Gunmen67 Posted February 24, 2008 Share Posted February 24, 2008 Hallo zusammen Ich habe seit ein paar Wochen ein echtes Waffenrechtliches Problem. Bei einem Hamburger Händler erstand ich einen Remington 1858 im Kaliber .44. Wie wohl jeder weiß, ein Schwarzpulvervorderlader Revolver. Er trug mir meinen Neukauf in meine "gelbe WBK" ein. Zuhause angekommen, suchte ich auch direkt meine zuständige Behörde (Kreispolizeibehörde-Viersen) auf, um meinen Kauf abzusiegeln. "Der Händler hätte Ihnen diese Waffe gar nicht verkaufen dürfen", "Ihre gelbe WBK ist nur für Langwaffen aller Art mit Ausnahme von Halbautomaten", "der Revolver ist keine Langwaffe", "sie benötigen eine Befürwortung Ihres Verbandes", "das können wir so nicht machen", " der Innenminister von NRW hat eindeutig entschieden das Kurzwaffen immer eine Verbandsbefürwortung bedürfen"- soweit zu den Zitaten Auf meinen Hinweis das in den Nachbarkomunen (Krefeld, Mönchengladbach, Neuss) eigendlich kein Thema sei, wurde mir entgegnet das wir hier im kreis Viersen wären. Ich erhielt freundlicherweise noch eine Verlängerung von 14 Tagen um ein Bußgeld zu entgehen. Uff, das saß. Umgehend kontaktierte ich meinen Verband (RSB) und schilderte ihm detalliert mein Anliegen. Kein Problem, sagte man mir, stellen Sie einen Antrag auf eine Waffenbefürwortung. Und nicht vergessen, erst nach Eingang der Bearbeitungsgebühr von €20,-,wird Ihr Anliegen bearbeitet. Gesagt, getan, Antrag ausgefüllt, Kohle überwiesen und hoffnungsvoll gewartet. Am Freitag nun die Ernüchterung. "Leider können wir Ihren Antrag nicht entsprechen", keine Schießnachweise", "die Diziplin Perkussionsrevolver, wird beim RSB nicht geschoßen" (Diese Auskunft hätte man mir auch früher geben können!!!) Auf den Boden der Tatsachen zurückgeworfen habe ich nun folgendes Problem: Ich habe einen Revolver in meiner gelben WBK eingetragen, aber nicht abgestemmpelt. Sozusagen eine rechtliche Grauzone. Was tun??? In unserem Verein ist noch ein Kollege mit einem Perkussionsrevolver. Er hat ihn anstandslos eingetragen bekommen (Krefeld). Wir wollten uns demnächst mit der Thematik VL-Revolverschießen auseinandersetzen und diesen auch sportlich schießen. Mein Kollege hat auch schon den Schwarzpulverschein gemacht. Deshalb habe ich mir auch noch keine Preßlinge geholt. Schießnachweise kann ich genügend einreichen, aber nur für meinen .357Mag. , den ich regelmäßig schieße. Ich gehe x stark davon aus das mich demnächst ein Bußgeld erwartet. Was soll ich tun??? Wer hat einen Rat??? Ich bin für jeden Tip oder Hinweis dankbar. Soll ich eine Verwaltungsklage einreichen? Kann jede Komune ihr eignes Süppchen kochen in der Auslegung von Bundesgesetzen? Helft mir mal mit Ratschlägen Gruß Gunmen67 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 24, 2008 Share Posted February 24, 2008 Ich habe seit ein paar Wochen ein echtes Waffenrechtliches Problem. Bei einem Hamburger Händler erstand ich einen Remington 1858 im Kaliber .44. Wie wohl jeder weiß, ein Schwarzpulvervorderlader Revolver. Er trug mir meinen Neukauf in meine "gelbe WBK" ein. Völlig i.O. sofern Du eine neue gelbe WBK ohne spezielle Einschränkungen hast. Weiter benötigst Du dann nichts auch keine Schiessnachweise. Funktioniert es trotzdem nicht, nächster Schritt -> Rechtsanwalt. Da sich nur dein Kreis weigert, genügt vermutlich ein nettes Schreiben des RA, der den SB über die Rechtslage aufklärt. Hast Du noch eine alte Gelbe benötigst Du Schiessnachweis (1Jahr) mit einer beliebigen Waffe, Sportverband Genehmigung, Sachkundenachweis. Das ist dann einen Neubeantragung b.z.w. Umschreibung. Hier könnte es (noch, das neue WaffG stellt das klar) Probleme beim Nachweis geben, ob dein Verband dieses auch schiesst. Jedenfalls wird (der Verband) dir keine Bescheinigung ausstellen wenn es die Disziplin bei ihm nicht gibt. Nächster Schritt Waffe zurückgeben -> und auf die Waffenrechtsänderung warten b.z.w. einen neue Gelbe für eine andere Waffe beantragen, für eine Disziplin die dein Verband hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunmen67 Posted February 24, 2008 Author Share Posted February 24, 2008 Völlig i.O. sofern Du eine neue gelbe WBK ohne spezielle Einschränkungen hast. Weiter benötigst Du dann nichts auch keine Schiessnachweise. Funktioniert es trotzdem nicht, nächster Schritt -> Rechtsanwalt. Da sich nur dein Kreis weigert, genügt vermutlich ein nettes Schreiben des RA, der den SB über die Rechtslage aufklärt.Hast Du noch eine alte Gelbe benötigst Du Schiessnachweis (1Jahr) mit einer beliebigen Waffe, Sportverband Genehmigung, Sachkundenachweis. Das ist dann einen Neubeantragung b.z.w. Umschreibung. Hier könnte es (noch, das neue WaffG stellt das klar) Probleme beim Nachweis geben, ob dein Verband dieses auch schiesst. Jedenfalls wird (der Verband) dir keine Bescheinigung ausstellen wenn es die Disziplin bei ihm nicht gibt. Hallo Ist eine "neue gelbe WBK" ausgestellt 03 / 06 Gruß Gunmen67 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gottfried Tabor Posted February 24, 2008 Share Posted February 24, 2008 HalloIst eine "neue gelbe WBK" ausgestellt 03 / 06 Gruß Gunmen67 Dann sollte darauf die Erwerbsberechtigung für mehrschüssige Kurzwaffen mit Perkussionszündung ausdrücklich im Text vermerkt sein. Steht das nicht da ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunmen67 Posted February 24, 2008 Author Share Posted February 24, 2008 Dann sollte darauf die Erwerbsberechtigung für mehrschüssige Kurzwaffen mit Perkussionszündung ausdrücklich im Text vermerkt sein.Steht das nicht da ? Hallo Nein das steht nicht in der "neuen gelben WBK" Ich zitiere: Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG Unbefristete Erlaubnis zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten u. gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen m. gezogenen Läufen, sowie die dazugehörige Munition. Die Eintragung der aufgrund dieser Erlaubnis erworbene(n) Schusswaffe(n) in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb zu beantragen. Viersen, 24.03.2006 ..... Gruß Gunmen67 Link to comment Share on other sites More sharing options...
STAR9mm Posted February 24, 2008 Share Posted February 24, 2008 Na da hat der Händler, wie auch Du erstmal einen Fehler gemacht. Wer liest ist klar im Vorteil, ich kann dir erst mal keinen Rat geben. Ich würde vll. mal den Händler drauf ansprechen. Zurückgeben und streichen lassen vll. fürs erste mal und dann versuchen die Gelbe Karte erweitert zu bekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian 555 Posted February 24, 2008 Share Posted February 24, 2008 ..... " der Innenminister von NRW hat eindeutig entschieden .....".... Hast Du eine Rechtschutzversicherung, die auch "waffenrechtliche Streitigkeiten" übernimmt? Z.B. Top-RS der Örag oder so? Was ich ggf. machen würde, wenn die 2 Wochen noch nicht um wären und mir die Sache passiert wäre: Mich ummelden, dorthin wo es mir besser gefällt und es keine Probleme gibt. Bei meiner neuen Behörde die Waffe eintragen lassen. ........ Nachtrag: Habe gerade erst die Beiträge mit der auf Langwaffen begrenzten gelben WBK gesehen (NRW-WBK). Ich sollte wohl mal schneller tippen und nichts zwischendurch machen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted February 24, 2008 Share Posted February 24, 2008 HalloNein das steht nicht in der "neuen gelben WBK" Ich zitiere: Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG Unbefristete Erlaubnis zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten u. gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen m. gezogenen Läufen, sowie die dazugehörige Munition. Die Eintragung der aufgrund dieser Erlaubnis erworbene(n) Schusswaffe(n) in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb zu beantragen. Viersen, 24.03.2006 ..... Gruß Gunmen67 dann hast due ein Problem. Versuch doch einmal in erfahrung zu bringen, warum seinerzeit die Perkussionsrevolver nicht mit eingetragen worden sind. Wenn es keine rechtliche Begründung dafür gibt - wahrscheinlich nicht - kannst du versuchen, es nachtragen zu lassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted February 24, 2008 Share Posted February 24, 2008 Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffGUnbefristete Erlaubnis zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten u. gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen m. gezogenen Läufen, sowie die dazugehörige Munition. Hallo Gunmen67 du hast eine eingeschränkte Gelbe WBK erhalten. Rechtlich nicht haltbar, aber nachdem du innerhalb eines Monats keinen Widerspruch eingelegt hast, rechtsgültig. Du hättest vorher reklamieren müssen. Mit dieser Gelben WBK kannst du keinen mehrschüssigen Perkussionsrevolver kaufen. Gib das Teil zurück. Sonst bekommst du Ärger. Das ist von deiner Behörde Korintenkakkerei, aber sie können das durchziehen. Lest was ihr bekommt und scheut euch nicht, widerspruch einzulegen. Ihr müsst auf euer Recht pochen. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 24, 2008 Share Posted February 24, 2008 Nein das steht nicht in der "neuen gelben WBK" Ich zitiere:Unbefristete Erlaubnis zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten u. gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen m. gezogenen Läufen, sowie die dazugehörige Munition. Dann hast Du das Teil ohne Erlaubnis erworben. Zurückgeben an den Händler, Rechtsanwalt konsultieren und nett mit dem SB sprechen. Dein Hauptproblem jetzt, du hast die Waffe bereits unerlaubt besessen und da kann dir nur ein RA weiterhelfen, da hier deine Zuverlässigkeit auf dem Spiel stehen könnte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jake Cutlass Posted February 24, 2008 Share Posted February 24, 2008 Auch wenn es jetzt zu spät ist, aber für alle anderen, die eine Sportschützen-WBK beantragen: auf dem Antrag an den Verband immer alle Waffenarten, die auf "gelb" möglich sind, ankreuzen. Sonst hat man, wie jetzt der Threaderöffner, schlechte Karten. Aber der Händler hätte den Perkussionsrevolver auch nicht verkaufen dürfen, IMHO. Just my 0,02 €, Jake C. Link to comment Share on other sites More sharing options...
444 marlin Posted February 24, 2008 Share Posted February 24, 2008 Gesagt, getan, Antrag ausgefüllt, Kohle überwiesen und hoffnungsvoll gewartet. Am Freitag nun die Ernüchterung. "Leider können wir Ihren Antrag nicht entsprechen", keine Schießnachweise", "die Diziplin Perkussionsrevolver, wird beim RSB nicht geschoßen" (Diese Auskunft hätte man mir auch früher geben können!!!) Hallo Bei dem RSB wird Perkussionsrevolver geschossen !!!!!!! Regel Nr. 7.40 (googeln) Was mich irritiert ist das du das nicht kennst. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gottfried Tabor Posted February 24, 2008 Share Posted February 24, 2008 Ein sachkundiger Schütze und ein Fachhändler machen ein waffenrechtliches Geschäft , das mit der EWB gar nicht möglich ist ! Junge,Junge , Ihr solltet BEIDE ganz schnell RA kontakten und gaaaaaanz lieb mit der Behörde reden . Wenn die nämlich boshaft sein wollen , dann habt Ihr Beide ein ganz massives Problem . Der vorübergehende Besitz bis zu einem Monat könnte ja noch auf Leihe durchgehen , aber der Eintrag . Nö . das wirklich nicht ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
m1collector Posted February 24, 2008 Share Posted February 24, 2008 Ein sachkundiger Schütze und ein Fachhändler machen ein waffenrechtliches Geschäft , das mit der EWB gar nicht möglich ist ! Falsch, solche Einträge haben rechtlich meines Wissens null Geltung. Auch nicht nach X Monaten. Es gibt gelb alt oder gelb neu. Punkt. Was jeweils erworben werden darf siehe WaffG. Der Händler hatte da ganz korrekt gehandelt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunmen67 Posted February 24, 2008 Author Share Posted February 24, 2008 Falsch, solche Einträge haben rechtlich meines Wissens null Geltung. Auch nicht nach X Monaten. Es gibt gelb alt oder gelb neu. Punkt. Was jeweils erworben werden darf siehe WaffG. Der Händler hatte da ganz korrekt gehandelt. Leute, danke erst einmal für eure zahlreichen Wortmeldungen. Ich weiß z. Z. nicht was ich tun soll und muß eure Argumente erst einmal sacken lassen. `werde diese Woche nochmals bei der KPB vorsprechen und um eine einvernehmliche Lösung bitten. Die Behörde sitzt halt am längeren Hebel und könnte (theoretisch) just for fun ein Exempel an mir vollziehen, so zur Abschreckung an andere. Schauen wir mal was das Gespräch ergeben wird. Gruß Gunmen67 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted February 25, 2008 Share Posted February 25, 2008 Wenn die unrechtmäßige Beschränkung in der gelben WBK nicht schon ein Jahr her ist, könntest Du noch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen mit der Begründung, dass Du erst beim Waffenkauf deren Rechtswidrigkeit erkannt hast. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 25, 2008 Share Posted February 25, 2008 HalloNein das steht nicht in der "neuen gelben WBK" Ich zitiere: Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG Unbefristete Erlaubnis zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten u. gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen m. gezogenen Läufen, sowie die dazugehörige Munition. Die Eintragung der aufgrund dieser Erlaubnis erworbene(n) Schusswaffe(n) in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb zu beantragen. Viersen, 24.03.2006 ..... Gruß Gunmen67 Das mit dem Jahr kannste wohl vergessen!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
sharpsshooter Posted February 25, 2008 Share Posted February 25, 2008 Hallo Ich habe beim RSB problemlos die Befürwortung für einen Perkussionsrevolver bekommen. Schießnachweise wurden nicht gefordert. Die Disziplin wird auch definitiv beim RSB geschossen. Ich habe aber gehört, das dort schon mal nach dem 27er Schein gefragt wurde und deshalb eine Kopie dem Antrag beigefügt. Eintrag in die neue gelbe war dann auch in NRW kein Problem. Gruß Sharpsshooter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jake Cutlass Posted February 25, 2008 Share Posted February 25, 2008 Nur ist ja eigentlich in der gelben WBK kein Voreintrag nötig. Wenn man jedesmal einen VE braucht, ist die "Gelbe" ja nichts anderes als eine "Grüne" und kann daher gleich abgeschafft werden. Genau dieses ist wohl auch die Absicht der NRW-Behörden und ihrer Glaubensbrüder in div. anderen Ländern. Meint jedenfalls Jake C., der sich freut das es in Berlin nicht so läuft Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunmen67 Posted February 27, 2008 Author Share Posted February 27, 2008 Hallo zusammen Ich möchte mich an dieser Stelle an alle "Antworter" auf mein Problem bedanken. Ich war nochmals auf der KPB. Eure zahlreichen Antworten haben mir als Argumentationshilfe sehr geholfen!!!! Es ist in meinem Sinne entschieden worden. Offensichtlich ist bei der Ausstellung der neuen WBK-gelb, seinerzeits etwas falsch gelaufen. Nun habe ich das gute Stück legalisiert und freue mich schon darauf es auf dem Stand zu testen. Gruß vom linken (geographisch!) Niederrhein Gunmen67 Link to comment Share on other sites More sharing options...
STAR9mm Posted February 27, 2008 Share Posted February 27, 2008 Hallo zusammenIch möchte mich an dieser Stelle an alle "Antworter" auf mein Problem bedanken. Ich war nochmals auf der KPB. Eure zahlreichen Antworten haben mir als Argumentationshilfe sehr geholfen!!!! Es ist in meinem Sinne entschieden worden. Offensichtlich ist bei der Ausstellung der neuen WBK-gelb, seinerzeits etwas falsch gelaufen. Nun habe ich das gute Stück legalisiert und freue mich schon darauf es auf dem Stand zu testen. Gruß vom linken (geographisch!) Niederrhein Gunmen67 Freut mich wirklich, Glückwunsch!!!! ...man muss mit den Leuten freundlich reden Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.