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IGNORED

PI-News/Politically-Incorrect thematisiert Waffenrecht


bopper

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http://www.pi-news.net/2008/03/bizarr-das-neue-waffengesetz/

Die Grünen haben es ausgedacht, alle anderen mit Ausnahme der FDP durchgewunken: In Kürze tritt ein neues Waffengesetz in Deutschland in Kraft, das die Möglichkeiten gesetzestreuer Bürger, sich gegen Kriminelle zu Wehr zu setzen, noch weiter einschränkt. Je mehr man sich mit dem Gesetz befasst, desto absurder erscheint vieles. Wegen der Undurchsichtigkeit vieler Textstellen sind alle folgenden Aussagen ohne Anspruch auf juristische Gültigkeit. In Zweifelsfällen empfehlen wir eine Nachfrage bei der Polizei.

Spektakulärste Neuerung des Gesetzes ist das Verbot sogenannter “Ancheinswaffen”, wobei Verbot hier immer meint, dass die genannten Gegenstände in der Öffentlichkeit nicht zugriffsbereit geführt werden dürfen. Zugriffsbereit heißt, dass sie mit höchstens drei Handgriffen in Anschlag gebracht werden können. Verkauf und Besitz der Gegenstände ist weiterhin nicht strafbar, die uneingeschränkte Verfügbarkeit für Kriminelle also weiterhin gegeben.

Anscheinswaffen sind Spielzeugwaffen, die echten Waffen ähnlich sehen. Insbesondere, aber nicht nur, sind Softairwaffen betroffen. Reichlich windig wird das Verbot damit begründet, Polizeibeamte könnten sich durch die Drohung mit solchen Spielzeugen ungerechtfertigt zum Waffengebrauch veranlasst sehen. Uns ist allerdings kein Fall bekannt, in dem ein Straftäter Polizisten mit Spielzeugwaffen bedroht hätte und erschossen wurde. In den Erläuterungen zum Gesetz widerspricht der Gesetzgeber sich auch selbst in diesem Punkt, denn dort heißt es ausdrücklich, dass es nicht nur gegen Nachbildung realer Waffen geht, sondern auch gegen “Fantasywaffen” (Stichwort: Krieg der Sterne), die von einem nicht Sachkundigen für echte Waffen gehalten werden könnten. Es heißt dort:

“Es kommt auf das Gesamterscheinungsbild an. (…) Ausschlaggebend ist der martialische Look”

Reichlich nebulös für einen Gesetzestext, mit dem Willkürmaßnahmen jeder Art gerechtfertigt werden können. Wichtiger für den Bürger, der sich trotz (oder wegen?) immer stärkerer Einschränkungen im Waffenrecht steigender Gewaltkriminalität mit geeigneten Hilfsmitteln schützen möchte:

Keine Anscheinswaffen sind Gaspistolen und Revolver (Bild links), obwohl sie fast immer baugleiche Nachahmungen “scharfer” Waffen sind. Sie gelten vielmehr als “echte” Waffen, sind vom Verbot nicht betroffen und dürfen weiterhin von jedem geführt werden, der den “Kleinen Waffenschein” besitzt. Dieser wird ohne weitere Prüfung an Bürger ausgestellt, die nicht einschlägig vorbestraft und nicht Mitglieder extremistischer Vereinigungen sind. Zuständig sind je nach Ort die Polizei oder das Ordnungsamt. Vielerorts kann der Schein online bei der Behörde bestellt werden. Kosten für den unbefristeten Schein: 50 Euro.

Ohne Waffenschein erlaubt bleiben auch CS-Gas und Pfeferspray (Bild rechts). Letzterer wird auch von der Polizei erfolgreich gegen randalierende oder überzahlige Angreifer eingesetzt. Zivilisten dürfen es aber nur zur Abwehr agressiver Tiere mit sich führen. Tritt allerdings der Fall der Notwehr ein, darf Pfefferspray vom Notwehrberechtigten auch gegen menschliche Angreifer eingesetzt werden. Ohne Notwehrsituation ist es selbstverständlich auch verboten, Mitmenschen mit CS-Gas anzugreifen. Auch so eine Absurdität des deutschen Waffengesetzes: Den Unterschied macht, was man der Polizei als Begründung anzugeben hat, warum man das Spray mit sich führt.

(...)

Der Beitrag ist noch wesentlich länger, ich wollte hier keinen Vollquote reinstellen, bitte in der Quelle weiterlesen.

Da auf PI m. W. auch sehr viele Journalisten mitlesen, gibts vielleicht darauf hin auch mal den einen oder anderen kritischen Beitrag in den Medien zum Waffengesetz in den nächsten Tagen. Augen offen halten!

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http://www.pi-news.net/2008/03/bizarr-das-neue-waffengesetz/

Der Beitrag ist noch wesentlich länger, ich wollte hier keinen Vollquote reinstellen, bitte in der Quelle weiterlesen.

Da auf PI m. W. auch sehr viele Journalisten mitlesen, gibts vielleicht darauf hin auch mal den einen oder anderen kritischen Beitrag in den Medien zum Waffengesetz in den nächsten Tagen. Augen offen halten!

Auch schon aufgewacht?

Das "Führverbot" von Anscheinswaffen kann ich ja nur begrüßen - ich renne auch nicht mit dem Luftgewehr durch Parks und Fußgängerzonen.

Viel schlimmer sind aber die sonstigen Einschränkungen: das Führverbot von Einhandmessern und Schlagstöcken!

Und auch das Sperrelement-Gebot für Erbwaffen ist frei jeder Logik.

Aber all das wurde auch hier schon in den letzen Wochen besprochen.

Dein Link ist leider "alter Kaffee" - auch wenn unsere Gallen, ob der WaffG-Verschärfung, immer noch kochen!

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Das mit dem Verbot von Dolchen ist rechtlch falsch. Tatsächlich sind zweischneidige Springmesser genau wie die OTF-Springmesser "out of the front") seit dem 01.04.03 verboten. Mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes unterliegen Dolche als Hieb- und Stichwaffen dem neuen Führungsverbot. Besitzen und Sammeln darf man sie weiterhin.

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"Reichlich windig wird das Verbot damit begründet, Polizeibeamte könnten sich durch die Drohung mit solchen Spielzeugen ungerechtfertigt zum Waffengebrauch veranlasst sehen. Uns ist allerdings kein Fall bekannt, in dem ein Straftäter Polizisten mit Spielzeugwaffen bedroht hätte und erschossen" wurde." Orginal eingestellt von Bopper

So aus der Luft gegriffen ist dies gar nicht. Mir persönlich sind einige solcher Vorfälle bekannt, bei denen Personen mit Waffennachbildungen Beamte bedroht hatten und daraufhin "zu recht" beschossen wurden oder es haarscharf an einem Schußwaffengebrauch vorbeiging.

Ein Fall, welcher auch in der Presse breitgetreten wurde, ereignete sich vor einigen Jahren in Ulm. Soweit ich es noch zusammenbekomme hat ein durchkedrehter Asiate (genaues Herkunftsland weiß ich nimmer) zwei Beamte mit der NAchbildung eines Vollautomaten bedroht. Er hat mit dem Leben bezahlt.

Die Sache mit dem Softairgedönz halte ich für richtig auf der Straße hat das Zeug nix verloren - Punkt

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Auch schon aufgewacht?

Paule, PI ist keine Waffenplattform. Die haben täglich im Schnitt 27.000 Zugriffe von Normalbürgern, die überwiegend keinen blassen Schimmer von Waffen bzw. dem Waffengesetz haben und nun erstmals in dieser Deutlichkeit auf dieses Schrottgesetz aufmerksam gemacht werden. Und, wie ich soch im Eingangsposting schrieb, lesen auf PI auch zahlreiche Journalisten mit, die in Punkto Waffengesetzgebung auch bisher nur fleißig das abgeschrieben haben, was ihnen aus Berlin als Pressemitteilung geschickt wurde. Jetzt wird vielleicht der eine oder andere anfangen, selbst zu recherchieren.

Als Multiplikator kann der PI-Bericht jedenfalls Gold wert sein.

Man kann sich auf PI auch anmelden und den Beitrag kommentieren, je mehr das tun, desto größer sind dich Chancen, dass diese Thema bei PI auf der Tagesordnung bleibt.

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Auch schon aufgewacht?

Das "Führverbot" von Anscheinswaffen kann ich ja nur begrüßen - ich renne auch nicht mit dem Luftgewehr durch Parks und Fußgängerzonen.

Viel schlimmer sind aber die sonstigen Einschränkungen: das Führverbot von Einhandmessern und Schlagstöcken!

Und auch das Sperrelement-Gebot für Erbwaffen ist frei jeder Logik.

Aber all das wurde auch hier schon in den letzen Wochen besprochen.

Dein Link ist leider "alter Kaffee" - auch wenn unsere Gallen, ob der WaffG-Verschärfung, immer noch kochen!

Hier ist es doch so wie in der Vergangenheit, alles wird nur zusammengekloppt, ohne jegliche Logik.

Was soll man auch von Ahnungslosen und ungedienten verlangen. Wichtig ist, die Leute müssen jetzt beschäftigt werden, so

als kleiner Ausgleich. Ich denke da z.B an das längst fällige Gesetz zur Kürzung der Ministerpensionen. Da schlafen alle. Vielleicht sollte

man da mal die anschreiben die jetzt so übereilig und voller Tatendrang waren (z.B. "Freund" Wiefelspütz).

Gruß Valk

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Guten Morgen

Der Junge der in Ulm damals erschossen wurde war geistig behindert. Vermutlich hat er die Anweisungen der Beamten nicht verstanden und somit den AK 47 Nachbau nicht abgelegt. Der Junge ist auch nicht durchgedreht er hat "nur" die "Anscheinswaffe" geführt. Er hat ja sicherlich nicht ahnen können welche Konsequenzen sein Spielzeug nach sich ziehen würde.

Dies ist halt ein extremes Beispiel.

Aber welcher Kriminelle zielt schon mit einer Softair auf einen Polizisten? Weis doch jeder wer den kürzeren ziehen wird. :gaga:

Grüsse

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So aus der Luft gegriffen ist dies gar nicht. Mir persönlich sind einige solcher Vorfälle bekannt, bei denen Personen mit Waffennachbildungen Beamte bedroht hatten und daraufhin "zu recht" beschossen wurden oder es haarscharf an einem Schußwaffengebrauch vorbeiging.

Ein Fall, welcher auch in der Presse breitgetreten wurde, ereignete sich vor einigen Jahren in Ulm. Soweit ich es noch zusammenbekomme hat ein durchkedrehter Asiate (genaues Herkunftsland weiß ich nimmer) zwei Beamte mit der NAchbildung eines Vollautomaten bedroht. Er hat mit dem Leben bezahlt.

Die Sache mit dem Softairgedönz halte ich für richtig auf der Straße hat das Zeug nix verloren - Punkt

Was allerdings oft verschwiegen wird wenn dieses Argument hervorgekramt wird ist:

Diese Tat geschah zu Zeiten des Anscheinsparagraphen, dem Asiaten war das "Führen" und das "Besitzen" seines VA-Spielzeuges durch eben diesen Paragraphen Verboten. Das Zielen und Bedrohen der Beamten ist seit Jeher und Menschengedenken verboten.

Wenn man also ein Verbot etablieren will, ist es meiner Ansicht nach nicht zielführend auf Beispiele zu verweisen in denen bereits bestehende Verbote nicht beachtet wurden. Ähnlich der Fall am Berliner Badesee im letzten Jahr, der diese leidliche Messerverbot losgetreten hat. Ja man mag überrascht sein, aber der Täter benutzte ein zu diesem Zeitpunkt (sprich nach 2003) verbotenes Messer. Inwieweit ein Messertrageverbot sinnvoll erscheint wenn potenzielle Täter nicht einmal davor zurückschrecken verbotene Messer zu führen erschließt sich mir nicht. Bestenfalls weichen diese auf legale Messer aus, bei weitem Wahrscheinlicher dürfte allerdings sein das diese mal kurz auf die Straße "lachen" gehen und Ihre Messer weiter führen.

Durchgedreht war der Asiate nicht, eher geistig behindert / zurückgeblieben.

Bei dem Softairführverbot muß man unterscheiden:

1: Spielende Kinder die zufällig auf einen Beamten zielen. Kann vorkommen, sicherlich abstrakt aber denkbar. Wenn es allerdings Beamte gibt die nun davon ausgehen das ein 12-jähriger zwingend eine scharfe MP5 hat (schießlich gibt es ja ein Führverbot von Softairs) dann gibt es wohl eher ein Problem mit den Beamten als mit den Kindern.

2: Kriminelle die Nachbildungen von Schusswaffen (in diesem Fall Softairs) zum begehen von Straftaten nutzen. Ob diese sich nun vom Führverbot abschrecken lassen bleibt fraglich. Wenn Verbrecher X sich nun davon abgehalten fühlt Tankstelle Y mit einer Softair zu überfallen, da er ja zur Begehung von Raub, Erpressung, Drohung, Nötigung... gegen das Führverbot verstoßen müsste kriegt Fr. Stokar von mir persönlich einen Blumenstrauß geschickt. War alles schon mal da........ Tankstellenüberfälle werden mit Schreckschusswaffen begangen, was liegt da näher als das Führen eben jener zu verbieten :gaga:

Persönliches Fazit:

Mir hat mal jemand mit nem Hammer die Seitenscheibe meines Wagens eingeschlagen und meinen Radio geklaut :traurig_16: . Denke ich ruf mal den Bürgermeister an, evtl. ließe sich ja ein Fürhverbot von Hammern in der Gemeinde durchsetzen?

Gruß,

Thomas

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Bei der Waffe des Asiaten soll es sich angeblich sehr gut erkennbar um einen groben Holznachbau eines Kalschnikows gehandelt haben. Jedenfalls war das Teil recht einfach als solches zu erkennen. Die Beamten haetten in dem Fall offensichtlich auch auf einen Besenstieltraeger geschossen.

Gruss

Makalu

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Hallo Alle hier im Forum !!!

Ich würde es gar nicht mal Waffengesetz nennen.

Sondern "Arbeitsschutzgesetz für Strassenbanden und Gelegenheitskriminelle".

Wenn Ottonormal kriminalisiert wird und Kriminelle die staatliche Garantie bekommen, das der gesetzestreue Bürger

unbewaffnet ist.

Bedeutet das für mich ein "Mehr "an Sicherheit am Arbeitsplatz.

Also ein Arbeitsschutzgesetz.

Schönes Wochenende

Digl70

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Leute, zerfleischt euch jetzt hier nicht gegenseitig, darum gehts in diesem Thread doch gar nicht.

Erstmals (?) hat ein viel gelesenes, meinungsmachendes Portal außerhalb der Waffenforen/-zeitschriftenszene einen kritischen Bericht zum Waffengesetz veröffentlicht.

Kommentiert dort, verllinkt zu Visier, WO oder sonstwo hin, um die unbedarften Leser dort mit Fakten zu versorgen, anstatt sich hier zum 232. mal über Erbsenpistolenführverbote die Köppe heißzureden.

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@IMFUNNY

Bevor ich den Fall des Behinderten aus Ulm hier als Beispiel für die Segnungen des Führverbots anführe (kleines Wortspiel):

In diesem Fall schossen die beiden Beamten SECHSUNDZWANZIG Mal!!!!!!!!!

SECHSUNDZWANZIG!!!

Übrigens bei NEUN TREFFERN.

http://www.rollidriver.de/archiv/versch2.html

Im übrigen stimme ich bopper zu; bringt die Nachricht unter die Leute. Ich habe schon eine kleine Mail rumgeschickt- vor allem wegen der Küchenmessergeschichte, und die meisten halten das immer noch für einen Witz..... Da kann man ansetzen, um diesen Irrsinn allen vor Augen zu führen.

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Ich habe gerade den Artikel gelesen. Toll ist dass diese Thematik überhaupt einmal aufgegriffen wird, leider sind einige Teile des Artikels waffenrechtlich nicht korrekt. :confused:

Da der Entwurf zur Änderung des WaffG an Rechtsunsicherheit kaum zu überbieten ist, ist dies aber kein Wunder. Nicht einmal für einen Juristen sind diese schwammigen Formulierungen verständlich. :confused:

Alle Messer die als Waffe eingestuft sind, fallen automatisch unter das Führverbot unabhängig von der Klingenlänge. (da Kategorie Hieb- und Stoßwaffe)

Bei feststehenden Messern die nicht als Waffe eingestuft sind, kommt es dann auf die Klingenlänge an.

Was genau unter den Begriff Einhandmesser zu verstehen ist, ist auch nicht klar. Falls darunter alle Messer fallen die einhändig geöffnet werden können. Würden sowohl Seitenspringmesser als auch das Mercatormesser darunter fallen. Da beide einhändig geöffnet werden können.

Da mir die Problematik von dem Taschenmesserprivileg für Seitenspringmesser bekannt war und ich ebenfalls nicht wusste ob diese nun ebenfalls zu der Kategorie Einhandmesser zählen, habe ich bei Böker Solingen angerufen.

Dort erhielt ich die Auskunft dass Seitenspringmesser ebenfalls unter das Führverbot fallen.

Leider kann ich für meine rechtlichen Aussagen keine Garantie geben, da eine sichere Auskunft anhand der Formulierungen im WaffG unmöglich ist. Hier herrscht absolute Rechtsunsicherheit und man ist mit Sicherheit im Falle des Falles der jeweiligen subjektiven Einschätzung des Polizisten ausgeliefert. Da der Ermessenspielraum hier scheinbar grenzenlos ist. :peinlich:

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Paule, PI ist keine Waffenplattform. Die haben täglich im Schnitt 27.000 Zugriffe von Normalbürgern, die überwiegend keinen blassen Schimmer von Waffen bzw. dem Waffengesetz haben und nun erstmals in dieser Deutlichkeit auf dieses Schrottgesetz aufmerksam gemacht werden. Und, wie ich soch im Eingangsposting schrieb, lesen auf PI auch zahlreiche Journalisten mit, die in Punkto Waffengesetzgebung auch bisher nur fleißig das abgeschrieben haben, was ihnen aus Berlin als Pressemitteilung geschickt wurde. Jetzt wird vielleicht der eine oder andere anfangen, selbst zu recherchieren.

Als Multiplikator kann der PI-Bericht jedenfalls Gold wert sein.

Man kann sich auf PI auch anmelden und den Beitrag kommentieren, je mehr das tun, desto größer sind dich Chancen, dass diese Thema bei PI auf der Tagesordnung bleibt.

Sehe ich genauso. Jeder noch so kurzer Medienbericht, der gegenueber dem Affengesetz kritisch verfasst wird, ist ein Gewinn fuer uns Waffenbesitzer.

Gruss, libertyswiss.

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Ach wenn solche beispiele wie

Ein spielender 12-jähriger mit einer MP5

Oder das beispiel von Makalu,da kann ich nur sagen! Makalu Sie dürften nur einen Besenstiehl genemigt kriegen.

Makalu hat das Beispiel mit dem Asiaten nicht gebracht, sondern lediglich Zusatzinformationen geliefert.

Desweiteren wird sein Sachverstand sicher über dem der meisten unserer "Supermänner" bei der Polizei hinausgehen.

Also nix vonwegen keinen Besenstiel genehmigt kriegen.

Du scheinst mir ohnehin so ein Antiwaffen Troll zu sein oder sehr Obrigkeits hörig.

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Eines wurde beim der Verschärfung des Waffengesetzes leider vergessen, nämlich den Transport von Pfastersteinen im Öffendlichen Raum dessen Gebrauch als Wurfgeschosse gegen Polisten, oder auch nur in die Luft. Schade das bestimmte Befürworter dieses Gestz nicht darauf geachtet haben, oder war es Zufall?? :gaga:

Gruss Knollo68

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Also heisst das jetzt, das alle schlechten neuerungen dabei sind.

Ich führ mal auf: ich darf mein kleines Böker Speedlock nicht mehr führen, keinen Tele und meine R93 muss ich selbst im auto unter verschluss halten?

Und was ist mit meiner XR? Darf ich die dann bald überhaupt noch besitzen?

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