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IGNORED

Mit Waffe zur Patientenvisite


MajTom

Empfohlene Beiträge

:gutidee::icon14: Also hats glücklicherweise geklappt - werde ich meiner Schwester auch gleich sagen. Vielleicht beantragt sie sich auch nen Waffenschein. Ich kam bisher glücklicherweise noch nicht in eine Situation, wo ich sowas gebraucht hätte... :icon14::gutidee:

Hier war übrigens schon ein Thread zu diesem Thema:

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...t=0&start=0

Schön, dass nun alles eine so positive Entwicklung nahm!

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Allerdings sei es keine Forderung des Hartmannbundes, Ärzte für nächtliche Notfalleinsätze mit Waffen auszustatten, sagte Angelika Haus. Sie empfahl als Schutz begleitete Fahrten. "Das wird teilweise bereits heute gemacht, wenn Ärzte mit dem Taxi zu den Patienten fahren."

Wer soll einen denn da begleiten? Chuck Norris?

Begleitetes Fahren gegen ein Samuraischwert? Noch weltfremder gehts ja nicht mehr!

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2x Grün....... wenn es irgend eine Bedrohung im Vorfeld gibt, sollten die zum Eigenschutz dazugerufen werden.

Andererseits, in einigen Gegenen sollte man die Begleitung auch gleich fest buchen.

Genau das geht laut Gericht nicht:

Die Kammer gab dem Kläger im Grundsatz recht. Das Waffengesetz räume die Möglichkeit ein, dass auch Privatpersonen derart gefährdet sein können, dass ihnen die Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe erteilt werden müsse. Der Kläger habe insoweit glaubhaft gemacht, dass er auch außerhalb seiner eigenen Räumlichkeiten konkret wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sei. Das Führen einer Waffe sei grundsätzlich geeignet, die Gefährdung des Klägers zu mindern. Mit einer Schusswaffe könne der Kläger einen entschlossen handelnden Täter stoppen. Durch seine besonnenen Reaktionen in der Vergangenheit habe der Kläger auch zur Überzeugung der Kammer bewiesen, dass er in Notwehrlagen Ruhe bewahre und den Einsatz der Waffe als letztes Mittel begreife. Es sei auch glaubhaft, dass das Führen der Schusswaffe erforderlich sei, um die Gefährdung des Klägers zu mindern. Er könne Notwehrsituationen bereits aus beruflichen Gründen, etwa wenn er nachts in soziale Brennpunkte gerufen werde, nicht aus dem Weg gehen. Hierbei könne er nicht jedes Mal Polizeischutz erlangen. Da der Kläger seinem Beruf anlassbezogen und ohne Rücksicht auf Tageszeiten und örtliche Gegebenheiten nachgehen müsse, weiche der Sachverhalt hier von bisher entschiedenen Fällen ab. Weniger gefährliche Mittel als eine Schusswaffe seien nicht geeignet, um seine Gefährdung zu mindern. Das Interesse der Allgemeinheit daran, möglichst wenig Waffen ins Volk gelangen zu lassen, verlange jedoch trotz des grundsätzlichen Anspruches des Klägers auf einen Waffenschein nach einer Ermessensentscheidung des Beklagten, bei der Waffengröße, Einsatzort und -zeit, Einsatzumstände und die persönliche Befähigung des Klägers abzuwägen seien.

Quelle: PM VG Arnsberg vom 23. November 2007

Link

Zur Rechtskraft:

Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich. (Az.: 14 K 50/06)

Hier findet man demnächst das Urteil im Wortlaut:

http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php

Wobei: Gab es schon Fälle, bei denen "die Größe" der Waffe auf dem Waffenschein aufgeführt wurde? So könnte dem Arzt doch noch Ungemach drohen, falls ihm nur eine KK-Pistole oder 6,35er genehmigt würde.

Grüße,

Schwarzwälder

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Genau das geht laut Gericht nicht:

Link

Zur Rechtskraft:

Hier findet man demnächst das Urteil im Wortlaut:

http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php

Wobei: Gab es schon Fälle, bei denen "die Größe" der Waffe auf dem Waffenschein aufgeführt wurde? So könnte dem Arzt doch noch Ungemach drohen, falls ihm nur eine KK-Pistole oder 6,35er genehmigt würde.

Grüße,

Schwarzwälder

Hallo,

soweit ich weiß muß die Waffe mit Angabe von Kaliber und Ident.Nr im Waffenschein eingetragen werden.

Gruß Ingo

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Wer soll einen denn da begleiten? Chuck Norris?

Begleitetes Fahren gegen ein Samuraischwert? Noch weltfremder gehts ja nicht mehr!

Welcher Arzt möchte mir meins abkaufen? :D

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Genau das geht laut Gericht nicht:

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Zur Rechtskraft:

Hier findet man demnächst das Urteil im Wortlaut:

http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php

Wobei: Gab es schon Fälle, bei denen "die Größe" der Waffe auf dem Waffenschein aufgeführt wurde? So könnte dem Arzt doch noch Ungemach drohen, falls ihm nur eine KK-Pistole oder 6,35er genehmigt würde.

Grüße,

Schwarzwälder

Eine Waffe muss zur Selbstverteidigung geeignet sein und das ist nun mal keine .22 oder 6,35 mm . Die Mannstopwirkung muss vorhanden sein. Im Sicherheitsgewerbe sind daher nur Waffen mit einem Mindestkaliber von 9mm oder .38 zugelassen. Ich weiss jetzt nicht mal ob da auch schon die 9 mm kurz benutzt werden darf oder erst ab 9x19.

Viele Grüße an Alle

Alex

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Endlich mal wieder ein sinnvolles Urteil zum Thema Waffen.

Das musste ja kommen ... *seufz*

Fuer die Erlaubnis zum Fuehren einer Waffe ist nicht nur das Vorhandensein einer Bedrohung ausschlaggebend, sondern auch, ob durch eine Schusswaffe diese Bedrohung sinnvoll abgewendet werden kann.

Ob das bei einem Arzt der Fall ist, wage ich zu bezweifeln. Wer eine Waffe fuehrt, muss auch bereit und faehig sein, sie einzusetzen. Wenn der zugedroehnte Samurai die Waffe sieht, wird der Arzt es bedauern, sie dabei gehabt zu haben - entweder weil er zerhackt wurde oder weil er bis ans Lebensende schlecht schlaeft, weil mit der 9x19 durch das Bein des Junkies und die Zimmerdecke hindurch in der darunter liegenden Wohnung gleich noch die Oma vor dem Fernseher umgenietet hat.

Gibt's hier keine Polizisten im Forum? Erzaehlt doch mal, was man so alles beim Schusswaffengebrauch beachten und bedenken muss!

Dass uebrigens ein sehr hoher Prozentsatz von Waffentraegern durch die eigenen Waffen und druch zuvor unbewaffnete Straftaeter zu Schaden kommt, duerfte bekannt sein.

In der beschriebenen Situation kann nur ein begleitender Polizist oder ein dem Arzt zur Seite gestellter Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma zur Loesung des Problems beitragen. Alles andere ist doch Bullshit!

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In der beschriebenen Situation kann nur ein begleitender Polizist oder ein dem Arzt zur Seite gestellter Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma zur Loesung des Problems beitragen. Alles andere ist doch Bullshit!

Genau, dann hat die Waffe der Mann von der Sicherheitsfirma und nicht der Arzt. Wo ist da der Unterschied?

Ich habe erst bei einer Waffensachkunde die Leute gesehen, die sich für den Sicherheitsdienst mit Waffe bewerben. Ich denke nicht, dass der Arzt da im Waffenhandling und in der Zuverlässigkeit schlechter abschneidet.

Gruß,

Pistolero

(der jedem seine Waffen und auch das Führen derselbigen gönnt, aber glaubt, dass verantwortungsvolle Privatpersonen u.U. mehr trainieren, als dienstliche Waffenräger...)

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Immer wieder interessant, wie viele Leute wissen, was geschehen wird. Der Angegriffene, der im Besitz einer Schußwaffe ist, kann nach dem Glauben mancher Leute damit nur Unheil anrichten, das ist gewissermaßen unabwendbar. Die Schußwaffe ist somit zur Verteidigung generell völlig ungeeignet und der im Gesetz für den Fall der Bedrohungsminderung vorgesehene Waffenschein nur ein großer Irrtum des Gesetzgebers.

Und jetzt ein paar Zahlen und Fakten: Die Benutzung der Schußwaffe zur Verteidigung beschänkt sich erfahrungsgemäß in tewa 90 % der Fälle auf das reine Vorzeigen oder einen Warnschuß. Eine Pistolenpatrone (auch 9x19) dürfte selbst leichtes Mauerwerk kaum durchdringen. Das Oma-Beispiel müßte schon in einem Fertighaus oder einem Haus aus Pappkarton stattfinden, damit es stattfinden kann. Die Schußwaffe ist bedauerlicherweise nach wie vor das sicherste Mittel, einen Angreifer zu stoppen.

Man lege sich selbst die Frage vor und beantworte ehrlich: In einer Situation, in der ein Mensch - aus welchen Gründen auch immer - mit Beil oder Messer auf mich losgehen will, was gibt mir das Gefühl, nicht nur mit Glück heil aus der Situation herauszukommen ? Pfefferspray oder eine Pistole, mit der ich selbstverständlich umgehen kann ?

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...Man lege sich selbst die Frage vor und beantworte ehrlich: In einer Situation, in der ein Mensch - aus welchen Gründen auch immer - mit Beil oder Messer auf mich losgehen will, was gibt mir das Gefühl, nicht nur mit Glück heil aus der Situation herauszukommen ? Pfefferspray oder eine Pistole, mit der ich selbstverständlich umgehen kann ?

:icon14::icon14::icon14:

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Das musste ja kommen ... *seufz*

Fuer die Erlaubnis zum Fuehren einer Waffe ist nicht nur das Vorhandensein einer Bedrohung ausschlaggebend, sondern auch, ob durch eine Schusswaffe diese Bedrohung sinnvoll abgewendet werden kann.

Ob das bei einem Arzt der Fall ist, wage ich zu bezweifeln. Wer eine Waffe fuehrt, muss auch bereit und faehig sein, sie einzusetzen. Wenn der zugedroehnte Samurai die Waffe sieht, wird der Arzt es bedauern, sie dabei gehabt zu haben - entweder weil er zerhackt wurde oder weil er bis ans Lebensende schlecht schlaeft, weil mit der 9x19 durch das Bein des Junkies und die Zimmerdecke hindurch in der darunter liegenden Wohnung gleich noch die Oma vor dem Fernseher umgenietet hat.

Gibt's hier keine Polizisten im Forum? Erzaehlt doch mal, was man so alles beim Schusswaffengebrauch beachten und bedenken muss!

Dass uebrigens ein sehr hoher Prozentsatz von Waffentraegern durch die eigenen Waffen und druch zuvor unbewaffnete Straftaeter zu Schaden kommt, duerfte bekannt sein.

In der beschriebenen Situation kann nur ein begleitender Polizist oder ein dem Arzt zur Seite gestellter Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma zur Loesung des Problems beitragen. Alles andere ist doch Bullshit!

Was die Polizisten bedenken müssen ist die Notwehr Situation als solches einzuschätzen wie auch dieser Arzt es tun müsste. Wenn jemand mit einem Samuraischwert auf eine losgeht ist diese Situation gegeben und dafür brauch man kein langes Studium.

Und jetzt musst du uns noch verraten wieso er in das Bein des Junkie schiesst und nicht woanders.

Auch musst du uns mal erklären warum in ganz Deutschland die Decken aus Holz oder Pape sind.

Dass uebrigens ein sehr hoher Prozentsatz von Waffentraegern durch die eigenen Waffen und druch zuvor unbewaffnete Straftaeter zu Schaden kommt, duerfte bekannt sein.

Das ist nicht bekannt und stimmt überhaupt nicht.

Schlussendlich, wenn du dich über Durchschüsse sorgen machst, dann setzte dich bitte ein das HP Munition erlaubt wird.

In F haben sie gerade einen Mann geschnappt der eine junge Frau mit dem Messer zerstückelt in einem RER. Die Polizei lobte postum diese Frau diese sich sehr heftig zu Wehr gesetzt hatte und deswegen der Angreifer sie nicht vergewaltigen konnte.

Tja wegen Menschen wie du durfte diese Frau keine Feuerwaffe dabei haben.

Vielleicht hätte sie sich lieber vergewaligen lassen, könnte noch leben.

Alles was du geschrieben hast zeugt davon, das du keine Ahnung von Verteidigungsschiessen hast und wie du schön sagst deine Ausführungen sind Bullshit.

Joker

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@manfred.mailer

Nur mal zum Nachdenken:

1. Ein Sicherheitsbüro schickt seine Leute auch nicht umsonst raus, um den Hausarzt in kritischen Gegenden zu begleiten. Entweder zahlt das dann unsere Sozialversicherung oder der Staat. Beide haben nicht gerade gut gefüllte Kassen...

2. Auf Patienten wirkt es auch nicht sehr gut, wenn fremde Sicherheitsleute im Untersuchungsraum zugegen sind. Patienten haben ein Recht auf Privatsphäre. Die Glock am Arzt erzählt nix weiter; ein fremder Angestellter vielleicht schon.

3. Der Arzt ist offenbar Jäger und sowieso schon im Besitz einer Kurzwaffe. Macht er noch einen ohnehin wohl obligatorischen Kurs im Verteidigungsschiessen, sehe ich nicht, wieso seine 9mm Kugel gefährlicher sein soll als die des Angestellten (mit 2-Wochen Crashkurs ohne eigene Waffe)...

Grüße,

Schwarzwälder

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Fuer die Erlaubnis zum Fuehren einer Waffe ist nicht nur das Vorhandensein einer Bedrohung ausschlaggebend, sondern auch, ob durch eine Schusswaffe diese Bedrohung sinnvoll abgewendet werden kann.

Wenn das nicht der Fall wäre, warum sind dann Polizeibeamte bewaffnet?

Antwort: Weil mit einer Schußwaffe nahezu Jedermann einen Angreifer unschädlich machen oder direkter formuliert, töten kann. Und dieses Unschädlichmachen (hört sich ja auch besser an) ist in jedem Fall besser als sich selbst von einem Junkie abstechen zu lassen.

Ob das bei einem Arzt der Fall ist, wage ich zu bezweifeln. Wer eine Waffe fuehrt, muss auch bereit und faehig sein, sie einzusetzen.

Laß es doch diesen Waffenscheininhaber für sich entscheiden.

Wenn der zugedroehnte Samurai die Waffe sieht, wird der Arzt es bedauern, sie dabei gehabt zu haben - entweder weil er zerhackt wurde ...

Wohl kaum, wenn dieser Arzt die passende Waffe und/oder die passende Munition verwendet, die richtigen Stellen trifft und vielleicht auch ein wenig geübt hat. Seine Chancen düfte gegen einen Messerstecher damit wohl besser sein, als ohne...

Wenn der zugedroehnte Samurai die Waffe sieht, wird der Arzt es bedauern, sie dabei gehabt zu haben - entweder weil er zerhackt wurde oder weil er bis ans Lebensende schlecht schlaeft, weil mit der 9x19 durch das Bein des Junkies und die Zimmerdecke hindurch in der darunter liegenden Wohnung gleich noch die Oma vor dem Fernseher umgenietet hat.

Wie werden die Häuser, wo Du herkommst, gebaut?

Dass uebrigens ein sehr hoher Prozentsatz von Waffentraegern durch die eigenen Waffen und druch zuvor unbewaffnete Straftaeter zu Schaden kommt, duerfte bekannt sein.

Quellen?

In der beschriebenen Situation kann nur ein begleitender Polizist oder ein dem Arzt zur Seite gestellter Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma zur Loesung des Problems beitragen. Alles andere ist doch Bullshit!

Ah, jetzt erkenne ich die Ironie und die Pointe :s82:

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...In der beschriebenen Situation kann nur ein begleitender Polizist oder ein dem Arzt zur Seite gestellter Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma zur Loesung des Problems beitragen. Alles andere ist doch Bullshit!

Wenn Du jemanden findest, der das bezahlt und wenn dann noch die Problematik mit der Schweigepflicht geklärt ist, dann wäre das ein durchaus überdenkenswerter Ansatz.

Da aber in der Realität der Arzt/die Ärztin auf sich allein gestellt ist, ist eine Waffe in der Arzttasche wohl die einfachste/praktikabelste Lösung.

IMI

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