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IGNORED

Böllern zu Silvester mit "scharfer" Waffe ?


williwipfel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

ich wollte mal in die Runde fragen ob es nach derzeitigem Waffenrecht

erlaubt ist mit Böllern und einer SCHARFEN 12/76 auf der Straße zu böllern.

(zu Silvester natürlich)

Oder ist man hier schon im strafrechtlichen Rahmen ???

Ist es evtl. nur auf dem Balkon erlaubt ?

Geschrieben

Ich geb' ne Runde aus .....

Alkohol an ALLE ....

Start : 13:21 .....

Ich hol' mir gerade mal Chips' & und ein kleines Bier .....

Das wird ein lustiger Nachmittag ......

Geschrieben
is woll nen Schreibfehler Balkon soll sicherlich Balkan heißen

:rotfl2::rotfl2:

........der war gut !

Geschrieben
Hallo!

ich wollte mal in die Runde fragen ob es nach derzeitigem Waffenrecht

erlaubt ist mit Böllern und einer SCHARFEN 12/76 auf der Straße zu böllern.

(zu Silvester natürlich)

Oder ist man hier schon im strafrechtlichen Rahmen ???

Ist es evtl. nur auf dem Balkon erlaubt ?

Nana, so früh am Sylvestertag sollte man nicht schon soviel Alk trinken, das man hier solche Ideen reinstellt! :peinlich:

Wenn Du mir noch verratest wie Böllern mit einer "SCHARFEN" 12/76 geht, womöglich Böllern mit "scharfer Munition" ala Flintenlaufgeschoss, schließt sich für mich der Kreis der "Wahnsinnsideen"!

Man erinnere sich an die im Dunkeln zurückliegende Waffensachkundeprüfung:

-Erlaubnis zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit?

-Ausübung der tatsächlichen Gewalt im Rahmen des vom Bedürfnis umfassten Zweckes?

Solange Du nicht Mitglied der Traditionsgruppe "Sylvesterschützen von 1428" bist und dein Vorhaben vom Ordnungsamt genehmigt wurde, geht in dem Bereich garnichts.

Mit anderen Worten: LASS ES, AUCH VOM BALKON AUS!

Kopfschüttelnd

Bounty

Geschrieben
Spass beiseite ....

WAS verstehst DU unter böllern mit einer Scharfen Waffe ...?

Ist das echt so schwer verständlich gefragt?

Verschießen von Böllern aus einer echten Waffe, also ohne irgend

welchen Mist im Lauf. Eben eine echte 12/76'er Flinte. (BDF)

(die sonst als Trap Flinte dient!)

Auf dem eigenen Grundstück ist es also auch nicht erlaubt?

War das dann überhaupt nach altem Waffenrecht erlaubt ?

Nana, so früh am Sylvestertag sollte man nicht schon soviel Alk trinken, das man hier solche Ideen reinstellt! :peinlich:

Ich finde nicht zu fragen wäre peinlich. Der Rest ist Ansichtssache... :heuldoch:

Geschrieben
Nana, so früh am Sylvestertag sollte man nicht schon soviel Alk trinken, das man hier solche Ideen reinstellt! :peinlich:

Wenn Du mir noch verratest wie Böllern mit einer "SCHARFEN" 12/76 geht, womöglich Böllern mit "scharfer Munition" ala Flintenlaufgeschoss, schließt sich für mich der Kreis der "Wahnsinnsideen"!

Man erinnere sich an die im Dunkeln zurückliegende Waffensachkundeprüfung:

-Erlaubnis zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit?

-Ausübung der tatsächlichen Gewalt im Rahmen des vom Bedürfnis umfassten Zweckes?

Solange Du nicht Mitglied der Traditionsgruppe "Sylvesterschützen von 1428" bist und dein Vorhaben vom Ordnungsamt genehmigt wurde, geht in dem Bereich garnichts.

Mit anderen Worten: LASS ES, AUCH VOM BALKON AUS!

Kopfschüttelnd

Bounty

... du bist sooo gemein ....

Es ist Silvester !!!!!

Man ... habe mir gerade die Freudentränen weg gewischt .....

Und dann kommst hier ne Spass' bremse ....

:focus:

Geschrieben
Ich finde nicht zu fragen wäre peinlich. Der Rest ist Ansichtssache... :heuldoch:

Für jemand der im Zuge der Beantragung einer WBK an einer Waffensachkunde-Prüfung teilgenommen hat ist es peinlich zu fragen.

Für jemand der seine 12/76 illegal besitzt ist es ok zu fragen! Ich rate in diesem Fall: Unbedingt mit der Waffe auf der Straße böllern! Besser auf dem Marktplatz in der Innenstadt böllern. Oder vor der nächsten Polizeiwache, die wollen auch was von Sylvester haben. Jeder muss seinen Beitrag zur Reduzierung der Anzahl illegaler Schußwaffen leisten!

Für jemanden der überhaupt keine 12/76 besitzt ist die Frage überflüssig!

Ohne Gruss

Bounty

Geschrieben
Ist das echt so schwer verständlich gefragt?

Nein.

Auf dem eigenen Grundstück ist es also auch nicht erlaubt?

Nein.

War das dann überhaupt nach altem Waffenrecht erlaubt ?

Nein.

Ich finde nicht zu fragen wäre peinlich. Der Rest ist Ansichtssache... :heuldoch:

Nein.

Geschrieben
Wenn er Jäger ist, der Balkon an seiner Jagdhütte hängt, und die Jagdhütte in seinem Revier steht,

....warum nicht??

Seid Ihr pingelich...

Ja und wenn ich zum Mond fliege und mich dort mit einem Kantholz mit Nagel drin irgendwo hinsetze, gehört der Mond mir.

Ich denke durch seinen Beitrag kann man durchaus davon ausgehen (Balkon, Silvester), dass er nicht irgendwo im Wald aus seiner Jägerbuchse schiessen möchte ;)

Geschrieben

Feier doch in eurem Schützenhaus, wenn es eure Schießzeiten zulassen

spricht, meiner Meinung nach, nichts dagegen...

...wenn Du dann doch irgendwelche strafrechtlichen Problemchen an der

Backe hast - tut mir Leid, ich übernehme für meine Tipps keine Haftung...

mephisto0815

Geschrieben
Feier doch in eurem Schützenhaus,..... - tut mir Leid, ich übernehme für meine Tipps keine Haftung...

1.) Böllern mit einem Gewehr, Flinte u.s.w. gibt es nicht, das nennt sich Salutschiessen!

2.) Böllern mit Böller oder auch Salutschiessen geht nur und ausschliesslich mit einer Genehmigung, war früher mal anders.

3.) Die Genehmigung ist vorher üblicherweise mit Anzahl der Schützen, Zeitraum und Schussanzahl einzureichen. Ausnahmen sind Umzüge, Veranstaltungen o.ä. wo es auch generell genehmigt werden kann.

4.) Böllerschützen benötigen einen Schein für den Umgang mit Böllerpulver, Salutschützen für Schwarzpulver

5.) Salut/Schreckschussmunition ist frei erhältlich. (Für Salut/Schreckschusswaffen)

6.) Auf einem Schiesstand darf nur mit der dafür zulässigen Munition geschossen werden. Also kein Knall, Gas ......

Geschrieben
...

5.) Salutmunition ist frei erhältlich.

...

Hast Du da einen Tip(p)? Ist die günstiger als 24 gr. Trap-Patronen? Oder kann ich, wegen des geringen Vorlagegewichtes, evtl. auch Sportpatronen verwenden? Die 24 Gramm verteilen sich ja auf eine ziemliche Fläche und ich würde dann selbstverständlich auch einen Zylinderchoke eindrehen!

EDIT: Allen böllernden oder auch nichtböllernden WOlern wünsche ich jedenfalls einen guten Rutsch.

Geschrieben
Hast Du da einen Tip(p)? Ist die günstiger als 24 gr. Trap-Patronen? Oder kann ich, wegen des geringen Vorlagegewichtes, evtl. auch Sportpatronen verwenden? Die 24 Gramm verteilen sich ja auf eine ziemliche Fläche und ich würde dann selbstverständlich auch einen Zylinderchoke eindrehen!

EDIT: Allen böllernden oder auch nichtböllernden WOlern wünsche ich jedenfalls einen guten Rutsch.

Ich möchte da lieber keine Empfehlung aussprechen, dafür gibt es Experten http://www.feuerwerk-forum.de Und einen guten Rutsch!

http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=18134

Geschrieben
Wenn er Jäger ist, der Balkon an seiner Jagdhütte hängt, und die Jagdhütte in seinem Revier steht,

....warum nicht??

Und unter welche Art von erlaubter Handlung des §13(6) WaffG fällt das dann Deiner Meinung nach? Hundeausbildung oder vielleicht Einschießen? :contra:

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