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IGNORED

WBK wird entzogen


Gast

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Diesen Brief habe ich heute erhalten von der Kreispolizeibehörde Viersen NRW

Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

Sehr geehrter Herr Xxxxxx,

nach meinen Unterlagen sind Sie im Besitz folgender Schusswaffen, für die Ihnen die Waffenbesitzkarte(n) Nr. xxxx erteilt wurd(n):

bla bla bla…

Als für die Durchführung des Waffengesetzes zuständige Behörde habe ich gen. § 30 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) die Inhaber von Waffenbesitzkarten in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle fünf Jahre, auf ihre Zuverlässigkeit zu prüfen. Hierbei habe ich festgestellt, dass Sie am xx.xx.2001 (rechtskräftig seit dem xx.xx.2001) vom Amtsgericht xxxxx wegen Betruges in 3 Fällen zu einer Geldstrafe von 40* Tagessätzen verurteilt wurden.

*(Anmerkung :500€)

In der Zeit von Anfang Juni 2000 bis Ende Juli 2000 boten Sie über die Internet-Aktionsbörse xxxxxxxxx unter falschem Namen* Radarwarngeräte an. Nach dem Geldeingang der Interessanten auf Ihr Konto blieben Sie der Lieferung der Ware an die Kunden* schuldig

*(Anmerkung :Robin Hood wehre auch ein guter Name gewesen)

*(Anmerkung : Kunde = Raser, Kindertotfahrer)

Nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 b WaffG besitzen in der Regel Personen die erforderliche Zuverlässigkeit nicht, die wegen einer Straftat gegen das Eigentum oder Vermögen rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. Der Straftatbestand des Betruges (§ 263 StGB) gehört zu den gemeingefährlichen Straftaten im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. lb Waffengesetz.

Bei Ihrem Verhalten handelt es sich auch nicht um einen Bagatellverstoß, der unbeachtlich wäre. Weiterhin sind keine Tatsachen ersichtlich, die in Ihrem Fall die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit entkräften würden. Gem. § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG sind waffenrechtliche Erlaubnisse zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen.

Zu versagen sind Waffenbesitzkarten nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG u. a., wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt

Ich beabsichtige daher, die Ihnen erteilte(n) Waffenbesitzkarte(n) Nr. xxxxx zu widerrufen sowie anzuordnen, die eingetragene(n) Schusswaffe(n) einem Berechtigten zu überlassen oder unbrauchbar machen zu lassen und mir dies unter Vorlage der Waffenbesitzkarte(n) nachzuweisen. Der Widerrufsbescheid wäre gebührenpflichtig. Gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NW gebe ich Ihnen vor Erlass eines gebührenpflichtigen Bescheides Gelegenheit, sich innerhalb von 4 Wochen nach Zugang dieses Schreibens zum Sachverhalt zu äußern bzw. die erforderlichen Maßnahmen von sich aus zu treffen. Ein gebührenpflichtiger Widerrufsbescheid würde sich in diesem Fall erübrigen.

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag

Baginski

So das war’s ade schöne Schützenwelt

Werde vom Erlös der Waffen einen Motorradführerschein machen ist ja auch ne Waffe für Gemeingefährliche so´n

Moped

P.S.

War ja bestimmt nicht die feine englische mit dem Betrug

Aber das ist der Hammer

Forum Waffenrecht, ich war drin du auch!!!

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@ Zielwasser :

NEIN, DAS WAR WIRKLICH NICHT DIE FEINE ENGLISCHE MIT DEM BETRUG!!! frown.gif

Aber Selbsterkenntnis ist ja bekanntlich der erste Schritt zur Besserung!!!

Aber das hier ist ein Paradebeispiel über den Sinn und Nutzen der vom FWR angebotenen ÖRAG-Rechtsschutzversicherung.

Wenn Du die vorher abgeschlossen hättest, würde die Sache jetzt nicht so düster für Dich ausschauen!!!

Ich würde an Deiner Stelle trotzden durch alle Instanzen gehen, und um meine WBK kämpfen.

GRUß

PROUD LIFETIME MEMBER OF FWR NR.156

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POLITICALLY INCORRECT AND PROUD OF IT

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Zitat:

Original erstellt von Todo:

Ich dachte die Zuverlässigkeit ist erst ab einer Strafe 60 Tagessätzen in Frage gestellt? Habe ich doch auch schon hier gelesen.

Diese Forderung bezieht sich auf eine Aberkennung der Zuverlässigkeit rein aufgrund des Strafmasses unabhängig von der Straftat.

In diesem Fall passt das Delikt aber in die Liste derer, bei denen man die WBK entzogen bekommt.

@ Hollowpoint:

Ist es nicht so, daß es im Falle der angebotenen ÖRAG-Versicherung keine Wartezeit gibt ? Jedenfalls werben die damit.

Das würde bedeuten : Wenn Zielwasser jetzt noch die Versicherung abschließt, kommt sie immer noch für die Kosten auf.

Andererseits @Zielwasser : Was hast Du erwartet ?

Gruß

Harry

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Bei der ÖRAG gibt es auch keine Wartezeit. Nachdem der Antrag eingetroffen ist, hat man Versicherungsschutz. Aber nur für neue Probleme. Wenn der Ärger schon auf dem Tisch liegt, hilft nachträgliches versichern auch nicht mehr. Sonst könnte man ja verstehen, warum bei der ÖRAG-Rabattaktion so wenige mitgemacht haben.

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@ Harry Callahan :

Nein, für Zielwasser bringt das nichts mehr.

Aber wie gesagt, sein Beispiel sollte uns ALLE zum Nachdenken anregen, diese RS-Versicherung für Waffenbesitzer abzuschließen.

Man weiß NIE, ob man sich nicht doch eines Tagen im WaffG-Dschungel verirrt und vor den Kadi gezerrt wird.

Man muß ja nicht gleich Internet-Betrügereien verüben wie Zielwasser.

Aber etlichen Waffenbesitzern wurde die WBK schon wegen weitaus geringerer Verfehlungen entzogen.

GRUß

PROUD LIFETIME MEMBER OF FWR NR.156

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Zitat:

Original erstellt von Hollowpoint:

@ Harry Callahan :

Nein, für Zielwasser bringt das nichts mehr.

Aber wie gesagt, sein Beispiel sollte uns ALLE zum Nachdenken anregen, diese RS-Versicherung für Waffenbesitzer abzuschließen.

Man weiß NIE, ob man sich nicht doch eines Tagen im WaffG-Dschungel verirrt und vor den Kadi gezerrt wird.

Man muß ja nicht gleich Internet-Betrügereien verüben wie Zielwasser.

Aber etlichen Waffenbesitzern wurde die WBK schon wegen weitaus geringerer Verfehlungen entzogen.

Da gebe ich Dir vollkommen recht. Selbstverständlich habe ich mich auch versichert.

Aber weitaus geringere Verfehlung ?

40 TS ist ja eigentlich nicht die Welt.

Gruß

Harry

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@ Harry Callahan :

Na, dann fahr doch mal mit 1,2 Promille Auto, laß dich von der Polizei erwischen, dann kriegste vor Gericht als Ersttäter 30TS (und 9-12 Monate Führerscheinentzug) und bist Deine WBK auch los!

Oder transportiere Deine Kurzwaffe im unverschlossenen Koffer auf dem Rücksitz Deines Autos zum Schießstand.

Schon hast Du Deine Waffe geführt und bist DRAN, obwohl Du doch gar nichts Böses tun wolltest.

Und, und, und..............

GRUß

PROUD LIFETIME MEMBER OF FWR NR.156

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Sag mal, Zielwasser, soll das hier ein Fake sein oder was?

Was erwartest Du auf einen rechtskräftig verurteilten Betrug, Mitleid?

Ich kann verstehen , daß man seinen Waffen nachtrauert. Aber was soll Dein Ordnungsamt Deiner Meinung nach sonst tun in so einem Fall?

Als Waffenbesitzer sollte man eben seine weiße Weste hegen und pflegen, Betrug gehört da sicher nicht dazu!

------------------

Gruß, Thorsten

FWR- Mitglied 154

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Bevor nun der Run auf die Bankfilialen losgeht, in einer Hand die Knarre, in der anderen der ÖRAG-Vertrag:

"Aber das hier ist ein Paradebeispiel über den Sinn und Nutzen der vom FWR angebotenen ÖRAG-Rechtsschutzversicherung.

Wenn Du die vorher abgeschlossen hättest, würde die Sache jetzt nicht so düster für Dich ausschauen!!!"

1. Nach meiner Auffassung sind Straftatbestände von der Versicherung ausgeschlossen - man kann sich also nicht etwa gegen den Waffenentzug nach einer STGB-Verurteilung versichern (Carcano, greif mal helfend ein...)

2. Und im Nachhinein Versicherungen abschließen, das geht halt auch nicht (ich versuche auf diese Art, seit Jahren Lotto zu spielen - der Einsatz soll dann vom Gewinn abgezogen werden...)

3. und 4. gelöscht.

[Dieser Beitrag wurde von Ulrich Eichstädt am 17. März 2002 editiert.]

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Wer im Glashaus sitzt,sollte nicht mit Steinen werfen.

WIR sollten NICHT über Zielwasser urteilen,das hat das Gericht schon getan.

Mich interessiert die Tat nur am Rande,vielmehr würde mich interessieren,warum,WARUM er es getan hat!!!!

Und ihn jetzt Lebenslang zu verurteilen,ist wirklich NICHT gerecht.

Ihr sollte euch lieber auf die Politiker stürzen,die Spendengelder in Millionenhöhe veruntreuen,das,meine Herren,das ist BETRUG!!!!!!!!

Wenn ich noch an früher denke,ich hatte ein Motorrad,und montierte Rückspiegel in Malteserkreuzform.Die Betriebserlaubnis war erloschen,und ich hatte 3 Punkte und 400.-DM Geldbuße bekommen.Das ist SCHIKANÖS.Einspruch hatte keinen sinn,wurde abgeschmettert.

Mann sieht,wie schnell man mit dem Gesetz in Konflikt kommen kann.

Schaut in den Spiegel und fragt euch:,ist das alles richtig so,was ich hier mache????

MFG Peter40

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Es ist doch schon eine Frechheit erst Leute zu bescheissen und dann wenn man erwischt wird, darueber laut zu weinen!

Zeilwasser hat keinerlei Reue fuer sein kriminelles Handeln. Er denkt sogar, dass er etwas Richtiges gemacht hat.

Das ist der Naehrboden fuer Leute die dann eines Tages durchdrehen und dann Waffen missbraeuchlich einsetzen.

Davon abgesehen, warum nennt "Zielwasser" sich nicht mit richtigen Namen?

Ganz einfach, im Grunde weiss er, dass er ein gewoehnlicher Dieb ist und als solcher hat er auch hier im Forum nichts zu suchen!

------------------

ARMED MEN ARE CITIZENS

UNARMED MEN ARE SUBJECTS

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Egal Leute, aber überlegt mal welche Wege das geht wenn man was angestellt hat. Seltsam daß dann hier die Überwachung und Datenweiterleitung so gut klappt. Wär toll wenn das bei Straftätern auch so toll klappen würde,- leider hapert es aber da oder die Typen werden aufgrund dummer Argumente oder Forfehler wieder freigelaßen.

Ghost

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Sorry wenn's jetzt ein bissl OT wird, aber als ich das gelesen hab hab ich einen kleinen Schreck gekriegt:

Zitat:

Original erstellt von Hollowpoint:

@ Harry Callahan :

... transportiere Deine Kurzwaffe im unverschlossenen Koffer auf dem Rücksitz Deines Autos zum Schießstand.

Schon hast Du Deine Waffe geführt und bist DRAN, obwohl Du doch gar nichts Böses tun wolltest.

Gilt das schon als FÜHREN!?? Die Formulierung ist doch "... nicht sofort zugriffsfähig zu transportieren" (o.Ä.). Bisher hatte ich immer das Paradebeispiel "Durchgeladen im Handschuhfach" als "Zugriffsfähig" im Kopf. Und wenn "Im (unverschlossenen) Koffer auf dem Rücksitz" verboten ist... das kann doch nicht sein, oder!?!? shocked.gif

Ein heute etwas verstörter

LT

P.S.: @ Zielwasser: Wie schon gesagt... Mitleid kannst du nicht erwarten. Wer so einen Mist baut, muß auch die Folgen ausbaden...

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@ Lews Therin :

Das stand in einer alten VISIER-Ausgabe, weiß nicht mehr in welcher.

In einem solchen Fall hat ein Gericht entschieden, dass Führen vorliegt (auf dem Rücksitz und unverschlossener Koffer).

Ob die Waffe geladen ist, oder nicht, darauf kommt es heutzutage nicht mehr an.

Es reicht schon, wenn Du sie schnell und einfach als Drohmittel benutzen kannst.

Also, Koffer ZUSCHLIEßEN und ab damit in den Kofferraum Deines Autos (den vorsichtshalber auch abschließen)!

Übrigens Lews, woher kommt Dein Nick? Klingt irgendwie interessant!

GRUß

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[Dieser Beitrag wurde von Hollowpoint am 17. März 2002 editiert.]

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@ Zielwasser

Als ebay-Mitglied sage ich Dir : Geschieht Dir recht.

Als Waffenbesitzer : Bring die Waffen zu einem Händler Deines Vertrauens zur Verwahrung und beantrage das ganze in ein paar Jahren noch einmal. Order hast du jetzt einen 98er zu verkaufen? Gelbe und grüne WBK vorhanden:-)))

Grüße Superrichy

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