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IGNORED

Neues WaffG: Brief an Bundespräsidenten


SWAT

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Geschrieben

Hallo in die Runde,

erhielt heute die Kopie eines Briefes, die ein mir unbekannter Verfasser heute an unseren Bundespräsidenten geschrieben haben soll. Ob dies tatsächlich erfolgte, kann ich nicht sagen.

Der Verfasser beklagt sich beim Bundespräsidenten über Auslegungsschwierigkeiten beim neuen Waffengesetz und bittet wegen bestehendner Rechtsunklarheiten darum, dass Herr Köhler dem neuen WaffG seine Unterschrift verweigern möge.

Für mich insofern interessant, als dass hinsichtlich von Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Führen Messern zwei Politiker, die eigentlich "im Thema sein sollten" zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Bringen wird die ganze Aktion vermutlich nichts, aber ein Versuch dürfte es wert sein.

SWAT

Brief_an_K_hler_1.pdf

Geschrieben
...

Bringen wird die ganze Aktion vermutlich nichts, aber ein Versuch dürfte es wert sein.

SWAT

Brief_an_K_hler_1.pdf

DA wäre ich mir gar nicht einmal so sicher. :AZZANGEL:

Aktuell wird das sicher nichts ändern. :huh: Aber auf Dauer ist das Sand im Getriebe des unheilvollen Zusammenspiel von Bürokratur und der Diktatie unserer Anscheinsdemokratie. :bud:

Geschrieben

[quote name='SWAT' date='19.03.2008 - 22:46' post='896382'

Der Verfasser beklagt sich beim Bundespräsidenten...

Hallo, als Kölner kann ich mich nur wundern, so etwas vernünftiges von einem Düsseldorfer, der muß dort zugezogen sein.... :00000733:

aber im Ernst, das scheint mir sehr gut formuliert und begründet, ob es was bringt ist leider fraglich, unser Bundespräsident wird sich wohl eher mit der Frage befassen, ob er für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen soll, als sich mit der begründeten Rechtsunsicherheit bei Waffenbesitzern und Polizeibeamten auseinanderzusetzen.

Im übrigen halte ich Herrn Bundespräsidenten Köhler wie auch manche Politiker für intelligent genug, den Unsinn dieser Waffengesetzänderung zu erkennen, aber leider wird so etwas (siehe auch Bundesrat) aus parteipolitischen und populistischen Gründen durchgewunken. :peinlich:

Gruß Rolf

Geschrieben
DA wäre ich mir gar nicht einmal so sicher. :AZZANGEL:

Aktuell wird das sicher nichts ändern. :huh: Aber auf Dauer ist das Sand im Getriebe des unheilvollen Zusammenspiel von Bürokratur und der Diktatie unserer Anscheinsdemokratie. :bud:

Anscheinsdemokratie ist es nicht es ist die richtige Demokratie. Schon vergessen ,damals im Osten waren die BÖSEN und im Westen waren die GUTEN.

Geschrieben

Der Brief ist sehr gut! Ich hoffe er wird auch gelesen!

Im Messerforum war man sogar der Meinung das sich die Klingenlänge auf beide Messerarten bezieht!

Allein die Formulierung " Einahndmesser oder feststehende Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge..."

Als Beispiel wäre folgender Satz zu sehen " Motorradfahren oder Quadfahren mit mehr als 100km/h sind verboten!"

Niemand würde auf die Idee kommen das der Satz bedeutet das Motorradfahren verboten ist!

Es ist echt zum heulen was die Anscheinspolitiker sich da so ausdenken! :crying:

Geschrieben
Niemand würde auf die Idee kommen das der Satz bedeutet das Motorradfahren verboten ist!

doch. ich schon.

ein beispiel wie es deutlicher wird: "... gilt nicht für elektromotoren oder dieselmotoren unter 1000 ccm hubraum oder ottomotoren mit einer turboaufladung unter 1000 ccm hubraum oder ottomotoren unter 1500 ccm hubraum..."

niemand würde auf die idee kommen bei einem elektromotor nach einem hubraum zu fragen.

Geschrieben
Anscheinsdemokratie ist es nicht es ist die richtige Demokratie. Schon vergessen ,damals im Osten waren die BÖSEN und im Westen waren die GUTEN.

:lol:

Solange der Masse des Staatsvolk von den Regierenden die Ausbildung und die Ausrüstung verboten wird, die es benötigte um Art. 20 Abs 4 GG im Fall des Falles auch umzusetzten ...

... aber Überwachungs- und Ausspähungmöglichkeiten á la Automatisierter Abruf von Kontoinformationen nach § 24c KWG, Vorratsdatenspeicherung, Kfz-Kennzeichenlesegeräte oder Videoüberwachung bei gleichzeitiger Speicherung biometrischer Ausweisdaten bestehen, bzw. immer erst über die Verfassungsgerichte eingeschränkt werden müssen,

... erlaube ich mir die Demokratie im heutigen Deutschland für mehr Schein als Sein zu halten. :angry2:

Geschrieben

Ich gebe mal folgende Prognose ab:

Bundespräsident bedankt sich für Ihre Zuschrift ... Vielzahl der ihn täglich erreichenden Schreiben ist es ihm nicht möglich ... Ich habe Ihre Zeilen mit Interesse gelesen .... Auch dem Bundespräsidenten ist es wichtig .... Herr Köhler sind die Sorgen der Bürger um ihre Freiheitsrechte bewusst ... Ihre Ausführungen wird er berücksichtigen ...

und dann wird er unterschreiben.

bye knight

Geschrieben
.... Herr Köhler sind die Sorgen der Bürger um ihre Freiheitsrechte bewusst ... Ihre Ausführungen wird er berücksichtigen ...[/i]

Öh ...

... und Du meinst echt, dass sich einer aus dem Bundespräsidialamt soweit aus dem Fenster lehnt?! :huh:

Geschrieben
... und Du meinst echt, dass sich einer aus dem Bundespräsidialamt soweit aus dem Fenster lehnt?! :huh:

Ich schätze das wird in der Antwort stehen. Wie viel Denke der Bundespräsident bei dieser Berücksichtigung tatsächlich investieren wird, ist davon unabhängig.

bye knight

Geschrieben

... aber wichtig ist's, dass es auf die höfliche und anständige Art richtig Arbeit macht, damit sich möglichst viele vor der nächsten WaffG-Novelle daran erinnern, wie unangenehm und läßtig diese ausgesprochen höflichen, freundlichen, engagierten, legalen Waffenbesitzer sein können. :AZZANGEL:

Geschrieben

Ganz kurz, ich habe ebenfalls an den Bundespräsidenten geschrieben, aus den gleichen Gründen.

Die Antwort gebe ich hier kurz wieder:

"Sehr geehrter Herr .....

Bundespräsidentz Köhler hat mich gebeten, für ihre E-Mail vom 22. Februar 2008 ........und ihnen zu antworten

Sie erheben in ihrer Zuschrift Bedenken gegen den Gesetzesentwurf zur Änderung des Waffenegesetzes und weiterer Vorschriften Der bundespräsident hat keine Möglichkeit, auf die inhaltliche Gestaltung eines Gesetzes währedn des Gesetzgebungsverfahrens Einfluss zu nehmen. Er bittet Sie daher um Verständnis, das eer sich zu dem Inhalt des von den parlamentarischen Gremien zu beratenden Gesetzes nicht äußern möchte. Er wird die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes prüfen, sobald ihm nach Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens ein entsprechendes Gesetz zur Ausfertigung vorgelegt wird. Ihre Ausführungen wird er berücksichtigen, soweit sie verfassungsrechtlich von Belang sind.

Mit freundliche Grüßen

Im Auftrag

Prof.Dr. Stefan Pieper

Das ganze kam am 03.03.2008 per Post bei mir an!

Ist alles etwas seltsam, da ich ihn weder dazu aufgefordert habe sich in das laufende Gesetzgebungsverfahren einzumischen, noch von irgendwelchen weiteren Vorschriften geschrieben habe.

Na ja, da hat mein Vorredner wohl recht, die Antworten kommen standartisiert.....

Geschrieben

...was bedeutet, dass wir solche "gesetze" wie die aktuelle änderung des waffengesetzes nur über den weg der verfasungklage kippen können.

Geschrieben

Trotzdem ist der Brief gut und stellt ein weiteres Mosaiksteinchen im Widerstand gegen unsinnige Regulierungen und Willkür durch die Anscheinsvolksvertreter dar.

Wenn ich jetzt noch ein bißchen meine Krämerseele entblößen darf ?

Keine Einwände ? - O.K.

Das mit den 30 Millionen Wanderern hat mir beim Lesen richtig weh getan.

Gerade weil der ganze Rest des Briefes sachlich und fundiert ist.

Es wandern zu keiner Zeit 30 Mio. Bundesbürger durch Deutschland, nicht mal am 1. Mai.

Jene die wandern führen bei weitem nicht alle Messer.

Und noch weniger führen Messer die durch das neue WaffG verboten sind. Die meisten ein Taschenmesser mit ´ner Klinge +- 8 cm.

Dieser Satz ist polemisch und als ich den gelesen hab, hat´s mir den ganzen Brief verdorben.

Schade drum, das mein ich ernst.

jayman

Geschrieben
:lol:

Solange der Masse des Staatsvolk von den Regierenden die Ausbildung und die Ausrüstung verboten wird, die es benötigte um Art. 20 Abs 4 GG im Fall des Falles auch umzusetzten ...

... aber Überwachungs- und Ausspähungmöglichkeiten á la Automatisierter Abruf von Kontoinformationen nach § 24c KWG, Vorratsdatenspeicherung, Kfz-Kennzeichenlesegeräte oder Videoüberwachung bei gleichzeitiger Speicherung biometrischer Ausweisdaten bestehen, bzw. immer erst über die Verfassungsgerichte eingeschränkt werden müssen,

... erlaube ich mir die Demokratie im heutigen Deutschland für mehr Schein als Sein zu halten. :angry2:

Stasi wollte nur die Leute ausspionieren um sie zu unterdrücken. Aber Das hier ist ein anderer Fall sie wollen die Leute schützen, z.B biometrische Ausweisdaten ,hätte es die früher gegeben, wehre es nicht passiert am 11 September . Im Flughafen bei der Passkontrolle hätten die sofort gesehen , unter den Fingerabdrücken im Pass Aufschrift ,,Terrorist '' und sofort verhaftet.

Geschrieben
Stasi wollte nur die Leute ausspionieren um sie zu unterdrücken. Aber Das hier ist ein anderer Fall sie wollen die Leute schützen, z.B biometrische Ausweisdaten ,hätte es die früher gegeben, wehre es nicht passiert am 11 September . Im Flughafen bei der Passkontrolle hätten die sofort gesehen , unter den Fingerabdrücken im Pass Aufschrift ,,Terrorist '' und sofort verhaftet.

Hm...

... bist Du ein Troll, schreibst Du mit ungwöhnlich subtiler Ironie oder bist' einfach dumm? :blush:

Dass dort nicht nicht "Terrorist" sondern "Student und Sohn reicher, amerikafreundlicher Eltern" o.ä. gestanden hätte ist klar, oder?   <_<

Die Stasi hatte ja sehr lange und erfolgreich die "Bürger der DDR" vor den bösen "faschistischen kapitalistisch-imperialistischen Ausbeutern und Unterdrückern" aus dem Westen geschützt. :AZZANGEL:

... und dann kamen die Besserwessies. :lol:

Geschrieben
...was bedeutet, dass wir solche "gesetze" wie die aktuelle änderung des waffengesetzes nur über den weg der verfasungklage kippen können.

Oder, dass nun der Bundespräsident jetzt Adressat unser Bitten ist. Muss er nicht das Gesetz mitzeichnen?

Geschrieben

Der Bundespräsident hat zu unterzeichenen.

Jedoch kann er eine weitere Prüfung des Gesetzes veranlassen oder sich durch juristische Winkelzüge, wie einem Zusatz, in dem er z.B. seine Bedenken über ein Gesetzt äußert, von dem Inhalt eines Gesetzes distanzieren. :rolleyes:

Geschrieben

Bei einem Brief an den Bundespräsidenten ist zu bedenken, dass der Bundespräsident einzig und allein das verfassungsgemäße Zustandekommen eines Gesetzes prüft. Ferner wird der Inhalt lediglich dahingehend überprüft, ob er mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Unter diesem Aspekt müssen wir die Sache sehen.

Ich könnte mir vorstellen, dass eine Beeinflussung der Organe des Deutschen Bundestages durch Personen, die Unwahrheiten, im Rahmen des Gesetzgebunsgverfahren, bspw. bei einer Anhörung vor Organen des Bundestages (Innenausschuss) vorgetragen haben, mal ganz davon abgesehen ob wissentlich oder unwissentlich, durchaus den Bundespräsidenten auf den Plan rufen könnte. Egal was irgendwelche Abgeordnete jetzt sagen, gibt es mit Sicherheit den einen oder anderen wahrhaften Politiker, der bei einer anderen Darstellung des Sachverhaltes, ein anderes Abstimmungsverhalten gezeigt hätte.

Meiner Meinung nach sollte man in einem Schreiben an den Bundespräsidenten, von dem ich eine sehr hohe Meinung habe, dies klar, aber bitte ohne Polemik und Hasstiraden, rausarbeiten. Immer schön hart an den Fakten bleiben.

Gast Nightingale
Geschrieben
Bringen wird die ganze Aktion vermutlich nichts, aber ein Versuch dürfte es wert sein.

Nichts ist umsonst.

Geschrieben
Hm...

... bist Du ein Troll, schreibst Du mit ungwöhnlich subtiler Ironie oder bist' einfach dumm? :blush:

Dass dort nicht nicht "Terrorist" sondern "Student und Sohn reicher, amerikafreundlicher Eltern" o.ä. gestanden hätte ist klar, oder?   <_<

Die Stasi hatte ja sehr lange und erfolgreich die "Bürger der DDR" vor den bösen "faschistischen kapitalistisch-imperialistischen Ausbeutern und Unterdrückern" aus dem Westen geschützt. :AZZANGEL:

... und dann kamen die Besserwessies. :lol:

Dafür was du da von sich gibst ,gebe ich dir deine Frage zurück. ... bist Du ein Troll, schreibst Du mit ungwöhnlich subtiler Ironie oder bist' einfach dumm? Und die von mir : gehst Du zum lachen in den Keller?

Geschrieben
Na ja, da hat mein Vorredner wohl recht, die Antworten kommen standartisiert.....

Da ist ja auch nichts schlechtes dran, auch wenn man sich als Empfänger solcher Briefe vielleicht nicht ganz ernst genommen fühlt. Aber was sollen die im Präsidialamt oder unsere Abgeordneten bei der Menge an Briefen auch sonst machen? Uns geht ja auch genauso, wenn hier in WO oder bei Visier Musterbriefe / Muster-E-Mails (wie schreibt man das eigentlich?) an Abgeordnete publiziert und verschickt werden. Das Ganze muss man als Mosaikstein sehen.

Am Anfang haben mich solche Standardschreiben geärgert. Heute sehe ich das realistisch und hoffe, dass die Botschaft angekommen ist.

bye knight

Geschrieben
Dafür was du da von sich gibst ,gebe ich dir deine Frage zurück. ... bist Du ein Troll, schreibst Du mit ungwöhnlich subtiler Ironie oder bist' einfach dumm? Und die von mir : gehst Du zum lachen in den Keller?

Na ja,

bei Dir läßt sich jetzt jedenfalls die Möglichkeit "Ironie" streichen.

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