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IGNORED

T/C Contender vs. Encore


andreb

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Hallo,

kennt sich hier jemand mit den Produkten Contender G2 und Encore von T/C aus?

Die Unterschiede sind wohl:

1. Die Contender ist für schwächere Kaliber gebaut?

2. Die Contender (den Pistolenrahmen) kann man mit den 10 - 16" - Läufen und den langen Rifle-Läufen bestücken?

3. Die Encore im Gegensatz zu 2. nicht. Ich benötige 2 verschiedene Rahmen?

Geht leider sowohl aus den Manuals als auch den Produktbeschreibungen nicht klar hervor.

Im Klartext: Kann ich mir eine Contender-Pistole und dazu einen Rifle-Lauf und Hinterschaft kaufen, oder brauche ich zwei verschiedene Rahmen?

Dank und Gruß,

André

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  • 2 Wochen später...
1. Die Contender ist für schwächere Kaliber gebaut?

2. Die Contender (den Pistolenrahmen) kann man mit den 10 - 16" - Läufen und den langen Rifle-Läufen bestücken?

3. Die Encore im Gegensatz zu 2. nicht. Ich benötige 2 verschiedene Rahmen?

Hi Andre,

bei meiner Contender (altes Modell) ist bei ca. 3000 Bar Schluß. Ab da kann es geschehen, daß sie die Hülsen von selber auswirft. Die Verschluß ist spielfrei und gasdicht, öffnet sich aber bisweilen jenseits dieser Grenze (natürlich je nach Fläche). Das Problem habe ich mit .256Mag und in Grenzen auch mit .357Mag. Es stört mich aber nicht und sie ist so durch den Beschuß gekommen. Auf den letzten Rest Druck kann ich auch verzichten. In .44 Magnum habe ich z.B. keine Probleme.

Es gibt Läufe für sowohl Randpatronen als auch Randlose. Für die Encore auch Gürtelpatronen. Und Randzünder natürlich auch. In USA kann man auch Laufrohlinge (Läufe mit Verschlußriegel und ohne Patronenlager) bekommen.

An der G2 kannst Du auch die alten Contender Läufe verwenden. Bei der Encore nicht. Die alten Läufe gibt es halt auch in 10" während die G2 und Encore Läufe mindestens 12" lang sind. Abschneiden geht natürlich immer. Für die Contender sind das 16 1/4" und 21" Läufe. Ich habe für die Contender auch einen 21" Büchsenlauf in .22 Hornet. Leider ist mit der Präzision bei ca. 1,5 cm Schluß. Das kann natürlich auch an meiner Munition liegen.

Die Encore hat einen verbesserten Verschluß. .338WinMag (4300 Bar) ist kein Problem. Die Laulängen reichen von 12" bis 28". Die Läufe von der Contender oder der G2 können nicht verwendet werden.

Als Kurzwaffe auf "Neu Gelb" z.B. für das Silhouetten Schiessen, bietet sich die größte Konfigurationsfreiheit. Für alle Kaliber, für die Du Munition auch kaufen willst, läßt Du dann den Lauf als Austauschlauf in die gelbe WBK eintragen. (Eigentlich unnötig zu erwähnen, das mein Amt keine Ahnung vom Waffengesetz hat und die Läufe deshalb als Wechselläufe einträgt.)

Anmerkung am Rande: Die meisten, die ich kenne haben die TC in .45ACP. Vorsicht ist dann beispielsweise bei .45-70 geboten. Die sind .20mm bzw .15mm größer als .45ACP. Ein Lauf in .45-70 MUSS dann eingetragen werden, weil er nicht von gleichem oder kleinerm Kaliber ist.

Büchsen und Flintenläufe (auch hier Kalibergrösse beachten!) mit dem selben Griffstück sind kein Problem. Es gibt für die G2 sogar einen Vorderladerlauf in Kaliber .50 für bis zu 150gn FFG.

viele Grüße.

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@Leser

wenn sich Deine Contender von alleine öffnet stimmt war mit der Interlock Safety der Waffe nicht und sollte getauscht werden.

Das gleiche Problem habe ich bei meiner G1 in .30-30. Bei jedem zweiten Schuss geht die Waffe von alleine auf.

Leider ist das Ersatzteil nicht so leicht (bzw. eigentlich gar nicht) in Deutschland zu bekommen.

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@Leser

wenn sich Deine Contender von alleine öffnet stimmt war mit der Interlock Safety der Waffe nicht und sollte getauscht werden.

Das gleiche Problem habe ich bei meiner G1 in .30-30. Bei jedem zweiten Schuss geht die Waffe von alleine auf.

Leider ist das Ersatzteil nicht so leicht (bzw. eigentlich gar nicht) in Deutschland zu bekommen.

Ahhh - guter Tipp - woran kann man das erkennen?

Welches Teil ist die "Interlock Safety" ?

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und für den gilt strenggenommen nach Gesetz die Grüne - also Vorsicht !

§14 Waffengesetz Abs 4 Satz 1:

"Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt."

Auch in meiner Gelben steht noch der Text von der Alten plus den Amtlichen Eintragungen.

"... Erlaubnis erteilt, Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm zu erwerben und ..." "... sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben."

In den Amtlichen Eintragungen hingegen steht:

"... erteilt, Repetierlangwaffen einläufige Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige ... "

Das ist das Gleiche, nur etwas anders formuliert.

Folglich gilt, meiner Meinung nach, die Einschränkung "für Patronenmunition" nur für einläufige Einzelladerkurzwaffen und Reptierlangwaffen.

und nicht auf Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen.

Außer ich habe das Komma nach "gezogenen Läufen" falsch verstanden.

Kannst Du Dich dieser Sicht anschliessen?

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Folglich gilt, meiner Meinung nach, die Einschränkung "für Patronenmunition" nur für einläufige Einzelladerkurzwaffen

Richtig !

Der Erwerb einer Einzellader Kurzwaffe für Patronenmunition ist auf die Neue Gelbe erlaubt.

Der Erwerb einer Einzellader Perkussions Waffe ohne historisches Vorbild (hätte sie eins, dann wäre sie ab 18 frei) auf die Neue Gelbe ist nicht zulässig .

Ist letztendlich dieselbe Problematik wie bei der Tingle.

Gruß

Gottfried

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Folglich gilt, meiner Meinung nach, die Einschränkung "für Patronenmunition" nur für einläufige Einzelladerkurzwaffen und Reptierlangwaffen. und nicht auf Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen.

So sehe ich es auch. Die Gelbe WBK müsste die Contender/Encore, auch das hier genannte Modell mit Vorderlader-Wechsellauf, abdecken.

Der Umstand, dass es sich bei Contender-/Encore-Modellen (wenn mit Vorderladerlauf/Perkussionszündung versehen) um Perkussionswaffen handelt, die kein historisches Vorbild haben, macht diese in der Tat zur erlaubnispflichtigen Waffe. Diese bedarf der WBK.

Nur darf man daraus meines Erachtens nicht den rechtlichen Schluss ziehen, es sei unbedingt die Grüne WBK erforderlich. Wenn eine Gelbe WBK, sprich waffenrechtliche Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG, erteilt wurde, dürfen die von dieser rechtlich abgedeckten Waffen erworben und besessen werden. Und bezüglich Einzelladerlangwaffen steht da nun mal nichts von "Patronenmunition".

Wie sonst wäre z.B. mein Weitschuss-Luftgewehr (mit knapp 20 J Bewegungsenergie) zu werten ? Dies ist auch als erlaubnispflichtige Einzellader-Langwaffe auf "Gelb" erworben und eingetragen.

Gruß,

karlyman

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Wenn eine Gelbe WBK, sprich waffenrechtliche Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG, erteilt wurde, dürfen die von dieser rechtlich abgedeckten Waffen erworben und besessen werden.

Das ist vollkommen korrekt !

Und bezüglich Einzelladerlangwaffen steht da nun mal nichts von "Patronenmunition".

Da hast Du vollkommen Recht !

Wir reden hier aber nicht von Langwaffen , sondern von einschüssigen Kurzwaffen , oder seit wann ist eine Contender / Encore eine LANGwaffe ?

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Na, es ging doch um dieses Thema:

Büchsen und Flintenläufe (auch hier Kalibergrösse beachten!) mit dem selben Griffstück sind kein Problem. Es gibt für die G2 sogar einen Vorderladerlauf in Kaliber .50 für bis zu 150gn FFG.

Es sei denn, man kommt waffenrechtlich zur Auffassung, dass eine TC Contender/Encore immer (unabhängig vom eingebauten Lauf und der Gesamtlänge) eine Kurzwaffe sei...

Gruß,

karlyman

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Ahhh - guter Tipp - woran kann man das erkennen?

Welches Teil ist die "Interlock Safety" ?

Das ist der Schwenkriegel in den sich der Lauf beim Schließen einklinkt.

Schau mal im Netz nach ner Explosionszeichnung der TC.

Bei alten TCs geht die übrigens auch gerne mal zu Bruch, die Nachfolgeversionen fallen massiver aus.

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Sie ist BEIDES, siehe hier!

Hängt also letztendlich an der Lauflänge.

Dirk

Das meine ich auch.

Bei entsprechender Lauflänge kann man sie als Langwaffe anmelden. Es ist ja eine Langwaffe.

Man darf dann halt für dieses Griffstück keine kurzen Läufe erwerben oder auf auf diesem montieren.

Das Prinzip gilt meiner Meinung nach immer. Fast alle Langwaffen kann man zu Kurzwaffen umbauen.

Ich sehe kein Problem darin einen '98er mit einem Pistolengriff und einem kurzen Lauf zu versehen und diese Waffe als KURZWAFFE (z.B. für das Silhouettenschiessen oder jagdlich) einzutragen. Je nach System entweder als einschüssige oder als mehrschüssige Kurzwaffe. Danach dann mittels Schaft und Wechselsystem oder Austauschlauf diese Waffe als Langwaffe zu verwenden ist auch OK.

Ich hab mal eine Flinte in 12/76 als einläufige Einzelladerkurzwaffe gesehen, mit der der Schütze recht erfolgreich das "fliegende Schwein" geschossen hat. Die Schmerzen in den Handgelenken hat man ihm auch nicht angesehen. Er meinte nur, daß er sich jetzt doch mal den Griff etwas weicher gestalten möchte.

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  • 7 Jahre später...

Hallo,

auch wenn der Fred etwas älter ist, ist er für mich gerade Interessant.

Wenn ich eine TC mit Lauf in zb. 223 kaufe, darf ich dann später Läufe in grösseren Kalibern erwerben (als Wechsellauf ohne

Bedürfnisbescheinigung) ?

...

Geht auf neu-Gelb. Das ist immer ohne Bedürfnisbescheinigung.

Nein

Warum nicht? S.o.

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Wenn das so ist, war mir das mit den kalibergrößeren WL noch gar nicht bewust gewesen, da so nicht praktiziert.

Habe immer nur kaliberkleinere WL zur Grundwaffe erworben.

Kann ja auch bei einer eingetragenen Komplettwaffe weitere einzelne TC-Griffstücke (nach 2/6) erwerben und dann also später unabhängig vom Kaliber der eingetragenen Grundwaffe beliebige WL (deren Kaliber einer Sportordnung entsprechen) kaufen ?

Bearbeitet von 10mmMag
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