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IGNORED

Umzug


Wonko

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Hi Leute,

mal ne theoretische Frage.

Ich muss von A nach B ziehen. Was kann ich auslagern?

Ich habe n paar schuß Munition. Kann ich die Mun. ohne Probleme der Umzugsfirma in die Hand drücken, müssen die ne WBK haben? muss ich das ankündigen?

Wenn ich die Mun selber transportieren möchte, kann ich einen Bekannten (der keine WBK hat) neben das Auto stellen, damit keiner die Mun klaut, während ich aus der 5ten Etage die restlichen Munbehältnisse runter trage? (oder braucht der ne WBK um auf die Mun und den Wagen aufpassen zu können?)

Gibt es sonst noch ne dumme Idee? (sprich, was sollte ich unbedingt bedenken / unterlassen)

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Hi Leute,

mal ne theoretische Frage.

Ich muss von A nach B ziehen. Was kann ich auslagern?

Eigentlich alle Möbel, sofern sie Platz in der neuen Wohnung haben. :lol:

Ich habe n paar schuß Munition. Kann ich die Mun. ohne Probleme der Umzugsfirma in die Hand drücken, müssen die ne WBK haben? muss ich das ankündigen?

Gewerbliche Munitionsbeförderung ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 WaffG ohne WBK möglich. Das musst Du auch nirgends ankündigen. Dein Einwohnermeldeamt meldet der Waffenbehörde automatisch den Umzug.

Wenn ich die Mun selber transportieren möchte, kann ich einen Bekannten (der keine WBK hat) neben das Auto stellen, damit keiner die Mun klaut, während ich aus der 5ten Etage die restlichen Munbehältnisse runter trage? (oder braucht der ne WBK um auf die Mun und den Wagen aufpassen zu können?)

Der braucht ne WBK. Solltest Dir dafür also Berechtigte suchen, die Dir beim umladen helfen.

Gibt es sonst noch ne dumme Idee? (sprich, was sollte ich unbedingt bedenken / unterlassen)

Sofern mit dem PKW mehr als 50 KG Bruttogesamtmasse Munition transportiert werden, ist das Mitführen eines 2KG-Feuerlöschers und des Gefahrzettels (befindet sich auf der Original-Munitionspackung) gemäß Anlage 2 zur Gefahrgutverordnung Straße (GGVSE) Pflicht.

Ansonsten Waffentransport nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit durchführen und in der neuen Wohnung solltest Du natürlich rechtskonforme Aufbewahrungsmöglichkeiten haben.

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Der braucht ne WBK. Solltest Dir dafür also Berechtigte suchen, die Dir beim umladen helfen.

@Wonko:

Wenn nicht alles in die neue Wohnung passen sollte, ich nehm' Dir gern was ab :D

Dann musst Du die Muni (ich helfe natürlich gern) auch nicht zweimal anfassen...

Dein Einwohnermeldeamt meldet der Waffenbehörde automatisch den Umzug.

@Sachbearbeiter: (weshalb ich eigentlich hier antworte)

Äh, geht diese Meldung "pauschal" an alle Ämter oder "weiss" das EMA dass ich Waffenerwerbsberechtigt bin bzw. dass ich zu Hause was stehen hab?

Ich will jetzt nicht unbedingt diesen thread highjacken, aber: welche Kommunikation geht da zwischen den Ämtern hin und her?

Das geht das EMA doch eigentlich nichts an...

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Über diese Problematik habe ich mir auch schon meine Gedanken gemacht, da ja bei uns auch irgendwann in den kommenden 12-18 Monaten (kommt halt drauf an, wie wir mit dem Bau voran kommen) der Umzug ins Haus steht.

Ich werde mein Zeug im Vorfeld zu einem Berechtigten auslagern und die Sachen dann holen, wenn der eigentliche Umzug abgeschlossen ist. Ich werde in dieser Zeit eh keine Zeit für's Hobby haben, so daß es unerheblich ist, ob meine Spielsachen nun in meinem Besitz oder im Besitz eines Berechtigten sind. Und so erscheint es mir am sichersten, die Sachen solange auszulagern und dann zu holen, wenn der Umzug so weit abgeschlossen ist.

Hat dann halt auch den Vorteil, daß ich mir keine Gedanken darum machen muss, wie ich die Sachen rechtlich einwandfrei transportieren lassen und lagern kann, da ich den Transport selbst übernehme.

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Wenn ich die Mun selber transportieren möchte, kann ich einen Bekannten (der keine WBK hat) neben das Auto stellen, damit keiner die Mun klaut, während ich aus der 5ten Etage die restlichen Munbehältnisse runter trage? (oder braucht der ne WBK um auf die Mun und den Wagen aufpassen zu können?)

Der braucht ne WBK. Solltest Dir dafür also Berechtigte suchen, die Dir beim umladen helfen.

Hi SB,

warum braucht einer eine Berechtigung, wenn er neben dem angeschlossenen Auto wache schiebt? Der "Wächter" hat kein Zugriff auf die Munition und der "berechtigte Eigentümer" trägt die nächste Fuhre Waffen und Munition zum Auto. In meinen Augen sollte das OK sein, wenn der Zugriff nicht möglich ist.

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Hi SB,

warum braucht einer eine Berechtigung, wenn er neben dem angeschlossenen Auto wache schiebt? Der "Wächter" hat kein Zugriff auf die Munition und der "berechtigte Eigentümer" trägt die nächste Fuhre Waffen und Munition zum Auto. In meinen Augen sollte das OK sein, wenn der Zugriff nicht möglich ist.

Wenn er die Waffe nicht erwirbt (=Erlangen der Verfügungsgewalt), braucht er auch keine Erlaubnis. Dafür ist es an sich unerheblich, ob das Fahrzeug abgeschlossen ist oder nicht. Wenn du deinem Bekannten den Besitz nicht überträgst, dann erlangt er auch keinen Besitz. Wenn die Waffen und Munition aber nicht verschlossen bzw. gegen unbefugte Inbesitznahme gesichert sind, hättest du aber ein anderen Verstoß gegen das WaffG begangen.

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Hi SB,

warum braucht einer eine Berechtigung, wenn er neben dem angeschlossenen Auto wache schiebt? Der "Wächter" hat kein Zugriff auf die Munition und der "berechtigte Eigentümer" trägt die nächste Fuhre Waffen und Munition zum Auto. In meinen Augen sollte das OK sein, wenn der Zugriff nicht möglich ist.

Im Eingangspost ist von einem verschlossenen Fahrzeug nicht die Rede. Der Kumpel (Unberechtigter) wird als Wache eingesetzt um auf die Munition/Waffen aufzupassen. So formuliert geht es allerdings nicht. Der Gesetzgeber macht da keinen Unterschied zwischen Tante, Kumpel, Schwiegermutter sondern nur zwischen Berechtigten und Unberechtigten. So beisst sich bei der Logik die Katze in den eigenen Schwanz, wenn er seinen unberechtigten Kumpel als Wache einsetzt und gleichzeitig die Munition/Waffen eigentlich vor ihm schützen muss.

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@Sachbearbeiter: (weshalb ich eigentlich hier antworte)

Äh, geht diese Meldung "pauschal" an alle Ämter oder "weiss" das EMA dass ich Waffenerwerbsberechtigt bin bzw. dass ich zu Hause was stehen hab?

§ 44 WaffG enthält die Meldepflichten für die Behörden. Die Waffenbehörden teilen den EMA die erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis mit und im Gegenzug melden diese Umzug, Namensänderung oder Tod dieser Leute.

Wohl die beste Änderung im aktuellen WaffG, allerdings nicht ganz ausgegoren, weil beim Versäumnis einer Meldepflicht kein Amt mehr nach den registrierten Waffen kräht. Würde mich echt mal interessieren, wie viele Fälle da bislang durchgerutscht sind.

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Im Eingangspost ist von einem verschlossenen Fahrzeug nicht die Rede.

Eben, davon bin ich ausgegangen und schon die Möglichkeit zum Erwerb reicht auch. Wenn der WBK-lose Kumpel (ohne Autoschlüssel) nur neben dem verschlossenen Wagen stünde, wäre das okay, aber dazu gehört ja eine Menge Pessimismus, dass da was weggkommt, während andere Dinge in die Wohnung getragen werden. Außerdem braucht man den doch sicher beim Tragen. :)

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da habe ich auch mal ne frage , bin auch erst umgezogen , wie geht das mit den wbk , die hat mein altes landratsamt ausgestellt , werden die vom neuen umgeschrieben? wenn nicht geht die meldung der händler wenn ich was neues kaufe ja weiter an die ausstellende behörde also mein altes lra die müssten dann den kram wieder ans neue lra senden?

mfg liger

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Nur auf ganz alten WBK steht die Adresse drauf. Ansonsten müssen die nicht "umgeschrieben" werden.

Die meisten Waffenhändler wissen auch, dass sie Waffenverkäufe nicht an die Ausstellungsbehörde sondern die Waffenbehörde des Wohnsitzes des Käufers melden müssen.

Deine Waffenakte wandert nach dem Umzug (normalerweise ;) ) automatisch zur neu zuständigen Behörde, weil die alte Behörde vom Einwohnermeldeamt eine Umzugsnachricht bekommt.

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Deine Waffenakte wandert nach dem Umzug (normalerweise ;) ) automatisch zur neu zuständigen Behörde, weil die alte Behörde vom Einwohnermeldeamt eine Umzugsnachricht bekommt.

Und wenn nicht lässt sich die neue Behörde die Akte unmittelbar nach Deinem ersten Anruf/Besuch zuschicken. Dauerte bei mir etwa 2 Tage (Zumindest vom LRA München zum LRA Breisgau-Hochschwarzwald). Wobei ich anmerken möchte, daß beide SBinnen (München und Br-H) recht angenehme und vernünftige SBinnen sind. (Wohl ähnlich wie unsere SBine... ;) )

Ach ja, die SprengG-Akte wurde gleich mitgeschickt, obwohl das in M damals ein ganz anderer Bereich war...

Gruß,

Grayson

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Moin,

erst mal danke an alle die geantwortet haben!

@SB: Ja, ich dachte eigentlich, ich lass den Wagen offen und den Kollegen daneben stehen, damit ich das teil nicht immer auf und zusperren muss, Tür auf usw... Macht ja mehr stress als das runtertragen der mun....

Danke für den Hinweiss mit dem Feuerlöscher, dann wird der mit der Mun gemeinsam umgezogen.

Ach? Meine Waffen, darf ich mir nicht geladen umschnallen beim tragen, so ein Mist aber auch... :)

"gewerbliche Munitionsbeförderung" ??? Auflagen? kann das jeder machen, braucht man dafür irgendwas besonderes oder kann ich jeden "Gewerbetreibenden" mit dem Umzug meiner Mun beauftragen?

@PeterHinsenberg: Klar, ich verkauf Dir gerne 9 mm para für 180 Euro / 1000 schuss. ich brauch dafür jedoch erst noch ne Waffenhandelslizens. (und das dürfte mindestens 3 Jahre dauern...) von daher muss ich auf Dein freundliches Angebot verzichten.

Danke!

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Eben, davon bin ich ausgegangen und schon die Möglichkeit zum Erwerb reicht auch. Wenn der WBK-lose Kumpel (ohne Autoschlüssel) nur neben dem verschlossenen Wagen stünde, wäre das okay, aber dazu gehört ja eine Menge Pessimismus, dass da was weggkommt, während andere Dinge in die Wohnung getragen werden. Außerdem braucht man den doch sicher beim Tragen. :)

Sorry, wenn ich da noch einmal nachhaken muss. Besitzfragen sind rechtlich nicht einfach. Die Möglichkeit des Besitzerwerbs ist rechtlich noch kein Besitzerwerb. Besitz erwirbt nur, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt erlangt. Mit anderen Worten, erst wenn der Bekannte die Waffe an sich nimmt, sei es auch im Wege der verbotenen Eigenmacht oder sonstwie, hat er Besitz erlangt. Dann bräuchte er eine WBK, sonst nicht.

Ein vorbeigehender Fußgänger zum Beispiel erlangt selbst dann keinen Besitz, wenn die Waffe ungesichert auf der Motorhaube liegen sollte - solange er die Waffe nicht an sich nimmt.

Eine ungenügende Sicherung der Waffen und Munition gegen eine unbefugte Inbesitznahme kann aber einen Verstoß gegen die Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung darstellen. Für alle Fälle der vorübergehenden Aufbewahrung außerhalb der Wohnung gilt § 36 WaffG in Verbindung mit § 13 Abs. 11 der AWaffV:

"(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu

sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist."

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"gewerbliche Munitionsbeförderung" ??? Auflagen? kann das jeder machen, braucht man dafür irgendwas besonderes oder kann ich jeden "Gewerbetreibenden" mit dem Umzug meiner Mun beauftragen?

Na zumindest wohl jeden im Transportgewerbe.

Könnte aber dennoch Probleme geben, die 50kg Regel und diverse andere Vereinfachungen des Gefahrengutrechts gelten so nur für den privaten Transport. Gewerblich wird das ganze recht schnell zu einem echten Gefahrenguttransport wo ein 2 Kilo Pulverlöscher dann längst nicht mehr reicht.

Für Speditionen die sich damit auskennen in der Regel kein Problem, die sind aber nicht grade billig. Die meisten Umzugsfirmen könnten damit hingegen schon einige Probleme haben.

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Die Möglichkeit des Besitzerwerbs ist rechtlich noch kein Besitzerwerb. Besitz erwirbt nur, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt erlangt.

Falsch. Siehe Ziff. 4.1 - insbesondere Absatz 1 und 3 - der geltenden WaffVwV (sag jetzt bitte nicht, das sei nur eine VwV, denn was da drin steht ist auch die herrschende Rechtsauffassung <_< ) bzw. im Entwurf zur neuen VwV bei Anlage 1:

"Zu Abschnitt 2:

Anl.I-A2-1

Unter Erwerben ist das bewusste Erlangen der tatsächlichen Gewalt zu verstehen, d. h. die Möglichkeit, über den Gegenstand nach eigenem Willen zu verfügen. Als tatsächliche Gewalt ist hierbei die unabhängig von rechtlichen Befugnissen rein tatsächlich bestehende Möglichkeit anzusehen, mit der Waffe nach eigenen Vorstellungen umgehen zu können. Die Dauer einer derartigen Sachherrschaft ist für die waffenrechtliche Bewertung wie das Bestehen einer Weisungsabhängigkeit oder die Anwesenheit weisungsberechtigter Personen unerheblich; erfasst werden in diesem Zusammenhang vielmehr auch die Sachherrschaft etwa in den Fällen eines Kurzbesitzes oder der Umgang mit Waffen als Besitzdiener."

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@PeterHinsenberg: Klar, ich verkauf Dir gerne 9 mm para für 180 Euro / 1000 schuss. ich brauch dafür jedoch erst noch ne Waffenhandelslizens. (und das dürfte mindestens 3 Jahre dauern...) von daher muss ich auf Dein freundliches Angebot verzichten.

Doch nicht für einen einmaligen Verkauf. Solange daraus keine Regelmäßigkeit erwächst und du deinen Lebensunterhalt damit bestreitest sehe ich kein gewerbsmäßiges Handeln.

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mal ein paar tipps bezw. "erfahrungen" von einem gerade erst ins eigene haeuschen umgezogenen waffenbesitzer:

ich hab es recht einfach gemacht, und so kann dir/euch auch keiner an den karren fahren; und vor allem recht "aufwandsarm: kosten insgesamt 1 ortstelefonat, 1 umschlag, 1 bogen papier, etwas druckerfarbe, und 55cent):

- kumpels/verwandtschaft zum umzug war bestellt,

- beim umzug alle meine eisen aus dem tresor geholt,

- kumpels haben den tresor (ca. 300kg) "zerlegt" transportiert (sprich tuer abgenommen; alleine 100kg) und im haeuschen am vorgesehenen platz wieder "installiert",

- dann hat shootist beim oertlichen revier der trachtengruppe angerufen und bescheid gegeben, dass er von <adresse-alt> nach <adresse-neu> umzieht, mit dem hinweis auf die vermeidung eines moeglichen unnoetigen "amoklaufs" neuer nachbarn, die glauben koennten, in der nachbarschaft breche ein buergerkrieg aus :huh: ),

der mitarbeiter der trachtengruppe hat dies wohlwollend notiert und gut war's.

- dann hat shootist seine eisen ins auto geladen und ist zum haeuschen gefahren, und hat vor dem haus (hinweis fuer ganz genaue mitleser: auf dem eigenen grundstueck !) geparkt,

- und seine eisen nach und nach ins haeuschen getragen und ordentlich in seine 300kg-kommode gepackt, begleitet von den argwoehnischen augen des nachbarn gegenueber, der vor lauter geglotze fast aus dem fenster gekippt waere

und fertig war's (also der eisen-umzug; der restliche umzug wird sich noch inkl kisten-auspacken noch laaaaange hinziehen; umgezogene kennen das).

und waehrend des "be- und entladen" des autos mit eisen und muni war meine bessere haelfte da und hat aufs waegelchen aufgepasst.

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- dann hat shootist beim oertlichen revier der trachtengruppe angerufen und bescheid gegeben, dass er von <adresse-alt> nach <adresse-neu> umzieht, mit dem hinweis auf die vermeidung eines moeglichen unnoetigen "amoklaufs" neuer nachbarn, die glauben koennten, in der nachbarschaft breche ein buergerkrieg aus :huh: ),

der mitarbeiter der trachtengruppe hat dies wohlwollend notiert und gut war's.

In Deinem Fall war das sicherlich eine gute Idee. :icon14: Wenn Du noch fixer gewesen wärst, hätten die Dir vielleicht noch beim reintragen und absichern geholfen. :D

(der restliche umzug wird sich noch inkl kisten-auspacken noch laaaaange hinziehen; umgezogene kennen das).

Also ich bin recht umzugserprobt, aber mehr als drei Wochen hab ich noch nie gebraucht, bis alles komplett eingerichtet war. Kann das nicht haben, wenn überall Kartons rumstehen. Ärmel hochkrepeln, auspacken und einräumen.

Ganz wichtig dabei: Möbelbestellungen immer sehr rechtzeitig aufgeben, damit man nicht wegen Lieferschwierigkeiten in einem leeren Wohnzimmer/Schlafzimmer/Küche o.ä. hocken muss. ;)

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In Deinem Fall war das sicherlich eine gute Idee. Wenn Du noch fixer gewesen wärst, hätten die Dir vielleicht noch beim reintragen und absichern geholfen.

mist, die moeglichkeit hab ich wohl glatt verpennt... :traurig_16:

Also ich bin recht umzugserprobt, aber mehr als drei Wochen hab ich noch nie gebraucht, bis alles komplett eingerichtet war. Kann das nicht haben, wenn überall Kartons rumstehen. Ärmel hochkrepeln, auspacken und einräumen.

Ganz wichtig dabei: Möbelbestellungen immer sehr rechtzeitig aufgeben, damit man nicht wegen Lieferschwierigkeiten in einem leeren Wohnzimmer/Schlafzimmer/Küche o.ä. hocken muss. ;)

schlau, schlau, sbine,... :rolleyes:

mal ein beispiel:

haelst du einen zeitraum von ca. 7 monaten (fuer die kuechenbestellung) fuer ausreichend ???

in der theorie sicherlich, aaaaaaaaaaber trotzdem haben die flachpfeifen es geschafft,

- dass zweieinhalb schraenke nicht aufgebaut werden konnten, weil kleinteile fehlten,

- eine schranktuer nicht montiert werden konnte, weil der verkaeufer sich mit der anschlagsseite vertan hatte,

- etc....

ERGOOOOO, einiges in der kueche noch auf "einraeumung" warten muss.

und wenn man berufstaetig ist, und erstmal noch etliche zeit mit moebelaufbau, anbringung von spiegeln im BZ, etc. verbringt, dann steht das auspacken von ommas altem erbgeschirr und dessen optisch wertvolle platzierung in der wohnzimmervitrine (sowie aehnlich hoch priorisierte aufgaben) erstmal weiter hinten in der liste. ;)

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mal ein beispiel:

haelst du einen zeitraum von ca. 7 monaten (fuer die kuechenbestellung) fuer ausreichend ???

Küche ist definitiv am schwierigsten, aber auch das hab ich bisher immer fast übergangslos hinbekommen. Wo soll ich sonst auch kochen und frühstücken ? :o

und wenn man berufstaetig ist, und erstmal noch etliche zeit mit moebelaufbau, anbringung von spiegeln im BZ, etc. verbringt, dann steht das auspacken von ommas altem erbgeschirr und dessen optisch wertvolle platzierung in der wohnzimmervitrine (sowie aehnlich hoch priorisierte aufgaben) erstmal weiter hinten in der liste. ;)

Dafür gibts das Zauberwort "Urlaub" und für den Möbelaufbau und die Elektrik hab ich schon mein eingespieltes Helferteam. :icon14:

Ich hab mir deshalb für den Umzug bisher immer freigenommen. Sonst gehts natürlich nicht in drei Wochen. Man muss ja auch noch zur Post wegen Nachsendeauftrag, dann diverse Adressänderungen mitteilen (hab das alles gesammelt auf einem Blatt Papier stehen mit sämtlichen Kunden- und Mitgliedsnummern drauf), GEZ ummelden, Versicherungen umstellen, Vorhänge und Teppiche aussuchen etc.

Ab Woche 4 werden dann die Hausbewohner zur Einweihungsparty eingeladen (besser, wenn die Küche dann schon geliefert worden ist. :D )

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ach so, habe noch was vergessen:

und anschliessend (letzte woche) ging (trotz erfolgter ummeldung im einwohnermeldeamt) ein kurzes brieflein an die zustaendige waffenbehoerde mit der mitteilung der neuen adresse.

kostet nedd' viel, ist aber eine freundliche geste, und wenn man mit der behoerde gut im einvernehmen ist und das bleiben will, vergibt man sich nix dabei.

doppelt gemoppelt haelt halt besser.

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Falsch. Siehe Ziff. 4.1 - insbesondere Absatz 1 und 3 - der geltenden WaffVwV (sag jetzt bitte nicht, das sei nur eine VwV, denn was da drin steht ist auch die herrschende Rechtsauffassung <_< ) bzw. im Entwurf zur neuen VwV bei Anlage 1:

"Zu Abschnitt 2:

Anl.I-A2-1

Unter Erwerben ist das bewusste Erlangen der tatsächlichen Gewalt zu verstehen, d. h. die Möglichkeit, über den Gegenstand nach eigenem Willen zu verfügen. Als tatsächliche Gewalt ist hierbei die unabhängig von rechtlichen Befugnissen rein tatsächlich bestehende Möglichkeit anzusehen, mit der Waffe nach eigenen Vorstellungen umgehen zu können. Die Dauer einer derartigen Sachherrschaft ist für die waffenrechtliche Bewertung wie das Bestehen einer Weisungsabhängigkeit oder die Anwesenheit weisungsberechtigter Personen unerheblich; erfasst werden in diesem Zusammenhang vielmehr auch die Sachherrschaft etwa in den Fällen eines Kurzbesitzes oder der Umgang mit Waffen als Besitzdiener."

Da muss ich widersprechen. Das was in der VwV steht ist erstens so nicht richtig, zweitens ist es sicher nicht herrschende Rechtsauffassung. Jedenfalls nicht unter denjenigen, die sich im Sachenrecht auskennen.

In der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4, Abschnitt 2 ist gesetzlich definiert, was unter Erwerb und Besitz einer Waffe zu verstehen ist. Und das Gesetz geht einer VV im Range vor. Die gesetzliche Definition ("erwirbt..., wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt") verweist auf die gleichlautende Definition des Besitzerwerbs in § 854 BGB. Und der Besitzerwerb erfolgt nach dem BGB auf zwei Arten:

Entweder nach § 854 Abs. 1 BGB durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache (und nicht die Möglichkeit).

Oder nach § 854 Abs. 2 BGB durch eine *Einigung* des bisherigen Besitzers mit dem Erwerber, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben. Nur in dieser zweiten Konstellation (Vorliegen einer Einigung über den Besitzwechsel) reicht die bloße Möglichkeit der Erlangung der tatsächlichen Gewalt für den Besitzwechsel aus.

Die zitierte Verwaltungsvorschrift kann man getrost in die Tonne treten. Erstens dem Gesetz nachgeordnet, zweitens keinerlei Außenwirkung (d.h. für Bürger und Gerichte nicht bindend), drittens mit Fehlern behaftet. Wohl dem, der über einen guten BGB-Kommentar verfügt :)

"§ 854 BGB Erwerb des Besitzes

(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.

(2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben."

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Sehr mutig, hier den Vergleich zum BGB aufzuzeigen. Hier gehts um öffentliches Recht, nicht um Privatrecht !

Kannst mir aber gerne glauben, dass die herrschende Rechtsauffassung in der Tat seit etlichen Jahren wie von mir dargestellt besteht. :)

Ähm, gehe ich recht in der Annahme, dass du kein Jurist bist? Soll kein Vorwurf sein, aber das Hintergrundwissen um das Entstehen und die Querbezüge unserer Rechtsordnung hat der normale Rechtsanwender nicht. Nur zur Erklärung: Das BGB ist ein bißchen älter als das mickerige WaffG. Das gesamte öffentliche Recht hat sich im Übrigen aus dem Privatrecht entwickelt und leitet sich daraus ab. Die Vorschriften des öffentlichen Rechts sind voll von Bezügen aufs Privatrecht. Auch die VwGO, sollte es mal zu einem Verwaltungssrechtstreit kommen. Und ein Rechtsinstitut wie das des Besitzes wird in keiner öffentlich rechtlichen oder strafrechtlichen Vorschrift anders ausgelegt als im BGB. Zumal der Gesetzgeber bewusst die gleichen Formulierungen verwendet.

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