aus dem DJV austreten kann)

@Schwarzwälder: Zum Büma/Schießstand ist nicht im Zusammenhang mit der Jagd (konstruierte Exotenbeispiele sind geschenkt)

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Da stehe ich auf der Leitung. Ich erinnere mich nur, daß Herr Oberjägermeister grundlos gesagt hat, wir bräuchten keine Anscheinswaffen. Aber Du wirst uns ja gleich schlau machen, danke im voraus! (Eigentlich schade, daß ich nicht mehr aus dem DJV austreten kann)

Der DJV hat im Laufe des GEsetzgebungsverfahrens beim BMI eine Stellungnahme abgegeben mit der Bitte um Klarstellung im Gesetzeswurf, dass jagdlich geführte Waffen im § 42a nicht erfaßt werden. "Es ist in letzter Zeit in Mode gekommen zur Jagd Waffen einzusetzen, die den Anschein einer Kriegswaffe erwecken." In der nächsten Version der Novelle waren Feuerwaffen dann im §42a ausdrücklich ausgenommen.

Der DJV ist sicher kein Verfechter von Anscheinswaffen auf der Jagd, aber er tut was für seine Klientel, und zwar recht erfolgreich. Das wird von den Pfui-Rufern nur nicht wahrgenommen. Wer läßt schon gerne an seinen geliebten Feindbildern rütteln?

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Danke euch bis jetzt.

@uztr

Ja, aber was heißt das konkret ?

Geht Waffe ungeladen im Futteral auf der Rückbank ? Wie gesagt, nur auf dem Weg zum Revier und zurück.

Und gibt es von offizieller Seite dazu ein schlagendes Schriftstück ?

Denn der genannte Gesetzestext sagt dem normalen Bürger (und dem Polizisten) nur wenig.

Definitiv darfst Du Deine Langwaffe auf dem Weg ins Revier und zurück auf die Rückbank legen, ungeladen, also auch nicht unterladen. Ein Futteral brauchst Du dafür auch nicht.

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Also ich habe das Gesetz soweit verstanden doch eine Frage hab ich.

Was ist mit der Mun. wie ist diese zu transportieren und zwar auf dem weg zum Revier oder Schießstand.

Mein beispiel ist:

Das Munitions Päckchen oder das Patronen Etui einfach in einem rucksack hinein (Rucksack geschlossen) und das wars oder???

oder auch ins Handschuhfach mit der Mun. das geht auch.

Gruß

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Also ich habe das Gesetz soweit verstanden doch eine Frage hab ich.

Was ist mit der Mun. wie ist diese zu transportieren und zwar auf dem weg zum Revier oder Schießstand.

Mein beispiel ist:

Das Munitions Päckchen oder das Patronen Etui einfach in einem rucksack hinein (Rucksack geschlossen) und das wars oder???

oder auch ins Handschuhfach mit der Mun. das geht auch.

Gruß

Munition kann man im waffenrechtlichen Sinne nicht führen, nur transportieren.

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Munition kann man im waffenrechtlichen Sinne nicht führen, nur transportieren.

Gut jetzt die Frage aller Fragen: Geschlossen oder Verschlossen

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Dieser Verein hat eine ganze Menge verhindert. Lest eure Panikposting zum Thema "Jäger müssen alle Anscheinswaffen abgeben und die R93 Offroad wird verboten." nochmal durch.

Dieser Verein (in dem ich auch drin bin), hat SO GUT WIE NIX verhindert.

Nach Borchert und v.Wuelfing haetten alle boesen Anscheinshalbautoamrten eigentlich verboten gehoert, genau wie Vorderlader...

Es waren die Sportler und das (boese gepruegelte) FWR, die uns unsere Offroads nebenbei gerettet haben.

Die DJV-Spitze gehoert wegen erwiesener Unfaehigkeit ausgetauscht.

:icon13:

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