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IGNORED

Selbstbeteiligung bei ÖRAG - Rechtschutzversicherung?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
schau mal auf dein Konto ob da jetzt 2 x 60 drauf sind, wenn ja dann stimmt das mit den 65.............

du hast die Lastschrift zurückgeholt und die haben dir 60 überwiesen.

solltest dringend überweisen, mit dem Mahnverfahren sind die Fix!!!!!!

Nö, stimmt nicht. Wenn sie mir 60 versehentlich überwiesen haben ist es DEREN Problem, nicht meins. Und 65 Euro kommen schon gar nicht hin. Ich werde sicher keine Gebühren dafür Zahlen das die hochgradig Illegal ohne Einzugsermächtigung mein Konto plündern.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

schau mal einer guck:

eben auf der Seite vom VdW-Düsseldorf gefunden:

Hinweis auf unsere Versicherungen

Auf Grund vermehrter Nachfrage möchten wir hier unsere Informationen zu den im Jahresbeitrag enthaltenen Versicherungen für Sie schneller zugänglich machen:

Rechtschutzversicherung: bitte hier klicken

Haftpflichtversicherung: bitte hier klicken

Vor Klageeintritt steht Ihnen die Geschäftsleitung gerne für Ihre Fragen zur Verfügun

es scheinen sich wohl viele aus WO dafür zu interessieren.......

woher das wohl kommt :):s82: :s82:

Geschrieben
schau mal auf dein Konto ob da jetzt 2 x 60 drauf sind, wenn ja dann stimmt das mit den 65.............

du hast die Lastschrift zurückgeholt und die haben dir 60 überwiesen.

solltest dringend überweisen, mit dem Mahnverfahren sind die Fix!!!!!!

Genau so läuft das ab .

Da liest keiner , da denkt keiner , das geht maschinell durch .

Da wird erstattet obwohl rückgebucht und das auch geschrieben wurde .

Aber man muß ja nicht alles schlucken und hinnehmen

und wenn man hartnäckig genug ist ,

dann kommt man irgend wann auch mal zu einem Mitarbeiter , dem dämmert ,

was für eine Außenwirkung das alles für seine Firma hat

und dann gibt es sogar angemessene Lösungen .

Weil Kosten dafür , daß unberechtigte Abbuchungen zurückgehen , sind wohl nicht Sache des Kunden .

Geschrieben
Nö, stimmt nicht. Wenn sie mir 60 versehentlich überwiesen haben ist es DEREN Problem, nicht meins.

Stimmt schon. Wenn Du es aber nicht zurückgibst wird es doch zu Deinem Problem .

Und 65 Euro kommen schon gar nicht hin. Ich werde sicher keine Gebühren dafür Zahlen das die hochgradig Illegal ohne Einzugsermächtigung mein Konto plündern.

Hinsichtlich der Gebühren gebe ich Dir Recht .

Deren Abbuchungsermächtigung bezieht sich meiner Meinung nach nur auf BVeiträge für abgeschlossene Versicherungen.

Buchen die Beiträge für Versicherungen ab , die gar nicht abgeschlossen sind , weil Deine Zustimmung zur Änderung nicht vorliegt ,

haben sie auch keine Abbuchungsermächtigung.

Ich glaube , die wissen das auch , nur ihre "Maschinen" probieren es eben :peinlich:

Geschrieben
Stimmt schon. Wenn Du es aber nicht zurückgibst wird es doch zu Deinem Problem .

Also ich habe keinen 2. Zahlungseingang verbuchen können. So einfach ist das Thema mit dem Zurückbuchen aber nicht. Hab mal bei meiner Bank nachgefragt. Da hätten die ohne weiteres nicht unbedingt einen Rechtsanspruch drauf. Den gibt es nur für offensichtliche Irrtümer, wenn z.B. ein Zahlendreher in der Kontonummer ist und der Kontoinhaber somit gar nicht zur Nummer passt.

Wenn ich aber Geld von mir aus Überweise, und das auf dem korrekten Konto landet, ist da einschwieriges Thema und kommt sehr darauf an was im Verwendungszweck angeben ist und der Irrtum dadurch offensichtlich werden muss. Das ist rechtlich erst einmal so als ob dir auf der Straße jemand Geld in die Hand drückt und "Hier für Sie Herr ___________" sagt. Im Übrigen darf ich, laut meiner Bank, selbst in einem solchen Fall 10 Euro pauschal oder nachgewiesene höhere Kosten meinerseits für das Rücküberweisen geltend machen.

Deren Abbuchungsermächtigung bezieht sich meiner Meinung nach nur auf BVeiträge für abgeschlossene Versicherungen.

Buchen die Beiträge für Versicherungen ab , die gar nicht abgeschlossen sind , weil Deine Zustimmung zur Änderung nicht vorliegt ,

haben sie auch keine Abbuchungsermächtigung.

Die Einzugsermächtigung war zum Zeitpunkt der Abbuchung EXPLIZIT ENTZOGEN. Da brauche ich keine "Ausreden" das eine Zustimmung zur Änderung fehlte oder so.

Geschrieben

Hallo Waffenfreunde

merkt Ihr denn nicht, dass die ÖRAG uns alle raus haben will, so kaufmännisch daneben kann doch keine Versicherung im Normalfall auftreten!!!!

Meine Sammler-WBK war voll mit den Einträgen. Die Frau SB am Ordnungsamt wollte mir 2007 keine neue Sammler-WBK ausstellen mit folgender Begründung:

Zuviele Waffen aus der WBK wieder verkauft, Sammlertätigkeit ist deshalb nicht mehr gegeben!

Laut Frau SB sollte ich die Waffen aus meiner Sammlung verkaufen.

Für mich waren die Waffenverkaufe nur eine Quallitätsverbesserung, nur wer kann das alles noch 20 Jahren noch wissentlich und richtig belegen.

Frau Scholven vom Büro "Streitberger & Kollegen" hat mich als Rechtsanwältin gegenüber dem Ordnungsamt vertreten bzw.

die Stellungnahmen und Begründungen zu meinen Waffenverkäufen meinem Ordnungsamt schriftlich erläutert.

Mein Ordnungsamt gab eine Waffenaufstellung aus meiner Sammler-WBK zwecks Überprüfung auf die kulturhistorischen Bedeutsamkeit dem LKA zur Prüfung.

Die ÖRAG hat im Zuge meiner Rechtschutzversicherung alle Rechtsanwaltkosten bezahlt!!!!!

Nun habe ich nach ca. 10 Monate nach Antrag meine neue Sammler WBK für Kurzwaffen in den Händen und auch eine neue Sammlerkarte für Langwaffen wurde problemlos ausgestellt.

Für mich gibt es keinen Grund aus der ÖRAG und Forum Waffenrecht auszuscheiden!

Denn die tun was, vieleicht dieses Jahr auch für Euch?

Geschrieben
Die ÖRAG hat im Zuge meiner Rechtschutzversicherung alle Rechtsanwaltkosten bezahlt!!!!!

Ja und? Offensichtlich war das mal. Heute müßtest Du das selber Zahlen, und da so ein "Erklärungsschreiben" kaum mehr als 250€ kosten dürfte, voll.

Denn die tun was

Mag ja sein, nur sagen sie uns nicht WAS sie tun. Und offenbar haben Sie dazu gute Gründe. :angry2:

Geschrieben

Ironie an:

Da steckt noch Potential: vielleicht kann man die ach so gefährlichen Sammlerwaffen (mit denen man ja eh nur wenige Funktionstests machen dürfte) auch noch durch solche Waffensicherungen abschließen? :traurig_16:

Ironie aus.

Wenn die Anwältin das Amt von ihrem Schreibtisch aus, also nur schriftlich überzeugt hat, dürfte nach meiner laienhaften Ansicht auch künftig die Selbstbeteiligung nicht fällig werden, das scheint mir ein klassischer Fall zu sein. Daß in der Regel vom FWR unterstützte und vertretene Fälle besser als ohne Hilfe ausgehen, daran hat wohl kaum einer hier gezweifelt - das wäre auch noch "schöner".

Man sollte hier daher auch hübsch auseinanderhalten, was die einzelnen Arbeitsbereiche angeht - das ist wie bei einem Schulzeugnis: :eclipsee_gold_cup:

ÖRAG:

- Beitragshöhe bislang 1-2 (auch mangels Alternativen)

- Leistung in Schadensfällen: gut

- Beteiligung am Unterricht (Kommunikation) 4+

- Hausaufgaben: mehrfach zu spät abgegeben, dazu fadenscheinige Ausreden

FWR:

- Effektivität: 2 (ja, daran glaube ich weiterhin, und dazu weiß ich auch genügend Hintergründe, die aber auch von mir aus "hinter" bleiben)

- Kommunikation: 5 (das FWR beteiligt sich nicht an der Öffentlichkeit und an Aktivitäten der anderen Schüler, äh Mitglieder)

- Betragen im Unterricht: 5 (andauerndes Stören durch geheime Absprachen mit Schulfremden)

Geschrieben
[- Effektivität: 2 (ja, daran glaube ich weiterhin, und dazu weiß ich auch genügend Hintergründe, die aber auch von mir aus "hinter" bleiben)

Hallo Ulrich

das ist auch die letzte Chance, die das FWR zum Überleben nach dem 01. April hat.

Ich hoffe, das das gut ausgeht und denke nicht daran aus dem FWR auszutreten. Denn eine neue akzeptierte Lobby aufzubauen ist mehr als schwierig.

Steven

Geschrieben
Hallo Waffenfreunde

merkt Ihr denn nicht, dass die ÖRAG uns alle raus haben will, so kaufmännisch daneben kann doch keine Versicherung im Normalfall auftreten!!!!

...

Doch das können auch Versicherungen. :heuldoch:

Da handelt nämlich nicht materiell die juristische Persönlichkeit ÖRAG sondern häufig demotivierte Angestellte auf Weisung von Vorgesetzen, die nur ihr eigenes Wohl, aber nicht das der Versicherung im Blick haben. :peinlich:

"Ich soll die Prämien-Schadenkosten-Relation verbessern? OK, wird gemacht." Ob die Prämiensumme dabei steigt oder der Prämienüberschuß nacher geringer ist als vorher... Egal! Der vorgegebene Plan wurde erfüllt, her mit meiner Tantieme und nach mir die Sindflut!!! :icon13:

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