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IGNORED

Bundeslandübergreifendes Problem


Cope

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Dann gebe ich mal meinen Einstand nach längerer Zeit des stummen Mitlesens...

Ich bin bei meinen Eltern in Norddeutschland gemeldet und daran wird sich so schnell auch nichts ändern (Verwendung der Eigenheimszulage).

Lebensmittelpunkt liegt allerdings in NRW, wo ich eine Wohnung besitze aber nicht gemeldet bin *hüstel*. In NRW habe ich vor einiger Zeit mit dem Schießsport wieder angefangen und die WBK wird nicht mehr lange auf sich warten lassen.

Jetzt ergibt sich folgendes Problem:

Kann ich mit der NRW BDS Bedürfnisbestätigung eine WBK am gemeldeten Wohnsitz in Niedersachsen beantragen und die KW im entsprechenden Waffenschrank in NRW (hier: nicht gemeldet) aufbewahren ? Oder, anders gefragt - komme ich um Wohnsitzum- und anmeldungen herum ? Einen Zweitwohnsitz möchte ich aufgraund der daraus resultierenden Besteuerung vermeiden.

Vielen Dank

Geschrieben

Es gibt zum Glueck NOCH keinen Zwang, einem wohnortnahen Verein anzugehoeren. Also ein Jahr Mitgliedschaft, regelmaessiges Training und fertig.

Aehem... es gibt wirklich schon eine Zweitwohnungssteuer in der VRD? Dieses Land ist schon mehr Ostzone, als man befuerchtet :-(

Wer da kreativ Steuern spart, tut nichts unrechtes, denn wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Geschrieben
Dann gebe ich mal meinen Einstand nach längerer Zeit des stummen Mitlesens...

Ich bin bei meinen Eltern in Norddeutschland gemeldet und daran wird sich so schnell auch nichts ändern (Verwendung der Eigenheimszulage).

Lebensmittelpunkt liegt allerdings in NRW, wo ich eine Wohnung besitze aber nicht gemeldet bin *hüstel*. In NRW habe ich vor einiger Zeit mit dem Schießsport wieder angefangen und die WBK wird nicht mehr lange auf sich warten lassen.

Jetzt ergibt sich folgendes Problem:

Kann ich mit der NRW BDS Bedürfnisbestätigung eine WBK am gemeldeten Wohnsitz in Niedersachsen beantragen und die KW im entsprechenden Waffenschrank in NRW (hier: nicht gemeldet) aufbewahren ? Oder, anders gefragt - komme ich um Wohnsitzum- und anmeldungen herum ? Einen Zweitwohnsitz möchte ich aufgraund der daraus resultierenden Besteuerung vermeiden.

Vielen Dank

Kein rechtlicher Rat, nur meine Meinung:

Melderechtlich koennte das ins Auge gehen und im Rahmen der WBK-Beantragung wohl auch auffliegen - Ordnungswidrigkeit mit 1000 EUR. Schlimmer waere es dann u.U. bezueglich Hinterziehung bei Zweitwohnungssteuer (u.U. greift NRW Kommunalabgabengesetz, §17 droht mit 2 Jahren Knast). Dann waere die Zuverlaessigkeit und die WBK gleich wieder weg.

Waffen koennen an sich schon am Zweitwohnsitz (enstprechender Waffenschrank vorausgesetzt) gelagert werden. Die WBK kann aber nur am Erstwohnsitz beantragt werden. Dort kann man m.E. durchaus Beduerfnisbescheinigungen vom Zweitwohnsitz anerkennen, aber die Probleme fangen dann an, wenn nach der Zweitwohnsitzadresse gefragt wird und du dort nicht gemeldet bist. Noch schlimmer, wenn die Polizei die sichere Aufbewahrung kontrollieren will und diese an einem "schwarzen" Wohnsitz vorfindet.

Gruesse,

Schwarzwaelder

Geschrieben
Seit wann entscheidet in einer Demokratie der Einzelne , was Recht oder Unrecht ist ?

:icon14: @Tabor: Haette ich genau so auch schreiben wollen. Schaffer wird von einem immer beaengstigerenden Staatshass getragen. Nieder mit dem (Gier-)Staat, es lebe der (anarchistisch-freie) Markt....

Gruesse,

Schwarzwaelder

Geschrieben
Seit wann entscheidet in einer Demokratie der Einzelne , was Recht oder Unrecht ist ?

Spätestens seit der Erfindung des Wortes "Eigenverantwortung". :gutidee:

Imho ist es die Pflicht eines jeden Einzelnen, Recht von Unrecht zu unterscheiden.

Andernfalls sind wir keine Bürger sondern nur Lemminge.

Mit freiheitlichen Grüßen, Delgados 2 Cent.

Geschrieben

Recht ist immer, wenn ich etwas bekomme, Unrecht immer, wenn ich etwas geben muß.

Geschrieben

Meiner bescheidenen Meiung nach - soll er doch glücklich sein in Niedersachsen beantragen zu dürfen. Wenn man bedenkt was da auf den Waffenbehörden in NRW so alles abläuft...

Geschrieben
Sorry Cope - Sozialbetrüger mag ich nicht, erwarte von mir keine Antwort!

Ähem,... warum gibts Du dann eine????? Ausserdem brauchst Du dann auch jedem zweiten Studenten keine Antwort geben etc,.........

und Besserwisser mag ich nicht deshalb erwarte von mir keine Antwort falls Du auf meine Antwort antworten solltest,..........

gruß emmi

Geschrieben

Uiuiui, jeder zweite Student soll ein Sozialbetrüger sein?

Kesse Behauptung!

Das sollte man nicht öffentlich sagen, das glaube ich nicht!

Geschrieben
Wer da kreativ Steuern spart, tut nichts unrechtes, denn wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

 

sorry Frank, aber deine Beiträge lassen immer mehr zu wünschen übrig ... :confused:

 

erst die Wölfe abschiessen wollen und jetzt auch noch Steuern hinterziehen befürworten ... ??? (was hat das eigentlich mit Kreativ zu tun ... :confused: )

wo soll das bloss mit dir hinführen, hat dir das mit dem Al. Ei. nicht genügt ???

 

 

Gruß Klaus

Geschrieben

 

Franky ist noch jung an Jahren und manchmal etwas übermotiviert ...

trotzdem recht brauchbar ...eigentlich wollte ich ja auch schon ein ELFe sein ...

 

 

Geschrieben
War das nicht auch die Begründung die BM und RAF zur Legitimation Ihrer Untaten verwendeten ?

Seit wann entscheidet in einer Demokratie der Einzelne , was Recht oder Unrecht ist ?

"Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber Verbrechen!“ .... ist eine verkürzte, säkularisierte Fassung eines Lehrwortes von Papst Leo XIII. aus dem 19. Jahrhundert. Er begründete damit das Widerstandsrecht gegen despotische Gesetze, die gegen das Naturrecht verstoßen......

http://diepresse.com/home/meinung/quergesc...338215/index.do

Was wohl die Katholschen dazu sagen wenn Du sie mit BM und RAF gleichsetzt. :confused:

Geschrieben

Besten Dank für die hilfreichen Beiträge und ein ganz dickes Dankeschön an Lusumi, dem ich für seinen sinnigen Kommentar die blecherne Moralapostel Ehrennadel verleihe.

@Schwarzwälder: Das Horrorszenario, welches du da in punkto Zuverlässigkeit beschreibst, kam mir bisher nicht in den Sinn. Aber genauso könnte es laufen. Da werde ich wohl den 2. Wohnsitz anmelden müssen. Hoffentlich verlangen die beim Meldeamt keinen gültigen Mietvertrag zu Vorlage - meiner ist schließlich schon 8 Jahre alt.

Geschrieben
Besten Dank für die hilfreichen Beiträge und ein ganz dickes Dankeschön an Lusumi, dem ich für seinen sinnigen Kommentar die blecherne Moralapostel Ehrennadel verleihe.

Sei froh, dass ich keinen Kommentar abgegeben und ihn mir erspart habe.

Sozialbetrüger und Sozialschmarotzer sind in meinen Augen ganz untere Schublade.

Besonders perfide finde ich, solches Vorgehen öffentlich zu posten und wie selbstverständlich Hilfe dabei zu erwarten.

Naja, wie man sieht gibt es sogar Leute, die selbst bei Betrug behilflich sind.

Es gibt eben Dinge, die verstehe ich nicht.

Geschrieben

Ich bin bei meinen Eltern in Norddeutschland gemeldet und daran wird sich so schnell auch nichts ändern (Verwendung der Eigenheimszulage).

Lebensmittelpunkt liegt allerdings in NRW, wo ich eine Wohnung besitze aber nicht gemeldet bin

"Das Horrorszenario, welches du da in punkto Zuverlässigkeit beschreibst, kam mir bisher nicht in den Sinn. Aber genauso könnte es laufen. Da werde ich wohl den 2. Wohnsitz anmelden müssen. Hoffentlich verlangen die beim Meldeamt keinen gültigen Mietvertrag zu Vorlage - meiner ist schließlich schon 8 Jahre alt."

Wenn Dein Lebensmittelpunkt in NRW liegt dann bist Du auch dort als Hauptwohnsitz zu registrieren. Ohne Wbk fällt der Schwindel wohl selten jemandem auf. Mit Wbk ohne Registrierung des 2. Wohnsitzes schon eher.

Sobald Du jedoch 2 Wohnsitze registriert hast, mit oder ohne Wbk kannst Du damit rechnen das innerhalb eines Jahres alles auffliegt. Die Ämter sind nicht blöd. Alleine die Finanzämter der Städte, Länder haben schon gewaltiges Interesse an korrekter Abrechnung. Die Kfz-Versicherung sowieso (ist ein Unterschied ob Land oder Stadt). Bei 2 Wohnsitzen wirst Du schon mal des öfteren genauer unter die Lupe genommen. So auch bei mir passiert, hat fast genau ein halbes Jahr gedauert da kam von der Zulassungsstelle die Aufforderung mein Kfz korrekt anzumelden, da mein 2ter Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

Bei Dir kommt dann noch das Schummeln mit der Eigenheimzulage seit mehreren Jahren dazu, das könnte teuer werden.

Geschrieben

Die Waffenbehörde meldet Besitzer von waffenrechtlichen Erlaubnissen an das Meldeamt (Einwohnermeldeamt). Dieses widerrum meldet bei Namensänderung, Umzug oder Tod des WBK-Inhabers. §44 WaffG

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