Guest Posted January 3, 2008 Share Posted January 3, 2008 Ich habe einen Burg-Wächter Waffenschrank entdeckt. Burg Wächter Ranger A5 Einwandiger Waffenschrank für 5 oder 7 Langwaffen lichte Einstellhöhe 1250 mm Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992, Stand Mai 1995 mit abschließbarem Innenfach und Putzstockhaltern in derTür Tür doppelwandig 60 mm Korpus 3 mm Stahl mit umlaufendem Feuerfalz dreiseitige Verriegelung durch starke Rundbolzen vorgerichtet für Wand- und Bodenbefestigung hochwertige Verarbeitung German Technology getestet im BURG-WÄCHTER-Prüflabor entspricht Paragraph 36 des aktuellen Waffengesetzes Im inneren liegt jedoch ein Zettel "Montagevorschrift". Auf dem steht: Der Tresor erreicht seine vorgesehene Schutz-Funktion erst nach der Befestigung an einem massiven Gebäudeteil. Bitte verwenden Sie die vorgesehenen Verankerungspunkte um die notwendige, ortsfeste Verbindung herzustellen Seit wann gibts denn sowas? Bedeutet das, dass dieser Schrank gar kein A Klasse Schrank ist sondern erst, wenn man es an einer Wand befestigt? So weit ich mich entsinne werden die Schränke auf Einbruch und Feuerfestigkeit geprüft. Die Wandbfestigung spielt da keine Rolle. Wäre die Wandbefestigung ein Hauptkriterium, so hätte der Schrank doch gar nicht als Klasse A zertifiziert werden dürfen oder?. Der Schrank hat einen Siegel im Inneren und ist als Klasse A ausgestellt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
inst200 Posted January 4, 2008 Share Posted January 4, 2008 Hallo renado, eine rechtliche Vorschrift zur Verankerung von Waffenschränken gibt es nicht ! Es gibt nur die Vorschrift, die besagt, dass Du in einem Waffenschrank der Stufe B, wenn dieser unter 200 KG wiegt, mehr als 5 bis 10 KW aufbewahren darfst, wenn der Waffenschrank verankert ist und ein Abrissgewicht von min 200KG hat. Wichtiger aber ist: Wie alle hohen und schmalen Gegenstände neigt auch der Waffenschrank zum umfallen, wenn z.B. durch Öffenen der Tür der Schwerpunkt verlagert wird. Eine werkseitige Montagevorschrift würde ich als; zum einen Abwehr von Regressansprüchen zum Anderen als "Wie befestige ich es richtig" bezeichnen. Wenn so ein Schrank auf einmal auf Dich zu kippt, am besten wenn Du mit dem ganzen Geraffel vor dem Ding stehst und es eigendlich nur wegpacken wolltest, weißt Du warum man ihn doch besser hätte verankern sollen. Ausserdem kann er dann nicht so einfach weggeschleppt werden. Von wem auch immer......... Gruß Inst200 PS: Bei ( fast ) jedem Regal o.ä. liegt auch Material zu Wandbefestigung bei. Pflicht ist das nicht; was man daraus machst,ist jedem selber überlassen.......aber man kann dan nicht sager: ich hab´s nicht gewusst...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 4, 2008 Share Posted January 4, 2008 Seit wann gibts denn sowas? Bedeutet das, dass dieser Schrank gar kein A Klasse Schrank ist sondern erst, wenn man es an einer Wand befestigt? So weit ich mich entsinne werden die Schränke auf Einbruch und Feuerfestigkeit geprüft. Die Wandbfestigung spielt da keine Rolle. Wäre die Wandbefestigung ein Hauptkriterium, so hätte der Schrank doch gar nicht als Klasse A zertifiziert werden dürfen oder?. Der Schrank hat einen Siegel im Inneren und ist als Klasse A ausgestellt. Hallo renado, 1) Nein. 2) Schränke nach VDMA 24992 wurden noch nie auf Einbruchswiderstand geprüft, dies ist nur bei den Schränken nach der Norm EN 1143-1 der Fall. Seit einigen Jahren wird die Einhaltung der Bauvorschriften der VDMA 24992 ebenfalls nicht mehr geprüft, da die diese zurückgezogen wurde. 3) Wäre die Wandbefestigung ein Hauptkriterium, warum sollte der Schrank nicht als Klasse A zertifiziert werden? (Angenommen, eine Kuh fährt Fahrrad, ...) Dennoch macht die Aufforderung zur Verankerung Sinn, zum einen wie mein Vorredner schon geschrieben hat, zum anderen, da man den Schrank dann schwerer klauen kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
357er Magnum Posted January 4, 2008 Share Posted January 4, 2008 @inst200 Wo bitte steht das mit der 200kg Begrenzung? Ich Waffengesetzt § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition finde ich dazu nichts. Bei uns entstehen auch immer Diskussionen darüber. Ich habe im Internet eine Broschüre gefunden, da wird auch geschrieben das in einem Behältnis, nach Din VDMA 24992 Sicherheitsstufe B wenn er unter 200kg wiegt oder nicht entsprechend verankert ist, nur 5 Kurzwaffen gelagert werden dürfen. Nur in einer Broschüre kann viel stehen. Wo finde ich einen entsprechenden Gesetzestext, oder eine Rechtsverbindliche Aussage dazu? Wenn du mir da weiter helfen kannst, ist mein Dank deiner see you ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted January 4, 2008 Share Posted January 4, 2008 Das steht im § 13 Absatz 1 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung. In diesem Paragraphen findet man z.B. auch was zur Überkreuz-Verwahrung nicht passender Munition und zum Jägerschrank. Im übrigen sehe ich es wie inst200. Das mit der Verankerung ist wie bei jedem Hochregal nur ein Sicherheitshinweis zur Vermeidung von Regressansprüchen, hat aber nichts mit dem WaffG zu tun. Ich hab z.B. ein schmales, relatives hohes Regal in der Wohnung stehen. Auf dem Parkettboden in der alten Wohnung stehend habe ich es am oberen Ende in die Wand gedübelt. Seit das Teil auf einem Teppichboden steht, hält es ohne Dübel bombenfest, obwohl eine Menge schwerer Leitz-Ordner und anderer Kram drinsteht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
357er Magnum Posted January 4, 2008 Share Posted January 4, 2008 @Sachbearbeiterin Vielen Dank dafür, jetzt habe ich doch was in Hand um die unseglichen Diskussionen zu beenden Ich persönlich sehe das wie wohl die meisten, alles was weggetragen werden kann (bezieht sich auf Tresore) sollte so verankert sein das es eben nicht so ohne weiteres geht. Meine Tresore sind seid kurzem auch mit Schwerlastdübeln in der Wand fest. Ich wünsche noch einen schönen Freitag und ein schönes WE see you ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 4, 2008 Share Posted January 4, 2008 Hab mir das Teil jetzt geholt. Für 199€. Der Preis ist ok, denk ich. Und passt farblich zu meinen restlichen Möbel (Ist noch dunkler = Dunkelgrau-Vulkanschwarz, nicht wie auf dem Foto) An die Wand werde ich ihn eh dübeln, allein schon, damit keiner das Ding klaut. Ich wunderte mich nur über die Montagevorschrift, die ich so gewertet habe, dass der Schrank wohl erst Klasse A ist, wenn man den an die Wand dübelt. Thx für die Antworten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
zum_zweiten Posted January 4, 2008 Share Posted January 4, 2008 Hab mir das Teil jetzt geholt.Für 199€. Der Preis ist ok, denk ich. Und passt farblich zu meinen restlichen Möbel (Ist noch dunkler = Dunkelgrau-Vulkanschwarz, nicht wie auf dem Foto) An die Wand werde ich ihn eh dübeln, allein schon, damit keiner das Ding klaut. Ich wunderte mich nur über die Montagevorschrift, die ich so gewertet habe, dass der Schrank wohl erst Klasse A ist, wenn man den an die Wand dübelt. Thx für die Antworten. Um noch etwas nachzureichen, falls mal jemand nachbohrt: Die Verankerung muß durch Nutzung aller vorhandenen Bohrungen erfolgen, meist zwei in der Rückwand und zwei im Boden. Durch die Verteilung der Befestigungspunkte ergibt sich eine Verkantung des Schranks in der Ecke von Wand und Boden des Raumes, erst durch diese "Verkeilung" kann eine nennenswerte Erschwernis des Abbrechens mittels Kuhfuß etc. erreicht werden. Btw: Nicht nur Ameisen scheinen ein mehrfaches ihres Körpergewichtes heben zu können, bei manch eine humanoiden Lebensform wurde selbiges schon beobachtet... Sogar für die zu verwendenden Bolzen gibt es Vorschriften, wenn man die Gewichtsklasse "steigern" möchte - in diesem Falle hilft der Weg zum Fachhandel. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 4, 2008 Share Posted January 4, 2008 Ich bekomm da eh nich mehr als 5 Langwaffen rein. Dübeln werde ich es an zwei Stellen an der Rückwand an die Wand. Das sollte reichen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Funker Posted January 4, 2008 Share Posted January 4, 2008 Hallo, ist das der aus der Baumarktkette mit dem Bieber? Den habe ich mir heute auch schon angeschaut, aber das B_Fach war mir zu klein. Viele Grüße, Falk Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 4, 2008 Share Posted January 4, 2008 Hab den bei Heunert in Soest gekauft. Dieses Fach da oben ist eh witzlos. Da stell ich einfach Öl und Putzmittel rein und fertig. Für Munition hab ich nen abschließbaren großen Werkzeugwandschrank aus Stahlblech. Muss nur noch überlegen, wo das Werkzeug nun hinkommt Link to comment Share on other sites More sharing options...
inst200 Posted January 4, 2008 Share Posted January 4, 2008 Ich bekomm da eh nich mehr als 5 Langwaffen rein. Dübeln werde ich es an zwei Stellen an der Rückwand an die Wand. Das sollte reichen. Tut es auch....... Dennoch wirst auch Du irgendwann zu der Erkenntnis kommen, dass der Schrank im laufe der Zeit irgendwie zu klein geworden ist........... Gruß Inst200 Link to comment Share on other sites More sharing options...
inst200 Posted January 4, 2008 Share Posted January 4, 2008 @inst200Wo bitte steht das mit der 200kg Begrenzung? Ich Waffengesetzt § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition finde ich dazu nichts. Wenn du mir da weiter helfen kannst, ist mein Dank deiner see you ... Hatte ich vorhin vergessen, aber Sachbearbeiter /in hat die Quelle ja schon genannt. Hier der entsprechende Passus....... Allgemeine Waffengesetz-Verordnung § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen. Gruß Inst200 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 4, 2008 Share Posted January 4, 2008 Mal sehen So schnell wird das nicht gehen. Die erste Langwaffe gibts erst im März oder April. Und dann gibts erstmal ne Weile gar nix. Möchte nicht gleich zu Anfang zu viel Geld für Sportwaffen ausgeben. Es wartet immerhin noch ne Nowlin Crusader auf meine Abholung Link to comment Share on other sites More sharing options...
Funker Posted January 5, 2008 Share Posted January 5, 2008 Hallo, habe am Objekt im Markt gemessen und festgestellt dass dort kein MOSIN reingeht. Dazu das kleine B-Fach. Die lichte Höhe des Langwaffen Faches ist nur 122 cm. Selbst nachgemessen. Der Mosin, der bei mir irgendwann kommt, ist ja schon 122 cm lang. Habe dann bei Frank.... zugeschlagen. Hohes Langwaffenfach, Großes B-Fach mit Einlegeboden. Preis war im Jagdcenter deutlich billiger als noch im Katalog. Mal sehen wenn das Ding kommt. Viele Grüße, falk Link to comment Share on other sites More sharing options...
MarcusGoebel Posted January 5, 2008 Share Posted January 5, 2008 Hallo Ich habe 2 so A Schränke und habe die einfach zusammengeschraubt. Das ergibt schonmal ein Leergewicht von 120 kg. Mit Waffen und Munition dadrin, dürfte das wegtragen doch erheblich erschweren. Es geht ja Hauptsächlich um den schnellen Zugriff zu verhindern. In Spätestens 20 min habe ich mit ner dünnen Trennscheibe, die Tür inklusive Scharnieren abgeflext. Bis denn Marcus Link to comment Share on other sites More sharing options...
inst200 Posted January 5, 2008 Share Posted January 5, 2008 HalloIch habe 2 so A Schränke und habe die einfach zusammengeschraubt. Das ergibt schonmal ein Leergewicht von 120 kg. Mit Waffen und Munition dadrin, dürfte das wegtragen doch erheblich erschweren. Es geht ja Hauptsächlich um den schnellen Zugriff zu verhindern. In Spätestens 20 min habe ich mit ner dünnen Trennscheibe, die Tür inklusive Scharnieren abgeflext. Bis denn Marcus Es geht ja nicht nur um´s wegschleppen können. Wichtiger ist, dass das Ding nicht auf Dich kippt, wenn Du die Tür öffnest. Daher Wandbefestigung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted January 7, 2008 Share Posted January 7, 2008 Im inneren liegt jedoch ein Zettel "Montagevorschrift".Auf dem steht: Hallo hier ist es eine Montagevorschrift. Hat offenbar mit der Einstufung als A-Schrank nichts zu tun. Es gibt aber zertifizierte Schränke, da ist die Wandbefestigung vom Hersteller zur Erlangung der Sicherheitsstufe vorgeschrieben. Also kann ein 500Kg Tresor, wenn er lt. Hersteller die Zertifizierung zum VDS 1 Schrank nur bei Wandmontage mit festgelegten Material erhält, bei Nichtbefestigung an der Wand als nicht zertifiziert angesehen werden. Auch wenn das WaffG es bei 200 Kg belässt. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hanseat Posted January 7, 2008 Share Posted January 7, 2008 Dazu das kleine B-Fach....Beim Ranger A5 ist das kein B-Fach (für Kurzwaffen) sondern ein schlichtes abschließbares Innenfach (für Mun.)... Link to comment Share on other sites More sharing options...
TheShadow Posted January 8, 2008 Share Posted January 8, 2008 Beim Ranger A5 ist das kein B-Fach (für Kurzwaffen) sondern ein schlichtes abschließbares Innenfach (für Mun.)... Richtig. Ich war direkt vor Ort beim örtlichen Biber. Nur der Ranger A7 hat ein B-Fach. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasFHH Posted January 8, 2008 Share Posted January 8, 2008 Mein Nuller hat 340kg Leergewicht. Er musste jedoch nach 'Montageanleitung' und Versicherungsforderungen mit einem Schwerlastdübel im Betonfundament (nicht Estrich!) verankert werden, um ein Abreißgewicht von 1t zu erreichen. Erst dadurch erreicht er seine maximal mögliche Versicherungssumme. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 9, 2008 Share Posted January 9, 2008 Bitte die unterschiedliche Normen bei A,B und 0,1,2,3,4,5,6,7,8,9,.. beachten! Und die Versicherungssumme ist hier höchstens verwirrungsstiftend. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted January 9, 2008 Share Posted January 9, 2008 Bitte die unterschiedliche Normen bei A,B und 0,1,2,3,4,5,6,7,8,9,.. beachten! Und die Versicherungssumme ist hier höchstens verwirrungsstiftend. Und die Versicherungssumme hat rein gar nichts mit den waffenrechtlichen Regelungen zu tun! Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasFHH Posted January 9, 2008 Share Posted January 9, 2008 Naja, wenn ich schon so ein Ding habe und dort nicht nur KK-Munition lagern will, möchte ich doch vermutlich die, evtl. nicht ganz billigen, Waffen gut versichert wissen. Ausserdem sollte man die Verankerung vor der Aufstellung bedenken und einen entsprechenden Stellplatz wählen. Zitat: Wenn Sie den Inhalt (Sachwerte) Ihres Tresors versichern wollen, ist die fachgerechte Befestigung Ihres Tresors bei einem Eigengewicht unter 1000 KG eine Mindestanforderung des VdS (Verband der Schadenversicherer) die durchgeführt werden muss..... Quelle http://www.ratgeber.tresore.net/Tresor-Verankerung.htm Waffenrechtlich hat es keine Auswirkungen. Die Frage ist dann nur wie bei einem evtl. Diebstahl des Schrankes von den 'zuständigen Stellen' reagiert wird. Gibt es hierfür schon Beispiele? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted January 9, 2008 Share Posted January 9, 2008 Thomas, ob deien Waffen etc. dann auch versichert ist, solltest Du mit Deiner Versicherung schriftlich abklären. Und wen meinst Du mit "zuständige Stellen"? Zustandig wofür? Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
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