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IGNORED

1/2 Jahres Regelung für grüne WBK ?


Mc Haggis

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Joah, fehlt nur noch das entsprechende Volumen an Käufern (da war doch was mit Angebot und Nachfrage...). <_<

Da Massenkäufer von Sportwaffen auch bisher extreme Ausnahmen waren dürfte da nicht das geringst neue Problem auftauchen.

Geschrieben
Da Massenkäufer von Sportwaffen auch bisher extreme Ausnahmen waren dürfte da nicht das geringst neue Problem auftauchen.

Huhu - ich spreche vom Volumen des gesamten Marktes. Dass ein marginaler Verkäufer und der dazu fehlende Käufer das Kraut nicht fett macht, ist wohl klar.

Was machst aber wenn der Markt absolut gesättigt ist?

Geschrieben
Huhu - ich spreche vom Volumen des gesamten Marktes. Dass ein marginaler Verkäufer und der dazu fehlende Käufer das Kraut nicht fett macht, ist wohl klar.

Was machst aber wenn der Markt absolut gesättigt ist?

In einem gesättigten Markt kann ich nichts verkaufen, auch wenn der (Nicht)Käufer eine Erwerbsberechtigung hat.

In der Praxis wird die Nachfrage eher vom Geld bestimmt als von der 2/6-Regelung.

Geschrieben

Warum darf der Platz, der auf der gelben WBK durch Verkauf geschaffen wird, nicht durch eine andere Waffe "gefüllt" werden. Praktisch nur`n Austausch......

Das wäre ja keine Vermehrung des Bestandes sondern nur ein Erhalt des Bestandes. Das Argument für die 2/6 Regelung ist doch die Verhinderung der Anlegung von Waffensammlungen?

Dann würde sich das "Gelbwaffenhandelsvolumen" ( :eclipsee_gold_cup: goile Kreation) nicht so verkleinern....

Geschrieben

Die Problematik von 2/6 erschließt sich nicht für diejenigen, die nicht betroffen sind. Wenn man dann noch eine Waffenbehörde hat, die Ausnahmen macht, ist es umso besser. Ich fasse das jetzt noch einmal zusammen:

- Diejenigen, die nicht betroffen sind, stört die Regel nicht.

Der Klassiker für 2/6 ist der Einstieg ins Cowboy-Action Schießen. 2 SAA Revolver, ein UHR Karabiner und eine kurze Querflinte sind gewünscht. Dann erst kann man auch den SuRT ablegen (OK,OK, die Cowboys sind meist so hilfsbereit, daß es genug Leihwaffen gibt) und in den Sport einsteigen. Wir hatten erst kürzlich diesen exakten Fall diskutiert.

Da ist die 2/6 Regelung eine echte Spaßbremse.

Die Tatsache, daß wir fast einhellig der Meinung sind, daß das Erwerbsstreckungsgebot keinen Sinn hat, macht aus der Spaßbremse ein echtes Ärgernis. Es ist eine unnötige (Es gibt keinen Grund dafür), sinnlose (Sie erreicht noch nicht einmal den Vorgeschobenen Zweck), und für den Bürger höchst ärgerliche (Ich schließe da von mir auf Andere) Ausformung unserer Bürokratie.

Leider ist sie auch Gesetz.

Es gibt auch noch weitere Fälle, in denen die Anwendung des Erwerbsstreckungsgebots unangenehm ist. Zum Beispiel bei einem Schaden an einer Waffe, der einen Neukauf notwendig macht. Oder ein Disziplinwechsel. Ich weiß daß Waffenbehörden Ausnahmen machen können, und das auch manchmal tun. Warum aber bin ich da schon wieder von dem Wohlwollen des Staates abhängig ?

Geschrieben
In einem gesättigten Markt kann ich nichts verkaufen, auch wenn der (Nicht)Käufer eine Erwerbsberechtigung hat.

Falsch – der Preis wird so weit sinken, bis die Grenzzahlungsbereitschaft des letzten Nachfragers die Erwartungen des letzten Anbieters trifft – einfache Marktdynamik. Das Markgleichgewicht gilt nur statisch, also ceteris paribus (keine Veränderungen mehr). Wenn Du das Angebot erhöhst bzw. die Anzahl der Käufer senkst (was einer relativen Erhöhung des Angebots entspricht), wird nur ein begrenztes Volumen mit den niedrigsten Preisen gehandelt – das antizipierten natürlich die Verkäufer. Auf gut deutsch: wenn was weggehen soll, dann funktioniert das schon – zu einem entsprechend niedrigen Preis.

In der Praxis wird die Nachfrage eher vom Geld bestimmt als von der 2/6-Regelung.

Naja zu was führt die flächendeckende Anwendung von 2/6 wohl? Zu einem Angebotsüberhang. Der Faktor „Geld“ ist doch in der einen wie in der anderen Welt gegeben (sprich: auch ohne 2/6). Wenn man jetzt bei gleichen finanziellen Ressourcen des Marktes an einer Stellschraube wie 2/6 dreht, was passiert dann?

Warum darf der Platz, der auf der gelben WBK durch Verkauf geschaffen wird, nicht durch eine andere Waffe "gefüllt" werden. Praktisch nur`n Austausch......

Das wäre ja keine Vermehrung des Bestandes sondern nur ein Erhalt des Bestandes. Das Argument für die 2/6 Regelung ist doch die Verhinderung der Anlegung von Waffensammlungen?

:eclipsee_gold_cup: Das ist ne gute Idee, die man eigentlich auch auf Grün anwenden sollte.

Dann klappts auch viel praxisgerechter mit dem Austausch einer einmal verschlissenen IPSC-Kanone.

Geschrieben

Grade der Wegfall von wirklich auch fuer jeden Aussenstehenden (wie Politiker) offensichtilichen Sinnlosigkeiten wie 2/6 waere mal ein Anfang, um die Abwaertsspirale Richtung England zu stoppen. Aber wenn die Schuetzen selber meinen, sie wollen unbedingt gegaengelt werden... bitte.

:gaga:

Geschrieben
Hallo,

ich bin immer davon ausgegangen das sich die Regelung 2 Waffen/6Mo nur auf die gelbe WBK bezieht.

Gilt diese Regelung auch für die grüne?

Außerdem hat das Amt meinen schützenkollegen darauf hingewiesen das nun Gelb und Grün zusammen veranschlagt werden, also generell egal ob gleb oder grün nur 2waffen/ 6Mo möglich sind.

Machen die sich gerade ihre eigenen Gesetzte oder hab ich was verpasst?

Gruß

Peter

Ich bin besagter Kollege. Zur Info...habe seit 8 Jahren WBK grün und erst seit ca. 2 Monaten eine gelbe. Auf der Gelben wurde aber von vornherein eingetragen dass darauf die 2/6 Regelung anzuwenden ist. Wurde beim letzten Besuch auf dem Amt nochmal gesondert darauf hingewiesen, dass die 2/6 Regelung sowohl meine gelbe und grüne zusammen betrifft. Sprich egal auf welche WBK ich kaufe, es gehen "nur" 2 Waffen in 6 Monaten.

Geschrieben

Hast Du Widerspruch gegen die Eintragung auf der Gelben eingelegt ?

Klar, wenn 2/6 (auch für die gelbe WBK) gilt (angewendet wird), dann insgesamt für die Person SportschützenantragstellerIn, nicht für pro WBK. Sonst wär's ja ein unfairer Vorteil, derjenige, der beide Sportschützen WBK's hat, könnte ja doppelt so schnell kaufen, und das geht ja gerade überhaupt nicht an.

Mach mal 'nen Ausnahme-Antrag, wegen guter Gelegenheit z.B.

Geschrieben
Hast Du Widerspruch gegen die Eintragung auf der Gelben eingelegt ?

Klar, wenn 2/6 (auch für die gelbe WBK) gilt (angewendet wird), dann insgesamt für die Person SportschützenantragstellerIn, nicht für pro WBK. Sonst wär's ja ein unfairer Vorteil, derjenige, der beide Sportschützen WBK's hat, könnte ja doppelt so schnell kaufen, und das geht ja gerade überhaupt nicht an.

Mach mal 'nen Ausnahme-Antrag, wegen guter Gelegenheit z.B.

Nein, hab keinen Einspruch eingelegt. Bei mir steht aber auch grad nichts zum Kauf an. Und wenn, dann haben noch ein paar Sachen auf grün den Vortritt :rolleyes:

Geschrieben
Hast Du Widerspruch gegen die Eintragung auf der Gelben eingelegt ?

Mal ganz im Ernst: Was soll das bitte uter der derzeitigen Rechtslage bringen? Nichts gegen Streitbarkeit, aber das wird ein Schuss in den Ofen.

In MUC z.B. trägt in Folge des Gerichtsurteils die Behörde 2/6 auf bisherige Gelbe ohne Beschränkung umgehend wieder ein...

Geschrieben
Mal ganz im Ernst: Was soll das bitte uter der derzeitigen Rechtslage bringen? Nichts gegen Streitbarkeit, aber das wird ein Schuss in den Ofen.

In MUC z.B. trägt in Folge des Gerichtsurteils die Behörde 2/6 auf bisherige Gelbe ohne Beschränkung umgehend wieder ein...

Genau so ist es.

Mit bestem Gruß aus München

Geschrieben
Innerhalb von 10 Jahren maximal 40 erlaubnispflichtige Waffen kaufen zu können ist schon eine Zumutung. :021:
Ich würde mal sagen: Nichts!

Wieviel Prozent aller Sportschützen kaufen denn konstant 4 Waffen pro Jahr? Das kannst Du doch vergessen.

Es wäre schön, wenn Du es jedem selbst überlassen würdest, wieviele Waffen er wann kaufen möchte. Oder willst Du hier festlegen, was für andere zu reichen hat und was nicht??

Es geht hier auch um Sinn und Unsinn von Bestimmungen. Aber solange Dich diese Regelungen nicht betreffen, kannst Du ja prima Beifall klatschen und groben Unfug erzählen.

Bei einem Auto reichen auch 50 PS, als Wohnraum pro Nase 40 qm, wozu braucht man Haustiere?, Brot und Wasser reichen auch, um nicht zu Verhungern und zu Verdursten...

Mann - wie armselig bist Du bloß in der Birne...

Gruß,

André

Geschrieben

Hallo.

Ich habe seit kurzem auch die gelbe und die grüne WBK. Hatte vorher schon so vage von der 2/6 -Lösung gehört, ist bei mir auf der gelben WBK aber nicht aufgeführt. Auch nicht auf grün .

Allerdings habe ich eine andere Nettigkeit von meiner Waffenbehörde erfahren dürfen. Entgegen dem ausgestellten Bedüfnis neben einem Repitierer mit gezogenem Lauf auch Waffen nach § 14 Abs 4 zur sportlichen Ausübung zu benötigen ( eigentlich der Standart !! ) wurde mir die gelbe WBK nur für Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen ausgestellt. :confused:

Da nun keine Begrenzung 2/6 auf der gelben WBK steht, 1 Waffe auf gelb im Januar gekauft wurde und 1 Voreintrag auf Grün vorliegt nun die Frage : kann ich trotzdem noch 1 Waffe auf Gelb kaufen und dann ab Juli etwas was dem Voreintrag entspricht, oder gilt die 2/6 Lösung für mich noch nicht und ich kann sogar noch 2 Waffen bis Ende Juni ( dann sind die 6 Monate herum ) kaufen.

Ich mochte dies den netten SB nicht mehr fragen, mir reichte schon die Eingrenzung der gelben mit der mündlichen Begründung ( das sind seit den letzten Vorkommnissen alles gefährliche Waffen, da grenzen wir den erleichterten Erwerb ein, will heissen : wenn ich jemals 1 Einzellader -Langwaffe oder etwas anderes möchte, muß ich 1 weitere gelbe WBK mit entsprechendem Bedürfnis beantragen. Prima Sache :angry2:

gruss mauserfan1908

Geschrieben

Schön daß Dein SB den erleichterten Erwerb eingrenzt. Das Deutsche Volk ist ihm für das Mehr an Sicherheit bestimmt dankbar.

Frag ihm doch mal, wo er das her hat mit den Repetierern. Und seit wann bekommt man keine Einzellader mehr auf die Gelbe?

Oder hast Du da was mißverstanden?

Du mußt zur Beantragung der Gelben einen Bedürfnisnachweis vom Verband bringen, und eine Waffe vorgeben. Z.B. eine Freie Pistole oder einen Repetierer für KW-Patronen. (Daran bist Du allerdings dann nicht gebunden...)

Z.Z. lauten die Erwerbsmöglichkeiten über Einzellader-KW und LW, Repetierer und Perkussionsmehrlader.

Der Präsident des BdMP e.V., Herrrr Doktorrrr Volkmarrr Schilling, hat allerdings den Vorschlag gemacht, daß nur Waffen erworben werden dürfen, für die nach der jeweiligen Verbands-SPO auch ein Bedürfnis besteht.

Hat er fein gemacht. - Dafür ist auch ihm das Deutsche Volk dankbar.

Mit dankbaren Grüßen,

André

Geschrieben

@Jennerwein

Wenn ich mir als relativ neues Mitglied und aus der unemotionalen Helikopterperspektive Deine gesammelten Beiträge anschaue: was hast Du eigentlich für ein Problem?

Wenn Dir Waffen keinen Spaß machen, Du zuviel Respekt vor Ihnen hast oder Dir sie nicht leisten kannst oder willst, warum soll denn das für andere gelten?

Und das bei so einem schneidigen und furchtlosen Nickname :peinlich:

Geschrieben

Mittlerweile kann man es ja laut ausprechen ohne zu befürchten, schlafende Hunde zu wecken(....diejenigen die es wollen scheinen eh nicht zu schlafen... <_< )

Eigentlich sollte, zumindest theortisch etwas Anstand beim Ministerium vorrausgesetzt, 2/6 ausschließlich für die neue Gelbe gelten, nur, so scheint es, ist redaktionell bei der Erstellung von §14

etwas in die Grüze gegangen... :peinlich:

Der Handel war: Erweiterte gelbe WBK gegen Einschränkung 2/6, sonst wäre Neu-Gelb gleichbedeutend mit einer Sammler-WBK für zum Bsp. Ordonanzwaffen geworden.

Die ganzen Prozesse basierten darauf, sich durch geschicktes Interpretieren von §14 dieses Recht zu erstreiten, letzten Endes juristische Haarspalterei aufgrund eines im falschen Absatz niedergeschriebenen Satzes zu betreiben... :eclipsee_gold_cup: Applaus für diejenigen, die es getan haben. Hat zumindest vorrübergehende Vorteile gebracht.

Ob es allerdings klug war, 4 Jahre lang "2/6 gilt nur für Grün" zu Trompeten, wage ich zu bestreiten. SO wurde auch noch der hinterletzte SB mit der Nase draufgestoßen, das man seitens der bewaffneten Bürger nun zuerst gerne eine Beschränkung auf Grün hätte, in freudiger Erwartung, das die nächste Novelle dann Gelb endgültig ins Zwostrichsechs-Reich verbannt. Wunderbar. Gelb bekommten wir nun unbestreitbar eingeschränkt und Grün gibts gratis dazu, hat die Gemeinschaft der Schießenden ja selbst so vorgeschlagen..... :17:

Eigentlich ist im WaffG davon die Rede, daß, wer "Als Sportschütze.....ein Bedürfnis.....geltend machen kann", ergo, wenn ich einen Bedürfniswisch(Jetzt vom Verband.....jaja....der Handel war teuer, oder besser gesagt....beschi...) vorlegen kann, ich einen Anspruch auf die Erlaubnis habe.

Natürlich haben die SBs, Amtsleiter, Bereichsleiter etc.. natürlich ihrerseits, vielleicht auch angespornt von der "GiltabernurfürGrünPosaune" §14 interpretiert, mit vorhetsehbarem Ergebnis:

Jetzt kann ich eine Bedürfniss geltend machen, auf dem auch nicht steht: "Braucht er aber nicht sofort, sondern später", es bringt mir aber evtl. erst 6 Monate später etwas.

Ironie an->

Bravo... und der Totalitarinksi-Preis geht in diesem Jahr.....an das BMI und seine nachgeordneten Behörden....*Applaus*

<-Ironie aus

Grüße, ASE

Edit: Böse Buchstaben, die sich nicht an die 2/6-Regel für Orthographiefehler halten......Ordnungsgeld...sofort!

Geschrieben

ASE:

Es war wirklich mal gedacht, nicht deliktrelevante Waffen fuer Leute, die eh schon xfach ueberprueft waren, einfacher erwerbbar zu machen.

Ja, dann haetten ich manche eben ein paar Ordonnanzwaffen gekauft: So what?

Wo ist das fucking problem dabei? Der Kram, der auf Neugelb geht, ist (noch) im groesten Teil der EU frei ab18.

Selbst wenn sich ein Herr Hoffmann ein Jahr im Verein/Verband durchmogelt, um seine Wehrsportgruppe mit 100 98er Karabinern auf Neugelb auszuruesten, haette er damit keine Chance gegen eine SEK-Einheit.

Aber das tut er nicht, er wuerde sich heute mit billigen AKs auf dem Balkan eindecken, ohne ein Jahr Training.

Shit, es gibt hier kein reales Problem.

Herrg*tt, ich koennte nur noch K****n.

Da pflegen ein paar hirntote Buerokraten ihre Paranoia, anstatt ihre freie Arztwahl als Beihilfeberechtigte zu nutzen und sich behandeln zu lassen und wir suchen hier noch Gruende zur Rechtfertigung dieses ganzen Wahnsinns.

Es gibt keine.

2/6 ist das absolut sinnloseste und duemmste Konstrukt im an sich schon dummen deutschen WaffG. Und das will echt was heissen.

Geschrieben

@Schaffer:

Da reden wir aneinander vorbei. Ich brauche keinen Schmarrn wie Bedürfnisprinzip und ähnliche Dreistigkeiten im Waffg

wie 2/6. Da halte ich es mit den Amerikanern, nur das ich gerne ausdrücklich etwas vom "Recht der Privatpersonen Waffen zu besitzen und zu führen" in einer Verfassung stehen hätte. Da wird bei denen nämlich auch von den "Freiheitsliebenden" behauptet, daß beziehe sich nur auf eine organisierte Miliz.

Nun, aber nicht zu weit abgeschweift.

Manchmal glaube ich mittlerweile, daß da sogar System dahinter ist. Habe mir die neue Gelbe auch erst letztes Jahr geholt..und? Natürlich noch der alte Vordruck....im Jahre 5 des neuen Waffg, und das für 56 euro?!?

Scheint wohl jemand zu geben, der glaubt,das sich der Druck da nicht mehr lohnt.....

Bei mir soll dann auch noch 2/6 gelten, ohne dass man sich die Mühe gemacht hätte, es draufzuschreiben. War die Tinte wol zu teuer....

Chaos hier und da:

Schreit NRW:"Schert uns einen Scheiß", ruft Thüringen "Ätsch, keine Verwaltungsvorschriften"..... Prozesse hier, durchgedrehte Sachberbeiter da. In jedem Landkreis eine eigene Aufschrift auf dem gelben Papendeckel. Herrlich oder? Ist ja auch nur ein Bundesgesetz.....

Divide et Impera, was anderes will man von einer Regierung, einem Ministerialapparat erwarten, der ursprünglich ins Gesetz schreiben wollte Waffen "seien ihrem Wesen nach dazu bestimmt, die Gesetze gegenüber dem Bürger durchzusetzen"... :angry2::gaga:

Nun wie dem auch sei, ab April hat die Diskutiererei vermutlich ein jähes Ende, Schade nur, das man nicht wenigstes noch soviele Einträge auf grüne WBK abgreifen kann, wie man Bedürfniszettel schleppen kann. :traurig_16:

Geschrieben

Habe mal ein (dumme) Frage zum Erwerbstreckungsgebot: Gilt das nur für Sportschützen oder auch für Jäger? Habe nämlich gerade als Jungjäger 4 Waffen bestellt und zwei davon sind im selben Kaliber. Könnte das etwa Probleme geben?

Geschrieben
Habe mal ein (dumme) Frage zum Erwerbstreckungsgebot: Gilt das nur für Sportschützen oder auch für Jäger? Habe nämlich gerade als Jungjäger 4 Waffen bestellt und zwei davon sind im selben Kaliber. Könnte das etwa Probleme geben?

Gibt keinen Ärger, der Unfug betrifft nur Sportschützen.

Geschrieben
Schön daß Dein SB den erleichterten Erwerb eingrenzt. Das Deutsche Volk ist ihm für das Mehr an Sicherheit bestimmt dankbar.

Frag ihm doch mal, wo er das her hat mit den Repetierern. Und seit wann bekommt man keine Einzellader mehr auf die Gelbe?

Oder hast Du da was mißverstanden?

Du mußt zur Beantragung der Gelben einen Bedürfnisnachweis vom Verband bringen, und eine Waffe vorgeben. Z.B. eine Freie Pistole oder einen Repetierer für KW-Patronen. (Daran bist Du allerdings dann nicht gebunden...)

Z.Z. lauten die Erwerbsmöglichkeiten über Einzellader-KW und LW, Repetierer und Perkussionsmehrlader.

Der Präsident des BdMP e.V., Herrrr Doktorrrr Volkmarrr Schilling, hat allerdings den Vorschlag gemacht, daß nur Waffen erworben werden dürfen, für die nach der jeweiligen Verbands-SPO auch ein Bedürfnis besteht.

Hat er fein gemacht. - Dafür ist auch ihm das Deutsche Volk dankbar.

Mit dankbaren Grüßen,

André

da habe ich leider nichts falsch verstanden ! Habe Bedürfnis für Repetierer mit gezogenem Lauf beantragt und den ganzen anderen Kram nach § 14.4 . Dies wurde vom Verein und vom Verband ( BDS) auch unterstützt. Allerdings hat der SB beim Amt dann die gelbe WBK auf Seite 1 tlw ( die Einzelladerlangwaffen )gestrichen und auf der letzten Seite die WBK nur für Repetierer mit gezogenen Läufen ausgestellt. Habe da ganz schön komisch geschaut.....da half mir auch nichts mehr, das dort nicht speziell die 2/6-Grenze nicht aufgeführt wurde. Das kenne ich bislang nur von einem freund in unserem Verein. Außerdem scheint es sich bei der WBK noch um das alte Formular zu handeln.......

Also, wer kennt ähnliches ?

Wer kann mir sagen ob ich nun hinsichtlich der fehlenden 2/6 Einschränkung auf der gelben Karte nur 2 Waffen pro Halbjahr kaufen darf? Ist dabei ein Voreintrag auf der grünen Karte relevant ( so lange ich da nichts gekauft habe, müßte ich mir doch 2 -oder quch mehr-Waffen auf gelb kaufen dürfen.

Ist schon echt Verarschung was die hier mit uns machen. :angry2:

mauserfan1908

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