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IGNORED

Besuch aus den USA mit Waffen?


Kaputt

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo liebe Gemeinde,

ein Bekannter aus den USA möchte zu Besuch kommen und dabei Pistole (1911) und SLB (Bushmaster M-4 Semi) mitbringen.

Er reist ausdrücklich nicht zu einer schiesssportlichen Veranstaltung an, sondern möchte die Geräte mitbringen, um gemeinsam mit seinem deutschen Gastgeber auf dem Stand zu schießen.

Berechtigung zum Besitz in seinem USA-Herkunftsstaat liegt vor.

Wie läßt sich so etwas bewerkstelligen (Einfuhr, Aushändigen, Rücktransport, etc...)

Danke,

Kaputt

P.S.: Er ist US-amerikanischer Polizist, kann man da etwas über einen deutschen Polizisten regeln?

Geschrieben
Hallo liebe Gemeinde,

ein Bekannter aus den USA möchte zu Besuch kommen und dabei Pistole (1911) und SLB (Bushmaster M-4 Semi) mitbringen.

Er reist ausdrücklich nicht zu einer schiesssportlichen Veranstaltung an, sondern möchte die Geräte mitbringen, um gemeinsam mit seinem deutschen Gastgeber auf dem Stand zu schießen.

Berechtigung zum Besitz in seinem USA-Herkunftsstaat liegt vor.

Wie läßt sich so etwas bewerkstelligen (Einfuhr, Aushändigen, Rücktransport, etc...)

Danke,

Kaputt

P.S.: Er ist US-amerikanischer Polizist, kann man da etwas über einen deutschen Polizisten regeln?

DAVON würde ich zur Zeit wirklich ABRATEN!

Geschrieben
DAVON würde ich zur Zeit wirklich ABRATEN!

Wieso denn, ein bekannter, GI hier stationiert hat ne WBK vom BVA und was der da eingetragen bekommen hat würde für einen Deutschen direkt ein Strafverfahren nach Kriegswaffkontrollgestz bedeuten... Und das meine ich ernst.

Geschrieben

Für das was da eingetragen ist, würde ich keine Werbung machen. Im Zweifelsfall hat es rechtlich keine große Bedeutung. Allerdings lässt man US-Soldaten lieber in Ruhe, sonst meldet sich Bush zu Wort.

Ansonsten für die Verbringung nach Deutschland ist die Behörde an dem Ort zuständig, wo es primär hingehen soll. Früher war es einfacher, aber nach dem die Ausländer in Deutschland mit ihren beim Zoll angemeldeten Waffen reihenweise Banken überfallen haben und auch einige tausend Morde auf ihr Konto gehen soll, hat der Gesetzgeber hier Handlungsbedarf erkannt. Genaugenommen ist nie was passiert, aber was nie war könnte ja dennoch in 100 Jahren mal passieren und da will doch die Behörde gerne ihre Gebühren dafür haben.

Also, Einladung eines Vereins, damit gehst du auf deine Behörde und die soll die Sache genehmigen. Ein Formplatt dafür gibt es aber auch heute nach 5 Jahren immer noch nicht (wozu bezahlen wir die Schlafmützen eigentlich?). In der Praxis könnte das recht einfach laufen, aber auch unheimlich kompliziert werden, je nach dem wie der Sachbearbeiter das sieht. In machen Gebieten Deutschlands ist es bestimmt unmöglich, in anderen, wo so was von den Verbänden regelmäßig gemacht, wird es einfacher sein.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Hi,

m1-collector meinte vermutlich BKA (= Bundeskriminalamt).

BVA = Bundesversicherungsamt, das macht - sorry - gar keinen Sinn :D

Greets,

jayman

Geschrieben
BVA = Bundesversicherungsamt, das macht - sorry - gar keinen Sinn :D

Das BVA ist das Bundesverwaltungsamt und die für Ausländer sowie in Ausland lebende Bundesbürger zuständige Waffenrechtsbehörde.

Gruß

Michael

Geschrieben
Das BVA ist das Bundesverwaltungsamt und die für Ausländer sowie in Ausland lebende Bundesbürger zuständige Waffenrechtsbehörde.

Gruß

Michael

Das ist so nur zum Teil richtig. Das BVA ist nicht generell für alle Ausländer zuständig. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 48 Abs. 2 WaffG für ausländische Diplomaten, Konsularbeamte, ausländische Angehörige der in der BRD stationierten ausländischen Streitkräfte, Personen die zum Schutz ausländischer Flugzeuge und Schiffe eingesetzt sind und für alle deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland.

Geschrieben
Wieso denn, ein bekannter, GI hier stationiert hat ne WBK vom BVA und was der da eingetragen bekommen hat würde für einen Deutschen direkt ein Strafverfahren nach Kriegswaffkontrollgestz bedeuten... Und das meine ich ernst.

Lieber M1collector,

die Angehörigen der US Streitkräfte in Deutschland unterliegen genau wie jeder Deutsche den Vorschriften des Waffengesetz. Die WBK´s werden vom BVA (Bundesverwaltungsamt ausgestellt nach den gleichen Massgaben wie WBK´s für Deutsche Staatsbürger. Für die Sportschützen der US Army gibt es ein anerkanntes Sporthandbuch, dass den deutschen Vorschriften komplett entspricht.

Geschrieben
Hallo liebe Gemeinde,

ein Bekannter aus den USA möchte zu Besuch kommen und dabei Pistole (1911) und SLB (Bushmaster M-4 Semi) mitbringen.

Er reist ausdrücklich nicht zu einer schiesssportlichen Veranstaltung an, sondern möchte die Geräte mitbringen, um gemeinsam mit seinem deutschen Gastgeber auf dem Stand zu schießen.

Berechtigung zum Besitz in seinem USA-Herkunftsstaat liegt vor.

Wie läßt sich so etwas bewerkstelligen (Einfuhr, Aushändigen, Rücktransport, etc...)

Danke,

Kaputt

P.S.: Er ist US-amerikanischer Polizist, kann man da etwas über einen deutschen Polizisten regeln?

HAllo Kaputt

warum kompliziert wenn es auch einfach geht.

1. Zum Besuchszeitpunkt wird auf dem Stand des Gastgebers ein Match durchgeführt- Ausschreibung erstellen. Der Ami wird eingeladen.Mit Ausschreibung und Einladung , Anmeldung des Amerikaners gehts du zur der zuständigen Behörde wo die Schießstätte ist.

Dort beantragts du eine Mitnahmeerlaubnis für Waffen( es gibt ein Formblatt )Diese Mitnahmererlaubnis umfasst auch die benötigte Munition für die gesamte Zeit. Wenn der Ami einreist muss er die Mitnahmeerlaubnis dabei haben , es ist von Vorteil mit dem Zoll des Ankunftsflughafens Kontakt aufzunehmen , denen eine Kopie der Mitnahmeerlaubnis und die Flugdaten zukommen zu lassen . Der Rest geht wie von alleine.

Ich habe so schon einige Schützen aus dem Nicht EU Land nach Deutschland geholt.

regards trucker

Geschrieben
Lieber M1collector,

die Angehörigen der US Streitkräfte in Deutschland unterliegen genau wie jeder Deutsche den Vorschriften des Waffengesetz. Die WBK´s werden vom BVA (Bundesverwaltungsamt ausgestellt nach den gleichen Massgaben wie WBK´s für Deutsche Staatsbürger. Für die Sportschützen der US Army gibt es ein anerkanntes Sporthandbuch, dass den deutschen Vorschriften komplett entspricht.

Gibts da eine Quelle als Nachweis, was du da behauptest??

Gruß Christian

P.S. Herzlich Willkommen im WO

Geschrieben
Gibts da eine Quelle als Nachweis, was du da behauptest??

Gruß Christian

P.S. Herzlich Willkommen im WO

Was meinst Du mit Quelle. Ich weiss das, weil ich in der US Army dafür zuständig bin.

Gruss Uli

Geschrieben
Was meinst Du mit Quelle. Ich weiss das, weil ich in der US Army dafür zuständig bin.

Gruss Uli

Na dann solltest Du doch die entsprechenden §§ und v.a. das zugrundeliegende Gestz benennen können - am besten mit kleinem link, damit wir alle etwas dazulernen.

IMI

Geschrieben
Na dann solltest Du doch die entsprechenden §§ und v.a. das zugrundeliegende Gestz benennen können - am besten mit kleinem link, damit wir alle etwas dazulernen.

IMI

Ich denke, dass man hier zwischen Angehörigen der US-Armee die in entsprechenden US-Kasernen leben und denen die auf deutschem Hoheitsgebiet wohnen ( ja auch die gibt es) unterscheiden muss.

Geschrieben
Na dann solltest Du doch die entsprechenden §§ und v.a. das zugrundeliegende Gestz benennen können - am besten mit kleinem link, damit wir alle etwas dazulernen.

IMI

Genau,

weil schreiben kann man(n) viel. Was zählt sind:

Fakten, Fakten, Fakten.

Christian

Geschrieben
Das BVA ist das Bundesverwaltungsamt und die für Ausländer sowie in Ausland lebende Bundesbürger zuständige Waffenrechtsbehörde.

Gruß

Michael

Bundesverwaltungsamt! tztzt ich lerne ja ständig dazu, besonders, wo meine Steuern hin verschwinden....

Geschrieben

Dagobert, IMI,

schaut mal unter

http://www.imcom-europe.army.mil/sites/new...ing_program.pdf

Die internen Seiten mit den detailierten Vorschriften sind nicht öffentlich zugänglich. Aber für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Unirj,

das hat nichts damit zu tun ob man in einer Kaserne wohnt oder ausserrhalb. Die Vorschriften des deutschen Waffengesetz gelten für alle Angehörigen der US Streitkräfte, also Soldaten, zivile Mitarbeiter und deren Familienmitglieder.

Gruss

Maxlrain

Geschrieben
...

http://www.imcom-europe.army.mil/sites/new...ing_program.pdf

Die internen Seiten mit den detailierten Vorschriften sind nicht öffentlich zugänglich. Aber für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

... Die Vorschriften des deutschen Waffengesetz gelten für alle Angehörigen der US Streitkräfte, also Soldaten, zivile Mitarbeiter und deren Familienmitglieder.

:icon14: Danke, Maxlrain, für diese Hintergrundinfo!

Geschrieben
Das stimmt doch vollkommen.

Die Art Waffen die aber zumindest ab und an eingetragen wurden stimmen mit dem Dt. WaffG nicht mehr ganz überein ;-)

Bis 2005 wurden die WBK der Armeeangehörigen bei den lokalen Ämtern ausgestellt. Wir wir alle wissen, gibt es da regional grosse Unterschiede in der Behandlung von Eintragungswünschen. Manche Ämter sind sehr offen und hilfsbereit, andere restriktiver als das Gesetz verlangt.

Ich weiss aber, da alle Akten im BVA durchgearbeitet wurden, dass keine Waffen die dem KWKG unterliegen eingetragen wurden. Allerdings haben wir einige Besitzer von OA15 (und den diversen Variationen), aber die erlaubt unsere Sportordnung.

Vor 1995 gab es noch keine WBK-Pflicht für die Army, da wurden die Waffen nur Army intern registriert, die Army-WBK´s waren gelbe Plastikkarten im Scheckkartenformat, für jede Waffe eine. Damals galten auch noch nicht die Beschränkungen des deutschen WaffG, aber wie gesagt, das war 1995 vorbei. Eine Folge der Änderung des Truppenstatutes durch die 2:4 Gespräche bei der Wiedervereinigung Deutschlands.

Altbestände an Schusswaffen, die nicht den deutschen Bestimmungen für Sportschützen entsprechen, wie z.B. zu viele Waffen der gleichen Art, gleichen Kalibers oder etwa mit zu kurzen Läufen mussten verkauft, vernichtet oder in diese USA verbracht werden.

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