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IGNORED

waffentransport verschlossenes behältnis ....


isegrim 7,62

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Seite 27:...

Bezieht sich dem Willen nach auf Anscheinswaffen und ist "nur" eine Willenserklärung.

Weiter oben hast du selbst geschrieben:

Verschlossen ist das Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine sonstige technische oder elektronische Schließvorrichtung oder auf andere Weise gegen einen ordnungswidrigen Zugriff gesichert ist.

Hier ist die Frage, was "auf eine andere Weise gegen ordnungswidrigen Zugriff gesichert ist" bedeutet.

Jedenfalls bedeutet es, dass es nicht zwangsläufig durch ein Schloss geschehen muss...

Vielleicht sind wir dann wieder bei "nicht mit wenigen Handgriffen"?

Ja - wir können und hier die Köpfe heiß reden - klären sicherlich nicht.

Mist - können die denn nicht genau sagen, was sie meinen?

Geschrieben
Mist - können die denn nicht genau sagen, was sie meinen?

Im Prinzip schon, aber................

Eine Wischi-Waschi Formulierung macht sich in der Politik immer besser.

Stell dir vor es wird explizit ein "Vorhängeschloss der Güte XY" gefordert und kurz darauf passiert etwas trotz eines solchen Schlosses.

Dann liegt derjenige, der genau dieses Schloss gefordert hat, im Sperrfeuer der anderen Koalition/Partei.

Wenn's ganz dick kommt, schiessen dann sogar seine "Parteifreunde" mit, nennt sich dann wohl "Friendly Fire".

Pickett

Geschrieben

Hallo, ich fahre mit meinem Auto bis zu meinem Revier 500m Landstraße. Muß ich nun mein Jagdmesser einschliessen? Die ungeladene Büchse darf ich noch offen auf dem Rücksitz transportieren? Wenns auch nicht so scheint, zwei wirklich ernsthafte Fragen!

Geschrieben
Allerdings reicht geschlossen, wenn im Kofferraum transportiert wird, weil dann angenommen wird, das die Waffe nicht zugriffsbereit ist.

Tja, das Problem ist dabei - wie kommt die Waffe bis zum Kofferraum? Wer zu seinem Auto über nicht befriedetes eigenes Grundstück gelangt, hat dann wohl Pech: Er muss für die paar Schritte noch ein Schlößchen um all seine Waffenkoffer machen. WELCHE GÄNGELUNG!!!

Wieviele Sportschützen haben im Auto denn ihre Plempen geschnappt und damit andere Verkehrsteilnehmer bedroht?? Die Begründung ist doch sowas von lachhaft.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Wir haben übrigens gestern auf dem Stand eine einleuchtende Theorie entwickelt zu "ver- statt ge-"

Ist wie safer sex, die Vorstellung lautet: Waffen sind böse. Schlösschen schützen!

Je mehr Barrieren zwischen dem zwar geschmacksverwirrten aber noch nicht amoklaufenden Waffennarren und dem dämonischen Unheilswerkeug liegen, desto länger lassen sich Bluttaten wie äh, OK, ich hab's wieder, Amerika, verhindern. bestätigt Dir mein Kumpel der Soziologie studiert auch. Und der macht das schon länger als sein Prof.

ja, ja, grün...

Geschrieben
Die Begründung ist doch sowas von lachhaft.

Das ist ja genau der Punkt (ich weiß, ich wiederhole mich..) !

Wirkliche, an Fakten (z.B. Zahl der Verstöße, Kriminalitätsstatistiken etc.) festgemachte Begründungen der ganzen Verschärfungen liegen ja gar nicht vor.

Oder aber, die Politik nimmt zwar pauschal Bezug auf irgendwelche Zahlen bzw. Entwicklungen ("es passiert immer mehr mit Messern" u.ä.), unterlässt es dabei aber wohlweislich, konkretere Kausalzusammenhänge darzulegen...

Daher kann man im Grundsatz daran zweifeln, ob eine derart "nichtbegründete" Einschränkung von Freiheiten überhaupt verfassungsgemäß ist. Das Problem bei einer möglichen verfassungsgerichtlichen Überprüfung solcher Gesetze (vor dem Hintergrund der Einschränkung der Allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG) ist allerdings, dass diese in D nicht im "luftleeren Raum" stattfindet, sondern der Besitz von bzw. Umgang mit Waffen auf gesellschaftliche Vorbehalte und Tabus stößt.

Gruß,

karlyman

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