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IGNORED

Polizeikontrolle und waffen dabei ( im kofferraum )


Benelli M4

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Danach fragen oder darum bitten dürfen sie, aber verdachtsunabhängige Fahrzeugdurchsuchungen gegen Deinen Willen sind m.W. nicht statthaft (im Gegensatz zum Zoll?). Darum gibt es ja die Frage nach Verbandskasten und Warndreieck.

Geschrieben
Darum gibt es ja die Frage nach Verbandskasten und Warndreieck.

Ja, aber wenn man das jetzt im Kofferaum hat und man deswegen den Kofferraum öffnen muss und die Beamten zwangsläufig hinein sehen und neben dem Verbandskasten noch eine andere Tasche erspähen, die vielleicht wie eine Gewehrtasche aussieht, muss man dann auf die Frage, was da drin ist, antworten? Speziell dann, wenn da wirklich ein Gewehr drin ist?

Geschrieben
1 Posting gelöscht und 2 editiert.....

Wenn Herr Benelli nicht ganz fix lernt vernünftig zu posten und zu zitieren, dann bekommt er ebenfalls ganz fix eine Pause verordnet.....

...unter anderem auch für solche Vollpfosten-Sprüche. Egal ob ausgeschrieben, mit Sternchen versehen oder wie oben mit Pünktchen. Ich will hier keine RTL-Sprache sehen.

Nicht nur, das ein nicht geringer Anteil der User hier aus Polizeibeamten besteht, die u.a. Jäger, Sportschütze oder Sammler sind... so ein "Slang" ist unter dem Niveau von Waffen-online und das werde ich nicht tolerieren.

:icon14::appl:

Beim lesen einiger Beiträge bekomme ich den Eindruck,das einige User pesönliche Probleme mit der Polizei zu haben scheinen.

Man sollte sich einfach darüber im klaren sein,

1.Auch Polizisten sind Menschen

2.Das ist ein Beruf wie viele andere auch.

3.Es gibt keinen Grund andere herabzusetzen oder zu beleidigen.

4.Wenn wir als Waffenbesitzer und Sportschützen ernst genommen und Respektiert werden wollen,sollten wir uns auch gegen andere so verhalten.

P.s.

Wie man in den Wald ruft so halt es wieder herraus.

Grüsse

Luis

Echter Name kein Pseudonym

Geschrieben
So siehts aus sage nur 30Km Zone da werden Autos angehalten und nicht nur Kofferraum und Gepäck kontrolliert die insassen an die Fahrzeughaube gestellt und gleich mal Leibesvisitiert das meistens auch ohne Verdacht. ....

sage nur: unfug!

das ganze nennt sich grenzbereichsfahndung, liegt im sachlichen zuständigkeitsbereich der bundespolizie und ist durch deren polizeigesetz abgedeckt.

kein ersatz der grenzkontrollen, hat aber stets die unterbindung unerlaubter einreisen zum ziel.

(edit: ok, auch die zollverwaltung ist mit im spiel, denen geht es aber mehr darum, das loch an negativen steuereinahmen nicht noch größer werden zu lassen)

das man dir aber auch garnichts recht machen kann: wird nicht kontrolliert und das klientel taucht in frankfurt, berlin oder sonst wo auf, meckerste rum.

wird kontrolliert und aufgegriffen,. meckerste erst recht rum.

paranoia!

mein tip: geh entweder früher ins bett, stehe später auf oder höre auf, in der nachtschicht deinen geistigen müll an arbeitgebers rechner abzuladen! so kommste auch auf bessere gedanken, glaube mir!

Wenn sich also Politiker hinstellen und behaupten heute würden sich die Leute freier wegen offener Grenzen bewegen so ist das ein Trugschluss.

offene grenzen soll ja wohl nicht wirklich ein freifahrtschein für ganoven sein, oder???

sage nur: engstirnige, kleinkarierte betrachtungsweise!

was war nochmal das thema??

Geschrieben

schön, dass es einer von denen gefunden hat, der mit dem thema zwangsläufig am meisten zu tun hat. vielleicht könntest ja du, romeoh oder auch trooper mal was zum thema sagen - ein sachlicher beitrag zum thema wäre sicher mal eine bereicherung...

übrigens bin ich in 15 jahren als sportschütze und zuletzt jäger oder auch als autofahrer unangemessen behandelt oder auch nur unfreundlich angesprochen worden - möglicherweise liegt das vielleicht doch ein stück weit am eigenen auftreten?

Geschrieben

Leute, Leute.......

nun bleibt mal auf dem Teppich.

Wenn ich hier so manche Beiträge lese könnte man meinen, hinter jeder Ecke lauere ein Polizist der nur darauf aus ist, eure Plempen wegzunehmen.

Bei einer Kontrolle würde ich mich ganz ruhig verhalten, ich habe schließlich nichts Unrechtes getan, wenn ich meine Waffen ordnungsgemäß transportiere.

Auf Fragen würde ich höflich und bestimmt antworten.

Meine WBK's hätte ich dabei.

Was also soll mir passieren?

Und wenn der Polizist mein Warndreieck sehen möchte, dann öffne ich eben den Kofferraum.

Ob ich noch kurz vor dem Öffnen ihn darauf hinweise, dass ich Sportwaffen transportiere, hinge von der vorausgegangenen Gesprächssituation ab.

Ich bin seit 1963 Führerscheininhaber mit eigenem Fahrzeug und Waffenbesitzer.

Bis heute wurde 2x mein Führerschein verlangt.

Beim ersten Mal hatte ich meinen KK-Halbautomat auf dem Rücksitz meines Uraltkäfers liegen.

Das war 1968 während des Studiums. (Habe in einem anderen "Fred" darüber berichtet - war lustig)

Dann irgendwann in den 70er Jahren, allgemeine Verkehrskontrolle.

Und das war's.

Vielleicht sehe ich vertrauenserweckender aus als ihr...... :rolleyes::unsure:

Gruß Habakuk

Geschrieben
:icon14::appl:

Beim lesen einiger Beiträge bekomme ich den Eindruck,das einige User pesönliche Probleme mit der Polizei zu haben scheinen.

Man sollte sich einfach darüber im klaren sein,

1.Auch Polizisten sind Menschen

2.Das ist ein Beruf wie viele andere auch.

3.Es gibt keinen Grund andere herabzusetzen oder zu beleidigen.

4.Wenn wir als Waffenbesitzer und Sportschützen ernst genommen und Respektiert werden wollen,sollten wir uns auch gegen andere so verhalten.

P.s.

Wie man in den Wald ruft so halt es wieder herraus.

Grüsse

Luis

Echter Name kein Pseudonym

weis ja nicht ob du alles gelesen hast aber genau das habe ich mit dem satz gemeint.. " polizisten sind auch nur meschen " da gibt es halt auch schwarze scharfe....

wenn das b.. wort hier nicht erlaubt ist kein problem kann ich doch nicht wissen. habe einige polizisten als freunde und bei denen gilt das b.. wort nicht als die starke beleidugung wie es hier im forum die regel ist.

nur dass das klar ist ... ich habe überhaupt kein problem mit leuten die ihren job korekt machen ... wie gesagt ... schwarze scharfe gibt es überall...auch bei der polizei

Geschrieben
schön, dass es einer von denen gefunden hat, der mit dem thema zwangsläufig am meisten zu tun hat. vielleicht könntest ja du, romeoh oder auch trooper mal was zum thema sagen - ein sachlicher beitrag zum thema wäre sicher mal eine bereicherung...

Ich wäre eher dafür im Off-Topic Board einen Sticky Thread zu eröffnen "Was dürfen Polizeibeamte" oder so. Dann könnten die Mods oder User regelmäßig auf diesen Thread verweisen und es bräuchte nicht jeder Thread so zu enden, wie das bisher läuft... Dann könnte man auch endlich mal beim Thema bleiben....

bye knight

Geschrieben
Ich baue beim Waffentransport lieber auf Tarnung!

Meine Kurzwaffen habe ich nicht in einem Rangebag oder Waffenkoffer mit unzähligen Aufklebern von Veranstaltungen und Waffenherstellern, sondern in einem unauffälligen Samsonite-Aktenkoffer.

Das spart bei der Verkehrskontrolle Zeit und Nerven!

Wie schon ein Vorredner gesagt hat kennen sich viele Beamte nicht mit den Feinheiten des Waffengesetzes aus. Einem Schützenkameraden von mir haben sie bei der Verkehrskontrolle die Waffen samt WBK abgenommen, um die Angelegenheit auf der Wache "in aller Ruhe" zu überprüfen. Er durfte sich seine Artillerie andern Tages dann auf der Wache abholen!

Da hab ich auch so meine Erfahrung gemacht,

nicht bei einer Fahrzeugkontrolle sondern auf dem Flughafen Frankfurt/Main.

Ich war 1996 ohne Probleme mit meiner Pistole 38 super "Bushnell HOLO sight" zur IPSC-WM nach Brasilien gereist. Nach Rückkehr in F./M. bei der Waffenkontrolle meinte der Beamte, das mein Bushnell mit dem roten Punkt verboten sei. Ich konnte den guten Mann nicht überzeugen,

(weil er ja gerade einen Lehrgang gemacht hatte) das der Punkt nicht auf dem Ziel, sondern nur auf der Glasscheibe der Optik zu sehen ist.

Resultat " Waffe erst einmal eingezogen".

Durch meinen Rechtsanwalt, ist die Sache richtig gestellt worden und ich konnte die Waffe zwei Wochen später

in Frankfurt wieder abholen.

DVC Klaus Lemke

Geschrieben
...

Durch meinen Rechtsanwalt, ist die Sache richtig gestellt worden und ich konnte die Waffe zwei Wochen später

in Frankfurt wieder abholen.

DVC Klaus Lemke

... noch Fragen, warum man die Unfähigkeit auch einzelner Bediensteter nicht einfach auf sich beruhen lassen sollte, selbst wenn es einem persönlich im Einzelfall direkt nichts bringt? :AZZANGEL:

Geschrieben
... noch Fragen, warum man die Unfähigkeit auch einzelner Bediensteter nicht einfach auf sich beruhen lassen sollte, selbst wenn es einem persönlich im Einzelfall direkt nichts bringt? :AZZANGEL:

Ja, die Mängel kann man ansprechen/anschreiben - aber es zeugt von professioneller Arbeitserledigung dass, wenn jemand keine Ahnung hat, er dies zugibt und besser Informierte entscheiden lässt.

Was würde dein Chef sagen, wenn du Entscheidungen triffst und diese einfach falsch waren statt ihn zu fragen?

Und was der Kunde?

Geschrieben

Ich weiß nicht, was manche so für Probleme haben. Bin öfter mit Waffen im Ausland jagen und hatte bisher 0 Probleme beim Zoll! Über 40 jähriges Führen von Fahrzeugen, einmal in einer Polizeikontrolle zur Bader-Meinhof-Zeit. Hier war ich mit Kurzwaffe zum Wettkampf unterwegs. Die Frage, was im Koffer auf dem Rücksitz sei wurde wahrheitsgemäß beantwortet und ich konnte weiter fahren. Wie man in den Wald hineinruft, so kommt es auch zurück!

Geschrieben

Da ich auch ein Mitglied des österr. "Trachtenvereins" bin, möchte ich hier mal meine Meinung kundtun.

Bei einer Kontrolle ist es von Vorteil, seine WBK bzw. WP gut sichtbar im Ausweisetui mit FS zu haben.

So sieht der Beamte gleich, dass man Legalwaffenbesitzer ist, und folge dessen noch nie Probleme mit dem

Gesetz gehabt hat. (sonst hätte man ja keine mehr!)

Wenn dann höflich nachgefragt wird, bitte höflich antworten. Es macht keinen Sinn, Streit zu suchen.

Warum ein Kollege hier einen Streit anfangen sollte, kann ich mir nur schwer vorstellen, da kein Beamter

unnötige Arbeit verrichten will, und zu einer Beschwerde Stellung zu nehmen ist soetwas unnötiges.

Natürlich ist mir klar, dass man als Autofahrer genervt ist, wenn man angehalten wird, eine Strafe zu

bezahlen, das ist mir auch schon öfters passiert.

Zumindest in meinem Land hat der Beamte aber sehr oft die Möglichkeit, nur abzumahnen.

Von dieser Möglichkeit wird aber nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn der betretene Autofahrer

sich einsichtig zeigt, und nicht "patzig" wird.

Eine Diskussion nach welchem §§ die Verwaltungsübertretung jetzt doch keine war und wieso überhaupt

man selbst schon wieder angehalten wird, ist in dem Fall sehr kontraproduktiv. Dann wird die Amtshandlung in die

Länge gezogen, was für einen Beamten überhaupt kein Problem ist, und nach weiteren Übertretungen gesucht.

Solche lassen sich meist auch sehr leicht finden.

Was ist dann das Resultat? Man kann seinen Freunden im Wirthaus erzählen, wie super toll man ist, und dezent auslassen,

dass man dafür eine saftige Rechnung zahlen musste, oder man zeigt sich gleich einsichtig, und kommt mit einer Abmahnung

weg. Soll jeder machen wie er will.

Zum Thema Legalwaffen will ich soch sagen, dass normalerweise gerade Polizisten einen sehr neutralen Zugang zum Thema Waffen haben,

weil sie ja ständig selber damit zu tun haben. Auch finden sich viele unter uns, die sehr interessiert an dem Thema sind.

DVC

Coolhand

Geschrieben
Wie gesagt, ohne dass ich den Ausweis der Kontrolleure sehe passiert gar nichts, zu oft hört man in den Medien wie wieder ein falscher Polizist Leute abgezogen hat.

Ich könnte ja auch mal anfangen, meine Kontrollen auf Basis derjenigen Geschichten durchzuführen, die ich in den Medien lese... ;)

Spaß beiseite, Dienstausweis gibts nur, wenn ich gerade in Zivil arbeite. Wenn ich in Uniform bin, muß ich mich gemäß geltender Rechtsprechung nicht weiter ausweisen. Das Spielchen "Ich mache nur, was ich unbedingt muß" kann nämlich nicht nur der Verkehrsteilnehmer spielen.

Und es hat noch keinen mir bekannten Fall gegeben, in dem ein "falscher" Polizist einen Streifenwagen, eine Uniform und komplette Polizeiausrüstung hatte. Diejenigen Fälle, von denen ich weiß, liefen nämlich alle so ab, daß sich da nur mittels einer Anhaltekelle als "Polizeibeamter" identifiziert wurde.

und wenn ein gruen-weisser meint, mich wegen des blossen ablicks von eisen in meinem kofferraum, ohne nachfrage zu berechtigungen etc. unangemessen 'anpacken' oder ansprechen zu muessen, bekommt er im nachhinein aerger von oben ! dafuer gibt es wirksame mittel und wege, um uebereifrigen 'gesetzeshuetern' sowas nachhaltig abzugewoehnen.

Überschätz den Sinn von Beschwerden wegen solchen Sachen lieber nicht. Jeder Polizeibeamter, der sein kleines 1x1 beherrscht, wird in der Lage sein, seinem Vorgesetzten diese Handlungsweise anhand von Dienstvorschriften und Eigensicherungsleitfäden zu begründen... sofern der Vorgesetzte das Ding nicht sowieso von vorneherein in die Ablage - rund - verfrachtet. Ich bin in meiner bisherigen Karriere auch schon x-mal Ziel von Dienstaufsichtsbeschwerden geworden und es hat mir nie geschadet, weil ich meine Handlungsweise in jedem Fall sinnvoll begründen konnte. Und ja, daß du eine polizeiliche Handlungsweise nicht nachvollziehen kannst, heißt noch lange nicht, daß der Chef des Beamten sich deiner Meinung anschließen muß.

mein Verhaltensplan ist, freundlich sein, Beamten sich ausweisen lassen (auch mit mir bekannten Ausweispapieren. Schließlich kann ich nicht alle Dienstausweise kennen), ggf. auch unter 110 per Handy nachfragen, den Beamten fragen lassen, was er will und wenn es nicht unmittelbar einsichtig ist, fragen wo dass denn geschrieben stände und nachweisen lassen (war ja selbst oft genug der böse, fragende Prüfer)

Schlechter Plan. Wie gesagt, wenn ich in Uniform bin, gibts schon mal keinen Ausweis. Ich erwarte vom Bürger (und diese Erwartung teilt die bundesdeutsche Rechtsprechung nunmal), daß er in der Lage ist, einen uniformierten Polizeibeamten zu erkennen. Und auf weitreichende Paragraphendiskussionen lasse ich mich schon mal grundsätzlich nicht ein, ich sage dem Verkehrsteilnehmer ggf. lediglich ein Mal in freundlichem Tonfall, daß ich eine Verkehrskontrolle gemäß § 36 Abs. 5 StVO durchführe. Wenn er nicht mitspielt und seinen gesetzlich normierten Pflichten nicht nachkommt, setze ich meine Maßnahme nach vorheriger Androhung mit unmittelbarem Zwang durch.

Glaubs mir, das wäre nicht das erste Mal, daß aus einem 10-Euro-Gurtverstoß auf einmal eine Strafanzeige wegen § 113 StGB wird, weil der Betreffende meint, mit der Polizei irgendwelche "Ihr könnt mir gar nix"-Spielchen spielen zu müssen.

damit hat sich der junge reichlich weit aus dem fenster gelehnt - eine entsprechende entgegnung haette ich mir nur schwerlich verkneifen koennen:

"bitte langsam, denn wenn sie in den naechsten tagen im analbereich etwas kaltes spueren, dann ist das der einlauf, fuer den ich sorgen werde..."

Damit hättest du bestenfalls schallendes Gelächter geerntet... wegen der originellen Formulierung, nicht etwa, weil dieses Ansinnen so ungewöhnlich wäre. Wenn ich für jedes Mal, daß mir jemand mit einer Anzeige, einer Beschwerde, einer Eingabe an was auch immer für ein Regierungsorgan gedroht hat, einen Groschen bekommen hätte, könnte ich morgen in Frühpension auf den Malediven gehen.

schau mal das video an ... ist zwar eine us polizistin aber ist doch trotzdem beängstigend oder

http://www.youtube.com/watch?v=-n2VLmqCXL0...feature=related

Muahahahaa... ihr fallt aber echt auf jeden Scheiß rein. Das Video kursiert mittlerweile seit Jahren im Internet und stammt aus der US-Comedyserie "Reno 911". Auf deutsch, es ist ungefähr so echt wie Cobra 11.

Geschrieben

Als Jäger sollte man nachts bei einer Verkehrkontrolle erst auf Nachfrage auf Waffen und Jagd hinweisen, weil ansonsten gleich mal der Alkotest ansteht. :s75:

Geschrieben

Kann man vermeiden in dem man sich einafch nüchtern hinters Steuer setzt.

Soviel Sachverstand sollte jemand, dem der Staat erlaubt Waffen zu besitzen, haben...

Grüße expedition

Geschrieben
Kann man vermeiden in dem man sich einafch nüchtern hinters Steuer setzt.

Soviel Sachverstand sollte jemand, dem der Staat erlaubt Waffen zu besitzen, haben...

Grüße expedition

:gutidee: sehe ich genauso...

Geschrieben
Ja, die Mängel kann man ansprechen/anschreiben - aber es zeugt von professioneller Arbeitserledigung dass, wenn jemand keine Ahnung hat, er dies zugibt und besser Informierte entscheiden lässt.

Was ja eben genau nicht gemacht wurde.

Was würde dein Chef sagen, wenn du Entscheidungen triffst und diese einfach falsch waren statt ihn zu fragen?

Und was der Kunde?

  1. Der "Kunde" ist froh, dass ich seine Leichen im Keller nicht entdeckt habe
  2. Mein Chef freut sich, dass er nichts tun braucht.

Geschrieben
...

Spaß beiseite, Dienstausweis gibts nur, wenn ich gerade in Zivil arbeite. Wenn ich in Uniform bin, muß ich mich gemäß geltender Rechtsprechung nicht weiter ausweisen. ...

Vorsicht!!!

Wenn Du durch Dein Verhalten, z.B. der freundlichen und höflichen Bitte, Dich zusätzlich zur Uniform auszuweisen, offensichtlich unbegründet nicht nachzukommen, den Anschein erweckst gar kein Polizeibeamter zu sein, ...

... und der §36er impliziert gerade auch, dass sich der Verkehrsteilnehmer vergewissern muss, dass ein POLIZEIBEAMTER die Weisungen erteilt ...

... sicher würdest Du mit Deinem "Widerstand gegen ..." i.d.R. aufgrund der üblichen Beweislage durchkommen. Aber DAS sind Urteile, nicht Recht.

Gast We are Borg
Geschrieben
Überschätz den Sinn von Beschwerden wegen solchen Sachen lieber nicht. Jeder Polizeibeamter, der sein kleines 1x1 beherrscht, wird in der Lage sein, seinem Vorgesetzten diese Handlungsweise anhand von Dienstvorschriften und Eigensicherungsleitfäden zu begründen... sofern der Vorgesetzte das Ding nicht sowieso von vorneherein in die Ablage - rund - verfrachtet. Ich bin in meiner bisherigen Karriere auch schon x-mal Ziel von Dienstaufsichtsbeschwerden geworden und es hat mir nie geschadet, weil ich meine Handlungsweise in jedem Fall sinnvoll begründen konnte. Und ja, daß du eine polizeiliche Handlungsweise nicht nachvollziehen kannst, heißt noch lange nicht, daß der Chef des Beamten sich deiner Meinung anschließen muß.

Überschätze DICH mal lieber nicht! :rolleyes:

Wenn die nächste dienstliche Beurteilung ansteht, kann es sehr gut sein, dass derjenige Kollege mit ein paar Dienstaufsichtsbeschwerden weniger in der Personalakte ein Pünktchen mehr bekonnt als Du und ER wird dann befördert und DU wartest noch ein paar Jahre. Das wäre nicht das erste Mal! :heuldoch:

Wie schon des öfteren gesagt...........Dienstaufsichtsbeschwerden sind keineswegs nutzlos, FALLS sie berechtigt sind und wohlformuliert und ohne unangemessene Wortwahl direkt an das Landesinnenministerium (Kopie an den zuständigen Polizeipräsidenten) gerichtet werden.

Dienstvorgesetzte hassen es wie die Pest, wenn sie öfters zu Dienstaufsichtsbeschwerden umfangreiche Stellungnahmen schreiben und an die vorgesetzte Dienststelle schicken müssen. Das macht nur Arbeit und Ärger und wirft ein schlechtes Licht auf ihren Beritt.

Dienstvorgesetzte, die Dienstaufsichtsbeschwerden einfach in die Rundablage befördern sind SEHR selten, weil dies ein guter Weg ist, ihre Karriere vorzeitig zu beenden. Solche Dienstvergehen riskieren die wenigsten Vorgesetzten. Da wären sie ja schön blöd!

Geschrieben

@ Borg

Das schreibe ich doch schon die ganze Zeit...

... und richtig schön wird es bei einer (ergänzenden) Petitionsbeschwerde, wenn Du nach 4 Wochen oder was immer Du für angemessen hälst keine befriedigende Antwort hast. Bei einer Petitionsbeschwerde darf dann das Innenministerium auch noch an den Land- oder Bundestag berichten. Wer schuldhaft so einen Vorgang verschwinden läßt, braucht sich nicht wundern, wenn er selbst "verschwindet". :huh:

Geschrieben
Wenn die nächste dienstliche Beurteilung ansteht, kann es sehr gut sein, dass derjenige Kollege mit ein paar Dienstaufsichtsbeschwerden weniger in der Personalakte ein Pünktchen mehr bekonnt als Du und ER wird dann befördert und DU wartest noch ein paar Jahre.

Ich lach mich scheckig ;) Befördert wird bei uns eh auf absehbare Zeit nicht, von wegen Landeshaushalt und so. Im übrigen fallen solche Sachen nur ins Gewicht, wenn der besagte Kollege buchstäblich jede Woche eine Beschwerde reinschleppt und die Dinger berechtigt sind. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß die allermeisten Beschwerden, die eintrudeln, jedoch Bullshit von irgendwelchen Querulanten sind und von der Behörde auch als solcher behandelt werden. Übrigens landen Dienstaufsichtsbeschwerden nicht in der Personalakte.

Jeder Vorgesetzte weiß, daß Polizei ein konfliktträchtiger Beruf ist und daß man sich zwangsläufig regelmäßig mit Leuten anlegen muß. Das liegt in der Natur der Sache.

1 Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. 2 Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt.

Erstens geht daraus nicht hervor, welche Inhalte die betreffende Dienstvorschrift hat, und zweitens arbeite ich nicht in Bayern.

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