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IGNORED

Waffenfund


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo ich wollte mal fragen was ist wenn ich eine Waffe aus Zeiten vor dem zweiten Weltkrieg finde. Darf ich die dann

Verkaufen? Oder auf meine WBK eintragen lassen? selbst wenns ne Großkaliberwaffe ist (ich bin u21)? Und was wäre

wenn jemand ohne WBK eine solche Waffe findet? Darf er sie verkaufen?

Geschrieben

Du darfst die Polizei anrufen und sie fragen, ob Du die waffe anfassen und aufs revier bringen darfst oder ob Du auf den Munitionsräumdienst warten sollst bzw. auf die nächste Streife.

Das dürfte es dann gewesen sein. Über den Rest reden wir besser nicht...

Geschrieben
Du darfst die Polizei anrufen und sie fragen, ob Du die waffe anfassen und aufs revier bringen darfst oder ob Du auf den Munitionsräumdienst warten sollst bzw. auf die nächste Streife.

Das dürfte es dann gewesen sein. Über den Rest reden wir besser nicht...

:appl:
Geschrieben
Hallo ich wollte mal fragen was ist wenn ich eine Waffe aus Zeiten vor dem zweiten Weltkrieg finde. Darf ich die dann

Verkaufen? Oder auf meine WBK eintragen lassen? selbst wenns ne Großkaliberwaffe ist (ich bin u21)? Und was wäre

wenn jemand ohne WBK eine solche Waffe findet? Darf er sie verkaufen?

Nun, du darfst Dir eine Fundwaffe aneignen. Das nennt man "Erwerb durch Fund". Allerdings musst Du unverzüglich die zuständigen Behörden über den Fund informieren.

Dazu steht z.B. auch was in § 37 WaffG:

§ 37 Anzeigepflichten

(1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,

1. ...., als Finder oder in ähnlicher Weise,....

2. ..........

in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die

zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass

sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen

werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der

Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der

Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.

Allerdings würde ich Dir den Tipp von @Hanseat@ wärmstens empfehlen- es erspart Dir unnötige reiberreien, zumal Du halt auch nie wissen kannst,

ob die Waffe für eine Straftat benutzt wurde oder nicht. Und bevor DEINE Fingerabdrücke drauf sind...... näheres kann man sich denken.

Somit denkbar legitim, praktisch aber sehr unklug !!

Geschrieben

Nimm ne Flex, säg das Ding in kleinste Stücke und ab in den Hausmüll.. Das ist die einfachste Lösung. Sollte natürlich nicht mehr als Waffe erkennbar sein. Alternative: Schweissbrenner falls vorhanden und dann schmelzen bis nicht mehr als Waffe zu erkennen und fertig. Entladen nicht vergessen.

Geschrieben
Nimm ne Flex, säg das Ding in kleinste Stücke und ab in den Hausmüll.. Das ist die einfachste Lösung. Sollte natürlich nicht mehr als Waffe erkennbar sein. Alternative: Schweissbrenner falls vorhanden und dann schmelzen bis nicht mehr als Waffe zu erkennen und fertig. Entladen nicht vergessen.

Naja so eine alte waffe hat doch bestimmt hohen sammlerwert. wäre doch schade wenn man sie vernichtet und das geld flöten geht.

Geschrieben
Nimm ne Flex, säg das Ding in kleinste Stücke und ab in den Hausmüll..
Mit der Flex an eine schöne nummerngleiche Ari mit ngl. Originaltrommelmagazin? Wüstling...
Geschrieben
Darf man evtl. wissen, um was für ein Stück (Modell) es sich handelt ?

Interessiert bestimmt noch mehr User, oder ?

Svenni

Hier wird bestimmt niemand schreiben "Übrigens, ich hab' da 'n altes Sturmgewehr 44 gefunden, sieht aus wie neu und schießt total klasse, habbich auffm Feld mal ausprobiert, man sind die Rehe in Deckung gegangen; das Ding liegt nun bei mir auffem Nachttisch und ich hab' meinem jüngsten gesagt er soll die finger davon lassen wenn wir aus dem Haus sind also was soll ich denn jetzt damit machen hat einer von Euch interesse"
Geschrieben
Hier wird bestimmt niemand schreiben "Übrigens, ich hab' da 'n altes Sturmgewehr 44 gefunden, sieht aus wie neu und schießt total klasse, habbich auffm Feld mal ausprobiert, man sind die Rehe in Deckung gegangen; das Ding liegt nun bei mir auffem Nachttisch und ich hab' meinem jüngsten gesagt er soll die finger davon lassen wenn wir aus dem Haus sind also was soll ich denn jetzt damit machen hat einer von Euch interesse"

aber ausschließen würde ich es nicht. :00000733: Ansonsten 110 , die solln das Teil holen und dir ne Bestätigung geben , das du das Teil gefunden hast - dann gehts zur Waffenbehörde und der eventuelle Erwerb als Fund kann besprochen werden. Sollte die Waffe eine kriminelle Vergangenheit besitzen - Pech gehabt , wenn nicht kannst du sie vielleicht dir dann aneignen.

gruß trucker

Geschrieben
Nimm ne Flex, säg das Ding in kleinste Stücke und ab in den Hausmüll..

Im Hausmüll hat auch eine zersägte Waffe nichts zu suchen. :icon13: Ganz wichtig ist die schon angesprochene Fundanzeige nach § 37 Abs. 1 WaffG. Die Waffenbehörde prüft dann, ob die Waffe einer anderen Person zugeordnet werden kann bzw. ob diese bei der Polizei zur Sachfahndung ausgeschrieben ist und entscheidet wie oben beschrieben.

Nicht zu vergessen ist bei der ganzen Geschichte, dass eine Fundwaffe wie jeder andere Fundgegenstand erst mal beim Fundbüro zur sechsmonatigen Aufbewahrung abgegeben werden muss. In der Praxis wird hiervon nur dann abgesehen, wenn mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Waffe registriert worden ist.

Geschrieben
Im Hausmüll hat auch eine zersägte Waffe nichts zu suchen. :icon13:

Also `ne zersägte Holzschäftung hat wirklich nichts im Hausmüll zu suchen :acute: - dafür ist die Biotonne da..... oder der Ofen...Was war nochmal das Thema???? Mülltrennung??? Abfallbeseitigung??? :saufen:

Geschrieben

Sämtliche Anleitungen zu Flex- Schneid- oder Schweißarbeiten an (Boden-?) Fundwaffen sind extrem kontraproduktiv und können im wahrsten Sinne des Wortes ins Auge gehen.

Für Laien ist die Frage, ob sich noch Munition im Patronenlager nicht unbedingt einfach zu klären. Und wenn´s knallt, heißt es: "Das haben mir die bei WO aber empfohlen!" ?

Gerade Bodenfunde haben´s oft "in sich", im wahrsten Sinne des Wortes.

Das Aneignen solcher Waffen ist übrigens ein ganz guter Weg, seine Zuverlässigkeit einzubüßen. Macht sich "glänzend" in jedem Führungszeugnis.

Den Kommerz in allen Ehren, aber irgendwo sollte man eine Grenze ziehen, Gandalf.

Wenn Du mit so einem Fund aufgegriffen wirst, hast DU den Beweis anzutreten daß mit dem Teil kein Blödsinn passiert ist, nicht mehr umgekehrt.

Dann bist Du ganz schnell bei einem Ermittlungsverfahren wg. unerlaubten Waffenbesitzes, oder noch besser: Waffenhandels. Da ist übrigens dann auch die Grenze vom Vergehen zum Verbrechen nicht mehr weit, wenn es blöd läuft.

Und die paar Euro, die irgendwelche "Freaks" auf entspr. Auktioshäusern für solchen Kram hinlegen...naja, ob die es wirklich wert sind?

Alles Andere ist "hätte, wenn und wäre".

Wissen muß das im Endeffekt jeder selbst.

Geschrieben
Das Aneignen solcher Waffen ist übrigens ein ganz guter Weg, seine Zuverlässigkeit einzubüßen. Macht sich "glänzend" in jedem Führungszeugnis.

Mhhh, das hört sich jetzt aber an, wie wenn so eine Aneignung prinzipiell verboten wäre, was wie bereits oben geschildert ja nicht ist.

Ansonsten ist es eine sehr gute Zusammenfassung der bereits oben stehenden Posteds gewesen. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Dann bist Du ganz schnell bei einem Ermittlungsverfahren wg. unerlaubten Waffenbesitzes, oder noch besser: Waffenhandels. Da ist übrigens dann auch die Grenze vom Vergehen zum Verbrechen nicht mehr weit, wenn es blöd läuft.

Drumm frage ich ja ob es irgendwie möglich ist die Waffe legal eintragen zu lassen.

Ich selber brauche/will keine weiteren Waffen außer ein AR-15. Und würde doch dann

liebend gerne die Waffe legal verkaufen.

(Sämtliche Beiträge von mir sind nur als WAS-WÄHRE-WENN Beiträge zu verstehen. Ich

möchte darauf hinweisen das ich keine Waffe gefunden habe)

Geschrieben

Wie oben schon gesagt:

-Findet man als Kundiger eine Waffe, so ist die Rennleitung zu informieren.

-Die Waffe ist als geladen zu betrachten.

-Das Begrabbeln von Gegenständen, die möglicherweise eine kriminelle Vergangenheit haben, ist unklug.

Kommerzielle Verwertung:

Generell wird der Finder Eigentümer, wenn nicht innerhalb angemessener Frist der Ursprungseigentümer ermittelt werden kann. Weil's aber eine erlaubnispflichtige Waffe ist, kann man sie nicht so einfach erwerben.

Spielen wir's mal durch:

Auf dem Spaziergang im Wald findet man eine verbeulte Blechkiste. Weil man ja neugierig ist, schaut man rein. Da liegt eine Pistole drin :good: Aufstehen, Handy frei, Rennleitung: "Ich habe eine Schusswaffe im Wald gefunden". Der bald :boredom: eintreffenden Streife gibt man dann die Schachtel, mit den Worten "Wenn die Waffe nicht kriminell (zur Sachfahndung ausgeschrieben) ist, würde ich sie gerne als Finder erwerben. Könnten Sie mir eine Quittung geben ?" Die Polizei findet nix schlimmes an der Kanone und fragt an, wohin die Kanone gehen soll. Inzwischen hat man die Waffenbehörde informiert und eine Finder-WBK beantragt (oder auch nicht, wenn's nur um Kohle geht).

Für reine Verwertung lässt man die Kanone zum Büxer bringen, der sie im Auftrag verkauft. Oder man setzt die entsprechende Verkaufs-Anzeige bei E-Gun rein und der Sportschützen/Jäger-Kumpel hebt sie bis zum Überlassen auf.

Geschrieben
Hier wird bestimmt niemand schreiben "Übrigens, ich hab' da 'n altes Sturmgewehr 44 gefunden, "...

Ein Stgw. 44 wirds wohl kaum sein, wenn die Waffe aus Zeiten vor dem 2.WK stammt. Vielleicht Schwarzlose, Langenhan, Mauser u. Co.

Mich würde es schon interessiern, was gefunden wurde. Wer A sagt ....

Svenni

Geschrieben
Ansonsten 110 , die solln das Teil holen

gruß trucker

.. bloß nicht. Da würden sie dir am liebsten an die Gurgel gehen.

110 ist eine NOTRUFNUMMER. Ein gefundenes stück Stahl, wird die Mitarbeiter der Notrufzentrale dazu veranlassen dir am liebsten an die Gurgel zu gehen, weil du Ressourcen für wichtigere Fälle blockierst.

Jede Polizeidienststelle hat ihre eigene Rufnummer.

@ wagner79

und dann stellt sich heraus, dass es eine Mordwaffe ist und deine Fingerabdrücke drauf sind. Dazu schön zerhexelt in der eigenen Tonne. Macht sich bestimmt gut in der Ermittlungsakte ;)

Geschrieben
110 ist eine NOTRUFNUMMER.

Nach Aussage zunmindest unserer Landespolizei nicht. Notrufnummer ist immer und Europaweit NUR die 112. (Geht auch schneller, die 110 muß man oft 2 oder 3 mal probieren und landet in einer Wartschlange mit netter Musik und einer Ansage das man sollte man grade Überfallen werden doch die 112 anruffen solle (nicht Wortwörtlich). Ganz offizell nennt sich das heute Polizei-Hotline.

Jede Polizeidienststelle hat ihre eigene Rufnummer.

Und da wird man zumindest hier in Bremen selbst wenn nur ein Falschpaker die Ausfahrt blockiert, oder der Nachbar lärmt auf die 110 verwiesen.

Die Reviere vor Ort haben eh nur noch einen Kontaktbeamten der nicht mal ein Fahrzeug vor Ort hat. Somit würde der auch nur die 110 anrufen um einen Wagen zu bestellen. Zudem, vor 9:00 und nach 18:30 ist es eh müßig ein Polizeirevier anzurufen. "Nachts" ich hier bei uns kein einziges Lokal-Revier mehr besetzt und somit eh nur noch ein Anrufbeantworter zu erreichen, und rate mal worauf der verweist.

Geschrieben
Naja so eine alte waffe hat doch bestimmt hohen sammlerwert. wäre doch schade wenn man sie vernichtet und das geld flöten geht.

Das stimmt ! Auf auf deine Gefahr...

Sagt man schon bei kleinen Kindern..."nix anfassen, was auf dem Boden liegt!"

Was du machen kannst: Museen, Historiker oder Waffenhändler anrufen.

Telefonnummern gibt's im Net. Das ist anonym. Dort bekommst du Infos, wie man vorzugehen hat.

Allerdings habe ich hier gesehen, das noch keiner in den genuss gekommen ist, verbotene Dinge UNWISSENTLICH zu besitzen !

Ich habe diesen Albtraum auch schon mitgemacht und musste das BKA überzeugen. Das war 1991 mit Softair-/Blowbackwaffen aus der Schweiz, die damals noch keine Behödensau kannte...

Bodo der Beamtenbär möchte halt immer Aufmerksamkeit und sorgt auch dafür, das die Staatskassen klingeln !

Stell dir die Frage:

WER kauft so etwas und WÄRE es daraufhin gefährlich für Lebewesen ?

WAS brauche ich für Erlaubnisse, um es behalten zu dürfen ?

Ist es das Geld wert eine Anzeige zu bekommen ?

WAS sagt denn das Liebe Kriegswaffenkontrollgesetz ?

Ist es tatsächlich etwas wert oder kann ich die Sache im Wert von 20 Euro einfach liegenlassen ?

Hast du das Ding bei dir im Haus, hast du Pech, aber kannst du es auch da behalten.

Sobald das einer mitbekommt...Besuch vor der Tür.

Dasselbe gilt auch bei Totenköpfen, ausgestopfte Schildkröten, schießende Kugelschreiber...

Ab auf die Autobahn und aus dem Fester schmeissen... (War ja nur ein Witz!)

Geschrieben

Nochmal der Hinweis. Ich habe nichts gefunden! Alles was ich schreibe läuft unter der Überschrift:Was wäre wenn.

Ich möchte es gerne legal an eine Waffensammler verkaufen, der im Besitz einer roten WBK ist. Geht ja aber nicht da es ja eine "illigale" Waffe ist.

Geschrieben

Hallo Commerzqandalf

jetzt lass dich nicht einschüchtern.

Gehen wir mal spekulativ davon aus, du hast was gefunden. Auf dem Dachboden, im Wald im Wassereimer oder sonstwo. Ich praktiziere es so: Ich inseriere ab und an, daß ich Waffen suche. Dann kommt ein Anruf, ich hab da was, weis aber nicht was. Ich fahr hin und seh mir das Stück an. Ist meistens bei einer älteren Dame, deren Mann irgendwann das zeitliche gesegnet hat. Keine WBK da. Ich gehe zum zuständigen SB, erkläre, daß ich jemanden kenne, der etwas gefunden hat und dieses als Fund anmelden würde, mit der Zusicherung, daß er das Teil an einen Berechtigten verkaufen darf. Ich bin nur der Überbringer der Nachricht. In der Regel kommt die Zusicherung zum Verkauf. Dann gehe ich wieder zu der netten Dame und helfe ihr beim Verfassen der Fundanmeldung (formlos). Klappt. Eine illegale ist aus der illegalität verschwunden und legal. Alle freuen sich. so soll es laufen.

Steven

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