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IGNORED

Fröhliches Ebayen...


Jack Randall

Empfohlene Beiträge

Vor allem brauchts bei ebay zwei Dumme, die denken so n Zielfernrohr gibts fast umsonst, sonst würden die Gebote ja nicht so hoch gehen. Der Verkäufer hat die Auktion aber schon n bischen so gemacht, dass mans erst bei genauem Hinsehen merkt...mittlerweile hat ers unten aber nochmal dick hingeschrieben, bin mal gespannt wie hoch die Sache geht...

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Die Gier nach dem Schnäppchen vernebelt bei vielen das Hirn . Das ist die eine Seite .

Andererseits , was soll eine ausführliche Beschreibung der Eigenschaften des ZF wenn nur der Karton angeboten wird ?

Der Verkäufer könnte auch ein guter Pokerspieler zu sein.

Dazuhin ist er wohl mit 100 % positiven Bewertungen offenbar ein wirklich vorbildlicher Handelspartner .

Mich würde nur interessieren , wie der IMHO unvermeidliche Rechtsstreit ausgehen wird.

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Hi!

Ja lustig, was manche für ein Brett vorm Kopf oder besser Schrankwand haben.

Die Aufmachung der Auktion ist aber schon darauf ausgerichtet, trotz der Anmerkungen.Was soll die absichtliche Verwirrung,hab da kein Verständnis dafür.Wenn ich einen Satz Reifen verkauf schreib ich nicht die techn. Daten vom Auto dazu und bilde es mit ab.

Rechtlich gibt es da nicht viel zum spekulieren.Ersten Händler..ist zur Rücknahme verpflichtet und Irrtum ist immer ein Grund einen Kaufvertrag anzufechten.Gewisse Entschädigungen können aber sicher geltend gemacht werden.

Gruss EM

PS: Allen ein "Frohes Fest"

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Am 21.12.07 hat er Anbieter die Auktion nochmal unmissverständlich ergänzt, in Rot und Fettschrift. Anscheinend ist es dem auch ein wenig unheimlich. Und trotzdem hat so ein Held am 23.12.07 nochmal auf 505,- Euro eröht. Was soll der Verkäufer noch machen ?

Die Auktionsseite ist zwar einwenig blenderisch aufgebaut, aber es steht unmissverständlich in der Auktionsbeschreibung drinn das es nur die Verpackung ist und nicht das Zielfernrohr.

"Wer lesen kann ist klar im Vorteil !" Und in englisch hat ers auch noch dazu geschrieben.

Der Anbieter ist ja nicht verantwortlich für das verhallten seiner Kunden.

Wo wir gerade davon reden, ich glaube ich habe auf dem Dachboden noch die Verpackung von meinem Swarovski Glas .................................... ähh ich hab noch zu tun, tschüss.........................................................................

.............................................

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Hallo Leute,

habt ihr Euch mal die Auktion angesehen und auf den Bieter geklickt. Der erfahrene Bieter hat immerhin schon 9 Transaktionen und tolle 85% positive Bewertungen.

Solche Leute sind für Verkäufer bestimmt Traumkunden. Zumindest wenn man Jura studiert hat.

Schöne Weihnachten noch. :D

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StGB

§ 263 Betrug

(1)Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

und

§ 108 Täuschung

(1) Wer einem anderen in seinen Rechten dadurch absichtlich einen Schaden zufügt, daß er ihn oder einen Dritten durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die den Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Hoheitsrechte gelten nicht als Rechte im Sinn des Abs. 1.

(3) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des in seinen Rechten Verletzten zu verfolgen.

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Das läßt sich aber nicht beweisen. der Typ würde strickt das Gegenteil behaupten.

Aber sowas fällt (oder fiel) unter "fragwürdige Artikel" und wurde vor einer Weile von eBay nicht geduldet, wenn es denn jemand meldete.

Wie das jetzt ist, ka, ich fand auf die Schnelle leider nichts in den Rulez.

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Solche Sachen gibt es öfter. Ein Freund von mir hat einen Telefonladen und verkauft über die E-Bucht Telefondummys, dass sind die Teile die dem Original sehr nahe kommen und in den Läden ausliegen zum Begrabbeln. Trotz Hinweis in der Aktion und in der Artikelbeschreibung hat einer so ein Ding für 400€ gekauft.

Also keine Ausnahme. Ich habe meinem Kumpel aber geraden die Aktion im beiderseitigem Interesse ohne den Kauf abzuwickeln. Ist einfach besser.

Obwohl Dummheit gehört eigentlich bestraft. :heuldoch:

Ami

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Stimmt...... aber die Blödheit der Bieter auch..... :rotfl2:

Gruß und frohe Weihnachten!

Hunter

Das kannst wohl laut sagen.

Meiner Meinung hätte der Hinweis auf eine "nur" Leerverpackung in die Überschrift gehört. Dann wäre das Gebot aber sicher nicht so hoch wie jetzt. :rolleyes:

Edit: Uups. Da hat wohl einer den Vorgang gemeldet, es ist enfernt worden.

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