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IGNORED

Frage zur Notwehr


dayti

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Don´t feed the Troll!!! :00000733:

Laß ma, Meredith is neu hier

Geschrieben
Das sind doch die Dinger aus Porzelan die man am Flughafen nicht sehen kann, oder?

Die gibts auch, aber gemeint is die Version, die nach Gebrauch in die gelbe Tonne fliegt, weil Plastik

Geschrieben
Die gibts auch, aber gemeint is die Version, die nach Gebrauch in die gelbe Tonne fliegt, weil Plastik

Denen fehlt aber der Grüne Punkt, dann eher Restmüll....

Aber wer weiss, vll. kommt eines Tages eine Waffe die komplett aus Kunststoff besteht und Projektile verschiesst....

....oder endlich vom Spock (der mit den Ohren) den Phaser

Geschrieben
Also, wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe...

Jein, der Inhalt der Regelungen zu Notwehr und Nothilfe ist doch recht eindeutig:

Es ist die Rede von den Mitteln zur Abwehr eines unmittelbar bevorstehenden oder gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffes.

Grundsätzlich ist dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren und es sind die bedrohten Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen.

Du kannst also schlecht jemandem, der die bei "Mäckes" die Pommes vom Teller klaut, deine Glock unter die Nase halten und vielleicht sogar noch abdrücken.

Aber wenn dich dein Gegenüber z.B. mit einem Baseballschläger angreift, oder du unmittelbarer Zeuge eines solchen Angriffes auf eine andere Person bist, dann ist zumindest erstmal das Drohen mit der Glock und die vernehmbar ausgesprochene Aufforderung, den Angriff einzustellen, rechtlich abgesichert.

Stellt der Täter sein Vorhaben daraufhin ein und trollt sich, ist die Lage geklärt und jeder weitere Schusswaffengebrauch (auch das Drohen mit der Schusswaffe kann da schon drunter fallen) ist nicht mehr rechtlich gedeckt.

Setzt der Täter den Angriff dennoch fort, darfst du auch den Finger krumm machen. Allerdings eben nicht einen aufgesetzten Kopfschuss anbringen, sondern den Täter handlungsunfähig schießen. Und eben dazu kann auch ein Warnschuss in den Boden oder nötigenfalls ein Schuss in die Extremitäten des Täters ausreichen.

Kommt der Täter trotz Wahrung aller zumutbaren Sorgfaltspflichten zu Tode (z.B. weil das Geschoss lebenswichtige Organe oder Blutgefäße zerstört hat), ist auch das, sofern die rechtlichen Vorraussetzungen für bewaffnete Notwehr/Nothilfe gegeben waren, im Allgemeinen rechtlich gedeckt.

Die u.A. entscheidenden Stichworte sind dabei:

- zumutbare Sorgfaltspflicht (es kann z.B. niemand von dir ernsthaft erwarten, dass du bei einem Täter, der aus 5m Entfernung mit einer gefährlichen Waffe in der Hand auf dich zustürmt, erst noch sorgfältig zielst, als würdest du die Innenzehn der Schießscheibe treffen wollen)

- Verhältnismäßigkeit der Mittel/Abwägung der verletzten Rechtsgüter (Waffeneinsatz bei Keksklau ist keine Notwehr)

- Überschreitung der Notwehr/Nothilfe (wenn der Täter seinen Angriff erkennbar eingestellt hat, ist ebenfalls keine Notwehrlage mehr gegeben, jedoch kann es nicht verkehrt sein, u.U. wachsam zu bleiben und die Waffe einsatzbereit zu halten, besonders dann, wenn der Täter nicht handlungsunfähig ist)

Du hast übrigens auch das Recht, einen gestellten Täter solange festzuhalten und an der Flucht zu hindern, bis die Polzei am Ort eingetroffen ist. Soweit mir bekannt ist, darfst du ihn dazu auch fixieren (z.B. mit Handschellen oder einem Gürtel). Jedoch bist du nicht berechtigt, seine Personalien zu verlangen, dir diese gewaltsam zugänglich zu machen oder anderweitig in seine Persönlichkeitrechte einzugreifen.

Ich bin allerdings weder Jurist, noch Polizeibeamter. Also das Geschriebene bitte nicht rechtsverbindlich betrachten.

Geschrieben
...er kommt mir ja jetzt schon etwas verwirrt vor...

Nix für Ungut, aber da kann man sich auch einlesen bei ersthaftem Interesse und ob vorgekautes immer gut schmeckt ist ne andere Sache.

http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

Bin ich auch. Neu und verwirrt.

Wenn ich das bei Wikipedia lese, versteh ich garnix mehr.

Da steht:

...So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. [.../quote]

Gilt das dann auch für Gemüse? Muss ich dann meine TomAten auch einfach stehlen lassen.

Geschrieben

Zwar gibt es im privaten Bereich nicht die berühmte Verhältnismäßigkeit der Mittel (wobei nun manch ein HWG'ler gleich meint Ja aaaber), jedoch sollte oder muß das Eine auch zum Anderen passen.

Ich selbst bin zwar bestimmt nicht zurückhaltend, aber mit der Schußwaffe einem Obst- oder Eierdieb das dritte Auge zu verpassen, ist um Einiges darüber hinaus. Dies gilt ebenso für Gemüse ! Sowas gebietet bereits der gesunde Menschenverstand, und es sollte eigentlich kein Gesetz dafür benötigen.

Geschrieben
...

Ich selbst bin zwar bestimmt nicht zurückhaltend, aber mit der Schußwaffe einem Obst- oder Eierdieb das dritte Auge zu verpassen, ist um Einiges darüber hinaus. Dies gilt ebenso für Gemüse ! ...

Aha. Jetzt! Demach darf ich einem Gurkendieb nicht in die Eier schießen.

Geschrieben
...

Allerdings könnte es, "dank" Neureglung des WaffG, zu Problemen beim eingesetzten Notwehrmittel kommen. So könnte z.B. ein Richter die Frage stellen, warum man gerade in dieser Situation z.B. einen nach WaffG (neu) vom Führverbot umfassten Gegenstand (Einhandmesser, Teleskopschlagstock etc) bei sich trug....

CM hat eigentlich schon darauf hingewiesen, aber trotzdem nochmal:

Die deutschen Gerichte urteilen wesentlich prxistauglicher als man ihnen das gemeinhin unterstellt.

Es sind hier schon mehrmals Urteile zitiert worden, in denen der die Notwehr Gebrauchende nicht bestraft wurde, weil er einen verbotenen Gegenstand oder eine illegale Waffe dazu benutzte!

Heinrich

Geschrieben
...

Wenn ich das hier so lese, muss ich meine Bemühung zur Liberalisierung des WaffG aber noch mal überdenken. Entweder sollte statt eines Führungszeugnisses ein IQ-Test verlangt werden, oder der SB sollte einen amtlich zugelassenen Ironiedetektor benutzen dürfen, um Kandidaten auszusortieren, die nicht die notwendige Ernsthaftigkeit mitbringen.

Geschrieben
Aha. Jetzt! Demach darf ich einem Gurkendieb nicht in die Eier schießen.

...nein aber du kannst ihn ja an der Gurke packen und ihm die Eier kraulen, vll. kommt er dann ja friedlicher drauf.. :00000733::rolleyes:

Geschrieben
Bin ich auch. Neu und verwirrt.

Wenn ich das bei Wikipedia lese, versteh ich garnix mehr.

Gilt das dann auch für Gemüse? Muss ich dann meine TomAten auch einfach stehlen lassen.

nach lesen seiner ersten posts , war ich noch geneigt , den user als sehr neuen neuling einzustufen . aber jetzt kann ( muss ) ich endlich mal ein zitat -gesehen hier in WO- bringen , welches ich spitze fand : GEH WEG ! DU BIST EIN TROLL !! :pissed:

Geschrieben

Nee, das ist kein Troll... :rolleyes:

Hoffentlich hält er sich noch halbwegs eine Weile an gebräuchliche Anstandsregeln, dann wird es noch sehr unterhaltsam hier.

@ Ent.., ähm Ich_b..., ähm Trigg.., ähm Meredith: Welcome back. :00000733:

Geschrieben
nach lesen seiner ersten posts , war ich noch geneigt , den user als sehr neuen neuling einzustufen . aber jetzt kann ( muss ) ich endlich mal ein zitat -gesehen hier in WO- bringen , welches ich spitze fand : GEH WEG ! DU BIST EIN TROLL !! :pissed:

:traurig_16: :traurig_16: :traurig_16:

Weder...Noch...

Ach Leutz, macht euch doch mal locker...

Geschrieben
Nee, das ist kein Troll... :rolleyes:

Hoffentlich hält er sich noch halbwegs eine Weile an gebräuchliche Anstandsregeln, dann wird es noch sehr unterhaltsam hier.

@ Ent.., ähm Ich_b..., ähm Trigg.., ähm Meredith: Welcome back. :00000733:

Fast...

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