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IGNORED

Dachbodenfund


Gokart

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, ich bin ein Neuling in diesem Forum und möchte eine hypothetische Frage stellen. Für den Fall das ich durch Erbschaft beim Ausräumen des Dachbodens z. Bsp. eine Maschinepistole Typ "ERMA EMP 35" ca 1938?? in einem guten Zustand finden würde und wüsste genau, dass der Vorbesitzer keine Waffenbesitzkarte gehabt hätte - könnte ich diese Waffe legal verkaufen?

Mir ist klar, dass ich für den Fall eines solchen Fundes die Waffe wahrscheinlich abgeben müsste, da ich selber keine Waffenbesitzkarte hätte. Ich bin kein Waffenfan, würde aber den Wert eines solchen historischen Fundes mit 800 € einschätzen, und ich würde nicht wollen das solch ein Fund einfach zur Verschrottung käme. Gäbe es irgendeine Möglichkeit?

Geschrieben

Dich vorsichtig mit der nächsten Polizeidienststelle in Verbindung setzen und den Sachverhalt schildern.

Alternativ den für Deine Region zuständigen Sacbearbeiter aus der Rubrik Waffenrecht aufsuchen (logischerweise ohne Waffe).

Alles andere, was Du da scheinbar andenkst, wäre illegal und dumm.

Geschrieben

Hallo Gokart

gehen wir mal hypothetisch den Fall durch.

Du findest eine Waffe, z.B. eine MP ERMA EMP 35 auf dem Dachboden. Du bist dir sehr sicher, daß der Vorbesitzer keine WBK dafür hatte. Du bist dir weiterhin sicher, daß derjenige, den du ins Auge gefasst hast der Vorbesitzer war. Die ERMA ist auch nicht mehr Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetz da sie vor 1945 gebaut wurde, sondern "nur" noch ein verbotener Gegenstand. (Die Einschätzung von 800 Euro halte ich persönlich für zu gering) Der Vorbesitzer hätte sich beim Besitz ohne Erlaubnis strafbar gemacht. Nehmen wir weiter an, der Vorbesitzer ist tod. Also kann ihn keiner mehr bestrafen. Jetzt findest du dieses Teil und möchtest es an einen BERECHTIGTEN veräußern, da es ja ein Teil unserer Geschichte ist, das man nicht so einfach vernichten sollte. Bisher ist alle korrekt und sehr löblich. Ich an deiner stelle würde mal in eine Fachzeitschrift schauen, in der gerade solche Teile von Berechtigten gesucht werden. Die haben auch Erfahrung mit solchen Funden, da die nicht so sehr selten sind und die Berechtigten an einem Ankauf interessiert sind. Da du wahrscheinlich gerade nicht so eine Fachzeitschrift hast, gebe ich dir einfach mal ein paar Telefonnummern von suchenden Berechtigten bekannt. DeutschesWaffenJournal 01/08:

Seite 97

Suche vollautom. Waffen (bis 1945) mit BKA-Ausnahmegenehmigung: z.B. MP18, MP38, 40, 44, PPSH, Sten etc. Selbstabholung/Barzahlung/Erledigung aller Formalitäten. Tel. xxxxxx

Seite 98

Kaufe funktionsfähige Maschinenpistolen/Maschinengewehre (ehemalige Kriegswaffen) heute verbotene Gegenstände, hergestellt vor September 1945, von Berechtigten. Ich komme persönlich und erledige den Antrag beim BKA.

Sammlerwaffen xxxxxx, Tel. xxxxxx

Rein hypothetisch würde ich gleich anrufen und fragen, was ich tun soll. Die kennen sich aus und werden dich nicht reinreiten. Was die machen hat Hand und Fuss. Die Sammeln so was und werden sich ihre Kundschaft nicht vergrämen.

Gib mal bekannt, wie das mit dem Teil, rein hypothetisch, weitergeht.

Steven

Editiert: Telefonnummern und Klarnamen von Dritten nicht involvierten Personen haben hier nichts zu suchen. Ein Verweis allgemeiner Art auf diese Zeitschriften ist wohl genügend......

PePe

Geschrieben

Hallo boatpeople

selbstverständlich muß der Nachweis erbracht werden, woher die Waffe stammt.

Immer noch der hypothetische Fall: Irgendwer hat die Waffe von irgendwoher. Er stirbt und die Waffe wird irgendwann gefunden. Ist ganz klar ein Fund. Der rechtmäßige Finder kann jetzt seinen Anspruch auf diese Fundsache offenbaren. Wenn der SB grünes Licht gibt, kann der Finder, mangels Berechtigung, seinen Fund an einen Berechtigten überlassen. Alles korrekt.

Steven

Geschrieben

Jepp, die Alternativen sind genannt:

- Melden des Funds bei Polize/Ordnungsamt selber erledigen:

Die Fundsache darf nicht behalten werden, soviel ist klar. Diese verbotenen Gegenstände dürfen nur mit Erlaubnis erworben werden, einer Ausnahmegenehmigung durch das Bundeskriminalamt. Auch ich vermute, daß die zuständige Dienststelle im Sinne der Gefahrenabwehr die Fundsache sicherstellen wird, und eine spätere finanzielle Verwertung nicht möglich ist.

- Hilfe bei der Anmeldung des Funds anfordern und die Waffe sofort an einen berechtigten übergeben:

Gesetzlich ist das Selbe passiert; der Verbotene Gegenstand ist einem Berechtigten überlassen worden. Nur diesmal ist es jemand, der an einer wirtschaftlichen Verwertung Interesse hat, und einen Teil des Erlös' sicher dem Finder zukommen lassen wird. Alles ganz legal.

Geschrieben
nach dem Krieg stand ja bekanntlich auf Schusswaffenbesitz Todesstrafe

aber es gab Bürger die es als Ihr Recht ansahen waffen zu besitzen und die sich auch

von dieser Todesstrafe nicht abschrecken ließen, waren die mutig.

Sind das die Gleichen Mutigen und ihre geistiegn oder tatsächlichen Erben, die heute sagen "wir brauchen höhere Strafandrohungen, dann werden sich die potentiellen Bösewichte schon einschüchtern lassen und an die bestehenden Gesetze halten"?
Geschrieben
Sind das die Gleichen Mutigen und ihre geistiegn oder tatsächlichen Erben, die heute sagen "wir brauchen höhere Strafandrohungen, dann werden sich die potentiellen Bösewichte schon einschüchtern lassen und an die bestehenden Gesetze halten"?

Verschluss abschleifen,Lauf durchboren ,Patronenlager verschweissen und gut ist es ! Als auf DEKO umbauen und das Teil behalten !!!

Geschrieben
Verschluss abschleifen,Lauf durchboren ,Patronenlager verschweissen und gut ist es ! Als auf DEKO umbauen und das Teil behalten !!!

:peinlich::gaga::gaga::gaga:

Geschrieben
:peinlich::gaga::gaga::gaga:

Hm - das BKA geht aber vom Besitzstandsvermehrungsverbot aus. VA-Sammler duerfen Vollautomaten vor 1945 deswegen z.B. nicht importieren, selbst eine Filmwaffe darf nicht einfach an einen Sammler "ausrangiert" werden! Was frueher mal legal auf Kriegswaffen-WBK angemeldet und besessen wurde, das darf wohl auch weiterveraeussert werden (mit BKA-Ausnahmegenehmigung an Personen mit entsprechendem Beduerfnis), aber Funde, bzw. vorher eindeutig illegal besessene Waffen?? Das glaube - und fuerchte ich - kaum.

Als bessere Alternative zur DEKO--"Verschrottung" waere evtl. der Umbau auf Halbauto anzusehen - kann sein, dass da das BKA eher mitspielt und umbauende Haendler mit entsprechender Genehmigung(!) gibt es ja genug.

Gruesse,

Schwarzwaelder

Geschrieben
Verschluss abschleifen,Lauf durchboren ,Patronenlager verschweissen und gut ist es ! Als auf DEKO umbauen und das Teil behalten !!!

:peinlich::traurig_16:

Das ist ja wie nen Zuchtbullen zu kastrieren....

Wenn dann gleich einschmelzen, dann tuts keinem mehr weh das vergewaltigte

Stück ansehen zu müssen...

Am besten an nen Sammler veraufen, der freut sich und die Waffe bleibt erhalten.

Warum muss immer alles zerstört werden, da könnt ich echt heulen...

Stephan

Geschrieben
:peinlich::gaga::gaga::gaga:

Dies ist die schnellste und günstigste Alternative ,falls der Finder den Behördengang nicht mitmachen

will und dies überhaupt nicht anzeigen will ! Ansonsten geht der volle Weg mit Anträgen usw.... :rolleyes:

Geschrieben
Dies ist die schnellste und günstigste Alternative ,falls der Finder den Behördengang nicht mitmachen

will und dies überhaupt nicht anzeigen will ! Ansonsten geht der volle Weg mit Anträgen usw.... :rolleyes:

Das seit neuem WAffG diese DEKO-TEILE die Abnahme eines Beschussamtes brauchen ist klar? Was sagst du dann?

Hab ich gestern im Keller selber gemacht??

Lass mich mal überlegen.....da hätten wir:

-illegaler Besitz verbotener Gegenstand

-Illgale Bearbeitung wesentlicher Teile

Viel Erfolg!

Da halte ich den von Steven beschriebenen Weg am Besten, imho weiss er wovon er schreibt!

Geschrieben
Hm - das BKA geht aber vom Besitzstandsvermehrungsverbot aus. VA-Sammler duerfen Vollautomaten vor 1945 deswegen z.B. nicht importieren, selbst eine Filmwaffe darf nicht einfach an einen Sammler "ausrangiert" werden! Was frueher mal legal auf Kriegswaffen-WBK angemeldet und besessen wurde, das darf wohl auch weiterveraeussert werden (mit BKA-Ausnahmegenehmigung an Personen mit entsprechendem Beduerfnis), aber Funde, bzw. vorher eindeutig illegal besessene Waffen?? Das glaube - und fuerchte ich - kaum.

Geht schon.....hier im Bereich wurde so ne MP40 nach Fund im Nachlass an nen Sammler überlassen und somit "legal"..............

Geschrieben
@Steven: bist du einer dieser legalen sammler selbst?

Hallo Obiwan

nein, ich gehöre nicht dazu. Finde es aber schade, wenn so ein Teil der Vernichtung zugeführt wird.

Steven

Geschrieben

Es gibt nur einen Weg:

Den Fund nach § 37 Abs. 1 WaffG unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde melden. Die verfügt dann den Rest und kümmert sich drum. Und erst mal muss das Teil 6 Monate zum Fundbüro.

Geschrieben
Und erst mal muss das Teil 6 Monate zum Fundbüro.

Hallo SB

die Waffe kann doch eindeutig einem Besitzer zugeordnet werden. Also kann man auf die 6 Monate verzichten.

Steven

Geschrieben
Es gibt nur einen Weg:

Den Fund nach § 37 Abs. 1 WaffG unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde melden. Die verfügt dann den Rest und kümmert sich drum. Und erst mal muss das Teil 6 Monate zum Fundbüro.

Gibt es nach den 6 Monaten dann einen finanziellen Ausgleich (durch Verkauf an einen Berechtigten / Sammler a.ä.) oder wie sieht der weitere Verlauf aus?

towo

Geschrieben
Hallo SB

die Waffe kann doch eindeutig einem Besitzer zugeordnet werden. Also kann man auf die 6 Monate verzichten.

Steven

Hm, schon möglich. Hängt wohl letztendlich davon ab wie viele Vorbesitzer das Haus hatte. Da kann die Zuordnung schon mal etwas schwierig werden.

Geschrieben
Gibt es nach den 6 Monaten dann einen finanziellen Ausgleich (durch Verkauf an einen Berechtigten / Sammler a.ä.) oder wie sieht der weitere Verlauf aus?

towo

Wenn die Waffe nach der Verwahrungsfrist keiner anderen Person zugeordnet werden kann, wird der Finder privatrechtlicher Eigentümer. Er kann die Waffe dann natürlich an einen Berechtigten veräußern.

Das gilt natürlich nur dann, wenn die Waffe nicht bei der Polizei zur Sachfahndung ausgeschrieben ist.

Geschrieben
Wenn die Waffe nach der Verwahrungsfrist keiner anderen Person zugeordnet werden kann, wird der Finder privatrechtlicher Eigentümer. Er kann die Waffe dann natürlich an einen Berechtigten veräußern.

Das gilt natürlich nur dann, wenn die Waffe nicht bei der Polizei zur Sachfahndung ausgeschrieben ist.

:good:

Ist sicher der sinnvollste Weg. Legal und es wird einen Sammler glücklich machen.

Ich stelle mir gerade nur vor, wie die MP dann im Fundbüro zwischen gefundenen Regenschirmen und Fahrrädern an der Wand hängt. :D

Geschrieben
Geht schon.....hier im Bereich wurde so ne MP40 nach Fund im Nachlass an nen Sammler überlassen und somit "legal"..............

Könntest du mir mitteilen, wann das war?

Es würde mich wundern, wenn das BKA von der üblichen Line abgehen würde.

Ist ein schöner Präzedenzfall auf den ich mich berufen werde.

Grüße

Robert

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